Wie lange muss ich nach der zweiten impfung warten

Aktualisiert: 26.08.2021, 14:12 | Lesedauer: 3 Minuten

Wie lange muss ich nach der zweiten impfung warten
Wie lange muss ich nach der zweiten impfung warten

Di, 10.08.2021, 08.50 Uhr

Die Impfkampagne geriet seit dem Sommer ins Stocken. Dabei ist der Zugang zu einer Impfung einfacher denn je. Darum lohnt der Weg ins Impfzentrum oder zum Hausarzt.

Moderna und Biontech benötigen im Gegensatz zu Johnson & Johnson zwei Dosen für den vollen Impfschutz. Wie groß soll der Abstand sein?

Berlin. 

  • Bei den mRNA-Impfstoffen von Biontech und Moderna sind zwei Corona-Impfungen nötig
  • Nur dann schützen die Vakzine zuverlässig
  • Doch wie lang sollte der Abstand zwischen der ersten und der zweiten Dosis sein?

Als Deutschland mit dem Impfen begann, hieß es zunächst, zwei Wochen sollten zwischen der ersten und zweiten Impfung liegen. Doch bald schon stellte sich heraus, dass die erste Corona-Impfung ihre Wirkung auch über einen längeren Zeitraum behält. In Kombination mit der Knappheit der Impfstoffe, wurde der Abstand zwischen den Impfungen verlängert.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) am Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt mittlerweile, den Impfabstand bei mRNA-Impfstoffe auszureizen und die Zweitimpfung der Corona-Impfung künftig immer erst nach sechs Wochen zu spritzen. Zwei Wochen nach der Impfung ist dann der volle Impfschutz gegeben.

Alle Hintergründe: Corona-Impfstoffe, Wirksamkeit - Alle wichtigen Infos

Corona: Abstand zur Zweitimpfung bei Biontech und Moderna

Die Stiko schreibt dazu: „Unter Berücksichtigung der Zulassungen und der vorliegenden Wirksamkeitsdaten empfiehlt die Stiko für die mRNA-Impfstoffe einen Abstand zwischen den beiden Impfungen von 6 Wochen“.

Der Grund: Dadurch sei sowohl eine sehr gute individuelle Schutzwirkung als auch ein größerer Effekt der Impfung auf Bevölkerungsebene zu erzielen. Im Klartext: Dehnt man den Abstand zwischen den Impfungen aus, können mit den zur Verfügung stehenden Dosen kurzfristig mehr Menschen geimpft und schon mit der ersten Spritze effektiv vor Ansteckung sowie vor schweren Corona-Verläufen geschützt werden.

Zwischen den beiden Corona-Impfungen sollte auch beim Vakzin von Biontech ein gewisser Abstand eingehalten werden.
Foto: Marco Kneise

Corona: Bislang zwei mRNA-Impfstoffe in Deutschland zugelassen

In Deutschland sind bislang zwei mRNA-Impfstoffe zugelassen – die Mittel von Biontech und Moderna, Curevac soll folgen. Bislang wurde die zweite Dosis des Impfstoffs Comirnaty von Biontech/Pfizer in einem Zeitfenster von drei bis sechs Wochen nach der ersten Dosis gespritzt, beim Impfstoff Covid-19 Vaccine Moderna waren es vier bis sechs Wochen. Die Stiko passt ihre Empfehlung jedoch an, sobald dies wegen neuer Erkenntnisse aus ihrer Sicht sinnvoll erscheint.

Lesen Sie hier: Biontech, Moderna, Astrazeneca: Die Impfstoffe im Vergleich

Dies gilt auch bezüglich neuer Impfstoffe und Indikationsgruppen. So rücken in der angepassten vierten Covid-19-Impfempfehlung des Expertengremiums dialysepflichtige chronisch Nierenkranke in der Impfpriorisierung eine Stufe vor. Auch der neue Vektorimpfstoff Janssen von Johnson & Johnson wurde in die Liste der empfohlenen Impfstoffe mit aufgenommen, die Empfehlungen zu Astrazeneca angepasst.

