Wie hoch ist die erbschaftssteuer in deutschland

Die Erbschaftssteuer ist in Deutschland im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz geregelt. Sie ist als Erbanfallsteuer gestaltet und nicht wie in anderen Ländern als Nachlasssteuer. Das bedeutet, die Erbschaftssteuer richtet sich nach der konkreten Höhe, die der Erbe erhält und nicht nach der Höhe des gesamten Nachlasses.

Deutschland erhebt im internationalen Vergleich die höchste Erbschaftssteuer beim Erbe zwischen Verwandten. Um die Flucht vor der Erbschaftssteuer zu verhindern, wurde eine erweiterte Steuerpflicht eingeführt.

Höhe der Erbschaftssteuer

Wenn Sie Vermögen oder Immobilien erben, besteht gegenüber dem Finanzamt grundsätzlich eine Erbschaftssteuer-Pflicht. Durch Freibetrags-Regelungen ist allerdings effektiv vielfach keine Erbschaftssteuer an das Finanzamt zu zahlen. Das deutsche Erbschaftssteuergesetz verfährt nach dem Prinzip:

Je näher das Verwandtschaftsverhältnis bzw. die Beziehung zum Erblasser ist, desto höher der Freibetrag und desto geringer die Steuerlast.

Die höchsten Begünstigungen erhalten danach Ehegatten und Kinder des Verstorbenen, Personen ohne Verwandtschaftsverhältnis, wie erbende Freunde, Bekannte usw. erhalten die ungünstigsten Konditionen.

Geschwister gehören nicht zu den engsten Verwandten und zählen zur Steuerklasse II. Hier liegen die Freibeträge deutlich unter denen von Ehepartnern und Kindern.

Freibeträge bei der Erbschaftssteuer

Freibeträge nach ErbStG § 16
Stand 2021

Steuerklassen im Überblick

Steuerklasse I
Personen mit dem "engsten" Verhältnis zum Verstorbenen wie Ehegatte, Kinder, Eltern.

Steuerklasse II
Geschwister, blutsverwandte Neffen und Nichten.

Steuerklasse III
Nichtverwandte Personen.

Je höher das steuerpflichtige Vermögen ist, desto höher sind die anzuwendenden Steuersätze. Die Steuersätze sind 2010 neu festgelegt worden.

Steuersätze beim Erbe

Steuersätze nach ErbStG § 19
Stand 2021

Ob und wie viel Erbschaftssteuer an das Finanzamt zu zahlen ist, soll ein Beispiel verdeutlichen. Angenommen sei ein vererbtes Vermögen von 500.000 Euro. Danach ergibt sich folgende Erbschaftsteuer

  • Beim eigenen Kind als Erben: 11.000 Euro (400.000 Euro Freibetrag, steuerpflichtiger Erwerb 100.000 Euro, Steuerklasse I 11 %);
  • Bei einem erbenden Bruder: 120.000 Euro (20.000 Euro Freibetrag, steuerpflichtiger Erwerb 480.000 Euro, Steuerklasse II 25 %);
  • Bei einem erbenden Freund: 144.000 Euro (20.000 Euro Freibetrag, steuerpflichtiger Erwerb 480.000 Euro, Steuerklasse III 30 %).

Berliner Testament

Das Berliner Testament ist eine deutsche Testamentsform, die das Erbe von Ehegatten regelt. Es wird dazu eingesetzt, den hinterbliebenen Ehepartner abzusichern. Bei dieser Form des Erbes ist der hinterbliebene Ehepartner Alleinerbe. Kinder und andere Erben erhalten ihren Erbteil erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners, sie sind sogenannte Schlusserben.

➤ Lesen Sie hier mehr über das Berliner Testament.

Freibeträge bei Schenkung

Bei Schenkungen von Immobilien finden übrigens die gleichen Freibetrags-Regelungen und ein ähnliches Besteuerungsprinzip Anwendung. Die Steuerklassen-Einstufung ist bei der Schenkungssteuer allerdings nicht ganz deckungsgleich mit der bei der Erbschaftssteuer.

Was bleibt steuerfrei?

