Wohnkosten werden nur in angemessener Höhe übernommen. Bei der Beurteilung, ob die Kosten für eine Wohnung angemessen sind, werden die Bruttokaltmiete (= Nettokaltmiete plus Betriebskosten) und die Kosten für Heizung (einschließlich der Kosten für zentrale Warmwasserbereitung) herangezogen. Die Höhe der Richt- und Grenzwerte richtet sich nach der Anzahl der in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Die Größe der Wohnung allein hat bei der Beurteilung, ob es sich um eine angemessene Wohnung handelt, keine Bedeutung. Show
Beachten Sie bitte: Für Alleinerziehende mit einem Kind gibt es eine Sonderregelung, da ein höherer Wohnflächenbedarf besteht (siehe Richtwerttabelle für die Bruttokaltmiete, Anlage 1 der AV-Wohnen – Link am Ende dieses Abschnitts). Wichtig:Die Prüfungen der Angemessenheit der Bruttokaltmiete und der Angemessenheit der Heizkosten erfolgen getrennt voneinander. Es gibt also Richtwerte für Bruttokaltmieten und sogenannte Grenzwerte für Heizkosten. Abgesehen von klar definierten Sonderfällen darf bei Abschluss von neuen Mietverträgen keiner der beiden Werte überschritten werden. Die Richtwerte für die Bruttokaltmiete und die Grenzwerte für die Heizung sind in Tabellen zusammengefasst. Links zu den Tabellen finden Sie am Ende dieses Abschnitts. Sollte Ihr Heizenergieträger in der Grenzwerttabelle nicht aufgeführt sein, können Sie den für Sie geltenden Grenzwert für Ihre Heizkosten bei Ihrem zuständigen Jobcenter, Sozialamt oder dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) erfragen. Erfolgt die Warmwassererzeugung in Ihrer Wohnung dezentral (zum Beispiel per Durchlauferhitzer), wird der Heizkostengrenzwert um einen entsprechenden Abschlag verringert. In diesen Fällen übernimmt das für Sie zuständige Jobcenter, Sozialamt oder das LAF auf Antrag die Kosten für die Warmwasserzubereitung im Rahmen einer sogenannten Mehrbedarfsgewährung.
Angemessene Mieten in deutschen Großstädten (exemplarische Auswahl zur Orientierung): ➥ Direkt zu den angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Berlin ➥ Direkt zu den angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Hamburg ➥ Direkt zu den angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in München ➥ Direkt zu den angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Stuttgart ➥ Direkt zu den angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Düsseldorf ➥ Direkt zu den angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Dortmund ➥ Direkt zu den angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Essen ➥ Direkt zu den angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Leipzig ➥ Direkt zu den angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Bremen ➥ Direkt zu den angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Dresden Das Recht auf Grundsicherung hat jeder Bürger in Deutschland. Bei Erwerbslosigkeit können Sozialleistungen bezogen werden. Diese werden in Form von Arbeitslosengeld I oder II (ALG I bzw. II) ausbezahlt. Neben dem Regelsatz besteht auch ein Anspruch auf die Übernahme der Mietkosten. Doch wie viel darf die Wohnung kosten bei Hartz-IV-Bezug? Wie viel darf eine Wohnung bei Hartz-4-Bezug kosten? In unserem Ratgeber liefern wir die Antwort.Über das Jobcenter kann eine Kostenübernahme der Wohnung für Hilfebedürftige erwirkt werden. Allerdings kann dabei nicht einfach beliebig eine Wohnmöglichkeit ausgesucht werden. Anhand bestimmter Kriterien, beispielsweise dem örtlichen Mietspiegel, wird entschieden, welche Preise als angemessen gelten und somit übernommen werden können. So kann es also vorkommen, dass in München ein höherer Mietpreis bewilligt wird als in Brandenburg. Doch wie verhält es sich mit den Heizkosten oder der Mietkaution? Welche Möglichkeiten haben Leistungsbeziehende? Unser Ratgeber beantwortet diese Fragen und erklärt alle wichtigen Punkte rund um das Thema Hartz-IV-Bezug, Wohnung und anfallende Kosten.
