Welche papiere brauche ich zum auto anmelden

Sie haben ein Auto gekauft und können es kaum erwarten, Ihre erste Spritztour anzutreten? Bevor Sie mit Ihrem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren können, müssen Sie es anmelden. Die zuständige Behörde benötigt dafür eine Reihe von Unterlagen von Ihnen. Damit Sie auf dem Weg zum Zulassungsbescheid nicht im bürokratischen Stau stecken bleiben, haben wir in diesem Ratgeber alle relevanten Informationen zur Anmeldung zusammengestellt.

Schließen Sie zunächst eine Kfz-Versicherung ab. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Ohne darf ein Auto nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Damit ist der Wagen aber noch nicht gegen Schäden geschützt, die Sie selbst daran verursachen. Je nach Bedarf empfiehlt es sich daher, zusätzlich noch eine freiwillige Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen. Eine günstige Versicherung finden Sie mit einer Kombination aus Vergleichsportal und Direktversicherer. Suchen Sie dafür zunächst die günstigste passende Kfz-Versicherung auf Check24 oder Verivox. Berechnen Sie dann ein Angebot bei der Huk24. Schließen Sie den Vertrag bei dem Anbieter ab, der den von Finanztip empfohlenen Mindestschutz zum besten Preis anbietet. So können Sie viel Geld sparen. 

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Zum Ratgeber 

Für die Anmeldung eines Fahrzeugs ist die Zulassungsbehörde am Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters zuständig. Das kann in größeren Städten das Bürgerbüro oder das Kreisverwaltungsreferat, in ländlichen Gegenden das Landratsamt sein. Welche Behörde in Ihrer Nähe zuständig ist, können Sie leicht auf der Website des Straßenverkehrsamtes herausfinden. Geben Sie dazu Ihre Postleitzahl im entsprechenden Feld auf der Seite ein.   Informieren Sie sich vorher über die Öffnungszeiten des zuständigen Amtes. Wenn möglich, vereinbaren Sie online einen Termin. Dadurch ersparen Sie sich unnötig lange Wartezeiten.  

Für die Kfz-Zulassung müssen Sie als Fahrzeughalter in der Regel persönlich bei der Anmeldestelle erscheinen. Wenn Sie als Halter verhindert sind, können Sie einer vertrauten Person eine Vollmacht ausstellen. Geben Sie Ihrer Vertretung dann alle erforderlichen Unterlagen mit. Alternativ können Sie auch einen Händler oder Zulassungsdienst mit der Anmeldung beauftragen. Das kostet allerdings.

Einige Zulassungsstellen bieten bereits an, die Kfz-Anmeldung eines Neufahrzeuges online durchzuführen. Wie genau das geht, lesen Sie im Abschnitt „i-Kfz“.

Um ein Fahrzeug anzumelden, müssen Sie mindestens 17 Jahre alt sein. Minderjährige benötigen eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten und müssen deren Ausweise bei der Behörde vorzeigen.

Welche Unterlagen Sie für die Kfz-Zulassung vorlegen müssen, hängt davon ab, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Neu-, Gebraucht- oder Firmenwagen handelt. Diese drei Dokumente brauchen Sie in jedem Fall: 

  1. einen gültigen Ausweis, entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung;
  2. die elektronische Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gungsnummer (eVB-Nummer), mit der Sie eine gültige Kfz-Versicherung nachweisen; 
  3. die Zulassungsbestätigung Teil II (früher Fahrzeugbrief genannt). Sie enthält die wichtigsten Fahrzeugdaten und nennt den Eigentümer des Fahrzeugs. Wichtig: Anmelden kann ein Auto nur der Fahrzeughalter. Fahrzeughalter ist, wer den Wagen auf eigene Rechnung nutzt und für dessen Kosten aufkommt. Der Halter muss nicht unbedingt auch Eigentümer des Autos sein. Genauso gut können Sie den Wagen geleast haben. In diesem Fall wären Bank oder Händler Eigentümer. 

Auf der Zulassungsstelle füllen Sie ein Sepa-Lastschriftmandat aus. Damit erteilen Sie der Zollverwaltung die Ermächtigung, die Kfz-Steuer von Ihrem Konto einzuziehen. Auf der Internetseite der Behörde gibt es eine Vorlage, die Sie schon ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen können. 

Falls es sich bei Ihrem Auto um einen Gebrauchtwagen handelt, kommen zu den oben aufgeführten Dokumenten noch folgende dazu:

Wenn Sie ein Auto aus dem EU-Ausland importieren wollen, müssen Sie zusätzlich eine EG-Übereinstimmungserklärung (COC = Certificate of Conformity) vorlegen. Mit dieser Bescheinigung stellen Sie sicher, dass das Fahrzeug den in Europa gültigen Normen entspricht.

Sie wollen Ihr Auto als Firmenwagen nutzen? Dann bringen Sie Ihren Handelsregister-Auszug oder eine Gewerbeanmeldung mit.

