Wo finde ich erstzulassung im fahrzeugbrief

Wo finde ich erstzulassung im fahrzeugbrief

  • Moin

    Mal eine Frage. Bei mir in der Zulassung steht Tag der Erstzulassung 21.08.2008 alle anderen Dokumente die ich aus der Werkstatt habe zeigen immer März 2009, so steht's auch im Kaufvertrag.
    Was ist jetzt Richtig bzw wo kann ich das Nachschauen.

    Woher nehmen die die Daten bei der Zulassung?

  • das amtliche ez-datum steht in der zulassungsbescheinigung teil und dort in feld b.woher soll vw das ez-datum kennen, wenn nicht aus diesem dokument?bei vw gibt es halt in den fahrzeugdaten noch ein produktionsdatum. das liegt üblicherweise

    ein paar wochen / monate vor dem ez-datum.

olim

Touran 2.0 TDI Highline, BMN, 6 Gang HS, Dezent TZ-dark 8x18 ET45 mit 225/40, Leder, Xenon mit Kurvenlicht, Standheizung, Tagfahrlicht, DWA, MFL, Premium KI, RLS, PDC hinten, Discover Media
VCDS vorhanden

  • Hi

    Die Erstzulassung steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) in Buchstabe B (oben links über der FIN)
    In der Zulassungbescheinigung Teil 2 (ehemals Brief) unterhalb des Kennzeichens. Weiter unten auf der ZB2 steht noch ein anderes Datum Position (6) das ist das Datum, wann die Typgenehmigung erteilt wurde und hat mit der EZ deines Fahrzeuges nichts zu tun

  • Das Produktionsdatum kann über die Fzg-Ident-Nummer ermittelt werden.

  • unter K steht die Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE, links davon unter 6 (hier 28.09.2005) steht das Datum, wann diese EG Typengenehmigung erteilt wurde.
    Kann man gerne mal mit dem EZ verwechseln

    Wo finde ich erstzulassung im fahrzeugbrief

  • Einen Fahrzeugschein zu lesen, ist gar nicht so einfach. Trotzdem sollten Sie sich als KFZ-Besitzer damit auskennen. Darauf finden Sie schließlich alle relevanten Informationen zu Ihrem Auto. Was Sie dabei beachten müssen, erklären wir Ihnen jetzt.

    Am 1. Oktober 2005 wurde der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ersetzt. Es handelt sich dabei um ein grünes, gefaltetes Kärtchen.

    • Neben dem Kennzeichen und dem Fahrzeughalter, finden Sie auf dem Fahrzeugschein zahlreiche Informationen. Auf der Rückseite wird die Hauptuntersuchung (TÜV) notiert.
    • Ebenfalls auf der Rückseite ist die Legende der einzelnen Felder zu sehen. Ist Ihnen die Schrift zu klein, können Sie die Erklärungen einfach im nächsten Absatz nachlesen.
    • Zu schnell unterwegs gewesen? Hier erfahren Sie, was auf Sie zukommt.

    Fahrzeugschein richtig lesen(Bild: Tim Aschermann)

    Wo finde ich erstzulassung im fahrzeugbrief

    Viele der Angaben sind für den Laien komplett uninteressant. Damit Sie die Informationen übersichtlich auslesen können, finden Sie hier die jeweiligen Erklärungen Zeile für Zeile.

    • B = Datum der Erstzulassung, 2.1 = Code zu 2, 2.2 = Code zu D.2 mit Prüfziffer
    • J = Fahrzeugklasse, 4 = Art des Aufbaus
    • E = Fahrzeug-Identifizierungsnummer, 3 = Prüfziffer der Fahrzeug-Ident-Nummer
    • D.1 = Marke
    • D.2 = Typ/Variante/Version
    • D.3 = Handelsbezeichnungen
    • 2 = Hersteller-Kurzbezeichnung
    • 5 = Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus
    • V.9 = für die EG-Typgenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse
    • 14 = Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse
    • P.3 = Kraftstoffart oder Energiequelle
    • 10 = Code zu P.3, 14.1 = Code zu V.9 oder 14, P.1 = Hubraum in cm³
    • 22 = Bemerkungen und Ausnahmen

    Das sind die Angaben auf der rechten Seite des Fahrzeugscheins:

