Bei der Einschreibung müssen Sie verschiedene Unterlagen bei der Hochschule vorlegen – z.B. Ihren Personalausweis, den Zulassungsbescheid und/oder Ihre Hochschulzugangsberechtigung. Insbesondere im Kontext medizinischer Studiengänge des ZV kann außerdem ggf. ein besonderer Impfnachweis oder Gesundheitszeugnis erforderlich sein. Art und Umfang der jeweils erforderlichen Unterlagen können von Hochschule zu Hochschule variieren, so dass es im Zweifelsfall hilft, vor der Einschreibung noch einmal die entsprechende Homepage der Hochschule oder das Studierendensekretariat bzw. das Immatrikulationsamt vor Ort zu konsultieren. Hochschulstart kann entsprechende Detailfragen nicht beantworten! Bitte beachten Sie die aufgrund der Corona-Pandemie geltenden Rahmenbedingungen der jeweiligen Hochschulstandorte, informieren Sie sich über ggf. bestehende Impfmöglichkeiten an Ihrem Hochschulstandort oder nutzen Sie bitte die Impfmöglichkeiten an Ihrem Wohnort. Zusätzliche Unterlagen zur Einschreibung Wichtig: Mit der Einschreibung an einer Hochschule sind Sie auf jeden Fall verpflichtet, einen aktuellen Krankenversicherungsnachweis bzw. eine Befreiungsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse vorzulegen! Außerdem sind Studierende der Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin seit November 2019 dazu aufgefordert, im Kontext der Einschreibung einen vorliegenden Masernschutz nachzuweisen. Für den Fall, dass Sie sich nicht einschreiben können, weil Sie zum Zeitpunkt der Einschreibung noch einen Dienst ableisten, haben wir für Sie zahlreiche wichtige Informationen auf einer separaten Seite zusammengefasst.
Eine ganze Reihe von Studienplätzen sind zulassungsfrei. Das bedeutet: Es stehen ausreichend Studienplätze in einem bestimmten Studiengang zur Verfügung. Daher müssen die Hochschulen in diesen Fächern auch kein Auswahlverfahren durchführen. Letztendlich bedeutet dies, dass jeder, der die sonstigen Voraussetzungen für ein Studium (z. B. Hochschulreife) erfüllt, einen Studienplatz bekommen kann!Erfahrungsgemäß sind dies vor allem Studiengänge im naturwissenschaftlich-mathematischen Bereich mit Ausnahme von Biologie, geisteswissenschaftliche Fächer, bei denen die Berufschancen nicht eindeutig sind, wie z. B. Ägyptologie, Geschichte, Philosophie.Manchmal kommt es vor, dass eine Hochschule so gut wie keine Zulassungsbeschränkungen hat, wie beispielsweise die Technische Universität Cottbus. Für zulassungsfreie Studienplätze kann man sich oft noch bis kurz vor Studienbeginn ohne eine Bewerbung einfach einschreiben! NC-Freie Studiengänge auf Auswahlgrenzen.deWir haben für dich NC-freie Studiengänge zusammengestellt, die du über nc-frei studieren aufrufen kannst. Dort findest du passende Bachelor- und Masterstudiengänge die NC-Frei im In- und Ausland angeboten werden.
Zulassungsfreie Studienplätze könnt ihr in diesen Datenbanken suchen:HOCHSCHULKOMPASSund www.freie-studienplaetze.de (Diese Seite wird erst während der Hochschulauswahlverfahren freigeschaltet, nämlich dann, wenn feststeht, wo noch Plätze unbesetzt geblieben sind!). impressum | datenschutz
Für fast alle Studiengänge führt die Universität zu Köln selber ein Auswahlverfahren durch, das örtliches Auswahlverfahren. Dafür bewerben Sie sich online über das Bewerberportal KLIPS 2.0 der Universität zu Köln. Bei den Studiengängen, die einen örtlichen NC haben und am dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnehmen, müssen Sie sich zunächst bei hochschulstart.de registrieren. Die Bewerbung selbst erfolgt dann ebenfalls über das Bewerberportal KLIPS 2.0 der Universität zu Köln. Nur für die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin werden die Studienplätze über ein bundesweites Auswahlverfahren vergeben, dieses führt hochschulstart.de durch.
