Wo bekomme ich eine meldebestätigung her

30.01.2014Lesedauer: 2 Min.

Wo bekomme ich eine meldebestätigung her

Ein Beispiel für ein Formular einer Meldebescheinigung der Stadt Hamburg (Quelle: McPhoto/imago-images-bilder)
Wo bekomme ich eine meldebestätigung her
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Wo bekomme ich eine meldebestätigung her

Eine Meldebescheinigung wird vor allem nach Umzügen, bei Hochzeiten und Scheidungen oder in Kreditgeschäften nötig. Beantragen können Sie die Bescheinigung jederzeit und so oft Sie wollen bei der Stadtverwaltung oder Ihrem Bürgerbüro. Dabei fallen jedoch Gebühren an, von denen Sie nur in Ausnahmefällen befreit werden können.

Beantragen der Meldebescheinigung

Sie beantragen die Meldebescheinigung immer schriftlich. Das Dokument kann nur bei der Behörde beantragt werden, bei der Sie gemeldet sind. Damit der Nachweis ausgestellt wird, müssen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Bescheinigung darf nur den Antragsstellenden persönlich ausgehändigt werden.

Sie können einer anderen Person jedoch eine Vollmacht ausstellen. Spezielle Formulare dafür finden Sie in Ihrer Behörde oder auf der Internetseite Ihrer Stadt. Beachten sie, dass bei einer Bevollmächtigung ebenfalls Ihr Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden muss. Die Kosten für die Bescheinigung belaufen sich auf eine Verwaltungsgebühr von fünf Euro. Da Sie das Dokument schriftlich oder persönlich anfordern können, kann die Gebühr auf verschiedenen Wegen bezahlt werden.

Wo bekomme ich eine meldebestätigung her
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  • Persönliches Erscheinen ist erforderlich. Eine bevollmächtigte Person kann jedoch den Antragsteller vertreten und in seinem Namen die Meldebescheinigung beantragen.

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Bei bevollmächtigten Personen: schriftlicher Antrag, eigener Ausweis oder Pass und Ausweis oder Pass des Vollmachtgebers (Kopie möglich)

    • Volljährige Kinder: Eltern benötigen von volljährigen Familienmitgliedern eine Vollmacht um die Meldebestätigung ausgehändigt zu bekommen.
    • Studierende: benötigen die Meldebescheinigung zur Vorlage bei der Universität.
    • Ausländer: benötigen die Meldebestätigung als Nachweis der Meldeanschrift (fester Wohnsitz), weil im Pass keine Anschrift eingetragen wird.
    • Ggf. zur Vorlage für die Rentenversicherung (der Zweck wird darauf vermerkt).
    • Sonstige: zur Vorlage bei Behörden wie z.B. beim  Wohnungsamt, Sozialamt, Ausländerbehörde u.a. zur Klärung der örtlichen Zuständigkeit.

    In den Hamburger Einwohner-Kundenzentren sind nur Daten ab 1987 abrufbar. Für Daten vor 1987 ist das Melderegister der Zentralen Meldeangelegenheiten zuständig.


    • § 18 (1) Bundesmeldegesetz (BMG)

  • Die Meldebehörde erteilt Ihnen auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung. Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

    • Familienname,
    • frühere Namen,
    • Vornamen,
    • Doktorgrad,
    • Ordensname, Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
    • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

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Stand der Information: 31.05.2022

Auf Antrag erteilt Ihnen die Meldebehörde, bei der Sie mit Wohnsitz gemeldet sind, eine schriftliche Meldebescheinigung.

Die einfache Meldebescheinigung enthält Angaben zu Familiennamen, früheren Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat  und derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Auf Antrag kann Ihnen eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die weitere Daten enthalten darf. Zu den weiteren Daten gehören Angaben zum Geschlecht, zum gesetzlichen Vertreter, derzeitige Staatsangehörigkeiten, rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, frühere Anschrift(en), Einzugs- und Auszugsdatum, Familienstand, Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner, Daten zu minderjährigen Kindern, Daten zum Personalausweis, zum anerkannten Pass oder Passersatzpapier, zur eID-Karte und zum Ankunftsnachweis nach dem Asylgesetz sowie die AZR-Nummer. Daten zu Auskunfts- und Übermittlungssperren dürfen in einer Meldebescheinigung nicht enthalten sein.

