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2G, 2G+, 3G, Maskenpflicht? Aktuelle Corona Regeln für die GastronomieNeues Update – 27. April 2022 In Hamburg fallen fast alle Corona-EinschränkungenHamburg lässt als letztes Bundesland im Feld zum 30. April 2022 die bisher geltenden Corona-Schutzmaßnahmen weitgehend auslaufen. Damit entfallen die meisten Zugangsbeschränkungen und die Maskenpflicht, die in der Hansestadt derzeit noch beispielsweise in Clubs, Discotheken, Schulen sowie im Einzelhandel Anwendung finden. Ausnahmen über den 30. April hinaus bleiben für den öffentlichen Nahverkehr sowie sensible Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen bestehen. Hier besteht weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer Maske. Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) begründet das Aus der Hotspot-Regeln mit dem rückläufigen Infektionsgeschehen. „Wir gehen jetzt in großen Schritten wieder in Richtung normales Leben.“ Hamburg sei laut Tschentscher gut durch die Pandemie gekommen. Die „starke und geschlossene“ Antwort der rot-grünen Koalition hätte dafür den Ausschlag gegeben. Neben Hamburg hielt auch das Land Mecklenburg-Vorpommern bis zuletzt an schärferen Corona-Regeln fest. In anderen Bundesländern waren nahezu alle Restriktionen schon Anfang April ausgelaufen. Aufhebung der 3G-Regel in Mecklenburg-Vorpommern3G in Mecklenburg-Vorpommern? Das war einmal. Weil die Infektionszahlen und die Hospitalisierungsrate stark ruckläufig sind, hat das Landeskabinett mit Beschluss zum 14. April 2022 die 3G-Regel aufgehoben. Die Zusammenfassung der Sitzung vom 12. April sieht wie folgt aus:
Die Corona-Schutzmaßnahmen sind am 3. April 2022 in den meisten Ländern der Bundesrepublik Deutschland ausgelaufen. Mecklenburg-Vorpommern und die Hansestadt Hamburg haben sich jedoch zum Corona-Hotspot erklärt, um die Schutzmaßnahmen verlängern zu können. Die Hotspot-Regelung gelten in den eingangs erwähnten Bundesländern noch bis zum 27. April 2022. Verlängerung der Überbrückungshilfe IVMit der sogenannten Überbrückungshilfe IV unterstützt der Bund Solo-Selbstständige und Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie gravierende Umsatzeinbußen hinnehmen mussten. Der Förderzeitraum wurde mittlerweile bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Die Antragsfrist endet bereits am 15. Juni 2022. Keine Änderungen gibt es im Bezug auf den Ablauf: Die Überbrückungshilfe 4 für Januar bis Juni 2022 muss weiterhin über prüfende Dritte (bswp. den Steuerberater) im Namen des Antragsstellenden über die Plattform https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ erfolgen. Anspruch auf eine Förderung haben Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Als Referenz werden eben jene o.g. Monate aus dem Jahr 2019 herangezogen. Umsatzausfälle, die aufgrund anderer wirtschaftlichen Faktoren wie steigende Kosten für Energie und Lebensmittel durch den Krieg in der Ukraine resultieren, können explizit nicht über die Überbrückungshilfe IV kompensiert werden. Weitere Informationen zum Thema Überbrückungshilfe für die Gastronomie sowie andere verfügbare Corona-Hilfen haben wir in einem gesonderten Beitrag zusammengestellt. Ende der MaskenpflichtKein Aprilscherz: Der 1. April markiert das Ende der meisten Corona-Schutzmaßnahmen – zumindest in Berlin. Die meisten Länder lockern die Corona-Regeln am 2. bzw. 3. April 2022. Die zuvor bestehenden Einschränkungen werden durch den sogenannten „Basisschutz“ ersetzt, der darauf abzielt, besonders vulnerable Gruppen in der Bevölkerung zu schützen. So bleibt die Maskenpflicht etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Arzt, in Krankenhäusern sowie Seniorenwohnheimen bestehen. Für die Gastronomie ändern sich die Corona-Regeln bundesweit zum 3. April 2022 wie folgt:
Darf ich trotzdem an der Maskenpflicht in der Gastronomie festhalten?Angesichts von 250.000 Neuinfektionen und einer Insidenz von knapp 1.600 herrscht bei Gastronomen und Gästen große Verunsicherung. Die Sorge vor einer möglichen Ansteckung im Restaurant lässt die Frage aufkommen, ob es nicht sinnvoll sei, einige Corona-Regeln wie die Maskenpflicht „auf eigene Faust“ zu verlängern. Grundsätzlich gilt: Restaurantinhaber können sich formal aufs Hausrecht und die bundesweit geltende bundesweit geltende Arbeitsschutzverordnung berufen und bspw. weiterhin das Tragen medizinischer FFP2-Masken als Zugangsvoraussetzung einfordern. Wichtig ist entsprechende Vorkehrungen an Beschäftigte und Gäste zu kommunizieren und die Entscheidung sachlich und maßvoll zu begründen. Aufgrund der weiterhin angespannten Infektionslage dürften Gastronomen auf Kooperationsbereitschaft bei Gästen und Mitarbeitern hoffen. Ab dem heutigen Freitag gelten für die Gastronomie neue Corona-Regeln. Es gelten bundesweit einheitliche 3G-Bedingungen, das heißt, der Zugang zu Bars, Kneipen und Restaurants (Innen- und Außenbereiche) ist ab sofort für geimpfte, genesene und negative getestete Personen mit einem Nachweis möglich. Ausgenommen sind weiterhin Clubs und Diskotheken, in Nachtlokalen gilt 2G+. Sorgen bereiten vielen Gastwirten die weiterhin gültigen Abstandsregeln. Zwischen Tischen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet sein. Außerdem dürfen Lokale keine Gästegruppen über 10 Personen bewirten. Restaurants können daher folglich nicht verfügbaren Kapazitäten anbieten, das schmälert den Umsatz. Viele Gastronomen richten ihre Hoffnungen deshalb auf den 20. März 2022. Im Stichtag soll die dritte Stufe der Corona-Lockerungen zünden, sofern die Infektionszahlen weiterhin auf einem stabilen Niveau bleiben. Dann könnte neben 3G auch die Abstandsregeln fallen. Die Maskenpflicht wird hingegen auch darüber hinaus fortbestehen. Kurz und kompakt: Das ändert sich für die Gastro ab dem 4. März 2022
Update – 24. Februar 2022 Obwohl die Infektionszahlen weiterhin auf hohem Niveau verharren, haben sich Bund und Länder zum 16. Februar 2022 auf weitgehende Lockerungen der geltenden Corona-Schutzmaßnahmen verständigt (Quelle). Erarbeitet wurde ein 3-Stufen-Plan, der „verantwortungsbewusste und kontrollierte“ Öffnungsschritte umfasse. Für die Gastronomie und Hotellerie fällt zum 4. März 2022 eine wesentliche Zugangsbeschränkung. Die wesentlichen Beschlüsse hier in kompakter Form:
Weil sich die Lage in den Krankenhäusern in den vergangenen Wochen vergleichsweise entspannte, haben einzelne Bundesländer auf Öffnungsperspektiven gedrängt. Vorsichtige Verstöße in die Richtung kamen etwa aus dem Freistaat Bayern. Am 9. Februar 2022 fiel in dem Bundesland etwa die umstrittene Sperrstunde für die Gastronomie ab 22 Uhr. Die Gastronomie erwartet neue Verschärfungen: Als Reaktion auf die stark steigenden Inzidenzzahlen durch die Omikron-Variante haben sich Bund und Länder offenbar auf weitere Corona-Schutzmaßnahmen verständigt. Darunter fällt auch die Einführung einer bundesweit einheitlich geltenden 2G-plus Regelung für die Gastronomie. 2G + für die Gastro bedeutet, dass Geimpften und Genesenen nur noch der Zugang mit einem tagesaktuellen Test ermöglicht werden darf. Ausnahmen von der 2G-Plus-Regelung soll es künftig für Menschen mit einem Nachweis über eine erfolgte 3. Booster-Impfung geben. Die Auffrischungimpfung muss dabei 14 Tage vor dem Besuch zurückliegen. Nach aktueller Beschlussvorlage könnten die verschärften Corona-Regeln zum 15. Januar 2022 gelten. DEHOGA-Chefin Ingrid Hartges kritisiert die Corona-Politik scharf. Es gäbe „keine Planungssicherheit, keine Perspektive“ für die Gastronomie. 2G Plus würde viele Gastronomen stärker denn je in Existenznot bringen. Update – 1. Dezember 2021 Im Ringen um bundesweit einheitliche Regeln haben einzelne Bundesländer wie zum Beispiel Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Rheinland Pfalz beschlossen, ihre Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie vorsorglich noch weiter zu erhöhen. Eine kurze Zusammenfassung folgt im Anschluss an diese Zeilen. Spezifische Länderanpassungen bei den Corona-Regeln findest du in der Liste danach.