Nein. Die Bewerbung für die Studiengänge Humanmedizin und Zahnmedizin erfolgt zum ersten Fachsemester auch für die Hochschulquote ausschließlich über hochschulstart.de.
Eine Bewerbung an mehreren Orten ist grundsätzlich möglich. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen, die am dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnehmen, gibt es eine Begrenzung. In diesem Verfahren können Sie maximal 12 Studienwünsche angeben. Für die örtliche Auswahlverfahren, die nicht an das DoSV gebunden sind, können Sie sich ohne Begrenzung an mehreren Hochschulen gleichzeitig bewerben, ohne dass dadurch Ihre Zulassungschancen in irgendeiner Form beeinträchtigt werden. Innerhalb des örtlichen Auswahlverfahrens an der Universität zu Köln kann man dann im Bewerbungsportal KLIPS 2.0 bis zu 9 Studienfächer angeben.
Für den Beginn eines Studiums zum Sommersemester beginnt die Bewerbungsphase ca. Anfang Dezember, für das Wintersemester ca. Anfang Juni. Achtung Corona: die Bewerbungsphase wird vorausichtlich verschoben, siehe Bewerbungsfristen Bei einer Bewerbung über Hochschulstart.de (Medizin/Zahnmedizin) beginnt die Bewerbung zum Wintersemester schon Mitte April.
Für die Bewerbung zum ersten Fachsemester müssen Sie die jeweils geltenden Bewerbungsfristen einhalten.
Bei den Unterrichtsfächern Musik, Kunst und Sport müssen die Termine der jeweiligen Eignungsprüfungen bzw. der Termin der Mappenabgabe beachtet werden. Dies gilt auch für die internationalen Bachelorstudiengänge in der Rechtswissenschaft, Termine und Informationen finden Sie unter Fristen, Termine und Informationsveranstaltungen - Eignungsprüfungen und über die Seiten der Institute.
Wichtig ist ebenfalls die Frist zur Annahme des Studienplatzes und anschließend zur Einschreibung, die Ihnen nach erfolgreicher Bewerbung mitgeteilt werden. Wenn Sie diese nicht einhalten, wird der Studienplatz über das Nachrückverfahren automatisch anderweitig vergeben.
Im örtlichen Auswahlverfahren an der Universität zu Köln gibt es keine Unterscheidung zwischen Alt- und Neuabiturienten. Bei Hochschulstart gibt es für Bewerbungen zum Wintersemester unterschiedliche Bewerbungsfristen für Neu- und Altabiturienten. Die jeweiligen Termine finden Sie bei Hochschulstart.
Sie bewerben sich über das Online-Portal KLIPS 2.0 des Studierendensekretariats. Für Medizin / Zahnmedizin bewerben Sie sich über hochschulstart.de
Ja. An der Universität zu Köln können Sie sich über das Bewerbungsportal der Universität zu Köln für bis zu neun Fächer bewerben (NC-beschränkte, grundständigen Studienfächer zum 1. Fachsemester). Wenn Sie die Anzahl überschreiten, wird Ihnen das im Portal KLIPS 2.0 mitgeteilt. Über dieses Portal müssen Sie sich zum ersten Fachsemester für alle Studiengänge mit örtlichem NC bewerben, auch für die Studiengänge, die zusätzlich eine Registrierung im dialogorientierten Serviceverfahren erfordern ("örtlicher NC - DoSV"). Hinweis zu Studiengängen mit Fächerkombination: Beispiel: Sie möchten den "Bachelor Studienprofil Lehramt Gymnasium/Gesamtschule" studieren und bewerben sich mit einem Antrag für Deutsch und Englisch sowie mit dem zweiten Antrag für Deutsch und Geschichte, dann haben sie zwar vier Fächer angegeben, sich aber insgesamt nur auf 3 Fächer beworben. Wenn Sie mehrere Bewerbungen absenden, dann wird Ihnen bei jeder neuen Bewerbung angezeigt, wieviel Fächer noch möglich sind.
Beide Fächer geben Sie in einem Antrag im Online-Portal KLIPS 2.0 an. Für das zulassungsbeschränkte Studienfach bewerben Sie sich, für das Fach ohne Zulassungsbeschränkung melden Sie sich damit an.