Sie können zum Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) eine Meldebescheinigung vorlegen. Sie enthält die Anschrift(en), die Sie bei Ihrer letzten Anmeldung bei Ihrer Meldebehörde (Bürgeramt) angegeben haben. Die Meldebescheinigung wird immer an diese letzte im Melderegister gespeicherte Anschrift versandt.

Einfache Meldebescheinigung (Online-Abwicklung oder schriftlich möglich)

Diese beinhaltet Ihre folgenden Angaben:
  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vorname
  • Doktorgrad
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsdatum und -ort, sowie bei Geburt im Ausland auch der Staat
  • die letzte(n) gemeldete(n) Anschrift(en), Haupt- und Nebenwohnung(en) in Berlin.

Erweiterte Meldebescheinigung (nur vor Ort oder schriftlich möglich) Bei Bedarf können weitere Daten ergänzt werden, z.B.:
  • frühere Anschrift(en) in Berlin
  • Ehepartner/in, Lebenspartner/in, minderjährige Kinder, die mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind (sogenannte Haushaltsbescheinigung)

Hinweis
  • Die Meldebescheinigung ersetzt nicht die An-, Ab- oder Ummeldung bei Ihrer Meldebehörde (Bürgeramt).
  • Sie können die Meldebescheinigung auch als Lebensbescheinigung verwenden, zum Beispiel zur Vorlage bei Versicherungen oder Rententrägern im Ausland. Bitte geben Sie diesen Verwendungszweck bei Ihrer persönlichen Antragstellung an.

Online-Verfahren der Dienstleistung

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt
  • Persönliche Vorsprache erforderlich

    wenn Sie eine Lebensbescheinigung benötigen

Erforderliche Unterlagen

  • bei Online-Abwicklung

    Die Entrichtung der Gebühr erfolgt online per Kreditkarte, PayPal oder Giropay. Halten Sie deshalb bitte Ihre Kontodaten bereit.

  • bei schriftlicher Antragstellung

    • Der Antrag kann formlos gestellt werden - per E-Mail oder Post an das Bürgeramt.
    • Fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Überweisen Sie bitte die Gebühr auf das Konto des Bezirksamtes an das Sie Ihren Antrag richten (siehe "Weiterführende Informationen"). Als Verwendungszweck geben Sie bitte an: Meldebescheinigung für [Name]
    • Geben Sie in Ihrem Antrag bitte das Datum der Überweisung an und reichen Sie Ihren Zahlungsnachweis zusammen mit den Unterlagen ein.

  • bei persönlicher Vorsprache

    Personalausweis oder Reisepass

  • bei Antragstellung durch eine Vertreterin / einen Vertreter

    eine konkrete schriftliche Vollmacht mit Ihren persönlichen Daten und Ihrer Unterschrift. Sie muss weiterhin Angaben zur Vertreterin / zum Vertreter enthalten und es muss deren / dessen Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
    Ist Ihr eigener deutscher Personalausweis oder Reisepass nicht in Berlin ausgestellt bzw. handelt es sich um ein ausländisches Dokument, muss es als Original ebenfalls vorliegen.

  • 10,00 Euro: bei Online-Abwicklung (Keine Befreiung von den Gebühren möglich.)

Vor Ort oder bei schriftlicher Antragstellung
  • keine: z.B. in Rentenangelegenheiten; weitere Befreiungsmöglichkeiten unter "Rechtsgundlagen"
  • 10,00 Euro: je Person
  • 10,00 Euro für die erste Person, 5,00 Euro jede weitere Person: für Familienangehörige, die bei identischen Meldezeiten auf einer Bescheinigung zusammengefasst werden.

Rechtsgrundlagen

  • Bankverbindungen der Bezirksämter

Diese Dienstleistung können Sie bei allen Bürgerämtern in Anspruch nehmen.

Im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten werden nur Meldebescheinigungen bearbeitet, die online beantragt wurden.