Astrazeneca: Abstand zur zweiten Impfung

Die Stiko empfiehlt für den Vektor-basierten Impfstoff von Astrazeneca einen Impfabstand von 12 Wochen. In Absprache mit dem Arzt und je nach Verfügbarkeit des Impfstoffes kann der Abstand aber verkürzt werden.

Kreuzimpfung: Welcher Abstand gilt nun?

Seit dem 1. April 2021 sollten Personen unter 60 Jahren, die eine erste Impfung mit dem Impfstoff von Astrazeneca bekommen haben, beim zweiten Termin mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech/Moderna) geimpft werden. Dies geht aus einer Empfehlung der Stiko hervor.

Bei diesen Kreuzimpfungen sollte ein Abstand von 12 Wochen zwischen erster und zweiter Impfung eingehalten werden.

(aknv/bef/dpa)

Eine tabellarische Übersicht zum empfohlenen Impfschema (Grundimmunisierung und Auffrischimpfung) nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion bei Immungesunden finden Sie in Tabelle 7 der 18. Aktualisierung.

Die STIKO empfiehlt für ungeimpfte immungesunde Personen ab 12 Jahren sowie für 5- bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankungen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion* durchgemacht haben, im Rahmen der Grundimmunisierung die Verabreichung einer Impfstoffdosis. Wurde die Infektion durch einen PCR-Test bestätigt, soll die Impfung mit einem Abstand von mindestens 3 Monaten nach der Erkrankung erfolgen. Wurde die Infektion durch den serologischen Nachweis spezifischer Antikörper in einer Blutprobe bestätigt, kann die Impfung bereits ab 4 Wochen nach der Labordiagnose erfolgen. Bei Personen mit Immundefizienz muss im Einzelfall entschieden werden, ob eine einmalige Impfstoffdosis ausreicht oder eine vollständige Impfserie verabreicht werden sollte. 5- bis 11-jährige Kinder ohne Vorerkrankungen, die bereits eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen vorerst nicht geimpft werden.

Personen, die nach der 1. Impfstoffdosis eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion im Abstand von unter 4 Wochen zur vorangegangenen Impfung hatten, erhalten im Rahmen der Grundimmunisierung eine 2. Impfstoffdosis mit einem Abstand ab 3 Monaten zur Infektion. Bei serologischem Nachweis der SARS-CoV-2-Infektion ist die Gabe einer Impfstoffdosis auch hier bereits im Abstand von 4 Wochen zur Labordiagnose möglich. Ist die SARS-CoV-2-Infektion in einem Abstand von 4 oder mehr Wochen zur vorangegangenen 1-maligen Impfung aufgetreten, ist keine weitere Impfung zur Grundimmunisierung notwendig.

Bei Personen, die mehrere SARS-CoV-2-Infektionen durchgemacht haben, muss im Einzelfall in Abhängigkeit vom Vorliegen einer ID [Immundefizienz], dem Alter, der Zeitpunkte der Infektionen und den Lebensumständen (z. B. BewohnerInnen von Seniorenheim) über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Für die Auffrischimpfung gilt:

Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und im Abstand von ≥4 Wochen danach eine Impfstoffdosis erhalten haben, um den Immunschutz zu verbessern, sollen in einem Abstand von mindestens 3 Monaten nach der vorangegangenen Impfung eine Auffrischimpfung erhalten.

Personen, die nach COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen zur Grundimmunisierung) eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen im Abstand von mindestens 3 Monaten nach Infektion ebenfalls eine Auffrischimpfung entsprechend der STIKO-Empfehlung erhalten. Tritt die SARS-CoV-2-Infektion jedoch in einem Abstand von ≥ 3 Monaten nach der vorangegangenen Impfstoffdosis auf und bestand die Grundimmunisierung aus 2 Impfstoffdosen, ist bis auf weiteres keine Auffrischimpfung notwendig.

Personen, die nach erfolgter COVID-19-Grundimmunisierung und 1. Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird vorerst keine weitere Auffrischimpfung mit den aktuell verfügbaren COVID-19-Impfstoffen empfohlen.

* Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion kann durch direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion oder durch den Nachweis von spezifischen Antikörpern erfolgen, die eine durchgemachte Infektion beweisen. Die labordiagnostischen Befunde sollen in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor erhoben worden sein.

Stand: 13.04.2022

Ziel ist es weiterhin, möglichst viele schwere Verläufe von COVID-19 (Hospitalisierung, Tod) zu verhindern. Neben der Schutzwirkung vor schweren Krankheitsverläufen führen Auffrischungsimpfungen gleichzeitig zu einer niedrigeren Virenlast und damit zu einer geringeren Infektiosität. So kann die Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 insbesondere in der Umgebung vulnerabler Personen verringert werden.

Die STIKO hat am 29. November 2021 ihre COVID-19-Impfempfehlung zu den Auffrischungsimpfungen aktualisiert und veröffentlicht. In der 14. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung empfiehlt die STIKO allen Personen ab 18 Jahren die COVID-19-Auffrischungsimpfung. Sie bekräftigt jedoch ihre Empfehlung, folgenden Personengruppen prioritär eine Auffrischungsimpfung anzubieten: Personen mit Immundefizienz, Personen über 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.

Zusätzlich kann eine Drittimpfung beziehungsweise eine weitere Impfung zur Optimierung der ersten Impfserie angeboten werden, zum Beispiel für Organtransplantierte oder Personen, die zur Grundimmunisierung eine einmalige Impfstoffdosis Janssen® von Johnson & Johnson erhalten haben.

Die STIKO empfiehlt im Rahmen der 17. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung die Auffrischimpfung nun auch für 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty (30 μg). Sie empfiehlt dies in einem Zeitfenster von 3 bis 6 Monaten nach der zweiten Impfung (d.h. nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung).

Da für eine erneute Impfung der Nutzen der Impfung die möglichen Risiken weiterhin überwiegt und keine Hinweise auf ein erhöhtes Risiko vorliegen, ist die Möglichkeit einer Booster-Impfung beziehungsweise einer weiteren Impfung aus präventiven Gesichtspunkten angezeigt. Dadurch wird sichergestellt, dass der Schutz der Impfung vor einem schweren Krankheitsverlauf weiter hoch bleibt.

Wichtig zu wissen: Die STIKO hat am 15. Februar 2022 eine weitere wichtige Aktualisierung ihrer COVID-19-Impfempfehlung zu den Auffrischungsimpfungen veröffentlicht. Die STIKO empfiehlt eine 2. Booster-Impfung für Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen, Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege, sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Die 2. Booster-Impfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 3 Monate nach der 1. Booster-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Bei Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen frühestens nach 6 Monaten. Kindern mit Immunschwäche ab 5 Jahren werden die erste und zweite Auffrischungsimpfung empfohlen.

Stand: 22.04.2022

Bei der Auffrischungsimpfung handelt es sich um eine zusätzliche Verabreichung einer Dosis eines zugelassenen mRNA-Impfstoffs. Ziel der Booster-Impfung ist die Erhöhung des Impfschutzes. Diese ist insbesondere bei bestimmten Personengruppen, bei denen es zu einer reduzierten oder nachlassenden Immunantwort nach einer COVID-19-Impfserie kommen kann, wichtig.

Weitere Informationen zur Auffrischungsimpfung finden Sie in diesem Artikel. 

Stand: 10.04.2022

Eine Ende Oktober 2021 im Fachblatt The Lancet veröffentlichte Studie beobachtet, dass der Impfschutz ab sieben Tagen nach der Booster-Impfung eintrat. Verglichen wurden zwei Bevölkerungsgruppen: Die eine Gruppe, hatte eine Auffrischungsimpfung erhalten. Die erste Impfserie der anderen Gruppe war mindestens fünf Monate her. Eine Studie aus Israel ergab wiederum, dass sich die Infektionen in der Gruppe mit Auffrischungsimpfung ab 12 Tagen nach der Verabreichung um den Faktor 11,3 gegenüber der Gruppe ohne Auffrischungsimpfung verringert hatten. Die Rate der schweren Erkrankungen war um den Faktor 19,5 niedriger, als bei der Gruppe ohne Auffrischungsimpfung.

