Show
Ich brauche zur Steuererklärung 2009 meine Lohnsteuerbescheinigung, kann aber nicht zu meinem letzten Arbeitgeber gehen. Wo kann ich noch an das Dokument kommen? ...komplette Frage anzeigen
normalerweise werden diese Daten direkt an das FA übermittelt, daher heißt es ja auch: Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. ICh würde beim FA nachfragen, ob sie dir eine Kopie davon zukommen lassen können oder direkt mit der ansonsten vollständigen EST-Erklärung zum FA gehen und dort die Daten eintragen lassen. edit: hier noch aus dem Elster-forum: https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=20575
rufe mal bei deinem zuständigen finanzamt an. ich bin der meinung, dass dein arbeitgeber die karte am ende des jahres hinschicken muss. die helfen dir da weiter.
Die mußt Du schon vom Arbeitgeber haben. Du hast Doch aber auch Deine Lohnbescheinigungen, daraus kannst Du Sie auch berechnen. Bester ZIP . Schreibe DeinenArbeitgeber an, setzte Ihm eine Frist, den er ist verpflichtet Dir diese Bescheinigung zu geben zumal die Lohnsteuerkarte ja auch bei Ihm sein müsste.... und wenn nicht, dan hätte er es schon eintragen müssen..
du brauchst aber die bescheinigung von deinem letzten arbeitgeber. nur der kann dir die gezahlten steuern bescheinigen
Ganz sicher bin ich nicht, aber ich glaube bei der Stadtverwaltung müsste man das auch bekommen Brauche ich diesen Bescheid überhaupt oder hat das Finanzamt die Unterlagen sowieso.. Die Lohnsteuerbescheinigung ist ein wichtiges Dokument für die Steuererklärung. Arbeitnehmer:innen sehen darauf, wie viel von ihrem Lohn ihr Arbeitgeber für die Lohnsteuer und Sozialversicherung einbehalten hat. In diesem Artikel erfahren Sie, was die einzelnen Angaben bedeuten. Was ist die Lohnsteuerbescheinigung?Arbeitnehmer:innen erhalten im Regelfall einmal jährlichen einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Dieser hat 2013 die Lohnsteuerkarte abgelöst. Arbeitnehmer:innen erfahren hierauf, welche Abzüge ihr Arbeitgeber im Vorjahr von ihrem Bruttogehalt abgeführt hat. Neben den Steuerabzügen und Sozialabgaben werden hier auch weitere Informationen zu Freibeträgen, Steuerklasse und Steuermerkmalen aufgeführt. Wofür braucht man die Lohnsteuerbescheinigung?Arbeitnehmer:innen brauchen die Lohnsteuerbescheinigung für ihre Einkommenssteuererklärung und eventuell als Nachweis gegenüber den Finanzbehörden. In den Steuerformularen steht, welche Zahlen aus der Lohnsteuerbescheinigung an welcher Stelle der Formulare eingetragen werden müssen. Eine Steuersoftware wie smartsteuer macht er noch ein bisschen leichter, da die erforderlichen Daten im Interviewmodus abgefragt werden. Lohnsteuerbescheinigung und LohnsteuerkarteFrüher war die Lohnsteuerkarte aus Papier üblich. Doch das ist schon lange passé, denn seit 2013 ist die elektronische Lohnsteuerkarte verbindlich. Arbeitgeber behalten die Lohnsteuer vom Bruttolohn ein. Die (elektronische) Lohnsteuerkarte enthält alle Informationen über ein:e Arbeitnehmer:in, die für den korrekten Abzug der Lohnsteuer benötigt werden. Zu diesen Informationen gehören der Familienstand, die Anzahl der Kinder oder auch die Konfession. Man spricht hier von den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM). Die ELStAM finden sich auch auf der Lohnsteuerbescheinigung, die ein:e Arbeitnehmer:in erhält. Wann kommt die Lohnsteuerbescheinigung 2021?Der Arbeitgeber muss das Lohnkonto eines oder einer Angestellten zum Ende des Kalenderjahres abschließen. Er ist demnach verpflichtet die entsprechenden Angaben bis spätestens Ende Februar elektronisch übermitteln. Angestellte erhalten ihre Lohnsteuerbescheinigung also spätestens mit der Lohnabrechnung für Februar – oft aber schon etwas früher, im Dezember oder Januar. Die Lohnsteuerbescheinigung 2021 sollte also allerspätestens am 28. Februar 2022 bei Ihnen sein. Die Lohnsteuerbescheinigung erhalten Sie auf dem gleichen Weg wie Ihre monatliche Lohnabrechnung, digital oder in Papierform. Endet das Dienstverhältnis, schicken Arbeitgeber den Ex-Mitarbeiter:innen die Lohnsteuerbescheinigung normalerweise kurz nach dem Vertragsende zu. Lohnsteuerbescheinigung lesen – ganz einfach!Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthält zahlreiche Angaben, die für die Steuererklärung wichtig sind. Im Folgenden erfahren Sie, was die Angaben in den einzelnen Zeilen genau bedeuten. Wundern Sie sich nicht, wenn bei Ihnen nicht alle Zeilen ausgefüllt sind – das ist ganz normal und der Regelfall. Die linke Seite der Lohnsteuerbescheinigung enthält die folgenden Angaben:
