Wo kann ich mich noch einschreiben

Bei der Einschreibung müssen Sie verschiedene Unterlagen bei der Hochschule vorlegen – z.B. Ihren Personalausweis, den Zulassungsbescheid und/oder Ihre Hochschulzugangsberechtigung. Insbesondere im Kontext medizinischer Studiengänge des ZV kann außerdem ggf. ein besonderer Impfnachweis oder Gesundheitszeugnis erforderlich sein.

Art und Umfang der jeweils erforderlichen Unterlagen können von Hochschule zu Hochschule variieren, so dass es im Zweifelsfall hilft, vor der Einschreibung noch einmal die entsprechende Homepage der Hochschule oder das Studierendensekretariat bzw. das Immatrikulationsamt vor Ort zu konsultieren. Hochschulstart kann entsprechende Detailfragen nicht beantworten!

Bitte beachten Sie die aufgrund der Corona-Pandemie geltenden Rahmenbedingungen der jeweiligen Hochschulstandorte, informieren Sie sich über ggf. bestehende Impfmöglichkeiten an Ihrem Hochschulstandort oder nutzen Sie bitte die Impfmöglichkeiten an Ihrem Wohnort.

zusätzliche Unterlagen zur Einschreibung

Zusätzliche Unterlagen zur Einschreibung

Wichtig: Mit der Einschreibung an einer Hochschule sind Sie auf jeden Fall verpflichtet, einen aktuellen Krankenversicherungsnachweis bzw. eine Befreiungsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse vorzulegen! Außerdem sind Studierende der Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin seit November 2019 dazu aufgefordert, im Kontext der Einschreibung einen vorliegenden Masernschutz nachzuweisen.

Für den Fall, dass Sie sich nicht einschreiben können, weil Sie zum Zeitpunkt der Einschreibung noch einen Dienst ableisten, haben wir für Sie zahlreiche wichtige Informationen auf einer separaten Seite zusammengefasst.

Zulassungsbescheid

Dienst (Rückstellung)

Eine ganze Reihe von Studienplätzen sind zulassungsfrei. Das bedeutet: Es stehen ausreichend Studienplätze in einem bestimmten Studiengang zur Verfügung. Daher müssen die Hochschulen in diesen Fächern auch kein Auswahlverfahren durchführen. Letztendlich bedeutet dies, dass jeder, der die sonstigen Voraussetzungen für ein Studium (z. B. Hochschulreife) erfüllt, einen Studienplatz bekommen kann!Erfahrungsgemäß sind dies vor allem Studiengänge im naturwissenschaftlich-mathematischen Bereich mit Ausnahme von Biologie, geisteswissenschaftliche Fächer, bei denen die Berufschancen nicht eindeutig sind, wie z. B. Ägyptologie, Geschichte, Philosophie.Manchmal kommt es vor, dass eine Hochschule so gut wie keine Zulassungsbeschränkungen hat, wie beispielsweise die Technische Universität Cottbus.

Für zulassungsfreie Studienplätze kann man sich oft noch bis kurz vor Studienbeginn ohne eine Bewerbung einfach einschreiben!

NC-Freie Studiengänge auf Auswahlgrenzen.de

Wir haben für dich NC-freie Studiengänge zusammengestellt, die du über nc-frei studieren aufrufen kannst. Dort findest du passende Bachelor- und Masterstudiengänge die NC-Frei im In- und Ausland angeboten werden.

  • ► NC-freie Bachelorstudiengänge
  • ► NC-freie Masterstudiengänge

Zulassungsfreie Studienplätze könnt ihr in diesen Datenbanken suchen:

HOCHSCHULKOMPASSund

www.freie-studienplaetze.de (Diese Seite wird erst während der Hochschulauswahlverfahren freigeschaltet, nämlich dann, wenn feststeht, wo noch Plätze unbesetzt geblieben sind!).

impressum | datenschutz

  • Was ist der Unterschied zwischen Bewerbung und Einschreibung?