Folglich ist davon auszugehen, dass der Impfschutz der Booster-Impfung nach etwa sieben bis 12 Tagen einsetzt.

Stand: 10.04.2022

Unter einer Grundimmunisierung allgemein versteht man zum Beispiel die Immunisierung gegen COVID-19, durch zwei Impfungen Comirnaty® von BioNTech/Pfizer , Janssen® von Johnson & Johnson plus eine mRNA-Impfstoffdosis oder  Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna gemäß der Zulassung.

Wenn diese Grundimmunisierung nicht ausreichend ist, wird eine Drittimpfung beziehungsweise eine weitere Impfung zur Optimierung der Grundimmunisierung eingesetzt. Dies betrifft beispielsweise Personen mit einer schweren Immunschwäche, zum Beispiel Organtransplantierte. Diese Impfung zur Optimierung der Grundimmunisierung ist in diesem Fall ab vier Wochen nach Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff möglich. 

Eine Auffrischungsimpfung ist eine erneute Impfung, um eine nachlassende Immunantwort wieder zu erhöhen. Dies ist bereits bei unterschiedlichen bakteriellen oder viralen Erregern, zum Beispiel bei Tetanus oder Polio, in festgelegten Zeitabständen bekannt, damit der Impfschutz aufrechterhalten wird. Im Fall der Corona-Schutzimpfung bezeichnet die Auffrischungsimpfung die erneute Verabreichung einer Dosis eines mRNA-Impfstoffs nach einer vollständigen Grundimmunisierung. Sie dient dazu, den Impfschutz langfristig aufrecht zu erhalten. Diese COVID-19-Impfung kann ab drei Monaten nach der Grundimmunisierung aufgefrischt werden.

Die Booster-Impfung ist ein Synonym für eine Auffrischungsimpfung. Der Begriff "Booster" stammt aus dem Englischen und bedeutet "Verstärker". 

Zum Verständnis: Nach Abschluss der Grundimmunisierung müssen die Antikörper zunächst reifen. Im Körper bilden sich dann antikörperproduzierende Plasmazellen und T-Zellen, manche davon werden zum Beispiel in Gedächtniszellen umgewandelt. Diese Vorgänge dauern einige Wochen beziehungsweise Monate. Um die durch das Boostern gewünschte "Verstärkung der Immunität" zu erreichen, muss abgewartet werden, bis diese Prozesse beendet sind. Deshalb ist es nicht ratsam, sich zu früh, also zum Beispiel bereits nach einem Monat boostern zu lassen.  

Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft werden bzw. wurden, gelten nicht mehr nach einer einzelnen Impfdosis als vollständig geimpft. Aufgrund der hochansteckenden Omikron-Variante und dem nur moderaten Schutz, den der Impfstoff nach einer Impfstoffdosis vor milden wie auch schweren Verläufen bietet, ist für die Grundimmunisierung eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff nötig. Der Abstand zur ersten Impfung soll mindestens vier Wochen betragen. Eine dritte Dosis (Booster-Impfung) sollte im Abstand von mindestens 3 Monaten zur 2. Impfstoffdosis ebenfalls mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Um als geboostert zu gelten, sind daher auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson drei Impfstoffdosen notwendig.

Stand: 20.04.2022

Personen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, sind von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regel ausgenommen. Freizeiteinrichtungen dürfen in dem Fall ohne einen zusätzlichen Testnachweis von ihnen besucht werden. Ausnahmen gelten bei medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Hier gilt auch für dreimal geimpfte Personen eine Testpflicht.

Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, müssen sich als Kontaktpersonen nicht in Quarantäne begeben.

Mehr Informationen zur Booster-Impfung erhalten Sie hier.

Stand: 23.03.2022

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt grundsätzlich allen Personen ab 12 Jahren eine Auffrischungsimpfung, auch Booster-Impfung genannt.

Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren wird eine Booster-Impfung mit dem Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer 3 bis 6 Monate nach der Grundimmunisierung empfohlen.

Personen ab 18 Jahren sollen 3 Monate nach der Grundimmunisierung eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna ab 30 Jahren oder Comirnaty® von BioNTech/Pfizer ab 18 Jahren) erhalten, unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde.

Für Schwangere gilt: Unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde, soll die Booster-Impfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer durchgeführt werden.

Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft werden bzw. wurden, gelten nicht mehr nach einer einzelnen Impfdosis als vollständig geimpft. Aufgrund der hochansteckenden Omikron-Variante und dem nur moderaten Schutz, den der Impfstoff nach einer Impfstoffdosis vor milden wie auch schweren Verläufen bietet, ist für die Grundimmunisierung eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff nötig. Der Abstand zur ersten Impfung soll mindestens vier Wochen betragen. Eine dritte Dosis (Booster-Impfung) sollte im Abstand von mindestens 3 Monaten zur 2. Impfstoffdosis ebenfalls mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Um als geboostert zu gelten, sind daher auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson drei Impfstoffdosen notwendig.

Als geboostert gilt man ab dem Tag der Auffrischungsimpfung.

Wichtig zu wissen: Die STIKO hat am 15. Februar 2022 eine weitere wichtige Aktualisierung ihrer COVID-19-Impfempfehlung zu den Auffrischungsimpfungen veröffentlicht. Die STIKO empfiehlt eine 2. Booster-Impfung für Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen, Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege, sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Die 2. Booster-Impfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 3 Monate nach der 1. Booster-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Bei Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen frühestens nach 6 Monaten. Kindern mit Immunschwäche ab 5 Jahren werden die erste und zweite Auffrischungsimpfung empfohlen.

Stand: 25.04.2022

Zum aktuellen Zeitpunkt wird eine zweite Auffrischungsimpfung, also insgesamt vierte Impfung, folgenden Personengruppen empfohlen:

• Menschen ab 70 Jahren

• Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren

• Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen

• Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen

• Personen mit einem Risiko für einen schweren Verlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Ziel ist es, diese besonders vulnerable Personengruppen vor schweren Krankheitsverläufen mit COVID-19 zu schützen. Mit der vierten Impfung soll der individuelle Schutz verbessert werden. Die zweite Booster-Impfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung bzw. der dritten Impfung erfolgen. Für Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen wird eine Zeitspanne von mindestens sechs Monaten zwischen der dritten und vierten Impfung empfohlen. Laut Empfehlung sollen alle Personengruppen die zweite Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Personen ohne besondere gesundheitliche Gefährdung empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) aktuell nach erster Booster-Impfung keine vierte Impfung. 

Stand: 14.04.2022

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Personen ab 12 Jahren die COVID-19-Auffrischungsimpfung, auch Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel. Die Auffrischungsimpfung von Schwangeren kann im Abstand von drei Monaten zur letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen. Unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde, soll die Booster-Impfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer durchgeführt werden.

Stand: 29.04.2022

Zu folgenden Zeitpunkten können die jeweiligen Personengruppen ihren Impfschutz auffrischen lassen:

  • 5- bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankungen 6 Monate nach Grundimmunisierung  
  • 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche  3 bis 6 Monate nach Grundimmunisierung
  • Alle Personen ab 18 Jahren → 3 Monate nach vollständiger Grundimmunisierung

  • Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel → 3 Monate nach vollständiger Grundimmunisierung

  • Personen mit einer schweren Immunschwäche → dritte Impfstoffdosis ab 4 Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis zur Optimierung der ersten Impfserie; Booster-Impfung nach weiteren 3 Monaten nach ärztlicher Beratung

  • Personen, die sich nach der ersten Impfung einer 2-Dosis-Impfserie infizieren → zweite Impfstoffdosis 3 Monate nach der Infektion 

  • Personen, die sich nach der zweiten Impfung einer 2-Dosis-Impfserie infizieren → Auffrischungsimpfung 3 Monate nach der Infektion