Auf der rechten Seite der Lohnsteuerbescheinigung wird es spannend, denn diese Angaben müssen Sie bei der Steuererklärung in die Steuerformulare – oder Ihre Steuersoftware – übertragen. Die Positionen sind durchnummeriert, was den Übertrag in die Steuererklärung vereinfacht:
Was bedeuten die Großbuchstaben in Zeile 2?In Zeile 2 können Vermerke in Großbuchstaben auftauchen. Hier in aller Kürze die Erklärung, was dahinter steckt – auch wenn diese Kürzel nicht auf jeder Lohnsteuerbescheinigung auftauchen:
Lohnsteuerbescheinigung verloren – was nun?Wichtige Unterlagen sollte man immer gut aufheben – und am besten gleich in einem Ordner für die nächste Steuererklärung sammeln. Es kann aber natürlich vorkommen, dass die Lohnsteuerbescheinigung verloren geht. Das ist dann kein Beinbruch, denn Sie können sie bei Ihrem Arbeitgeber erneut anfordern. Dieser muss die Bescheinigung für mindestens zehn Jahre archivieren. In diesem Zeitraum können Sie die Bescheinigungen also auch bei ehemaligen Arbeitgebern anfordern. Wenn Sie in einem Jahr einen oder mehrere Monate arbeitslos waren und Arbeitslosengeld bekamen, erhalten Sie eine Bescheinigung vom Arbeitsamt, über das gezahlte Arbeitslosengeld. Das sollte bis spätestens Februar des Folgejahres passieren – andernfalls können Sie freundlich nachfragen und das Dokument schriftlich anfordern. Wann erhält man keine Lohnsteuerbescheinigung?In bestimmten Fällen erhält man keine Lohnsteuerbescheinigung. Das ist insbesondere bei Minijobs der Fall – denn hier fallen keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an. Arbeitgeber können die Lohnsteuer in bestimmten Fällen auch pauschal erheben (gemäß §§ 40 bis 40b des Einkommensteuergesetztes). Auch in diesem Fall muss der Arbeitgeber keine Lohnsteuerbescheinigung erstellen. Was tun bei falschen Angaben auf der Lohnsteuerbescheinigung?Auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung hat sich ein Fehler eingeschlichen? Dann sollten Sie dies an Ihre Personalabteilung melden. Ihr Arbeitgeber kann zwar keine neue korrigierte Lohnsteuerbescheinigung ausstellen, er wird die notwendigen Korrekturen jedoch an das Finanzamt melden. Als Arbeitnehmer:in brauchen Sie auch keine korrigierte Version, denn der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist nicht rechtlich bindend. In Ihrer Steuererklärung geben Sie einfach die korrekten Daten an. Wurde zu viel Lohnsteuer einbehalten, erhalten Sie eine Erstattung im Rahmen der Einkommensteuererklärung – der Steuerbescheid, den Sie nach der Steuererklärung bekommen, ist rechtlich verbindlich. Wie lange muss man die Lohnsteuerbescheinigung aufbewahren?Der Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist für Arbeitnehmer:innen das, was für Selbstständige der Jahresabschluss ist. Sie sollten den Bescheid bis zur Rente aufheben, denn die Bescheide können dann zur Berechnung der Rente – oder, um die Berechnung des Rentenanspruchs anzufechten – benötigt werden. Schon vor der Rente könnten Sie die Lohnsteuerjahresbescheide für den Antrag auf Elterngeld, den BAföG-Antrag eines Kindes, als Nachweis für die Pflege von Angehörigen oder für sonstige Anträge brauchen. Häufige FragenArbeitnehmer:innen erhalten im Regelfall einmal jährlich bis allerspätestens am 28. Februar 2022 einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Arbeitnehmer:innen erfahren hierauf, welche Abzüge ihr Arbeitgeber im Vorjahr von ihrem Bruttogehalt abgeführt hat. DenAusdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sollten bis zur Rente aufheben, denn die Bescheide können dann zur Berechnung der Rente – oder, um die Berechnung des Rentenanspruchs anzufechten – benötigt werden. |