Eine Übersicht, welche Dokumente Sie wann benötigen, finden Sie in der folgenden Tabelle.

Übersicht: Notwendige Unterlagen für die Kfz-Anmeldung

DokumenteFahrzeugtyp
 NeuwagenGebrauchtwagenGebrauchtwagen (EU-Ausland)Firmen-Fahrzeug
Ausweisjajajaja
eVB-Nummerjajajaja
ZB I (Fahrzeugschein) jaja 
ZB II (Fahrzeugbrief)jajajaja
Nachweis der HU jaja 
COC  ja 
Handelsregister (Auszug)   ja

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: April 2019)

Ich möchte mein Kennzeichen behalten, was muss ich tun?

Seit 2015 ist es möglich, das alte Kennzeichen bei einem Umzug zu behalten. Nach wie vor sind Sie als Fahrzeughalter dazu verpflichtet, der Zulassungsstelle den Wechsel Ihres Wohnortes mitzuteilen. Auch in diesem Fall müssen Sie persönlich auf der für Ihre neue Adresse zuständigen Zulassungsstelle erscheinen, sich mit einem gültigen Ausweis legitimieren und die neue Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen lassen. Analog zur regulären Anmeldung eines Fahrzeuges können Sie sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Nicht möglich ist die Kennzeichenmitnahme dagegen, wenn mit dem Verkauf eines Fahrzeugs auch ein Wechsel des Fahrzeughalters erfolgt. Auch ist die Mitnahme eines Kennzeichens nur einmal möglich. Bei einem weiteren Wohnortwechsel müssen Sie ein neues Kennzeichen beantragen.

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So melden Sie Ihr Fahrzeug erfolgreich an:

  1. Schließen Sie als erstes eine Kfz-Versicherung ab, denn Sie benötigen eine elektronische Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gungsnummer (eVB-Nummer) von Ihrem Versicherer, um Ihren Kfz-Versicherungsschutz nachzuweisen. In unserem Kfz-Ratgeber erfahren Sie, wie Sie die günstigste Kfz-Versicherung finden. Wichtig: Beantragen Sie die siebenstellige eVB-Nummer erst, nachdem Sie verschiedene Versicherungen verglichen haben. Denn mit dem Antrag legen Sie sich bereits auf einen Versicherer fest. Mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber eVB-Nummer.
  2. Die weiteren Unterlagen wie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, den Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (Tüv) sowie die alten Kennzeichen erhalten Sie vom Verkäufer des Fahrzeugs. Eine Vorlage für die Sepa-Einzugsermächtigung gibt es auf der Seite des Straßenverkehrsamtes oder vor Ort bei der Zulassungsstelle. Die COC-Bescheinigung erhalten Sie für Neuwagen aus der Europäischen Union bei der Auslieferung. Bei gebrauchten ausländischen Fahrzeugen sollte Ihnen der bisherige Besitzer das Zertifikat beim Verkauf aushändigen.

    Falls Sie Ihr Fahrzeug nicht persönlich anmelden können, finden Sie hier eine Vollmacht, die Sie einer Vertrauensperson ausstellen können.

  3. Informieren Sie sich beim Straßenverkehrsamt, welche Zulassungsstelle für Sie zuständig ist. Beachten Sie die Öffnungszeiten und vereinbaren Sie, wenn möglich, gleich online einen Termin, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
  4. Nachdem die Zulassungsbehörde alle Unterlagen geprüft hat, weist sie dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu. Falls Sie ein Wunschkennzeichen haben, können Sie Ihre Kombination auf der Website des Straßenverkehrsamtes prüfen und vorab reservieren lassen. In diesem Fall erhalten Sie Ihr neues Kennzeichen per Post und können es gleich zur Anmeldung mitbringen. 
  5. Falls Sie ein neues Kennzeichen erhalten haben, können Sie dieses gleich in der Nähe der Zulassungsstelle anfertigen lassen. Auf den Schildern werden dann auf der Zulassungsstelle die Prüfplaketten (Prüfsiegel des Landes und das Siegel der letzten Hauptuntersuchung) angebracht. Nachdem Sie die neuen Kennzeichen an Ihren Wagen montiert haben, können Sie losfahren.

Hier können Sie sich unsere Checkliste zur Autoanmeldung herunterladen:

Zum Download

Die Kosten für die Anmeldung eines Autos sind bundesweit nicht einheitlich geregelt. Je nachdem, wo Sie Ihr Fahrzeug anmelden, können unterschiedliche Gebühren anfallen. Die durchschnittlichen Gebühren der Kfz-Behörden finden Sie in der nachfolgenden Tabelle. Die genauen Preise können Sie bei der jeweils zuständigen Zulassungsstelle in Erfahrung bringen.

