Ich bin 58 jahre wann kann ich in rente gehen

Mit 57 oder 60 in Rente, klingt verlockend, zumal das zukünftige Rentenalter für jeden Arbeitnehmer 67 Jahre ist. Aber es gibt Bedingungen, unter denen Sie früher in Rente gehen können. Oft müssen Versicherte dann allerdings mit Abschlägen rechnen. Abhängig ist dies vom Geburtsjahrgang. Je nachdem gilt dann eine andere Regelaltersgrenze als die gesetzlich festgelegten 67 Jahre. Wer ohne Abzüge früher in Rente gehen will, kann dies über verschiedene Wege erreichen. Wir erklären, was Sie dazu beachten müssen…

Wie kann man früher in Rente gehen?

Bis 67 Jahre arbeiten zu gehen, stellt für viele Arbeitnehmer keine reizvolle Aussicht dar. Vielmehr wollen sie ihren Ruhestand genießen und mehr Zeit für Familie, Freunde und Hobbys haben. Prinzipiell gilt zwar das reguläre Rentenalter (das je nach Geburtsjahr schwankt), aber wer genug Beitragsjahre zusammen hat, kann auch früher in Rente gehen. Was heißt das konkret?

Früher in Rente gehen ohne Abzüge

Besonders langjährig Versicherte, die 45 Jahre lang eingezahlt haben, können ohne Abschläge früher in Rente gehen. Was das konkret bedeutet, hängt vom Geburtsjahr ab: Manche können sich mit 63, andere erst mit 65 Jahren zur Ruhe setzen.

Früher in Rente gehen mit Abschlägen

Als langjährig Versicherte gelten diejenigen, die 35 Jahre lang eingezahlt haben. Sie können ebenfalls bereits mit 63 Jahren früher in Rente gehen, müssen aber Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat hinnehmen. Die Rente wird um maximal 14,4 Prozent gekürzt, was umgerechnet vier Jahren entspricht. Somit können Sie selbst mit Abschlägen nicht mehr als vier Jahre früher in Rente gehen.

Welche Auswirkungen hat die Regelaltersgrenze?

Die sogenannte Regelaltersgrenze legt fest, wann jemand regulär in Rente geht und die volle Altersrente erhält. Für alle ab 1947 Geborenen erhöht sich die Regelaltersgrenze stufenweise erst um einen Monat, später um zwei Monate auf 67 Jahre. Dieses Renteneintrittsalter gilt erstmals für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964. Ihre Regelaltersrente wird 2031 fällig. Das bedeutet, wer vorher früher in Rente gehen will, muss entweder die 45 Beitragsjahre erfüllt haben oder Abschläge akzeptieren. Allerdings wirkt die Anhebung des Renteneintrittsalters sich auch auf die Frührente aus: Statt mit 63 Jahren ist sie nun erst mit 65 Jahren möglich.

Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welcher Jahrgang in welchem Alter ohne Abschläge in Rente gehen kann. Sind Sie beispielsweise 1952 geboren, brauchen Sie nur bis zu einem Alter von 65 Jahren und sechs Monaten arbeiten, um abschlagfrei in Rente gehen zu können. Würden Sie bereits mit 65 – also acht Monate früher – in Rente gehen wollen, müssten Sie einen Abschlag von 2,4 Prozent (8 x 0,3 Prozent pro Monat) von Ihrer Rente hinnehmen. Dieser gilt für die gesamte Lebenszeit.

Geburtsjahr ➠ Renteneintritt (Jahre + Monate)

1946 ➠ 65 + 0 1947 ➠ 65 + 1 1948 ➠ 65 + 2 1949 ➠ 65 + 3 1950 ➠ 65 + 4 1951 ➠ 65 + 5 1952 ➠ 65 + 6 1953 ➠ 65 + 7 1954 ➠ 65 + 8 1955 ➠ 65 + 9 1956 ➠ 65 + 10 1957 ➠ 65 + 11 1958 ➠ 65 + 12 1959 ➠ 66 + 2 1960 ➠ 66 + 4 1961 ➠ 66 + 6 1962 ➠ 66 + 8 1963 ➠ 66 + 10

1964 ➠ 67 + 0

Wie kann ich mit 57 in Rente gehen?