  • Hausrat
  • Grundbesitz, der von öffentlichem Interesse ist und zugänglich bleibt, wie Kunstwerke, Bibliotheken und Archive
  • Grundbesitz der wohltätigen Zwecken dient und öffentlich gemacht ist
  • Gelegenheitsgeschenke
  • Zuwendungen an politische Parteien

Erbschaftssteuer bei Haus und Wohnung

Wenn Sie ein Haus erben oder eine Wohnung, gelten einige Sonderregelungen, die die Erbschaftsteuer-Belastung tendenziell reduzieren:

1. Bei vererbten Mietimmobilien

Diese werden nur zu 90% ihres Wertes berücksichtigt. Es wird also ein pauschaler steuerlicher Bewertungsabschlag von 10 % im Vergleich zu Mietobjekten am "freien Markt" vorgenommen.

2. Bei selbst bewohnten Immobilien

Hier kann die Erbschaft unter bestimmten Bedingungen ganz steuerfrei bleiben.

Steuerfrei ein Haus erben - wie geht das?

Bleiben Ehegatten oder Kinder in der geerbten Immobilie wohnen, fällt keine Erbschaftssteuer an. Die Bedingung: sie müssen zehn Jahre in dem Haus oder der Wohnung wohnen bleiben. Nur wenn folgende Bedingungen erfüllt sind, tritt allerdings Steuerfreiheit ein:

  • Das Haus oder die Wohnung muss vom Verstorbenen bis zum Eintritt des Erbfalls selbst genutzt worden sein.
  • Erben der Immobilie sind der Ehepartner bzw. ein eingetragener Lebenspartner oder ein Kind des Verstorbenen.
  • Die Erben wohnen unmittelbar nach Eintritt des Erbfalls mindestens zehn Jahre lang weiter in der Immobilie. Wird die Zehn-Jahres-Frist nicht eingehalten, droht nachträgliche Besteuerung
  • Die Wohnfläche des Hauses oder der Wohnung darf nicht mehr als 200 Quadratmeter betragen. Ist sie größer, besteht für den übersteigenden Flächenanteil Steuerpflicht.

Immobilienbewertung zur Berechnung Erbschaftssteuer

Entscheidend bei der Berechnung der Erbschaftssteuer ist der sogenannte "Verkehrswert" der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls. Der Verkehrswert ist der Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach Lage, Eigenschaften und Beschaffenheit für das Objekt oder Grundstück anzusetzen wäre - umgangssprachlich ausgedrückt ist der Marktwert gemeint.

Für die Ermittlung des Verkehrswertes für Erbschaftssteuer-Zwecke ist sehr oft ein Sachverständigengutachten erforderlich. Der Gutachter ermittelt den Verkehrswert nach amtlich anerkannten Verfahren. Die Methodik ist im Einzelnen in der ImmobilienWertermittlungsverordnung (ImmoWertV) festgelegt. Die ImmoWertV kennt drei Verfahren:

Vergleichswertverfahren
Ertragswertverfahren
Sachwertverfahren

Wertermittlungsgutachten sind nicht billig. Die Kosten hängen vom Verkehrswert ab. Bei einem Wert von 400.000 Euro kann sich das auf etwa 1.500 bis 2.000 Euro belaufen, im Einzelfall auch mehr.

Tipp: Die Kosten für ein Wertermittlungsgutachten sind als Erbnebenkosten steuerlich absetzbar und reduzieren so die Erbschaftsteuer.

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Aktualisiert am 22.03.2022 16:46 von Melanie Vahland

Bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben?

1. Finden Sie den Freibetrag und die Erbschaftssteuerklasse heraus: Ihr Erbschaftssteuerfreibetrag und Ihre Erbschaftssteuerklasse richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. 2. Berechnen Sie das zu versteuernde Erbe, indem Sie den Erbschaftssteuerfreibetrag vom Gesamtbetrag des Erbes abziehen. 3. Ermitteln Sie den Steuersatz: Der Erbschaftssteuersatz richtet sich nach der Höhe des zu versteuernden Erbes und der Erbschaftssteuerklasse. 4. Berechnen Sie die Höhe der Erbschaftssteuer anhand des zu versteuernden Erbes und des Erbschaftssteuersatzes. 5. Ziehen Sie die Erbschaftssteuer vom Gesamterbe ab. Das Ergebnis ist der Teil des Erbes, den Sie nach Steuerabzug behalten.