Sie bewerben sich zum ersten Fachsemester online, in der Regel muss nichts postalisch verschickt werden (Ausnahme: ZV über hochschulstart: Medizin/Zahnmedizin). Nachweise zeigen Sie bei einer erfolgreichen Bewerbung erst bei der Immatrikulation vor (z.B. Ihr Abiturzeugnis, ggf. Eignungsnachweis). Nur in einigen Fällen, z.B. bei bestimmten Sonderanträgen, sind Nachweise für die Teilnahme am Auswahlverfahren schriftlich einzureichen; wenn Sie dies im Rahmen der Onlinebewerbung auswählen, werden Ihnen am Ende der Bewerbung die geforderten Unterlagen, die Sie hochladen müssen, automatisch angezeigt.
Bitte wenden Sie sich direkt an das Studierendensekretariat.
Nach dem Ende der Bewerbungsfrist wird das Auswahlverfahren durchgeführt. Es gibt ein Hauptverfahren (Ende Juli bzw. Januar) und iterative Nachrückverfahren (im Laufe der Monate August/September bzw. Februar/März). Die abgelehnten Anträge nehmen automatisch an den weiteren Nachrückverfahren teil. Nur für die Studiengänge Medizin/Zahnmedizin, bei denen das Nachrückverfahren zentral durch die Stiftung für Hochschulzulassung durchgeführt wird, müssen Sie aktiv entscheiden, ob Sie am koordinierten Nachrücken teilnehmen möchten; dazu erhalten Sie im Rahmen des DoSV eine Anfrage, sofern Sie für alle Studienwünschen abgelehnt wurden. Sobald Sie zugelassen sind, erhalten Sie eine (oder mehrere) Zulassungsangebot(e) mit einer Annahmefrist; wenn Sie ein Angebot annehmen, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid mit Angabe der Einschreibefrist und Hinweisen, welche Unterlagen Sie zur Einschreibung vorlegen müssen. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Bewerbung und Einschreibung haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Studierendensekretariat. Dort finden Sie in der Bewerbungsphase auch einen genauen Terminplan. Den Terminplan der Bewerbungen, die über das dialogorientierte Serviceverfahren koordiniert werden, finden Sie bei hochschulstart.de
Nein. Sie müssen den Erhalt Ihres offiziellen Abiturzeugnisses abwarten, um daraus die Daten für Ihre Bewerbung zu entnehmen.
Sie bewerben sich einfach aus dem Ausland über das Online-Portal KLIPS 2.0 des Studierendensekretariats (bei Medizin und Zahnmedizin über hochschulstart). Wenn Sie auch in der Einschreibungsphase im Ausland sind, sollten Sie jemanden zur Einschreibung bevollmächtigen. Legen Sie ihm/ihr auch die Unterlagen bereit, die zur Einschreibung benötigt werden (wie Abiturzeugnis, Krankenversicherungsnachweis etc.).
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, müssen Sie Ihr Zeugnis anerkennen lassen, bevor Sie sich an der Universität zu Köln bewerben können. Sollten Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang interessieren, dann müssen Sie außerdem eine Durchschnittsnote berechnen lassen. Alle deutschen Staatsangehörigen mit ausländischen Schulabschlüssen, deren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder ausschließlich außerhalb Deutschlands gelegen ist, wenden sich für die Anerkennung des Schulabschlusses an die "Zeugnisanerkennungsstelle" der Bezirksregierung Düsseldorf. Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in einem anderen Bundesland müssen sich an die zuständige Stelle des jeweiligen Bundeslandes wenden. Falls es in dem betreffenden Bundesland keine zentrale Anerkennungsstelle gibt (z.B. Niedersachsen), ist es für die örtlichen Auswahlverfahren der Universität erforderlich, eine Prüfung der Zugangsvoraussetzungen bei uni-assist zu beantragen. Uni-assist sendet einen Prüfbericht an die Universität zu Köln, die das Prüfergebnis im Auswahlverfahren berücksichtigt. Um ein Studium an der Universität zu Köln aufnehmen zu können, sind zudem ausreichende Deutschkenntnisse notwendig und nachzuweisen. Deutsche Bewerber mit ausländischer Schulbildung müssen diese Frage mit dem International Office abklären und bei nicht ausreichenden Deutschkenntnissen die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) ablegen.