    • L = Anzahl der Achsen, 9 = Anzahl der Antriebsachsen, P.2/P.4 = Nennleistung in kW/ Nenndrehzahl bei min−1, T = Höchstgeschwindigkeit in km/h
    • 18 = Länge in mm, 19 = Breite in mm ohne Spiegel und Anbauteile
    • 20 = Höhe in mm, G = Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg Leermasse
    • 12 = Rauminhalt des Tanks bei Tank-Kfz in m³, 13 = Stützlast in kg, Q = Leistungsgewicht in kW/ kg nur bei Krafträdern
    • V.7 = CO2 in g/km kombinierter Wert, F.1 = Technisch zulässige Gesamtmasse in kg, F.2 = Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg
    • 7.1 = Achslast Achse 1 in kg, 7.2 = Achslast Achse 2 in kg, 7.3 = Achslast Achse 3 in kg
    • 8.1 = Achslast Achse 1 in kg, 8.2 = Achslast Achse 2 in kg, 8.3 = Achslast Achse 3 in kg
    • U.1 = Standgeräusch in dB A, U.2 = Drehzahl in min−1 zu U.1, U.3 = Fahrgeräusch in dB A
    • O.1 = Techn. zul. Anhängelast gebremst in kg, O.2 = Techn. zul. Anhängelast ungebremst in kg, S.1 = Sitzplätze einschl. Fahrersitz, S.2 = Stehplätze
    • 15.1 = Bereifung - Achse 1
    • 15.2 = Bereifung - Achse 2
    • 15.3 = Bereifung - Achse 3
    • R = Farbe des Fahrzeugs
    • K = Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE
    • 6 = Datum zu K, 17 = Merkmal zur Betriebserlaubnis, 16 = Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • 21 = Sonstige Vermerke

    Videotipp: Das bedeuten die Nummern auf der Rückseite des Führerscheins

    Im nächsten Praxistipp zeigen wir Ihnen, wo Sie den Motorcode von Ihrem Auto finden und was Sie tun müssen, wenn Sie Ihren Fahrzeugschein verloren haben.

    (Tipp ursprünglich verfasst von: Tim Aschermann)

    Der Fahrzeugschein heißt seit 2005 offiziell Zulassungsbescheinigung Teil 1

    Der Fahrzeugschein heißt seit 2005 offiziell Zulassungsbescheinigung Teil 1© ADAC

    Der Fahrzeugschein ist eine Art "Personalausweis" des Fahrzeugs – er enthält neben persönlichen Daten des Fahrzeughalters und dem amtlichen Kennzeichen vor allem technische Angaben zum Fahrzeug.

    • Warum aus dem Fahrzeugschein die Zulassungsbescheinigung Teil 1 wurde

    • Erlaubt oder verboten: Fahrzeugschein in Kopie dabei?

    • Erklärung: Was die Schlüsselnummern im Fahrzeugschein bedeuten

    Viele Autofahrer sprechen auch heute immer noch von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. In den neuen Formularen finden sich unter der aktuellen Bezeichnung "Zulassungsbescheinigung" auch in Klammern die alten Begriffe, die sich im Sprachgebrauch etabliert haben. 

    Warum wurde aus dem Fahrzeugschein die Zulassungsbescheinigung Teil 1?

    2005 wurden in der Europäischen Union die Dokumente Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief von Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Zulassungsbescheinigung Teil 2 abgelöst. Ziel dieser Maßnahme war, die Dokumente stärker zu vereinheitlichen und auch fälschungssicherer zu machen. 

    Der neue Fahrzeugschein ist seit 2005 ein blassgrünes, gefaltetes Kärtchen im DIN A7-Format auf Spezialpapier. Der neue Fahrzeugbrief wird im DIN A4-Format, ebenfalls auf Spezialpapier ausgegeben. Die alten Fahrzeugpapiere behalten übrigens weiterhin ihre Gültigkeit.

    Nur bei Verlust oder beim Ummelden des Fahrzeugs müssen sie seit dem Stichtag 1. Oktober 2005 durch die neuen Zulassungsbescheinigungen ersetzt werden. Dabei werden sowohl Teil 1 als auch Teil 2 der Zulassungsbescheinigung gleichzeitig als Paar neu ausgestellt.

    Wofür benötigen Sie den Fahrzeugschein?

    Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Informationen über das Fahrzeug und ermöglicht so eine Kontrolle des Fahrzeugs. Der Fahrzeugschein dokumentiert daneben die amtliche Genehmigung für die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr. 

    Darf der Fahrzeugschein auch in Kopie mitgeführt werden?

    Nein, Sie müssen den Fahrzeugschein stets als Original im Auto mitführen. So steht es in § 11 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Nur anhand der Originalpapiere kann – etwa im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle durch die Polizei – überprüft werden, ob entsprechende Berechtigungen wirklich bestehen. Die im Fahrzeugschein hinterlegten Daten sind auch im örtlichen und im zentralen Fahrzeugregister gespeichert. 