  • Personen, die sich vor der ersten Impfung infiziert haben und dann eine Impfstoffdosis erhalten haben (ab 4 Wochen nach Symptomende) → zweite Impfstoffdosis 3 Monate nach der vorangegangenen Impfung

Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft werden bzw. wurden, gelten nicht mehr nach einer einzelnen Impfdosis als vollständig geimpft. Aufgrund der hochansteckenden Omikron-Variante und dem nur moderaten Schutz, den der Impfstoff nach einer Impfstoffdosis vor milden wie auch schweren Verläufen bietet, ist für die Grundimmunisierung eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff nötig. Der Abstand zur ersten Impfung soll mindestens vier Wochen betragen. Eine dritte Dosis (Booster-Impfung) sollte im Abstand von mindestens 3 Monaten zur 2. Impfstoffdosis ebenfalls mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Um als geboostert zu gelten, sind daher auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson drei Impfstoffdosen notwendig.

Wichtig zu wissen: Die STIKO hat am 15. Februar 2022 eine weitere wichtige Aktualisierung ihrer COVID-19-Impfempfehlung zu den Auffrischungsimpfungen veröffentlicht. Die STIKO empfiehlt eine 2. Booster-Impfung für Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen, Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege, sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Die 2. Booster-Impfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 3 Monate nach der 1. Booster-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Bei Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen frühestens nach 6 Monaten. Kindern mit Immunschwäche ab 5 Jahren werden die erste und zweite Auffrischungsimpfung empfohlen.

Stand: 29.04.2022

Grundsätzlich können Auffrischimpfungen von allen Leistungserbringern nach § 3 der Coronavirus-Impfverordnung vorgenommen werden. Dies sind mobile Impfteams, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Krankenhäuser sowie die Impfzentren, deren Bedeutung derzeit angesichts der aktuellen Lage wieder zunimmt. Seit dem 11. Dezember 2021 sind auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker gesetzlich - nach entsprechender Schulung - berechtigt, Corona-Schutzimpfungen bei Personen ab 12 Jahren vorzunehmen. Derzeit laufen weitere Vorbereitungen, um diese Institutionen an verschiedenen Stellen in die Impfkampagne miteinzubeziehen. Apotheken nehmen aktuell bereits Corona-Schutzimpfungen vor.

Stand: 08.04.2022

Die beiden mRNA-Impfstoffe Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna werden von der STIKO (Ständige Impfkommission) für die Auffrischungsimpfungen empfohlen und können im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung dafür genutzt werden.

Der Impfstoff von BioNTech/Pfizer soll - auch bei den Auffrischungsimpfungen - bei Personen ab 12 Jahren und für Schwangere und Stillende eingesetzt werden während der Impfstoff von Moderna für Personen ab 30 Jahren empfohlen wird. Hierbei ist zu betonen, dass Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna für Personen ab 30 Jahren ein wichtiges, sicheres und wirksames Element der Impfkampagne ist, insbesondere auch für die notwendigen Auffrischungsimpfungen.

Bei Vorliegen einer Unverträglichkeit gegen mRNA-Impfstoffe oder bei individuellem Wunsch ist es nach ärztlicher Aufklärung grundsätzlich möglich, bei Erwachsenen unabhängig vom Alter für die Auffrischungsimpfung auch den COVID-19 Impfstoff Janssen® zu verwenden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Aufklärungsmerkblatt für mRNA-Impfstoffe. 

Mehr Informationen zur Boosterimpfung finden Sie hier.

Stand: 21.03.2022

Ja. Eine Zulassung der Impfstoffe  Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna  durch die EU-Kommission für die Auffrischungsimpfung nach der zweiten Impfung liegt grundsätzlich für alle Personen ab 18 Jahren vor. Zudem ist für beide Impfstoffe bei schwer immungeschwächten Personen ab zwölf Jahren eine dritte Dosis zugelassen, die mindestens 28 Tage nach der zweiten Dosis verabreicht werden kann.

Gut zu wissen: Die STIKO empfiehlt die Auffrischungsimpfung bereits drei Monate nach der Grundimmunisierung.