Für langjährig Versicherte bestimmt die Altersrente eine Wartezeit von 35 Jahren. Mit 57 Jahren in Rente zu gehen, sieht das Rentensystem eigentlich nicht vor – je nach Geburtsjahrgang wäre das acht oder zehn Jahre vor der Zeit. Da auch die Frührente maximal vier Jahre früher möglich ist, müssten Sie also die Jahre bis zum offiziellen Renteneintrittsalter finanziell selbst überbrücken. Hinzu kommt aber noch ein weiterer Punkt: Ihnen wird nicht nur die Rente um monatliche 0,3 Prozent gekürzt. Dadurch dass Sie früher aufhören zu arbeiten, zahlen Sie insgesamt weniger in die Rentenkasse ein. Somit sammeln Sie auch weniger Entgeltpunkte als möglich.

Nicht nur über die Arbeitszeit sammeln Sie Rentenpunkte. Auch wenn Sie Kinder großgezogen oder Angehörige gepflegt haben, wird das bei der Rente berücksichtigt. Ein Entgeltpunkt entspricht derzeit 34,19 Euro im Westen (33,23 Euro im Osten) pro Jahr. Wer beispielsweise vier Jahre früher in Rente gehen will, hat nicht nur 14,4 Prozent Rentenabzüge, sondern erhält zusätzlich 136,76 Euro (beziehungsweise 132,92 Euro) weniger. Ob Sie also mit 57, 60 oder 61 Jahren in Rente gehen (können), ist im Wesentlichen von zwei Kriterien abhängig: Erfüllen Sie die formalen und persönlichen Voraussetzungen?

Weitere Voraussetzungen für frühere Rente

Natürlich hat auch der Gesetzgeber erkannt, dass nicht alle Menschen – unabhängig vom Geburtsjahrgang – gleichermaßen lange arbeiten können. Menschen erkranken oder haben eine Behinderung, in anderen Fällen ist die Arbeit selbst in hohem Alter unzumutbar. Allerdings muss bei den Begrifflichkeiten unterschieden werden:

Früher in Rente gehen wegen Krankheit

Wer dauerhaft krank geschrieben ist, kann nicht arbeiten. Sehen die Prognosen schlecht aus, fragen sich manche, ob sie früher in Rente gehen sollten. Hier ist genau genommen zwischen zwei Dingen zu unterscheiden: Eine offizielle Frührente bedeutet immer noch, dass der Versicherte mindestens 35 Jahre lang Beiträge gezahlt hat. Das gilt übrigens auch für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung.

Wem es hingegen nicht möglich ist, aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung mehrere Stunden am Tag zu arbeiten, erhält für die Zeit bis zum eigentlichen Renteneintritt die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Hier können Arbeitnehmer, die eine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben, Unterstützung erhalten. Zu unterscheiden ist zwischen einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder wegen teilweiser Erwerbsminderung. Im ersten Fall kann der Arbeitnehmer überhaupt nicht oder maximal drei Stunden pro Tag arbeiten, im zweiten höchstens sechs.

Früher in Rente gehen bei Arbeit im Bergbau

Ebenfalls vor dem 67. Lebensjahr früher in Rente gehen können Versicherte, die unter Tage beschäftigt sind. Allerdings wird auch hier die Altersgrenze stufenweise vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben. Betroffen sind alle diejenigen, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind. Wer 1964 und später geboren ist, wird mit 62 Jahren in Rente gehen können.

4 legale Tricks: So können Sie früher in Rente gehen

1. Früher in Rente gehen mit Abzügen

Der Geburtsjahrgang 1955 geht dieses Jahr mit 65 Jahren und neun Monaten in Rente. Angenommen, jemand möchte beispielsweise zwei Jahre früher in Rente gehen, dann kann er mit gut 63 Jahren aufhören zu arbeiten und die Abschläge von 3,6 Prozent pro Jahr hinnehmen, wenn er 35 Beitragsjahre erfüllt. Ohne Abschläge müsste die Person auf 45 Beitragsjahre kommen.

2. Früher in Rente gehen durch Einzahlung

Eine andere Möglichkeit ist, die Abschläge durch freiwillige Einzahlung in die Rentenkasse auszugleichen. Allerdings lassen sich so nur die monatlichen 0,3 Prozent-Abschläge ausgleichen. Hinnehmen müssen Sie die Abzüge, die entstehen, weil Sie kürzer arbeiten. Um wie viel mehr Sie Ihre Beiträge zur Rentenversicherung erhöhen müssten und ob sich das lohnt, können Sie in einer Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung in Erfahrung bringen.

