2 Tage hintereinander gekifft wie lange nachweisbar

Der hauptsächlich rauschbewirkende Bestandteil der Hanfpflanze (Cannabis) ist Tetrahydrocannabinol (THC). THC kann im Körper äußerst lange nachgewiesen werden, die THC-Werte können demnach auch nach einer langen Zeit noch positiv sein.

Wenn Sie also Cannabis konsumiert haben, werden Sie sich sicherlich häufiger mal fragen, nach welchem Zeitraum Sie schon wieder gefahrlos Autofahren können oder ob im Fall einer Polizeikontrolle inklusive Blut-oder Urinuntersuchung der Führerschein entzogen wird. Dies hängt natürlich von den bei Ihnen festgestellten THC-Werten ab (mehr zur Bedeutung der THC-Werte für die Fahrerlaubnisentziehung finden Sie hier: THC-Wert und Fahrerlaubnisentziehung und hier: Fahrerlaubnisentziehung und Cannabis).

Entscheidend im Rahmen einer Fahrerlaubnisentziehung ist zum einen Ihr festgestellter aktiver THC-Wert (also eben das noch (psycho-)aktive THC im Körper), zum anderen der THC-COOH-Wert. THC-COOH ist ein Metabolit, also ein Abbauprodukt von THC.

1. Der aktive THC-Wert

THC lässt sich aufgrund der Abbaugeschwindigkeit im Blut nur eine begrenzte Zeit nachweisen (dazu gleich). Dem aktiven THC-Wert kann man daher entnehmen, wie lange der letzte Konsum zurückliegt.

Bei der Feststellung einer THC-Konzentration von mind. 1,0 ng/ml in Ihrem Blutserum beim Führen eines Kraftfahrzeuges haben Sie (leider) schon eine Voraussetzung für die Entziehung der Fahrerlaubnis erfüllt: das fehlende Trennungsvermögen zwischen Cannbiskonsum und Fahren. Eine THC-Konzentration von 1,0 ng/ml ist der derzeitigen Rechtsprechung zuviel und sie hält dann eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer für gegeben (an dem Wert von 1,0 ng/ml hält die Rechtsprechung im Moment noch uneingeschränkt fest, obwohl die Grenzwertkommission sich mittlerweile für einen Grenzwert von 3,0 ng/ml ausgesprochen hat, um fehlendes Trennungsvermögen annehmen zu können - mehr dazu hier: Aktuelles zum Fahrerlaubnisrecht).

Das heißt für Sie natürlich, Ihr Auto nur zu benutzen, wenn Ihre THC-Konzentration unter dem Grenzwert von 1,0 ng/ml liegt. Soweit noch ganz einfach. Bloß gibt es keine sichere Methode zur Berechnung Ihrer THC-Konzentration im Blut und die meisten Studien hierzu stimmen nicht überein und widersprechen sich sogar.

Ihe THC-Konzentration nach Cannabiskonsum hängt von vielen Faktoren ab. Vor allem Ihr eigenes Konsummuster ist von Bedeutung:

- bei regelmäßigem Konsum von Cannabis kann auch nach 72 Stunden (!) nach Konsumende noch eine über den Grenzwert von 1,0 ng/ml liegende THC-Konzentration festgestellt werde.

- aber auch bei minder starkem Konsum ist eine Nachweisbarkeit noch nach 24 Stunden, teilweise auch noch nach 48 Stunden möglich.

- bei lediglich (ganz) gelegentlichem Konsum oder Einmalkonsum von Cannabis sinkt die THC-Konzentration auch nach der Zufuhr hoher Dosierungen innerhalb von sechs Stunden nach Rauchende im Mittel auf einen Wert von etwa 1,0 ng/ml ab.

Entnehmen kann man dem Ganzen also nur, das mit steigendem Konsum auch eine deutlich längere Nachweisbarkeit von THC besteht. Äußerst frustierend, werden Sie jetzt denken. Aber es gibt definitiv keine Anleitung, keine zu empfehlende Zeitabstände und keine sicheren Tipps, um dem Risiko einer Fahrerlaubnisentziehung bei Cannabiskonsum zu entgehen.