    Bewerbung = Teilnahme an einem Auswahlverfahren. Für zulassungsbeschränkte Studienfächer, also Fächer, bei denen die Anzahl der Studienplätze vorab festgelegt wird, müssen Sie sich fristgerecht bewerben. Wenn Sie im Auswahlverfahren erfolgreich sind, erhalten Sie ein Zulassungsangebot. Dabei wird die Frist genannt, in der Sie das Angebot annehmen können. Wenn Sie ein Angebot annehmen, erhalten Sie weitere Informationen, den Zulassungsbescheid und die Frist zur Einschreibung. Anmeldung = für zulassungsfreie Studiengänge müssen Sie sich im Online-Portal fristgerecht anmelden. In diesem Fall können Sie sich den Zulassungsbescheid direkt ausdrucken. Einschreibung = Immatrikulation. Sie wenden sich an das Studierendensekretariat und werden dort als Student/Studentin an der Universität zu Köln immatrikuliert. Dabei müssen Sie Unterlagen einreichen (wie Abiturzeugnis, Krankenkassenversicherungsnachweis etc.). Dabei müssen Sie den Zulassungsbescheid (s.o.) vorweisen. Bei der Einschreibung wird Ihnen eine Matrikelnummer zugeteilt und Sie erhalten einen Studierendenausweis für das kommende Semester.

  • Muss ich mich bei der Universität zu Köln oder über Hochschulstart bewerben?

    Für fast alle Studiengänge führt die Universität zu Köln selber ein Auswahlverfahren durch, das örtliches Auswahlverfahren. Dafür bewerben Sie sich online über das Bewerberportal KLIPS 2.0 der Universität zu Köln. Bei den Studiengängen, die einen örtlichen NC haben und am dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnehmen, müssen Sie sich zunächst bei hochschulstart.de registrieren. Die Bewerbung selbst erfolgt dann ebenfalls über das Bewerberportal KLIPS 2.0 der Universität zu Köln. Nur für die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin werden die Studienplätze über ein bundesweites Auswahlverfahren vergeben, dieses führt hochschulstart.de durch.

  • Kann ich mich für Medizin auch direkt an der Universität zu Köln bewerben?

    Nein. Die Bewerbung für die Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin erfolgt zum ersten Fachsemester auch für die Hochschulquote ausschließlich über hochschulstart.de.

  • Kann ich mich an mehreren Universitäten gleichzeitig bewerben?

    Eine Bewerbung an mehreren Orten ist grundsätzlich möglich.

    Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen, die am dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnehmen, gibt es eine Begrenzung. In diesem Verfahren können Sie maximal 12 Studienwünsche angeben.

    Für die örtliche Auswahlverfahren, die nicht an das DoSV gebunden sind, können Sie sich ohne Begrenzung an mehreren Hochschulen gleichzeitig bewerben, ohne dass dadurch Ihre Zulassungschancen in irgendeiner Form beeinträchtigt werden. Innerhalb des örtlichen Auswahlverfahrens an der Universität zu Köln kann man dann im Bewerbungsportal KLIPS 2.0 bis zu 9 Studienfächer angeben.

  • Ab wann kann ich mich bewerben?

    Für den Beginn eines Studiums zum Sommersemester beginnt die Bewerbungsphase ca. Anfang Dezember, für das Wintersemester ca. Anfang Juni. Achtung Corona: die Bewerbungsphase wird vorausichtlich verschoben, siehe Bewerbungsfristen Bei einer Bewerbung über Hochschulstart.de (Medizin/Zahnmedizin) beginnt die Bewerbung zum Wintersemester schon Mitte April.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Für die Bewerbung zum ersten Fachsemester müssen Sie die jeweils geltenden Bewerbungsfristen einhalten.

    Bei den Unterrichtsfächern Musik, Kunst und Sport müssen die Termine der jeweiligen Eignungsprüfungen bzw. der Termin der Mappenabgabe beachtet werden. Dies gilt auch für die internationalen Bachelorstudiengänge in der Rechtswissenschaft, Termine und Informationen finden Sie unter Fristen, Termine und Informationsveranstaltungen - Eignungsprüfungen und über die Seiten der Institute.

    Wichtig ist ebenfalls die Frist zur Annahme des Studienplatzes und anschließend zur Einschreibung, die Ihnen nach erfolgreicher Bewerbung mitgeteilt werden. Wenn Sie diese nicht einhalten, wird der Studienplatz über das Nachrückverfahren automatisch anderweitig vergeben.

  • Ich habe schon letztes Jahr Abitur gemacht. Muss ich mich früher bewerben?