3. Früher in Rente gehen mit der Flexirente

Wenn Sie früher in Rente gehen wollen, es aber finanziell knapp wird, könnte das Flexirentengesetz hilfreich sein. Das regelt die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Renteneintritt. Entscheidend ist allerdings auch hier die Regelaltersgrenze. Wer sie noch nicht erreicht hat, darf nicht unbegrenzt hinzuverdienen. Sowohl langjährig Versicherte, besonders langjährig Versicherte und schwerbehinderte Menschen müssen ihren Job dem Rentenversicherungsträger melden. Bis zu 6.300 Euro jährlich bleiben anrechnungsfrei. Liegt der Verdienst darüber, gibt es Abzüge von der Rente. Das Praktische an der Flexirente: Sie können auch über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus arbeiten. Das ermöglicht Ihnen einerseits den Bezug einer Rente, gleichzeitig zahlen Sie in die Rentenkasse ein.

4. Früher in Rente gehen mit Lebensarbeitszeitkonto

Wer im Berufsleben ein Lebensarbeitszeitkonto führt, hat die Möglichkeit, damit seinen Ruhestand vorzuziehen. Während der Berufstätigkeit werden auf dieses Konto Geld und andere „Währungen“ gezahlt, beispielsweise:

  • Gehaltsbestandteile
  • Überstunden (oder deren Vergütung)
  • Leistungsprämien
  • Urlaubstage
  • Urlaubsgeld
  • Weihnachtsgeld
  • Zuschüsse des Arbeitgebers

Das so angesparte „Rentenguthaben“ lassen Sie sich als freie Zeit noch vor dem eigentlichen Rentenbeginn auszahlen. Der Vorteil: Offiziell befinden Sie sich noch im Angestelltenverhältnis, das heißt, es werden auch noch Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Außerdem müssen Sie die angesparte Zeit nicht nehmen: Falls Sie doch noch weiter arbeiten wollen, können Sie sich das Guthaben auszahlen lassen.

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[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

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Ich bin 58 jahre wann kann ich in rente gehen

Rechner zum Thema

Mit dem Rentenbeginn-Rechner Ihr Renteneintrittsalter berechnen sowie das Datum des Rentenbeginns ermitteln. Sie erhalten detaillierte Zusatzinformationen zu den verschiedenen Altersrenten, deren Regelungen für das Renteneitrittsalter abhängig vom Geburtsjahr, und den jeweiligen Abschlägen bei vorzeitigem Beginn der Rente.

Viele Deutsche träumen davon, mit dem 60. Geburtstag aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Den Ruhestand genießen, die Enkelkinder heranwachsen sehen, reisen, dem Hobby nachgehen. Doch einen Anspruch auf die gesetzliche Altersrente gibt es mit 60 Jahren in der Regel nicht mehr. Die Regelaltersgrenze ist nach der letzten Rentenreform auf 67 Jahre angehoben worden. Erstmals gilt sie für die Geburtsjahre ab 1964. Was bleibt, ist die Überbrückung der fehlenden Jahre mit privaten Mitteln.

Die Rente mit 62 Lebensjahren

Für schwerbehinderte gesetzlich Versicherte ist der Rentenbeginn am frühesten möglich. Sie können mit einem Renteneintrittsalter von 62 Jahren in Rente gehen, müssen allerdings Abschläge in Höhe von 10,8 Prozent monatlich in Kauf nehmen. Dafür muss eine Behinderung von 50 Prozent attestiert worden sein. Eine Ausnahme bilden die Geburtsjahrgänge bis 1958 – 1963.

Sie profitieren noch von der Rentenreform – früher begann der Rentenanspruch für Schwerbehinderte mit Abschlägen bei 60 Jahren. Diese Grenze wird schrittweise angehoben. Für die oben genannten Jahrgänge ist daher der Rentenbeginn zwischen 61 Jahren und 61 Jahren und 10 Monaten möglich.

Renteneintritt mit 63 Jahren

Wer besonders lange in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat – also mindestens 45 Jahre Beiträge geleistet hat (besonders langjährig Versicherter), kann ohne Abschläge nach dem 63. Geburtstag den Ruhestand genießen. Für jüngere Geburtsjahrgänge ändert sich diese Altersgrenze für den Renteneintritt schrittweise auf 65 Jahre.

Auch für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre) ist ein Rentenbeginn mit 63 Jahren möglich. Die Einbußen betragen dann bis zu 14,4 Prozent der Regelaltersrente. Jeder Monat, der früher in Rente gegangen wird, bringt einen Abzug von 0,3 Prozentpunkten mit sich. Diese Abschläge bleiben für die gesamte Dauer des Rentenbezuges bestehen, auch wenn dann die Regelaltersgrenze erreicht wird. Wer noch etwas hinzuverdienen möchte, darf das nur in beschränktem Maße.

Renteneintritt mit 65 Jahren

Für ältere Geburtsjahrgänge gilt noch die Regelaltergrenze von 65 Jahren. Sie können also mit 65 in Rente gehen.