Für regelmäßige Konsumenten und nahezu täglich Cannabis Konsumierende heißt dies aber auch, dass dies mit Autofahren nicht zusammen passt. Bei einer Kontrolle dürfte Ihre THC-Konzentration im Blut den Grenzwert regelmäßig übersteigen.

Bei minder starkem Konsum sollten Sie Ihr Auto mindestens 24 Stunden stehen lassen (ohne Gewähr), je nach Konsumhäufigkeit und -menge lieber auch mal 48 Stunden.

Sollte Ihr aktiver THC-Wert bei einer Kontrolle und angeordneter Blutentnahme über dem Grenzwert von 1,0 ng/ml liegen, müssen Sie aber noch nicht in kopflpose Panik verfallen. Wie Sie dann noch die Fahrerlaubnisentziehung vermeiden können, erfahren Sie hier: Vermeidung der Fahrerlaubnisentziehung.

2. Der THC-COOH-Wert

THC-COOH ist ein rauschunwirksames Abbauprodukt von THC. Es ist lipophil und lagert sich daher im Körperfett ab. Der Stoffwechsel sorgt nun dafür, dass diese Stoffe abgebaut werden und die Abbauprodukte werden über den Urin ausgeschieden. THC-COOH hat die für den Autofahrer unangenehme Eigenschaft, dass es sich sehr langsam und zudem noch unberechenbar abbaut. Dies liegt auch daran, dass Gewichtsreduzierungen, also eine Diät, oder auch Stress den Nachweis von Cannabiskonsum beeinflussen können.

Die THC-COOH-Werte geben Aufschluss darüber, wie häufig Cannabis konsumiert wurde. Es kann anhand der Werte das Konsumverhalten festgestellt werden, also ob Sie regelmäßig oder (nur) gelegentlich konsumieren. Das hat damit zu tun, dass THC-COOH leichter vom Fett aufgenommen wird als es im Fett abgebaut wird. Folge ist, dass bei kontinuierlicher Cannabiseinnahme sich das THC-COOH im Fettgewebe ansammelt. Um ein (vereinfachtes) Beispiel zu nennen:

Sie haben ein mit Wasser halb gefüllten Eimer, der ein Loch im Boden hat. Aus dem Loch läuft das Wasser aus dem Eimer heraus bis er nach 3 Tagen leer ist. Gießen Sie aber stattdessen nun täglich noch Wasser in den halb vollen Eimer hinein, wird der Flüssigkeitspegel kontinuierlich ansteigen.

Übersetzung: Sie konsumieren Cannabis, das unter anderem in THC-Carbonsäure (THC-COOH) umgewandelt wird und sich im Fettgewebe ablagert. Kommt es zu keinem weiteren Konsum, wird das THC-COOH über den Urin ausgeschieden. Wird aber an jedem folgenden Tag wieder konsumiert, steigt der Carbonsäure-Pegel (der THC-COOH-Wert) weiter an, um dann irgendwann Werte zu erreichen, die darauf schließen lassen, dass regelmäßiger Konsum vorliegt.

Bei festgestelltem regelmäßigen Cannabiskonsum kann man sich aber leider von seinem Führerschein verabschieden: die Fahrerlaubnis wird zwingend entzogen. Welche Werte aber von regelmäßigen Konsum zeugen, darüber sind sich die Gerichte mal wieder nicht einig, was die Möglichkeit bietet, gegen eine (angedrohte) Fahrerlaubnisentziehung vorzugehen.

Als Richtschnur für regelmäßigen bzw. gelegentlichen Konsum  kann man aber folgende Werte nehmen:

Hat sich bei einer Untersuchung in einem Zeitraum von bis zu acht Tagen ein THC-COOH-Wert von 75 ng/ml ergeben, so lässt dies auf regelmäßigen Konsum schließen (wie bereits gesagt manche Gerichte gehen auch bei einem niedrigeren Wert bereits von einem regelmäßgen Konsum aus - offensichtlich jeder Richter wie er will und wie er Studien gerade auslegt oder auslegen will...)