Die Erbschaftsteuer in Deutschland ist zusammen mit der Schenkungssteuer im ErbStG (Erbschaftsteuergesetz) geregelt.

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Erbschaftssteuer Freibeträge in der Übersicht

Je nachdem, in welchem Verhältnis man zu dem Erblasser (die Person, die das Erbe hinterlässt) gestanden hat, gilt ein anderer Steuerfreibetrag bei der Erbschaftssteuer. Der Verwandtschaftsgrad bestimmt zusätzlich eine Erbschaftssteuerklasse, in die man eingeordnet wird.

In der folgenden Übersicht werden alle Steuerfreibeträge aufgeführt, die beim Antritt eines Erbes gelten sowie die entsprechende Erbschaftssteuerklasse, nach der sich der Erbschaftsteuersatz richtet.

Ehepartner
Freibetrag: 500.000 Euro
Erbschaftssteuerklasse I

Kinder*
Freibetrag: 400.000 EuroErbschaftssteuerklasse I

* Auch: Enkel (Eltern verstorben), Stief- und Adoptivkinder

Enkelkinder
Freibetrag: 200.000 Euro
Erbschaftssteuerklasse I

Ehepartner
Freibetrag: 500.000 Euro
Erbschaftssteuerklasse I

Kinder*
Freibetrag: 400.000 Euro
Erbschaftssteuerklasse I

Enkelkinder
Freibetrag: 200.000 Euro
Erbschaftssteuerklasse I

Eltern und Großeltern
Freibetrag: 100.000 Euro
Erbschaftssteuerklasse I

Entfernte Verwandte**
Freibetrag: 20.000 EuroErbschaftssteuerklasse II

** z. B. Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder

Nicht verwandt
Freibetrag: 20.000 Euro
Erbschaftssteuerklasse III

Eltern und Großeltern
Freibetrag: 100.000 Euro
Erbschaftssteuerklasse I

Entfernte Verwandte**
Freibetrag: 20.000 Euro
Erbschaftssteuerklasse II

Nicht verwandt
Freibetrag: 20.000 Euro
Erbschaftssteuerklasse III

* Auch: Enkelkinder (Eltern verstorben), Stiefkinder, Adoptivkinder
** z. B. Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder

Ein Erbschaftssteuerfreibetrag bestimmt die Höhe, ab der überhaupt Steuern für ein Erbe gezahlt werden müssen. Der Erbschaftssteuerfreibetrag gilt pro Erbe und Erblasser. Der Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro bei Kindern gilt also pro Kind und pro Elternteil.

Die Erbschaftssteuerklasse hat nichts mit der Steuerklasse zu tun, in die man vom Finanzamt eingeordnet wurde. Die Erbschaftssteuerklasse als Erbe ergibt sich rein aus dem Verhältnis zu demjenigen, der das Erbe hinterlässt (Erblasser).

Wie hoch ist die erbschaftssteuer in deutschland

Der Erbschaftssteuerfreibetrag bestimmt die Höhe, ab der das Erbe versteuert werden muss. Er wird durch den Verwandtschaftsgrad festgelegt.

Die Erbschaftssteuerklasse bestimmt, nach welchem Steuersatz das Erbe versteuert wird. Sie wird ebenfalls durch den Verwandtschaftsgrad festgelegt.

Der Erbschaftssteuersatz bestimmt, wie viel Prozent des Erbes als Steuer abgegeben werden müssen. Er wird durch die Erbschaftssteuerklasse und die Höhe des Erbes festgelegt.

Höhe der Erbschaftssteuer

Die Höhe der Erbschaftssteuer wird durch den Erbschaftssteuersatz festgesetzt. Der Erbschaftssteuersatz ergibt sich aus der Erbschaftssteuerklasse und der Höhe des Erbes, das über dem entsprechenden Freibetrag liegt.

Aus den folgenden Tabellen kann anhand der Erbschaftssteuerklasse und der Höhe des Erbes der Erbschaftssteuersatz abgelesen werden.