    Im örtlichen Auswahlverfahren an der Universität zu Köln gibt es keine Unterscheidung zwischen Alt- und Neuabiturienten. Bei Hochschulstart gibt es für Bewerbungen zum Wintersemester unterschiedliche Bewerbungsfristen für Neu- und Altabiturienten. Die jeweiligen Termine finden Sie bei Hochschulstart.

  • Wo finde ich die Bewerbungsformulare?

    Sie bewerben sich über das Online-Portal KLIPS 2.0 des Studierendensekretariats. Für Medizin / Zahnmedizin bewerben Sie sich über hochschulstart.de

  • Kann ich mich für mehrere Fächer an der Universität zu Köln bewerben?

    Ja. An der Universität zu Köln können Sie sich über das Bewerbungsportal der Universität zu Köln für bis zu neun Fächer bewerben (NC-beschränkte, grundständigen Studienfächer zum 1. Fachsemester). Wenn Sie die Anzahl überschreiten, wird Ihnen das im Portal KLIPS 2.0 mitgeteilt.

    Über dieses Portal müssen Sie sich zum ersten Fachsemester für alle Studiengänge mit örtlichem NC bewerben, auch für die Studiengänge, die zusätzlich eine Registrierung im dialogorientierten Serviceverfahren erfordern ("örtlicher NC - DoSV").

    Hinweis zu Studiengängen mit Fächerkombination: Beispiel: Sie möchten den "Bachelor Studienprofil Lehramt Gymnasium/Gesamtschule" studieren und bewerben sich mit einem Antrag für Deutsch und Englisch sowie mit dem zweiten Antrag für Deutsch und Geschichte, dann haben sie zwar vier Fächer angegeben, sich aber insgesamt nur auf 3 Fächer beworben. Wenn Sie mehrere Bewerbungen absenden, dann wird Ihnen bei jeder neuen Bewerbung angezeigt, wieviel Fächer noch möglich sind.

  • Wie kann ich mich für ein zulassungsbeschränktes und ein zulassungsfreies Studienfach bewerben?

    Beide Fächer geben Sie in einem Antrag im Online-Portal KLIPS 2.0 an. Für das zulassungsbeschränkte Studienfach bewerben Sie sich, für das Fach ohne Zulassungsbeschränkung melden Sie sich damit an.

  • Wohin muss ich die Bewerbung schicken und was muss ich einsenden?

    Sie bewerben sich zum ersten Fachsemester online, in der Regel muss nichts postalisch verschickt werden (Ausnahme: ZV über hochschulstart: Medizin/Zahnmedizin). Nachweise zeigen Sie bei einer erfolgreichen Bewerbung erst bei der Immatrikulation vor (z.B. Ihr Abiturzeugnis, ggf. Eignungsnachweis). Nur in einigen Fällen, z.B. bei bestimmten Sonderanträgen, sind Nachweise für die Teilnahme am Auswahlverfahren schriftlich einzureichen; wenn Sie dies im Rahmen der Onlinebewerbung auswählen, werden Ihnen am Ende der Bewerbung die geforderten Unterlagen, die Sie hochladen müssen, automatisch angezeigt.

  • Mir ist bei der Bewerbung ein Fehler unterlaufen, was soll ich tun?

    Bitte wenden Sie sich direkt an das Studierendensekretariat.

  • Ich habe mich beworben, wie geht es nun weiter?

    Nach dem Ende der Bewerbungsfrist wird das Auswahlverfahren durchgeführt. Es gibt ein Hauptverfahren (Ende Juli bzw. Januar) und iterative Nachrückverfahren (im Laufe der Monate August/September bzw. Februar/März). Die abgelehnten Anträge nehmen automatisch an den weiteren Nachrückverfahren teil. Nur für die Studiengänge Medizin/Zahnmedizin, bei denen das Nachrückverfahren zentral durch die Stiftung für Hochschulzulassung durchgeführt wird, müssen Sie aktiv entscheiden, ob Sie am koordinierten Nachrücken teilnehmen möchten; dazu erhalten Sie im Rahmen des DoSV eine Anfrage, sofern Sie für alle Studienwünschen abgelehnt wurden.

