Für gewisse Bereiche im Leben ist eine Vollmacht grundsätzlich nicht vorgesehen; dies sind Fälle aus dem Familien- und Erbrecht. Hierbei kann man z.B. nicht verlangen über eine Vollmacht, dass einer das Testament für einen selbst niederschreibt oder das einer per Vollmacht für einen selbst heiratet. Für solche wichtigen Schritte im Leben, die eine maßgebende Rolle haben, wird per Gesetz gefordert, dass man das selbst ohne Vertretung tätigt. Show
Wer kennt es nicht: Sowohl die privaten Herausforderungen des Alltags als auch die beruflichen Aufgaben nehmen so viel Zeit in Anspruch, dass für Freizeitaktivitäten nahezu keine Zeit übrig bleibt. Dies wird von vielen als unlösbares Problem gesehen, müssen die privaten Aufgaben wie beispielsweise die KFZ-Zulassung oder das Abholen von Paketen bei der Post oder scheinbar stets selbstständig erledigt werden. Falsch! Viele Aufgaben können an andere Personen in Form einer Bevollmächtigung abgegeben werden, um das Stresslevel zu minimieren und sich selbst Zeit für die “wirklich wichtigen Dinge im Leben” zu verschaffen. Auch gibt es viele verschiedene Vollmachtsarten, wie z.B. das eine Vollmacht sich nur auf ein Rechtsgeschäft bezieht oder für eine gesamte Zeit hinweg, weil Sie selbst Geschäfte nicht tätigen können, da Sie anderweitig beschäftigt sind, dennoch Interesse am Geschäft haben oder, dass Sie Interesse daran haben, dass sich einer für all Ihre Geschäfte kümmert. Deshalb unterscheidet man zwischen Einzel-, Gattungs- und Generalvollmachten. Was ist eine Vollmacht?Um den Begriff der Vollmacht zu verstehen, muss zunächst der Begriff der Willenserklärung erläutert werden. Eine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die auf Herbeiführung einer konkreten Rechtsfolge gerichtet ist. Ob im Supermarkt an der Kasse, beim Tanken oder beim Kauf eines Autos: Jeder Vertragsschluss besteht aus Willenserklärungen. Für gewöhnlich geben wir diese Willenserklärungen im eigenen Namen, also “für uns selbst” ab. Durch eine Vollmacht ist es möglich, eine andere Person (“Bevollmächtigte” genannt) zu berechtigen, im Namen der bevollmächtigenden Person (“Vollmachtgeber” genannt) aufzutreten, also konkrete Aufgaben zu erledigen oder Tätigkeiten auszuführen. Dies kann sich sowohl auf den privaten als auch geschäftlichen Bereich beziehen. Die verschiedenen Arten der VollmachtUm den unterschiedlichen Anforderungen unseres Lebens entsprechen zu können, ist mehr als nur eine Form der Vollmacht zweckmäßig. Dies haben auch der Gesetzgeber und die Gerichte erkannt, sodass mittlerweile verschiedene anerkannte Formen von Vollmachten existieren. Generalvollmacht:Die wohl umfangreichste Vollmacht stellt die Generalvollmacht dar. Diese ist nicht auf eine konkrete Aufgabe bzw. Erledigung beschränkt, sondern ermächtigt den Bevollmächtigten zu allen (rechtlich zulässigen) Geschäften für den Vollmachtgeber. In diesem nahezu unbeschränkten Umfang liegt auch ein großes Risiko, sodass Generalvollmacht nur an die engsten Vertrauenspersonen erteilt werden sollte. Bankvollmacht:Mit einer Bankvollmacht wird der Bevollmächtigte zum Zugriff auf das Konto des Vollmachtgebers ermächtigt. Je nach Umfang der Bankvollmacht erhält der Bevollmächtigte weitergehende Rechte, die auch über das bloße Abheben von Geld hinausgehen können. Diese Art der Vollmacht stellt außerdem eine Ausnahme vom Grundsatz dar, dass sie auch mündlich erteilt werden kann: Dies ist für Banken nämlich nicht nachvollziehbar, sodass eine Bankvollmacht schriftlich vorgelegt werden muss. Eine weit verbreitete Art der Bankvollmacht ist die sogenannte transmortale Bankvollmacht, die den Zugriff auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gestattet. Vorsorgevollmacht:Vorsorgevollmachten sind insbesondere im hohen Alter oder bei schwerwiegenden Krankheiten des Vollmachtgebers sinnvoll. Auch hier kann die Vollmacht umfangreich ausgestaltet sein oder die einzelnen Geschäfte, zu denen der Bevollmächtigte ermächtigt werden soll, bis in die kleinsten Details aufschlüsseln. Postmortale Vollmacht:Während die transmortale Vollmacht eine Bevollmächtigung sowohl zu Lebzeiten des Vollmachtgebers als auch über seinen Tod hinaus darstellt, ermächtigt die sogenannte postmortale Vollmacht den Bevollmächtigten erst ab dem Zeitpunkt des Todes des Vollmachtgebers zur Vornahme von Geschäften für den Vollmachtgeber. Was gibt es bei der Vollmacht zu