Wie teuer darf eine Wohnung bei Hartz-4-Bezug sein? Die Angemessenheitsgrenzen variieren je nach Wohnort. Hier finden Sie die Richtwerte für eine Wohnung in Berlin. Werden auch die Heizkosten übernommen? Auch die Heizkosten werden als Teil der Kosten der Unterkunft übernommen, sofern diese angemessen sind. Wer kommt für die Mietkaution auf? Hat das Jobcenter einem Umzug zugestimmt, können Sie ein Darlehen für die Mietkaution beantragen. Hartz-IV-Wohnungskosten: Was gilt als „angemessen“?Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist rechtlich im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) verankert. So definiert § 22 Absatz 1 SGB II:
Diese Definition bietet natürlich einigen Raum zur Interpretation. Dabei stellt sich die Frage: „Was darf eine Wohnung kosten bei Hartz-IV-Bezug?“. Die Beschreibung „angemessen“ reicht nicht aus, um diese Fragestellung hinreichend zu beantworten. Zunächst ist es wichtig festzuhalten, dass nur die „tatsächlichen Aufwendungen“ übernommen werden. Das bedeutet, dass Bruttokaltmiete, Betriebs- und Heizkosten durch das Jobcenter gedeckt werden. Sind weitere mietvertragliche Leistungen, beispielsweise Schönheitsreparaturen vereinbart, können auch diese übernommen werden. Um nun zu klären, wie viel bei einem Hartz-IV-Bezug die Wohnung kosten darf, gibt es sogenannte Richt- und Grenzwerte, die je nach Wohngebiet variieren können und sich am örtlichen Mietspiegel orientieren. Mit Hartz IV eine Wohnung mieten: Die Kosten hängen von der Anzahl der Personen abDie Antwort auf die Frage: „Wieviel darf eine Wohnung kosten bei Hartz 4?“ hängt mit der Anzahl der Bewohner zusammen.Um die Angemessenheit zu beurteilen ist weiterhin zu beachten, ob es sich um eine Einzelperson oder eine Bedarfsgemeinschaft handelt. Ist letzteres der Fall, steht der Wohngemeinschaft natürlich mehr Wohnraum und somit auch eine höhere Bruttokaltmiete zu. In der deutschen Hauptstadt Berlin erfolgt die Berechnung auf der Grundlage eines abstrakt angemessenen Quadratmeterpreises, welcher sich am Mietspiegel des Jahres 2015 orientiert. Dabei wird folgende angemessene Wohnungsgröße definiert:
Daraus ergibt sich für einen alleinstehenden Leistungsberechtigten mit Hartz IV, dass die Wohnung für die Kaltmiete Kosten in Höhe von 364,50 Euro im Monat verursachen darf. Bei einer Bedarfsgemeinschaft mit drei Personen wären es 518,25 Euro. Hartz-IV-Wohnung: Kosten für die MietkautionViele Betroffene haben Angst, wenn Sie mit Hartz 4 eine Wohnung beziehen, dass Kosten, die für die Mietkaution anfallen, nicht gezahlt werden können. Da oft nicht die finanziellen Rücklagen vorhanden sind, um diese Zahlung zu leisten, kann beim Jobcenter ein entsprechender Antrag auf ein Darlehen für die Mietkautionskosten gestellt werden. Dieses wird maximal bis zu einer Höhe von drei Monatskaltmieten bewilligt. Da Sie die Mietkaution beim Auszug vom Vermieter zurückerhalten, kann diese nur als Darlehen ausgezahlt werden. Dieses muss in monatlichen Raten abgestottert werden. Zu diesem Zweck kann das Jobcenter zehn Prozent vom Regelsatz pro Monat einbehalten. Wichtig: Wenn Sie noch vor dem Auszug aus der angemieteten Wohnung eigene Einkünfte zu verzeichnen haben und nicht mehr als hilfebedürftig gelten, müssen Sie den noch nicht getilgten Betrag des Darlehens zurückzahlen. Wohnungskosten bei Hartz IV: HeizkostenübernahmeBei einer Hartz-4-Wohnung werden die Kosten für die Heizung übernommen, wenn diese angemessen sind.Ein wichtiger Punkt, wenn von einem Hartz-4-Beziehenden die Kosten für die Wohnung übernommen werden, sind die anfallenden Beträge für die Heizung. Das Heizen ist gerade im Winter essentiell, kann hier die Raumtemperatur doch deutlich absinken. In § 22 SGB II ist definiert, dass sowohl die Kosten für die Unterkunft als auch für die dazugehörige Heizung übernommen werden. Auch Hilfebedürftige müssen also im Winter nicht frieren. Wichtig ist auch hier, dass die Kosten angemessen sind. Deren Höhe ist ebenfalls festgelegt und richtet sich nach dem Energieträger, welcher zum Heizen des Wohnraums genutzt wird. Die wohl am häufigsten verwendete Methode in Wohnkomplexen ist das Erdgas. Folgende monatliche Beträge gelten in Berlin in Bezug auf die Heizkosten für ALG-2-Beziehende, wenn Sie als Energieträger Erdgas nutzen, als angemessen (die Werte beziehen sich auf eine Gebäudefläche von 501-1.000 m²):