Steuersatz in Erbschaftssteuerklasse I

Steuerpflichtiges Erbe
(Wert > Steuerfreibetrag)
Steuersatz
bis 75.000 Euro7%
bis 300.000 Euro11%
bis 600.000 Euro15%
bis 6.000.000 Euro19%
bis 13.000.000 Euro23%
bis 26.000.000 Euro27%
höher als 26.000.000 Euro30%

Steuersatz in Erbschaftssteuerklasse II

Steuerpflichtiges Erbe
(Wert > Steuerfreibetrag)
Steuersatz
bis 75.000 Euro15%
bis 300.000 Euro20%
bis 600.000 Euro25%
bis 6.000.000 Euro30%
bis 13.000.000 Euro35%
bis 26.000.000 Euro40%
höher als 26.000.000 Euro43%

Steuersatz in Erbschaftssteuerklasse III

Steuerpflichtiges Erbe
(Wert > Steuerfreibetrag)
Steuersatz
bis 6.000.000 Euro30%
höher als 6.000.000 Euro50%

Was ist der Härteausgleich?

Wenn eine der oben genannten Wertgrenzen nur leicht überschritten wird, kann die Härteausgleichsregelung zur Anwendung kommen. Dadurch soll verhindert werden, dass durch eine leichte Überschreitung der Grenze das gesamte Erbe nach dem höheren Steuersatz versteuert werden muss.

Kommt es zum Härteausgleich, wird von dem Betrag, der die Grenze überschreitet, maximal 50% als Erbschaftssteuer fällig, während der übrige Betrag nach dem Steuersatz der vorherigen Stufe versteuert wird.

Beispiel: Ein entfernter Verwandter muss nach Abzug des Steuerfreibetrags 303.000 Euro Erbe versteuern. Dieses Erbe übersteigt die 300.000-Euro-Marke und müsste demnach ohne Härteausgleich mit 25% versteuert werden. Die Erbschaftssteuer betrüge in dem Fall etwa 75.750 Euro.

Kommt die Härteausgleichsregelung zum Einsatz, werden 300.000 Euro des Erbes nach dem Steuersatz der vorherigen Grenze (also 20%) versteuert. Das wären 60.000 Euro Erbschaftssteuer. Die übrigen 3.000 Euro werden mit 50% (also 1.500 Euro) besteuert. Durch den Härteausgleich beträgt die gesamte Erbschaftssteuer also nur ca. 61.500 Euro.

Die Deutschen erben bis zu 400 Milliarden Euro im Jahr! Das hat eine Studie ergeben, die sich mit der Höhe des an Erben weitergegebenen Vermögens beschäftigt hat. Die Studie fand zudem heraus, dass bundesweit durchschnittlich 16 Prozent der Deutschen mehr als 100.000 Euro erben.

  • 47% Immobilien
  • 43% Geldvermögen
  • 10% Sachwerte

Eine Erbschaftssteuererklärung abgeben

Die Erbschaftssteuererklärung wird vom zuständigen Amtsgericht von jedem Erben verlangt, der einen Teil des Erbes erhält. Das Finanzamt wird vor der Verpflichtung zu einer Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung zunächst klären, ob es überhaupt zu einer Steuerpflicht kommen könnte.

Sollte man zu einer Erklärung der Erbschaft aufgefordert werden, ist das Wichtigste das Verzeichnis über den Nachlass, der zum Erbe gehört: Vermögen aller Art, Immobilien, Gegenstände, alles muss in der Erklärung aufgeführt werden. Die Erbschaftsteuererklärung gibt dem Finanzamt einen Überblick über die verschiedenen Werte innerhalb eines Erbes.

Im Mantelbogen der Erklärung muss angegeben werden, was im Erbe enthalten ist. Die Angaben sind verpflichtend, damit das Finanzamt entscheiden kann, ob Erbschaftssteuer fällig wird oder nicht.

Für die Erbschaftssteuererklärung benötigen Sie den Mantelbogen sowie die Anlage Erwerber zur Erbschaftsteuererklärung. Beide Dokumente können Sie hier kostenlos als PDF herunterladen.

Mantelbogen Anlage

Häufige Fragen zum Thema Erbschaftssteuer

Grundsätzlich unterliegt das gesamte Vermächtnis des Erblassers der Steuerpflicht. Die Werte der einzelnen Elemente werden addiert. Ausgenommen von der Erbschaftssteuerpflicht ist lediglich der persönliche Nachlass: Tagebücher, Kleidung oder Möbel müssen also nicht versteuert werden.

