Corona wie viele personen dürfen sich treffen nrw

In Innenräumen gibt es keine allgemeine Maskenpflicht mehr, das Tragen einer Schutzmaske wird aber weiterhin empfohlen.

Eine Maskenpflicht gilt in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen – hier muss mindestens eine medizinische Maske getragen werden. Das gilt auch für den Öffentlichen Personennahverkehr und z.B. Gemeinschaftsunterkünfte.

Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Hier gilt eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher, für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen. Gleiches gilt – dort allerdings nur für nicht immunisierte Personen – auch in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und Justizvollzugsanstalten etc.

Darüber hinaus gelten keine weiteren Zugangsbeschränkungen mehr – weder 2G+ noch 2G oder 3G.

Die bekannten und bewährten AHA-Verhaltensregeln werden weiterhin empfohlen: Abstand halten, Hygieneregeln beachten und im Alltag eine Maske tragen.

Als Orientierung sind der neuen Coronaschutzverordnung zwei Übersichten mit Empfehlungen für Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen und Veranstaltungen beigefügt. Die neue Corona-Schutzverordnung und ihre Anlagen sowie weitere Informationen können hier abgerufen werden:

Schutzverordnung

Aktuell gelten noch einige wenige Corona-Regeln. Ein Überblick über alle Maßnahmen in NRW, die noch bis einschließlich 2. April gelten.

Hamm - Seit etwa zwei Jahren gelten Regeln im Kampf gegen das Coronavirus. Lange Zeit befanden wir uns im Lockdown, der Alltag in Nordrhein-Westfalen war weitgehend lahmgelegt. Seitdem wechselten sich Lockerungen mit neuen Verschärfungen ab. Doch jetzt wird ein Großteil der Einschränkungen fallen gelassen.

BundeslandNordrhein-Westfalen
HauptstadtDüsseldorf
Einwohner17,9 Millionen

Corona-Regeln in NRW: Überblick über die Maßnahmen nach den Lockerungen

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Beim Corona-Gipfel im Februar wurde ein Öffnungsplan beschlossen. In mehreren Etappen sollen Lockerungen umgesetzt werden. Auch NRW setzt die Beschlüsse um. Und so werden ab Sonntag, 3. April, so gut wie keine Corona-Regeln mehr in NRW gelten.

Der Überblick über die aktuell geltenden Corona-Regeln in NRW (bis zum 3. April):

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Geimpfte und Genesene konnten sich privat bereits seit längerem wieder mit so vielen Menschen treffen, wie sie wollen. Doch war auch nur eine ungeimpfte Person beim Treffen dabei, galten strenge Regeln. Das ist jetzt vorbei. Im privaten Bereich gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr. Ob geimpft oder ungeimpft: Jeder darf sich wieder mit so vielen Leuten gleichzeitig treffen, wie er will.

Corona-Regeln in NRW: Hier gilt die 2G-plus-Regel

Trotz der jüngsten Lockerungen in NRW gibt es auch nach dem 19. März noch einige Bereiche, in denen die 2G-plus-Regel gilt, und zwar hier:

  • Gemeinsames Singen von Chormitgliedern sowie andere künstlerische Tätigkeiten, die nur ohne das Tragen einer Maske ausgeübt werden können (Spielen von Blasinstrumenten und ähnliches)
  • Clubs, Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen sowie vergleichbare Veranstaltungen
  • Bordelle, Prostitutionsstätten und ähnliche Einrichtungen sowie die Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen.

2G-plus heißt: Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder eine Booster-Impfung nachweisen. Für den Zugang zu Clubs und Diskotheken gilt jedoch eine wichtige Ausnahme: Hier benötigen selbst Geboosterte einen negativen Corona-Test.