    Sobald Sie zugelassen sind, erhalten Sie eine (oder mehrere) Zulassungsangebot(e) mit einer Annahmefrist; wenn Sie ein Angebot annehmen, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid mit Angabe der Einschreibefrist und Hinweisen, welche Unterlagen Sie zur Einschreibung vorlegen müssen. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Bewerbung und Einschreibung haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Studierendensekretariat. Dort finden Sie in der Bewerbungsphase auch einen genauen Terminplan.

    Den Terminplan der Bewerbungen, die über das dialogorientierte Serviceverfahren koordiniert werden, finden Sie bei hochschulstart.de

  • Kann ich mich mit einem vorläufigen Zeugnis bewerben?

    Nein. Sie müssen den Erhalt Ihres offiziellen Abiturzeugnisses abwarten, um daraus die Daten für Ihre Bewerbung zu entnehmen.

  • Ich bin die nächsten Monate im Ausland, wie kann ich mich bewerben und einschreiben?

    Sie bewerben sich einfach aus dem Ausland über das Online-Portal KLIPS 2.0 des Studierendensekretariats (bei Medizin und Zahnmedizin über hochschulstart). Wenn Sie auch in der Einschreibungsphase im Ausland sind, sollten Sie jemanden zur Einschreibung bevollmächtigen. Legen Sie ihm/ihr auch die Unterlagen bereit, die zur Einschreibung benötigt werden (wie Abiturzeugnis, Krankenversicherungsnachweis etc.).

  • Ich bin Deutscher, habe aber im Ausland meinen Schulabschluss gemacht. Was muss ich tun?

    Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, müssen Sie Ihr Zeugnis anerkennen lassen, bevor Sie sich an der Universität zu Köln bewerben können. Sollten Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang interessieren, dann müssen Sie außerdem eine Durchschnittsnote berechnen lassen. Alle deutschen Staatsangehörigen mit ausländischen Schulabschlüssen, deren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder ausschließlich außerhalb Deutschlands gelegen ist, wenden sich für die Anerkennung des Schulabschlusses an die "Zeugnisanerkennungsstelle" der Bezirksregierung Düsseldorf. Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in einem anderen Bundesland müssen sich an die zuständige Stelle des jeweiligen Bundeslandes wenden. Falls es in dem betreffenden Bundesland keine zentrale Anerkennungsstelle gibt (z.B. Niedersachsen), ist es für die örtlichen Auswahlverfahren der Universität erforderlich, eine Prüfung der Zugangsvoraussetzungen bei uni-assist zu beantragen. Uni-assist sendet einen Prüfbericht an die Universität zu Köln, die das Prüfergebnis im Auswahlverfahren berücksichtigt. Um ein Studium an der Universität zu Köln aufnehmen zu können, sind zudem ausreichende Deutschkenntnisse notwendig und nachzuweisen. Deutsche Bewerber mit ausländischer Schulbildung müssen diese Frage mit dem International Office abklären und bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) ablegen.

  • Ich bin Deutscher und erhalte den ausländischen Schulabschluss erst nach der Bewerbungsfrist. Kann ich mich bewerben?

    Leider nein. Sie müssen den Erhalt Ihres offiziellen Zeugnisses abwarten und eine Anerkennung Ihres Abschlusses beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter „Ich bin Deutscher, habe aber im Ausland meinen Schulabschluss gemacht. Was muss ich tun?“

  • Ich möchte zunächst einen Dienst leisten und dann studieren (z.B. freiwilliges soziales/ökologisches Jahr). Soll oder kann ich mich jetzt trotzdem schon bewerben?

    Sie haben die Möglichkeit sich schon während Ihres Dienstes zu bewerben. Sollten Sie eine Zusage bekommen, können Sie nach Ende Ihres Dienstes bei den zwei folgenden Auswahlverfahren für die erneute Zulassung oder Teilzulassung im Rahmen der Online-Bewerbung einen Sonderantrag stellen. Sie müssen sich also in jedem Fall erneut bewerben. Bewahren Sie bitte den Zulassungsbescheid auf, da Sie diesen bei der erneuten Bewerbung vorweisen müssen.

  • Ich leiste gerade einen Dienst, habe mich bei Ihrer Universität beworben und auch eine Zusage erhalten. Wird der Platz nun für mich reserviert?