Im Fall des persönlichen Nachlasses gibt es jedoch zahlreiche Grauzonen. Insbesondere bei Schmuck kann es passieren, dass die Gutachter diesen nicht als Teil des persönlichen Nachlasses betrachten.

Grundsätzlich gilt das Kriterium, dass der persönliche Gebrauch früher der ausschlaggebende Grund des Erwerbs gewesen sein muss. Bilder, Schmuck oder Autos können zugleich als Vermögenssicherung erworben worden sein. Sobald dies auf einen Teil des Nachlasses zutrifft, greift die Erbschaftssteuerpflicht.

Nein, man kann die Erbschaftssteuer nicht durch eine Schenkung umgehen. Um zu verhindern, dass ältere Menschen guten Freunden einfach ihr Vermögen im Alter durch eine Schenkung übertragen, um die Erbschaftssteuer zu umgehen, hat der Gesetzgeber die Regelungen analog gestaltet.

Es gelten bei einer Schenkung die gleichen Steuerfreibeträge wie bei der Erbschaft. Allerdings gibt es bei der Schenkungssteuer einen entscheidenden Vorteil: Der Freibetrag kann nicht nur einmalig, sondern alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden.

Bei einer Schenkung gibt es jedoch keinen Versorgungsfreibetrag, falls die Kinder die Erben bzw. Beschenkten sein sollten. Eine Schenkung belastet zudem die eigenen Finanzen und ist steuerlich nicht abzugsfähig.

Die Höhe der Erbschaftssteuer ist zwar bundeseinheitlich geregelt, dennoch fließt sie den Ländern zu. Konkret wird sie von dem Finanzamt erhoben, das zuletzt für den Erblasser zuständig gewesen ist.

Komplizierter ist es, wenn der Erblasser im Ausland gelebt hat. Existiert kein Doppelsteuerabkommen mit dem anderen Land und ist dieses nicht Mitglied der EU, so muss die Erbschaftssteuer doppelt gezahlt werden. Die deutsche Erbschaftssteuer wird in diesem Fall vom Finanzamt Berlin-Schöneberg erhoben.

Kinder erhalten zusätzlich zum eigentlichen Freibetrag noch einen Versorgungsfreibetrag bei der Erbschaftssteuer, wenn der Erblasser ein biologisches Elternteil oder ein Teil der Adoptiveltern war. Die Höhe des Versorgungsfreibetrags bemisst sich am Alter des Kindes, das erben soll:

Bis 5 Jahre = 52.000€ 6 bis 10 Jahre = 41.000€ 11 bis 15 Jahre = 30.700€ 16 bis 20 Jahre = 20.500€

21 bis 27 = 10.300€

In der Regel erben die Bedachten nicht nur Geld, sondern auch Immobilien und sonstige Sachgüter wie beispielsweise Schmuck, Bücher, Möbel, Autos oder Elektronik. Der Wert der Sachgüter muss zum Todestag ermittelt werden.

Erben die Bedachten beispielsweise Immobilien im Wert von 200.000 €, so werden diese für die Erbschaftssteuer anschließend so behandelt, als würde es sich um ein Geldvermögen in dieser Höhe handeln.

Der Wert der Sachgüter entspricht deren Verkehrswert am Todestag. In aller Regel ermittelt der Nachlassverwalter die Summen für die Erben. Bei einer Schenkung wird fast identisch verfahren: Der Wert der Sachgüter ist allerdings für den Tag der Überlassung zu bestimmen.

Ja, man kann Beerdigungskosten bei der Erbschaftssteuer geltend machen. Da Erben beispielsweise durch die Organisation der Bestattung und der Grabpflege sogenannte Erbfallkosten zu tragen haben, können sie in der Regel einen zusätzlichen Pauschbetrag nutzen: Den Erbfallkostenpauschbetrag. Dieser beträgt 10.300 Euro.

Der Erbfallkostenpauschbetrag gilt allerdings pro Erbfall und nicht pro Erbe. Gibt es mehrere Erben, wird er demnach auf die Erben aufgeteilt.

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Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium für Finanzen: Erbschafts- und Schenkungssteuer →
  2. Finanzverwaltung NRW: Erbschaften, Schenkungen und das Finanzamt →
  3. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz →

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.

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