Wird allerdings z.B. bei einer Polizeikontrolle zeitnah zur Verkehrsteilnahme eine Blutuntersuchung durchgeführt, kann aufgrund der fehlenden Abbaumöglichkeit zwischen Ankündigung und Blutentnahme nach herrschender Rechtsprechung der Nachweis für regelmäßige Einnahme von Cannabis erst ab einen THC-COOH-Wert von mehr als 150 ng/ml als geführt angesehen werden. 

Bei einem THC-COOH-Wert zwischen 5 - 75 ng/ml gehen die Gerichte je nach Bundesland von zumindest gelegentlichem Cannabiskonsum aus. Der gelegentliche Konsum von Cannabis reicht für die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht aus. Hinzutreten muss fehlendes Trennungsvermögen zwischen Fahren und Konsum.

Auch bei Urinuntersuchungen bestehen keine festen Fristen oder starre Grenzen, wie lange welcher Konsum nachgewiesen werden kann. In Studien konnte festgestellt werden, dass gewohnheitsmäßige Cannabiskonsumenten noch nach 77 Tagen positive Ergebnisse für Cannabinoide im Urin brachten. Und mal ehrlich: ich habe in meiner anwaltlichen Praxis auch schon ein Nachweis von THC im Urin nach über drei Monaten erlebt (soweit die mir gegenüber gemachten Aussagen der Konsumenten über den letzten Konsum zutrafen, wovon ich überzeugt bin).

Nochmal zusammengefasst gilt:

Derv aktive THC-Wert gibt an, wann zuletzt Cannabis konsumiert wurde.

Der THC-COOH-Wert gibt an, wie häufig Cannabis konsumiert wurde.

Aus diesen Werten ergeben sich fahrerlaubnisrechtlich folgende Konsequenzen:

- einmaliger Probierkonsum führt nicht zur Fahrerlaubnisentziehung (darum freut sich Ihr Anwalt, wenn Sie noch keine Angaben über Ihren Konsum gemacht haben!!!).

- wenn Sie gelegentlicher Konsument sind, muss Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde noch zusätzlich nachweisen, dass Sie nicht zwischen Fahren und Cannabiskonsum trennen können. Das ist der Fall, wenn Sie bei einer Drogenfahrt einen THC-Wert von 1,0 ng/ml oder mehr haben.

- als regelmäßiger Konsument wird die Fahrerlaubnis entzogen, ohne dass Sie bei einer Drogenfahrt erwischt worden sind.

Wenn Sie bei einer Drogenfahrt angehalten worden sind, sollten Sie zunächst (natürlich) keine Angaben zur Sache machen und frühstmöglich einen Anwalt einschalten. Ich kann zudem nur dazu raten den Cannabiskonsum unverzüglich und gänzlich für ein paar Monate einzustellen! Die Fahrerlaubnisbehörde kann ein ärztliches Gutachten anordnen, um Ihnen den gelegentlichen Konsum nachzuweisen. Das kann durchaus auch Monate nach der Drogenfahrt noch geschehen. Wurde dann bei der Rauschfahrt THC im Blut nachgewiesen und im Rahmen des ärztlichen Gutachten (vielleicht Monate später) wiederum, hat Ihnen die Behörde auf jeden Fall zweimaligen Konsum nachgewiesen und das ist bereits gelegentlicher Konsum. Dann lässt sich nicht mehr darstellen, dass der Konsum von Cannabis bei der Drogenfahrt einmaliger Probierkonsum war.

Wichtig: Sollten Sie bereits im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 24a StVG ein Fahrverbot und eine Geldstrafe erhalten haben, können Sie nicht erleichtert wieder Cannabis konsumieren und Ihren Feierabend-Joint rauchen: das Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 24a StVG hat nichts mit dem Fahrerlaubnisverfahren zu tun. Dass heißt, auch nachdem Sie das Fahrverbot abgesessen haben und eine Geldbuße bezahlt haben, kann eine Fahrerlaubnisentziehung auf Sie zukommen. Die beiden Verfahren laufen nebeneinander. Auch wenn Sie sich damit doppelt bestraft fühlen (sollten), können beide Verfahren auf Sie zukommen.