beachten?Grundsätzlich gibt es aber einige Grundregeln, die man beim Verfassen einer Vollmacht zu beachten hat gemäß § 167 BGB, damit die Vollmacht gültig und wirksam erklärt wird. Die Vollmacht wird juristisch „durch eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung“ erteilt, d.h. sie ist schon wirksam, wenn Sie die Vollmachtserteilung ausgesprochen haben und die Willenserklärung bei Ihrem Vertreter zugegangen ist. Ihre Vertretung, die hier juristisch den „Erklärungsempfänger“ darstellt, muss auf Ihre Erteilung der Vollmacht keine Einverständniserklärung abgeben. Deshalb spricht man auch von einer „einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärung“. In welcher Form muss die Vollmacht erteilt werden?Die Vollmacht ist grundsätzlich an keine Form gebunden gemäß § 167 Absatz 2 BGB, die man einhalten muss. Das Wichtigste ist, dass Sie als Geschäftsherr entweder Ihrem Vertreter gegenüber die Vollmacht erteilen oder gegenüber dem künftigen Geschäftspartner über die Bevollmächtigung Ihres Vertreters informieren, denn die Vollmacht findet gegenüber ihm statt. Dabei ist zu beachten, dass Sie den Umfang der Vollmacht festlegen, d.h. Sie müssen klar und verständlich erklären für welche Geschäfte Ihr Vertreter für Sie tätig sein wird. Deshalb empfiehlt es sich die Vollmacht schriftlich festzuhalten. Auch gibt es Ausnahmen, die die Vollmachtserteilung formbedürftig machen, dass sind Vollmachten, die rechtsgeschäftlich vereinbart worden sind oder wenn es gesetzlich bestimmt ist. Dabei sollten Sie wissen, dass bei solchen Ausnahmen der Erhalt der Formbedürftigkeit die Wirksamkeit der Vollmacht widerspiegelt, folglich würde das bedeuten bei Nichteinhaltung der Form, dass Ihre Vollmacht ungültig und unwirksam wäre. Vorlage: Allgemeine Vollmacht Muster – GeneralvollmachtUm Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir eine allgemeine Vollmacht (auch als Generalvollmacht bezeichnet) vorbereitet. Der Vollmachtgeber gibt dabei dem Bevollmächtigten die Erlaubnis in allen zulässigen Angelegenheiten zu vertreten. Falls Sie ein Hausverkauf mit mehreren Erben planen, dann könnte Sie unser Beitrag zur Vollmacht Erbengemeinschaft inklusive Muster interessieren. Die Verwendung dieser ist jedoch ohne Gewähr! Eine Gewähr kann ihr nur ein Rechtsanwalt / Rechtsanwältin garantieren.
Wer körperlich oder geistig nicht mehr zu hundert Prozent in der Lage ist, bestimmte Rechtsgeschäfte zu erledigen oder wem schlichtweg die Zeit dazu fehlt, kann für diese Tätigkeiten und Aufgaben eine Vollmacht schreiben. Dabei wird eine andere Person beauftragt, in Ihrem Namen gewisse Handlungen zu vollziehen. Doch wie kann man eine solche Vollmacht schreiben? Wie muss diese genau aussehen und welche Arten von Vollmachten gibt es überhaupt? Wir haben uns das Thema für Sie genauer angesehen…
Vollmachten stellen rein rechtlich eine einseitige Willenserklärung dar, mit der eine Person (der sogenannte Vollmachtgeber) eine andere (den sogenannten Bevollmächtigten) damit beauftragt, ein Rechtsgeschäft in seinem Namen durchzuführen. Vollmachten werden in vielerlei Bereichen vergeben, sei es privat oder geschäftlich. Das reicht von den Vollmachten, die man beim Kauf des neuen Wagens dem Händler erteilt, um beim zuständigen Amt das alte Auto abmelden zu können beziehungsweise um die neue KFZ-Zulassung vorzunehmen, über Vollmachten für die Bank oder der AOK (beziehungsweise anderer Krankenkassen) bis hin zur Prokura. Auch wer ein Paket nicht annehmen oder abholen kann, hat die Möglichkeit, einem Nachbarn dafür eine Vollmacht auszustellen. Andere Beispiele sind, ein Arzt, der bevollmächtigt wird, bestimmte Untersuchungstermine in einem Krankenhaus für einen zu vereinbaren oder ein Verwandter, den Sie zu einer Wohnungsübergabe bevollmächtigen, wenn Sie selbst nicht vor Ort sein können. Eine Vollmacht kann sowohl mündlich als auch schriftlich erteilt werden. Aus Gründen der Beweisführung sollte der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten jedoch eine Vollmacht schreiben. Dadurch werden auch Missverständnisse vermieden und der Umfang der Tätigkeiten ist klar umrissen. Von Vollmachten ausgeschlossen sind die sogenannten höchstpersönlichen Rechtsgeschäfte, die nicht übertragbar sind und nur – wie der Begriff verdeutlicht – persönlich vorgenommen werden können. Dazu zählen zum Beispiel die Arbeitspflicht oder die Testamentserstellung. Ebenfalls