Leider nein. Sie müssen den Erhalt Ihres offiziellen Zeugnisses abwarten und eine Anerkennung Ihres Abschlusses beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter „Ich bin Deutscher, habe aber im Ausland meinen Schulabschluss gemacht. Was muss ich tun?“
Sie haben die Möglichkeit sich schon während Ihres Dienstes zu bewerben. Sollten Sie eine Zusage bekommen, können Sie nach Ende Ihres Dienstes bei den zwei folgenden Auswahlverfahren für die erneute Zulassung oder Teilzulassung im Rahmen der Online-Bewerbung einen Sonderantrag stellen. Sie müssen sich also in jedem Fall erneut bewerben. Bewahren Sie bitte den Zulassungsbescheid auf, da Sie diesen bei der erneuten Bewerbung vorweisen müssen.
Wir können Ihnen den Platz nicht reservieren; wenn Sie sich nicht einschreiben, müssen wir den Platz im laufenden Verfahren an eine andere Bewerberin oder einen anderen Bewerber vergeben. Sie können aber bei der erneuten Bewerbung einen Sonderantrag stellen ("Anspruch auf erneute Zulassung"). Bitte verwahren Sie dafür den Zulassungsbescheid. Beachten Sie bitte, dass Sie sich für eine erneute Zulassung spätestens zum zweiten Bewerbungstermin nach Dienstende bewerben müssen, da sonst Ihr Anspruch verfällt.
Ja, Sie müssen sich erneut bewerben.
Für das Nachrückverfahren ist keine gesonderte Bewerbung möglich. Wenn Sie sich regulär beworben haben und im Hauptverfahren keinen Platz bekommen haben, durchläuft Ihre Bewerbung automatisch alle weiteren Nachrückverfahren. Medizin/Zahnmedizin: die Nachrückverfahren werden von der Stiftung für Hochschulzulassung durchgeführt. Wenn Sie sich regulär beworben haben und im Hauptverfahren keinen Platz bekommen haben, erhalten Sie eine Nachricht im DoSV und können sich entscheiden, für welchen Studienwunsch Sie am koordinierten Nachrückverfahren teilnehmen möchten.
Falls nach Abschluss der Auswahlverfahren nicht alle Studienplätze für das erste Fachsemester vergeben wurden, verlost das Studierendensekretariat die restlichen Plätze in diesen Studiengängen. Die Plätze werden in einem Losverfahren einfach nach dem Glücksprinzip vergeben. Es zählen also weder Abiturdurchschnitt noch Wartezeit oder weitere Kriterien. Wichtig ist allerdings, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen für eine Einschreibung erfüllen (Stichwort: Hochschulzugangsberechtigung). Auf der Seite des Studierendensekretariats finden Sie den Antrag sowie die Termine für das Losverfahren. Am Losverfahren dürfen nur Deutsche und zulassungsrechtlich den Deutschen gleichgestellte Studienbewerber/-innen teilnehmen. Zulassungsrechtlich den Deutschen gleichgestellt sind: - Ausländische EU-Bürger/-innen, d.h. Angehörige eines Mitgliedsstaates der EU. - Bildungsinländer/-innen, d.h. jene Ausländer/-innen und Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. - Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der EU angehören; das sind Island, Liechtenstein und Norwegen.
Wenn Sie ein Abiturzeugnis von einer deutschen Schule haben, sind Sie ein sogenannter „Bildungsinländer“ und bewerben sich über das Online-Portal KLIPS 2.0 des Studierendensekretariats bzw. für Medizin, Zahnmedizin über hochschulstart.de.
Als EU-Bürger bewerben Sie sich für Medizin oder Zahnmedizin über www.hochschulstart.de, für alle übrigen Studiengänge der Universität zu Köln über das Online-Portal KLIPS 2.0 des Studierendensekretariats. Für die Einschreibung ist das International Office zuständig. Dort können Sie auch klären, ob ihre Deutschkenntnisse ausreichend sind bzw. sich über Sprachkurse informieren.
Sollten Sie die Hochschulzugangsberechtigung in einem Land erworben haben, das nicht Mitglied der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes ist, bewerben Sie sich über https://www.uni-assist.de/online/uni-koeln/. Für die Einschreibung ist das International Office zuständig. Dort können Sie auch klären, ob Ihre Deutschkenntnisse ausreichend sind bzw. sich über Sprachkurse informieren.
Sie können sich nur dann bewerben, wenn Sie zum Bewerbungsstichtag über das Zeugnis über die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Die Bewerbungsfristen sind beim Studierendensekretariat veröffentlicht. |