Corona-Regeln in NRW: Hier gilt die 3G-Regel - geimpft, genesen der getestet

In sehr vielen Dingen des Freizeitbereichs gilt seit den jüngsten Lockerungen in Nordrhein-Westfalen die 3G-Regel. Also auch Ungeimpfte dürfen die Angebote nutzen, sofern sie einen aktuellen und negativen Corona-Test vorweisen. Geimpft, genesen oder getestet sein muss man hier:

  • Gastronomie (Cafés, Restaurants), Hotellerie
  • Großveranstaltungen
  • Volksfeste und vergleichbare Freizeitveranstaltungen
  • private Feiern mit Tanz (etwa Hochzeits- oder Geburtstagsfeste)
  • Messen
  • Museen
  • Ausstellungen
  • Theater
  • Kinos
  • Konzerte
  • Tierparks, Zoos
  • Freizeitparks
  • eigene Sportausübung im öffentlichen Raum (innen und außen)
  • Beerdigungen
  • standesamtliche Trauungen
  • körpernahe Dienstleistungen und Sonnenstudios
  • Friseurbesuche (Sonderregel)
  • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime
  • besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe, Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationäre Einrichtungen der Sozialhilfe
  • Sitzungen kommunaler Gremien

Gilt 3G, kann statt der Vorlage eines Testnachweises einer offiziellen Teststelle auch vor Ort beim Zutritt ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt werden. Dieser beaufsichtigte Selbsttest berechtigt ausschließlich zum Zutritt zum konkreten Angebot. Es kann von der Aufsichtsperson kein Testnachweis ausgestellt werden, mit dem auch andere Einrichtungen besucht werden könnten. Das können weiterhin nur die offiziellen Teststellen. Ob und in welcher Form eine Testung vor Ort angeboten wird, entscheidet der jeweilige Betreiber der Einrichtung. 

Corona-Regeln für Kinder und Jugendliche in NRW

Corona wie viele personen dürfen sich treffen nrw

Ein Mann läuft an einem Corona-Testzentrum vorbei. Im Freizeitbereich gilt in NRW vielerorts die 3G-Regel.

Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr, egal ob 2G-plus oder 3G. Ihnen ist also ab sofort eine Teilnahme an allen Veranstaltungen und Angeboten ohne Nachweispflichten möglich, allerdings werden sie bei der maximal zulässigen Teilnehmerzahl mitgezählt.

Corona-Regeln in NRW: 2G-Regel im Einzelhandel gekippt

Die 2G-Regel im Einzelhandel gilt in NRW nicht mehr. Schon seit dem 19. Februar dürfen auch Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, wieder shoppen gehen. In den Geschäften müssen Kunden eine medizinische Maske tragen - das Gesundheitsministerium empfiehlt aber „dringend“ FFP2-Masken.

Corona-Regeln in NRW: Hier gilt noch die Maskenpflicht

Im Freien entfällt die Maskenpflicht komplett. Das betrifft auch jegliche Veranstaltungen, die draußen stattfinden. Dennoch gilt in vielen Bereichen in NRW weiterhin: Maske tragen! Je mehr Menschen in der abklingenden Corona-Pandemie wieder zusammenkommen dürfen und je mehr Veranstaltungen wieder erlaubt sind, desto wichtiger wird das Tragen einer Maske. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt grundsätzlich:

  • im öffentlichen Personennahverkehr
  • im Handel
  • in Innenräumen mit Publikumsverkehr
  • bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 1000 Personen
  • in Klassenräumen an Schulen

Die Landesregierung empfiehlt darüber hinaus „dringend“ in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs eine FFP2-Maske oder vergleichbare Masken zu tragen.

Corona-Regeln bei Großveranstaltungen in NRW

Bei allen Veranstaltungen gilt grundsätzlich wieder die 3G-Regel. Eine Höchstgrenze an Besuchern gibt es nicht mehr. Die Veranstaltungsorte können wieder voll besetzt werden. Bei Veranstaltungen bis maximal 1000 Besuchern entfällt bei 2G-plus außerdem die Maskenpflicht.

Corona-Regeln in NRW: Maskenpflicht im Unterricht endet bald

Derzeit müssen die Schüler noch mit Maske im Unterricht sitzen. Doch das Ende ist absehbar: Am 2. April fällt die Pflicht zum Maskentragen in den Unterrichtsräumen. Auch mit den Corona-Tests ist nach den Osterferien Schluss. *wa.de und RUHR24.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.