Durchschnittliche Kosten der Kfz-Behörden

DienstleistungKosten in Euro

Anmeldung Neuwagen

26

Anmeldung Gebrauchtwagen

innerhalb des Zulassungsbezirkes

11

innerhalb des Zulassungsbezirkes mit Halterwechsel

18

außerhalb des Zulassungsbezirkes ohne Halterwechsel

26

außerhalb des Zulassungsbezirkes mit Halterwechsel

28

Berichtigung der Fahrzeugpapiere

11

Zulassungsbescheinigung Teil I

bei Verlust

45

bei Unbrauchbarkeit

10

Zulassungsbescheinigung Teil II

bei Verlust

bis zu 70

bei Unbrauchbarkeit

bis zu 15

Wunschkennzeichen

10,20 (bundeseinheitlich)

Vorab-Reservierung Wunschkennzeichen

2,60 (bundeseinheitlich)

Quelle: Straßenverkehrsamt (Stand: April 2019)

Seit dem 1. Oktober 2019 sollte der lästige Gang zur Zulassungsstelle eigentlich der Vergangenheit angehören. Fortan sollte es jedem privaten Autobesitzer bundesweit möglich sein, das eigene Fahrzeug online anzumelden, umzumelden, abzumelden oder wiederzuzulassen.

Derzeit stellt laut Angaben des Deutschen Städtetages allerdings nur gut die Hälfte der Zulassungsstellen die Kfz-Anmeldung auch online zur Verfügung. Grund: Die Umsetzung der internetbasierten Fahrzeuganmeldung (kurz: „i-Kfz“) ist nicht Aufgabe des Bundes, sondern der Kommunalverwaltungen. Diese müssen bei der Digitalisierung Ihrer Prozesse hohe Sicherheitsanforderungen einhalten, um die persönlichen Daten Ihrer Kunden zu schützen. Das ist zeitaufwendig und teuer.

Bisher ist es nur wenigen Zulassungsbehörden gelungen ihre Verwaltung entsprechend zu modernisieren. Eine Finanztip-Untersuchung (Stand: 19. Februar 2020) kam zu dem Ergebnis, dass in nur vier der zehn größten deutschen Städte eine Kfz-Anmeldung auch online durchgeführt werden kann. In den kommenden Wochen wollen aber weitere Kommunalverwaltungen mit Ihrem Online-Angebot nachziehen.

In diesen Städten können Sie Ihr Neufahrzeug bereits online anmelden

Stadt1Kfz-Anmeldung online möglich?
Berlinja
Hamburgja
Münchennein
Kölnnein
Frankfurt am Mainja
Stuttgartnein
Düsseldorfja
Leipzignein
Dortmundnein
Essennein

1 Die zehn größten deutschen Städte nach Statista 2019.
Quelle: Angaben der Zulassungsstellen (Stand: 19. Februar 2020).

Selbst wenn die Online-Fahrzeugzulassung bei Ihrer Zulassungsstelle verfügbar ist, müssen Sie und Ihr Wagen für das Verfahren einige Voraussetzungen erfüllen. Für die Neuzulassung eines Neuwagens benötigen Sie etwa:

  1. einen neuen Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID). Diese können Sie nur in Verbindung mit einem Kartenlesegerät oder der Ausweis-App des Bundes verwenden.
  2. die Zulassungsbescheinigung Teil II mit einem verdecktem Sicherheitscode
  3. Eine gültige elektronische Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB-Nr.).

Erfüllen Sie diese Voraussetzungen können Sie Ihr Fahrzeug online anmelden. Dazu rufen Sie die entsprechende Seite im Online-Portal Ihrer Zulassungsstelle auf. Oft ist diese nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Im nächsten Schritt betätigen Sie Ihre Identität mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Passdokumentes. Legen Sie dann die Markierung Ihres Zulassungsbescheides Teil II frei. Geben Sie den Code in die entsprechende Maske ein. Genauso verfahren Sie mit Ihrer elektronischen Versicherungsnummer und Ihrer IBAN-Kontonummer für die Abbuchung der Kfz-Steuer. Wählen Sie das nächste freie Kennzeichen oder Ihr Wunschkennzeichen aus oder geben Sie Ihr bereits reserviertes Kennzeichen ein. Nach der Überprüfung Ihrer Daten bezahlen Sie. 

Anschließend wird Ihr Antrag von einem Sachbearbeiter geprüft. Zulassungsbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Kennzeichen-Plaketten erhalten Sie per Post. Zeit sparen Sie als Verbraucher mit dem neuen System also eher wenig. Außerdem ist die Online-Kfz-Zulassung auch noch etwas teurer als der persönliche Termin bei der Zulassungsstelle. In Berlin kostet die Online-Anmeldung eines Neuwagens zum Beispiel rund 37 Euro. Der analoge Weg über die Zulassungsstelle dagegen nur 26 Euro. Einziger Vorteil: Sie können den komplizierten Vorgang von zu Hause aus durchführen und müssen nicht extra zur Zulassungsstelle fahren. 

Falls die internetbasierte Fahrzugzulassung bei Ihrer Zulassungsstelle noch nicht möglich ist, müssen Sie mit der oben in diesem Ratgeber beschriebenen Vorgehensweise vorliebnehmen. Mehr Informationen rund um die Online-Kfz-Anmeldung erfahren Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur.

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