30.01.2014Lesedauer: 2 Min. Ein Beispiel für ein Formular einer Meldebescheinigung der Stadt Hamburg (Quelle: McPhoto/imago-images-bilder) Eine Meldebescheinigung wird vor allem nach Umzügen, bei Hochzeiten und Scheidungen oder in Kreditgeschäften nötig. Beantragen können Sie die Bescheinigung jederzeit und so oft Sie wollen bei der Stadtverwaltung oder Ihrem Bürgerbüro. Dabei fallen jedoch Gebühren an, von denen Sie nur in Ausnahmefällen befreit werden können. Beantragen der MeldebescheinigungSie beantragen die Meldebescheinigung immer schriftlich. Das Dokument kann nur bei der Behörde beantragt werden, bei der Sie gemeldet sind. Damit der Nachweis ausgestellt wird, müssen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Bescheinigung darf nur den Antragsstellenden persönlich ausgehändigt werden. Sie können einer anderen Person jedoch eine Vollmacht ausstellen. Spezielle Formulare dafür finden Sie in Ihrer Behörde oder auf der Internetseite Ihrer Stadt. Beachten sie, dass bei einer Bevollmächtigung ebenfalls Ihr Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden muss. Die Kosten für die Bescheinigung belaufen sich auf eine Verwaltungsgebühr von fünf Euro. Da Sie das Dokument schriftlich oder persönlich anfordern können, kann die Gebühr auf verschiedenen Wegen bezahlt werden. +6
Suchbegriffe: Meldebescheinigung, Rentenzwecke, Meldebescheinigung, Vorlage bei einer Behörde, Meldeschein, Rentenzwecke, Meldeschein, Vorlage bei einer Behörde, Meldebestätigung, erweitert, Meldebescheinigung, erweitert, Meldebestätigung, für Studenten zur Vorlage bei der Uni, Meldebescheinigung, für Studenten zur Vorlage bei der Uni, Meldebestätigung, erweitert, Staatsangehörigkeit, Meldebescheinigung, erweitert, Staatsangehörigkeit, Meldebescheinigung, erweitert, Konfession, Meldebestätigung, erweitert, Konfession, Meldebestätigung, Rentenzwecke, Meldebestätigung, Vorlage bei einer Behörde, Meldeschein, erweitert, Meldeschein, für Studenten zur Vorlage bei der Uni, Meldeschein, erweitert, Konfession, Meldeschein, erweitert, Staatsangehörigkeit Stand der Information: 31.05.2022
Auf Antrag erteilt Ihnen die Meldebehörde, bei der Sie mit Wohnsitz gemeldet sind, eine schriftliche Meldebescheinigung. Die einfache Meldebescheinigung enthält Angaben zu Familiennamen, früheren Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat und derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung. Auf Antrag kann Ihnen eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die weitere Daten enthalten darf. Zu den weiteren Daten gehören Angaben zum Geschlecht, zum gesetzlichen Vertreter, derzeitige Staatsangehörigkeiten, rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, frühere Anschrift(en), Einzugs- und Auszugsdatum, Familienstand, Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner, Daten zu minderjährigen Kindern, Daten zum Personalausweis, zum anerkannten Pass oder Passersatzpapier, zur eID-Karte und zum Ankunftsnachweis nach dem Asylgesetz sowie die AZR-Nummer. Daten zu Auskunfts- und Übermittlungssperren dürfen in einer Meldebescheinigung nicht enthalten sein.
Sie können zum Nachweis gegenüber Dritten (Behörden, Privatinstitutionen) eine Meldebescheinigung vorlegen. Sie enthält die Anschrift(en), die Sie bei Ihrer letzten Anmeldung bei Ihrer Meldebehörde (Bürgeramt) angegeben haben. Die Meldebescheinigung wird immer an diese letzte im Melderegister gespeicherte Anschrift versandt. Einfache Meldebescheinigung (Online-Abwicklung oder schriftlich möglich) Diese beinhaltet Ihre folgenden Angaben:
Online-Verfahren der Dienstleistung Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Diese Dienstleistung können Sie bei allen Bürgerämtern in Anspruch nehmen. Im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten werden nur Meldebescheinigungen bearbeitet, die online beantragt wurden. |