Liegt eine andere Gebäudefläche zugrunde können sich die Ansprüche entsprechend erhöhen oder sinken. Gleiches gilt, wenn ein anderer Energieträger genutzt wird. Hartz-IV-Wohnung: Höhere Kosten können in Härtefällen übernommen werdenNicht für jeden Hartz-IV-Empfänger muss die Wohnung den Kosten laut Richtwert entsprechen. Es gibt sogenannte Härtefälle, bei denen die Grenzwerte überschritten werden können. Dies gilt insbesondere:
In den beschriebenen Fällen kann der Richtwert für die Bruttokaltmiete um maximal zehn Prozent überschritten werden. Mit Hartz IV die Wohnung unterhalten: Die Kosten müssen nicht immer gesenkt werdenBei Hartz 4: Was darf die Wohnung kosten, wenn es sich um einen Härtefall handelt?Wird bei einem Antragsteller ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II festgestellt, so muss auch die Miete den Richtwerten entsprechen. Wurde also vor der Hilfebedürftigkeit eine kostenintensivere Wohnstätte gemietet, so muss die monatliche Belastung gesenkt werden, damit diese vom Jobcenter getragen wird. Grundsätzlich wird in diesem Fall das sogenannte Kostensenkungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen dessen wird dem Leistungsempfänger ein Zeitraum von sechs Monaten gewährt, in dem die Mietkosten den Vorgaben entsprechend gesenkt werden sollen. Dazu ist allerdings nicht immer ein Umzug vonnöten: Durch eine Untervermietung einzelner Räume können die monatlichen Belastungen auch entsprechend den vorgegebenen Werten gesenkt werden. Auch eine Zuzahlung aus nicht anrechenbarem Einkommen ist denkbar. Wieviel darf eine Wohnung für Hartz-IV-Empfänger unter 25 kosten?Ein Sonderfall stellt sich dar, wenn Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus der Wohnung der Eltern ausziehen wollen. Ein Umzug mit anschließender Mietkostenübernahme durch das Jobcenter ist nur mit dessen Zustimmung zulässig. Diese wird nur in Ausnahmefällen erteilt. Von einem solchen ist auszugehen, wenn:
Bei unter 25-Jährigen stehen nämlich zuerst einmal die Eltern in der Pflicht, den Sprössling zu versorgen. Sind diese selbst auf Sozialleistungen angewiesen, so kann das Kind im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft als Mitglied angesehen werden. Es ist also essentiell, dass Sie nicht auf eigene Faust einen Mietvertrag unterzeichnen, ohne das Jobcenter darüber zu informieren. Liegt die Genehmigung nämlich nicht vor, werden auch bei Hartz-4-Bezug die Wohnung und deren Kosten nicht übernommen. Kostenübernahme für die Wohnung vom Jobcenter: Wird ein Umzug finanziert?Nicht nur Wohnungskosten für Hartz-4-Empfänger werden übernommen, auch der Umzug kann finanziell unterstützt werden.Wird ein Wohnungswechsel durch das Jobcenter veranlasst, so besteht die Möglichkeit, dass Leistungsberechtigte die Umzugskosten erstattet bekommen. Diese werden allerdings nur übernommen, wenn vorab eine Zusicherung ausgesprochen wurde. Doch in welcher Höhe werden die Umzugskosten übernommen? Grundsätzlich muss der Umzug in Selbsthilfe durchgeführt werden. Das bedeutet, dass nur die notwendigen Umzugskosten für ein Mietfahrzeug (dazu sind drei Kostenvoranschläge vorzulegen) und die Umzugskartons übernommen werden. Weiterhin wird dem Umziehenden eine Pauschale für die Verköstigung mithelfender Bekannter zugesprochen. Diese beträgt maximal eine Höhe von 20 Euro pro Person. Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Berlin
Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Hamburg
Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in München
Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Bremen
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Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Dortmund
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