Regelaltersgrenze: 67 Jahre

Für alle gesetzlich Versicherten ab dem Geburtsjahr 1964 gilt die Altersgrenze von 67 Jahren. Ab diesem Zeitpunkt haben sie Anspruch auf die Regelaltersrente. Ihr persönliches Renteneintrittsalter errechnet unser Rechner.

Bei Erwerbsminderung ist Frührente möglich

Versicherte, die gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, mehr als drei Stunden am Tag einer Arbeit nachzugehen, können eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Viele Arbeitnehmer machen davon Gebrauch. An ein bestimmtes Alter ist diese Rente nicht gebunden. Doch für den Antrag sind ärztliche Atteste und unter Umständen auch Gutachten notwendig. Bezieher von Erwerbsminderungsrenten erhalten ihre Altersrente, wenn sie 65 Jahre alt geworden sind. Unterschiede beim monatlichen Rentenbetrag gibt es jedoch zwischen den beiden Rentenarten nicht.

Mit Altersteilzeit den Ruhestand vorziehen

Eine Möglichkeit, vorzeitig die Arbeitstätigkeit zu beenden, ist die Altersteilzeit. Diese muss allerdings mit dem Arbeitgeber verhandelt werden, denn einen Rechtsanspruch gibt es darauf nicht. Mit der Altersteilzeit soll dem älteren Arbeitnehmer der schrittweise Übergang in die Rente gelingen. Das wird aufgrund von körperlichen oder auch psychischen Beeinträchtigungen gern in Anspruch genommen. Besonders beliebt bei Unternehmen und Arbeitnehmern ist das Blockmodell. Hier bleibt die Arbeitszeit zunächst wie vereinbart, ausgezahlt wird jedoch nur die Hälfte des Entgeltes. Arbeitgeber sind verpflichtet, noch einmal 20 Prozent der Vergütung aufzustocken. In der zweiten Hälfte der Altersteilzeit bleibt der Arbeitnehmer dann zu Hause, erhält aber weiterhin den reduzierten Lohn. Außerdem müssen zusätzliche Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Arbeitnehmer können Altersteilzeit nur mit ihrem Chef verhandeln, wenn sie

  • mindestens das 55. Lebensjahr erreicht haben
  • in den letzten fünf Arbeitsjahren 1.080 Kalendertage (das sind 36 Monate, also drei Jahre) einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgingen.

Die Altersteilzeit muss über Monate hinweg gut geplant werden. Interessante Informationen dazu hat die Techniker Krankenkasse zusammengestellt.

Rente mit 60 durch private Vorsorge

Versicherte, die dennoch schon mit 60 Jahren aus dem Erwerbsleben ausscheiden möchten, benötigen ein entsprechend großes finanzielles Polster. Sie müssen nicht nur die fehlenden Jahre ohne eigenes Arbeitseinkommen bis zur Rente zwischen­finanzieren, ihre Rente wird auch durch die fehlenden Beitragszahlungen in diesen Jahren geringer ausfallen. Die Alternative sind private Rentenversicherung oder kapitalbildende Lebens­versicherungen, die das Sparguthaben als Rente bereits früher auszahlen können. Vertraglich können hier die verschiedensten Varianten vereinbart werden.

Rentenlücke durch langfristigen Vermögensaufbau schließen

Ein langfristiger Aufbau eines Rentenvermögens muss früh geplant werden. Dazu zählt, sich über den gewünschten Lebensstandard im Alter Gedanken zu machen. So sind zum Beispiel solche Fragen zu beantworten:

  • Wie viel Geld benötige ich im Alter, um meine regelmäßigen Ausgaben zu decken?
  • Entstehen zusätzliche Kosten für eine private Krankenversicherung für die Jahre, in denen keine versicherungs­pflichtige Beschäftigung ausgeübt wird?
  • Welchen zusätzlichen Luxus möchte ich mir leisten und wie kann ich ihn finanzieren?
  • Wie hoch muss das Vermögen sein, damit der frühere Renteneintritt finanzierbar ist?

Für den Aufbau des Vermögens bieten sich die verschiedensten Produkte an, von Versicherungen über Rentensparpläne bis hin zu Aktien und Fonds. Geht es um die Rente, sind sichere Geldanlagen denen vorzuziehen, die eine sehr hohe Rendite versprechen. Einige Zeit vor dem geplanten Rentenbeginn lohnt es sich unter Umständen, das angelegte Geld umzuschichten. Interessierte sollten sich hier Unterstützung von einem erfahrenen Berater sichern.