    Es reicht also nicht aus, wenn Sie nur eine Kopie des Fahrzeugscheins statt des Originals mitführen. In diesem Fall kann ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro ausgesprochen werden.

    Warum stehen Codes im Fahrzeugschein?

    Im Rahmen der Vereinheitlichung, zur Vermeidung eventueller Sprachprobleme innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und zur Vereinfachung von Fahrzeugkontrollen, haben die Behörden für bestimmte Angaben EU-weit einheitliche und gültige Nummerierungen (Codes) festgelegt.

    Die EU-weiten Codes bestehen aus Buchstaben und gegebenenfalls aus Unternummern, wie z.B.

    • C.1.1 Name oder Firmenname 

    • C.1.2 Vorname 

    • E Fahrzeug-Identifizierungsnummer 

    • P.3 Kraftstoffart oder Energiequelle

    Weiterhin finden sich auch national relevante Angaben im Fahrzeugschein. Diese werden durch andere – in Klammern dargestellte Nummerierungen – kenntlich gemacht. Im deutschen Fahrzeugschein bestehen diese Codes aus Zahlen, wie z.B.

    • (9) Anzahl der Antriebsachsen 

    • (14) Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse

    Schlüsselnummern: So lesen Sie den Fahrzeugschein

    Die Buchstabenfelder und ihre Bedeutung

    Feld

    BEZEICHNUNG

    B

    Datum der Erstzulassung

    D.1

    Marke

    D.2

    Typ/Variante/Version

    D.3

    Handelsbezeichnung(en)

    E

    Fahrzeug-Identifizierungsnummer

    F.1

    Technisch zul. Gesamtmasse in kg

    F.2

    Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg

    G

    Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)

    H

    Gültigkeitsdauer

    I

    Datum dieser Zulassung

    J

    Fahrzeugklasse

    K

    Nummer d. EG-Typengenehmigung/ABE

    L

    Anzahl der Achsen

    O.1

    Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg

    O.2

    Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg

    P.1

    Hubraum in cm³

    P.2/P.4

    Nennleistung in kW/Nenndrehzahl bei min¹

    P.3

    Kraftstoffart oder Energiequelle

    Q

    Leistungsgewicht in kW/kg (nur bei Krafträdern)

    R

    Farbe des Fahrzeugs

    S.1

    Sitzplätze einschließlich Fahrersitz

    S.2

    Stehplätze

    T

    Höchstgeschwindigkeit in km/h

    U.1

    Standgeräusch in dB (A)

    U.2

    Drehzahl in m (hoch -1) zu U.1

    U.3

    Fahrgeräusch in dB (A)

    V.7

    CO₂ (in g/km) kombinierter Wert

    V.9

    Für die EG-Typengenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse

    Die Ziffernfelder und ihre Bedeutung

    Feld

    Bedeutung

    (2)

    Hersteller-Kurzbezeichnung

    (2.1)

    Code zu (2)

    (2.2)

    Code zu D.2 mit Prüfziffer

    (3)

    Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer

    (4)

    Art des Aufbaus

    (5)

    Bezeichnung Fahrzeugklasse/Aufbau

    (6)

    Datum zu K

    (7)

    Technisch zulässige maximale Achslast/Masse je Achsgruppe in kg

    (7.1) bis (7.3)

    Achse 1 bis Achse 3

    (8)

    Zulässige maximale Achslast im Zulassungsmitgliedsstaat in kg

    (8.1) bis (8.3)

    Achse 1 bis Achse 3

    (9)

    Anzahl der Antriebsachsen

    (10)

    Code zu P.3

    (11)

    Code zu R

    (12)

    Rauminhalt des Tanks bei Tankfahrzeugen in m³

    (13)

    Stützlast in kg

    (14)

    Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse

    (14.1)

    Code zu V.9 oder (14)

    (15)

    Bereifung

    (15.1) bis (15.3)

    auf Achse 1 bis Achse 3

    (16)

    Nr. der Zulassungsbescheinigung Teil II

    (17)

    Merkmal zur Betriebserlaubnis

    (18)

    Länge in mm

    (19)

    Breite in mm ohne Spiegel und Anbauteile

    (20)

    Höhe in mm

    (21)

    Sonstige Vermerke

    (22)

    Bemerkungen und Ausnahmen

    Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3): Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung am Fahrzeug erlaubt sein. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist hierfür nicht erforderlich. Welche weiteren Reifen zulässig sind, kann u.a. dem COC (Certificate of Conformity = EWG-Übereinstimmungsbescheinigung), entnommen werden.

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