Update – 19. November 2021 Mit dem Anstieg der Corona Fallzahlen und der Hospitalisierungsrate sehen sich Bund und Länder gezwungen die Infektionsschutzmaßnahmen zu verschärfen. Am 18. November 2021 hat der Bundestag ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen. Das Gesetz sieht unter anderem flächendeckend 2G-Regeln vor, wenn die Hospitalisierungsrate den Schwellenwert von 3 übersteigt – das ist aktuellen in den meisten Bundesländern der Fall, so zum Beispiel in Bayern, Sachsen und Thüringen. Steigt der Rate über 6 wird 2G+ verpflichtend. Bei einer Hospitalisierungsrate von 9 können weiterführende Maßnahmen auf Länderebene beschlossen werden. Bundesweite Shutdowns sind ausgeschlossen, durch die Länderöffnungsklausel ist aber der Beschluss regional und zeitlich befristeter Lockdowns (für Ungeimpfte) denkbar. Der Bundesrat hat dem neuen Corona-Infektionsschutzgesetz am Freitagvormittag zugestimmt. Das neu verabschiedete Gesetz soll Mitte Dezember evaluiert werden; ab diesem Zeitpunkt wären auch Nachschärfungen denkbar, sollte sich das Infektionsgeschehen nicht bessern. Seit Mitte Januar 2022 diskutieren Bund und Länder über Öffnungsschritte. Am 16. Februar 2022 wurde schließlich ein dreiteiliger Fahrplan für die kommenden Wochen vorgestellt, der auch die Gastronomie betrifft. Bleibt das Infektionsgeschehen überschaubar, sollen im Gastgewerbe ab dem 4. März 2022 die 2G-Regeln entfallen. Ab diesem Zeitpunkt würde 3G gelten. Ab dem 20. März 2022 sollen, abgesehen von der Maskenpflicht in Innenräumen, sogar sämtliche Zugangsbeschränkungen aufgehoben werden. Folgen von 2G, 2G plus und 3G für die Gastronomie – Was tun?Mit der (schrittweisen) Einführung von 2G bzw. 2G+ müssen Ungeimpfte draußen bleiben. Betroffenen bleibt dann selbst mit einem negativen Testergebnis ein Restaurantbesuch verwehrt. Das weckt Ängste bei Gaststättenbetreibern, die nun befürchten, einen erheblichen Teil ihrer Gäste und damit Umsatz zu verlieren. Was also bleibt in der Situation zu tun? Alternative zum Restaurantbesuch: der eigene Abhol- und Lieferservice
Entscheidend ist es, den Außer-Haus-Service für Gast möglichst bequem und einfach zu gestalten. Das erreichst du etwa mit einer digitalisierten Speisekarte, über die der Gast seine Wunschgerichte online bestellen und bezahlen kann. Im Idealfall ist die Karte dann direkt über deine Webseite und dein Restaurantprofil auf Google My Business zu erreichen – wir schalten dich als offizieller Google-Partner für die Sofortbuchungsfunktion frei! Niedriger Pflegeaufwand: Änderungen an der digitalen Speisekarte sind schnell eingepflegt und umgehend aktualisiert – egal wo du sie platziert hast.Sind die technischen Weichen gestellt, sollte die Kernmotivation deines Teams darin bestehen, das gewünschte Restauranterlebnis so authentisch wie möglich zu deinen Gästen nach Hause zu bringen. Damit der Verzicht auf einen Besuch für deine Gäste weniger beschwerlich wirkt, stelle sicher, dass du bei der Qualität deines Abhol- und Liefergerichte keine Kompromisse eingehst.
Gleichmäßige Auslastung trotz Corona-KriseWertvolle Stütze im Alltag: Ein grafischer Tischplan hilft dem Service vorhandene Sitzplätz bestmöglich zu besetzen – und damit die Auslastung zu maximieren.Gleichzeitig steht die Sorge im Raum, dass im Fall von 2G bzw. 2G+ und damit verbundener Testpflicht insgesamt Gäste ins Lokal kommen und dadurch die Auslastung schwankt. Kostenoptimierung ist für Gastronomen wichtiger denn je, in diesem Zusammenhang solltest du zeitnah deine Auslastung anhand deiner Öffnungszeiten überprüfen. Wann sind Stoßzeiten und wann herrscht Flaute in deinem Lokal?