    Wir können Ihnen den Platz nicht reservieren; wenn Sie sich nicht einschreiben, müssen wir den Platz im laufenden Verfahren an eine andere Bewerberin oder einen anderen Bewerber vergeben. Sie können aber bei der erneuten Bewerbung einen Sonderantrag stellen ("Anspruch auf erneute Zulassung"). Bitte verwahren Sie dafür den Zulassungsbescheid. Beachten Sie bitte, dass Sie sich für eine erneute Zulassung spätestens zum zweiten Bewerbungstermin nach Dienstende bewerben müssen, da sonst Ihr Anspruch verfällt.

  • Ich habe mich schon einmal beworben und keinen Platz bekommen. Muss ich mich noch einmal bewerben?

    Ja, Sie müssen sich erneut bewerben.

  • Wie bewerbe ich mich für das Nachrückverfahren?

    Für das Nachrückverfahren ist keine gesonderte Bewerbung möglich. Wenn Sie sich regulär beworben haben und im Hauptverfahren keinen Platz bekommen haben, durchläuft Ihre Bewerbung automatisch alle weiteren Nachrückverfahren. Medizin/Zahnmedizin: die Nachrückverfahren werden von der Stiftung für Hochschulzulassung durchgeführt. Wenn Sie sich regulär beworben haben und im Hauptverfahren keinen Platz bekommen haben, erhalten Sie eine Nachricht im DoSV und können sich entscheiden, für welchen Studienwunsch Sie am koordinierten Nachrückverfahren teilnehmen möchten.

  • Wie bewerbe ich mich für das Losverfahren?

    Falls nach Abschluss der Auswahlverfahren nicht alle Studienplätze für das erste Fachsemester vergeben wurden, verlost das Studierendensekretariat die restlichen Plätze in diesen Studiengängen. Die Plätze werden in einem Losverfahren einfach nach dem Glücksprinzip vergeben. Es zählen also weder Abiturdurchschnitt noch Wartezeit oder weitere Kriterien. Wichtig ist allerdings, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen für eine Einschreibung erfüllen (Stichwort: Hochschulzugangsberechtigung).

    Auf der Seite des Studierendensekretariats finden Sie den Antrag sowie die Termine für das Losverfahren.

    Am Losverfahren dürfen nur Deutsche und zulassungsrechtlich den Deutschen gleichgestellte Studienbewerber/-innen teilnehmen. Zulassungsrechtlich den Deutschen gleichgestellt sind: - Ausländische EU-Bürger/-innen, d.h. Angehörige eines Mitgliedsstaates der EU. - Bildungsinländer/-innen, d.h. jene Ausländer/-innen und Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. - Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der EU angehören; das sind Island, Liechtenstein und Norwegen.

  • Ich bin Ausländer, habe aber in Deutschland Abitur gemacht. Wo bewerbe ich mich?

    Wenn Sie ein Abiturzeugnis von einer deutschen Schule haben, sind Sie ein sogenannter „Bildungsinländer“ und bewerben sich über das Online-Portal KLIPS 2.0 des Studierendensekretariats bzw. für Medizin, Zahnmedizin über hochschulstart.de.

  • Ich bin EU-Bürger, an wen muss ich mich wenden?

    Als EU-Bürger bewerben Sie sich für Medizin oder Zahnmedizin über www.hochschulstart.de, für alle übrigen Studiengänge der Universität zu Köln über das Online-Portal KLIPS 2.0 des Studierendensekretariats. Für die Einschreibung ist das International Office zuständig. Dort können Sie auch klären, ob ihre Deutschkenntnisse ausreichend sind bzw. sich über Sprachkurse informieren.

  • Ich komme aus dem Ausland und zwar aus einem Land außerhalb der EU, wie und wo bewerbe ich mich?

    Sollten Sie die Hochschulzugangsberechtigung in einem Land erworben haben, das nicht Mitglied der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes ist, bewerben Sie sich über https://www.uni-assist.de/online/uni-koeln/. Für die Einschreibung ist das International Office zuständig. Dort können Sie auch klären, ob Ihre Deutschkenntnisse ausreichend sind bzw. sich über Sprachkurse informieren.

  • Ich mache ein vorgezogenes Abitur und erhalte mein Zeugnis erst nach der Bewerbungsfrist zum Sommersemester. Kann ich das Zeugnis nachreichen?

    Sie können sich nur dann bewerben, wenn Sie zum Bewerbungsstichtag über das Zeugnis über die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Die Bewerbungsfristen sind beim Studierendensekretariat veröffentlicht.