dürfen Bevollmächtigte ihre Stellung nicht ausnutzen, um für die andere Person Geschäfte mit sich selbst abzuschließen. In § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird hierzu das Selbstkontrahierungsverbot geregelt. Eine Vollmacht kann also nie dazu ausgenutzt werden, dem Vollmachtgeber vorsätzlich zu schaden. Wie kann man eine Vollmacht schreiben?Wer eine Vollmacht schreiben will, muss diese zunächst selbst verfassen. Dafür bedarf es jedoch bis auf wenige Ausnahmen keiner Anwesenheit eines Notars oder eines Anwalts – eine Vollmacht kann formlos und sogar handschriftlich ausgestellt werden. Sie müssen lediglich den Bevollmächtigten deutlich benennen und die Tätigkeit(en) klar umreißen und mitunter beschreiben, die er in Ihrem Namen erledigen soll. Dies sollte so konkret wie möglich passieren. Zudem sollte in der Vollmacht ein Zeitraum angegeben werden, wie lange diese gilt. Möchten Sie eine unbefristete Vollmacht schreiben, sollten Sie dies ebenso erwähnen, in dem Sie die „Vollmacht bis auf Widerruf“ aussprechen. Jede schriftliche Vollmacht muss zwingend vom Vollmachtgeber unterschrieben werden. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit sollte sie zudem mit dem Datum und dem Ort der Ausstellung versehen sein. Wie ist eine Vollmacht aufgebaut?Wenn Sie sicher gehen möchten, dass Sie nichts vergessen, wenn Sie eine Vollmacht schreiben, sollten Sie nach folgender Checkliste vorgehen. Diese Bestandteile sollten in einer Vollmacht vorkommen:
Gerade bei den Aufgaben ist es wichtig, dass Sie diese nicht zu allgemein formulieren. Die meisten Probleme bei Vollmachten ergeben sich, wenn die Vollmachten nicht konkret genug beschreiben, um welche Tätigkeiten und insbesondere um welchen Geltungsbereich es sich genau handelt. Es ist schon oft vorgekommen, dass der Bevollmächtigte davon ausgeht, mehr Kompetenzen zu haben, als ihm tatsächlich eingeräumt werden wollte. Wenn auch noch offizielle Stellen zu diesem Ergebnis kommen, kann das unter Umständen Nachteile für Sie haben. Formulieren Sie die Vollmacht daher so konkret wie möglich, legen Sie auch Ausnahmen fest und vermeiden Sie zu allgemeine Aussagen.
Um solche Missverständnisse zu vermeiden haben wir für Sie eine Vorlage zum Download bereitgestellt. Dieses Muster bietet Ihnen die Möglichkeit, für unterschiedliche Tätigkeiten eine Vollmacht zu schreiben, ohne dass Sie etwas vergessen. Zum einen haben wir für Sie eine PDF-Datei als Vorlage zum Ausdrucken und handschriftlichen Ergänzen, zum anderen aber auch ein Muster im Word-Format, das sie individuell an Ihrem Computer bearbeiten und angleichen können. Hier geht es zum Download im PDF-Format Hier geht es zum Download der Word-Datei Vollmacht schreiben: Welche Vollmachten gibt es?Im Berufsleben gibt es eine Reihe unterschiedlicher Vollmachten. Aber auch im privaten Bereich sind verschiedene Typen von Vollmachten voneinander zu unterscheiden. Die folgende Übersicht soll Ihnen einen groben Überblick vermitteln:
Die meisten dieser Vollmachten werden in der Regel erteilt, wenn eine Erkrankung des Vollmachtgebers vorliegt oder befürchtet wird, so dass dieser sich mehr selbst wichtige Dinge kümmern kann und seine Familienangehörigen damit betrauen möchte. Sie können aber auch ohne bestimmten Anlass rein als Vorsorge erstellt werden.
Eine Vollmacht zu schreiben bedeutet auch, sich darüber Gedanken zu machen, ob, wann und wie diese wieder beendet wird. Meist wird gemäß des Inhaltes eine zeitliche Befristung in die Vollmacht aufgenommen oder eine Bedingung formuliert, unter der die Vollmacht endet. Zudem ist es bei jeder Vollmacht möglich, diese jederzeit zu widerrufen, es sei denn Sie haben ausdrücklich in der Vollmacht verfügt, dass diese unwiderruflich ist. Dies sollten Sie sich jedoch sehr gut überlegen, denn die Widerrufsmöglichkeit gibt Ihnen den Handlungsspielraum, im Falle eines Vertrauensverlustes weiterhin Herr über Ihre Angelegenheiten zu sein. Der Widerruf einer Vollmacht sollte dabei ebenso in schriftlicher Form erfolgen wie deren Ausstellung. Sie gilt ab Empfang des Widerrufs beim Bevollmächtigten. Zudem sollten Sie auch unbedingt im Außenverhältnis den Widerruf gegenüber Dritten deutlich machen – zum Beispiel bei einer Bankvollmacht. Auf diese Weise vermeiden Sie, dass der vormals Bevollmächtigte weiterhin in Ihrem Namen Geschäfte führen kann. [Bildnachweis: Herbstlust.de] |