Automatisierung gegen PersonalmangelMonatelang andauernde Shutdowns legten nicht nur das Gastgewerbe lahm, sie zwangen die Mitarbeiter auch sich beruflich neu zu orientieren. Die Folge ist ein Personalmangel wie ihn die Gastro-Branche bisher noch nicht erlebt hat. Wenn Gäste selbstständig ein- und auschecken: Digitale Kontaktdatenerfassung per QR CodeKurzfristig wird begehrtes Fachpersonal im Restaurant nicht so einfach zu ersetzen sein, das zeigen die Hilferufe verzweifelter Gastronomen in den Medien. Administrative Abläufe soweit wie möglich zu entschlacken ist hingegen ein machbares Vorhaben. So manches Restaurant kann hier mit vergleichsweise kleinen Anpassungen viel Zeit und damit Aufwände einsparen, die Beschäftigte an sich binden.
Kontrolle von 2G in der Gastronomie – Was ist zu beachten?Mit 2G bzw. 2G+ werden die Zugangsbeschränkungen für Restaurants nochmal verschärft. Für die Einlasskontrolle nehmen Bund und Länder die Gastronomen in die Pflicht. Nicht nur zum Schutz der Beschäftigten und Gästen, sondern auch um das Gesicht und Image unserer Branche zu wahren, sollten wir diese Verantwortung ernst nehmen und geltenden Corona Regeln konsequent beachten. Die teils fragmentierte Nachrichtenlage sorgt jedoch für Verunsicherung bei Gaststättenbetreibern: Darf ich Gäste mit ausländischem Impfzertifikat in mein Lokal lassen? Sind ausschließlich digitale 2G-Nachweise gültig oder darf ich auch Zertifikate in Paperform akzeptieren? Fragen über Fragen. Weil wir keine Fachanwälte sind, können wir hierzu freilich keine rechtskonforme Beratung geben. Ein Blick in die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (kurz: SchAusnamV) liefert jedoch Kriterien:
Die Vorlage eines digitalen Impfzertifikats (z.B. über die CovPass App oder Corona-Warn-App der Bundesregierung) dürfte in der Praxis schon allein aufgrund der schnelleren Kontrollmöglichkeit beim Einlass praktikabler sein. Solange du die allgemein gültigen Schutzverordnungen nicht verletzt, kannst du als Betreiber das Hausrecht ausüben und den Zugang zu deinem Lokal ausschließlich gegen Vorlage eines digitalen Impfnachweises erlauben. Dadurch schließt du jedoch potenzielle Gäste aus. Die Entscheidung muss letztendlich individiuell abgewogen werden. Wichtig ist für die Akzeptanz der Maßnamen ist eine klare, transparente und widerspruchsfreie Kommunikation. Corona Hilfen der Bundesregierung – eine schnelle ÜbersichtUm Unternehmen zu entlasten, die Corona-bedingt wirtschaftliche Einbußen erlitten haben, brachte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BWMi) zahlreiche Maßnahmenpakete auf den Weg:
Corona Hilfe von resmio – Unser Hilfspaket zur Digitalisierung deines RestaurantsSteigende Kosten, höhere Aufwände für Hygienekonzepte, Umsatzeinbußen durch Lockdowns und nun auch noch der Personalmangel: Die Corona-Krise hat das Gastgewerbe zweifellos hart getroffen und stellt Restaurantbetreiber betriebswirtschaftlich vor enorme Herausforderungen. Was sich aber auch zeigt: Einige Restaurants kamen besser durch die 2. und 3. Welle als andere. Der Grad der Digitalisierung hat dazu erheblich beitragen, lautet etwa das Ergebnis der Studie “Digitalisierungsindex 2020/2021” von techconsult und der Deutschen Telekom. Das Fazit zum digitalen Status quo im deutschen Gastgewerbe lautet:
Die Studie führt aber auch vor Augen, dass vor allem kleinere Restaurantbetriebe digitalen Nachholbedarf haben. Hier knüpfen wir mit unserem Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise an: Wir haben bereits mit Beginn der Pandemie im März 2020 ein digitales Hilfspaket für die Gastronomie geschnürt und dessen Inhalt über die vergangenen Monate kontinuierlich erweitert. … umfasst die Corona Hilfe von resmio bewährte Leistungen und Werkzeuge, die dein Tagesgeschäft einfacher und effizienter machen. Unser Versprechen: Du kannst resmio 30 Tage in vollem Umfang kostenlos und ohne Verpflichtungen testen. Unser 100% kostenfreier Support unterstützt dich bei der Einrichtung; bei Fragen im Vorfeld zu resmio sind wir gerne in einem persönliches Beratungsgespräch für dich da!
Max kommt aus der Agenturwelt und war in seiner bisherigen Laufbahn für den Mittelstand u.a bei der Konzeption und Betreuung von Webseite-Projekten beratend tätig. Bei resmio unterstützt er Gastronomen u.a. über Magazinbeiträge mit seinem Know-how beim digitalen Aufbruch. Menü |