Die STIKO empfiehlt im Rahmen der 17. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung die Auffrischimpfung nun auch für 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty (30 μg). Sie empfiehlt dies in einem Zeitfenster von 3 bis 6 Monaten nach der zweiten Impfung (d.h. nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung).

Stand: 29.04.2022

Für beide mRNA-Impfstoffe hat bisher noch keine Anpassung an neue Varianten stattgefunden. Die Auffrischungsimpfung erfolgt derzeit mit den verfügbaren mRNA-Impfstoffen (Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna ab 30 Jahren und Comirnaty® von BioNTech/Pfizer ab 12 Jahren). Verschiedene Studienergebnisse zeigen, dass zum Schutz gegen die Omikron-Variante eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff sehr hilfreich ist, da sich der Schutz der Grundimmunisierung ab etwa 15 Wochen so reduziert, dass kein ausreichender Schutz mehr gewährleistet ist. Durch eine Booster-Impfung wird die Wirksamkeit wieder im nötigen Ausmaß hergestellt. 

Stand: 24.03.2022

Die am Robert Koch-Institut (RKI) ansässige STIKO sichtet fortlaufend die wissenschaftliche Datenlage zur COVID-19-Impfung und passt ihre Empfehlung dazu kontinuierlich an. Dabei be­rück­sichtigt sie nicht nur deren Nutzen für das ge­impfte Indivi­duum, sondern auch für die ge­samte Be­völke­rung. Die STIKO orientiert sich dabei an den Kriterien der evi­denz­basierten Me­dizin. Während für die Zu­las­sung einer Imp­fung deren Nachweis von Wirk­sam­keit (zumeist im Ver­gleich zu einem Place­bo), Un­be­denk­lich­keit und pharma­zeutische Qualität re­le­vant sind, analysiert die STIKO da­rauf auf­bauend neben dem indi­vi­duellen Nutzen-Risiko-Ver­hältnis auch die Epi­demio­logie auf Be­völkerungs­ebene und die Effekte einer flächen­deckenden Impf­strategie für Deutsch­land. 

Die STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung bei Personen mit Immunschwäche wurde am 24. September 2021 veröffentlicht.

Am 18. Oktober 2021 hat die STIKO die COVID-19-Impfempfehlung in Bezug auf eine COVID-19-Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Personen, die 70 Jahre oder älter sind, und bestimmte Indikationsgruppen sowie eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff zur Optimierung der Grundimmunisierung nach vorausgegangener Impfung mit Janssen® von Johnson & Johnson aktualisiert.

Am 29. November 2021 erschien daraufhin die aktualisierte COVID-19-Impfempfehlung zu den Auffrischungsimpfungen. Mit der 14. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung empfiehlt die STIKO allen Personen ab 18 Jahren die COVID-19-Auffrischungsimpfung. Sie bekräftigt jedoch ihre vorige Empfehlung folgenden Personengruppen prioritär eine Auffrischungsimpfung anzubieten: Personen mit Immundefizienz, Personen über 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. In der Empfehlung wurde hinsichtlich der Impfstoffwahl für verschiedene Personengruppen zudem folgendes präzisiert: Unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde, soll für die Auffrischungsimpfung ein mRNA-Impfstoff verwendet werden. Für Personen unter 30 Jahren empfiehlt die STIKO ausschließlich den Einsatz von Comirnaty® von BioNTech/Pfizer, wohingegen für Personen ab 30 Jahren sowohl der Impfstoff von BioNTech/Pfizer als auch Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna verwendet werden kann.

Am 21. Dezember 2021 aktualisierte die STIKO mit Blick auf die höchst ansteckende und sich daher schnell verbereitende Omikron-Variante ihre Empfehlung hinsichtlich des Impfabstands bei der Auffrischungsimpfung: Sie empfiehlt die Booster-Impfung 3 Monate nach vollständiger Grundimmunisierung. Ausnahmen bestehen bei Personen mit schwerer Immunschwäche und Personen, die eine Dosis des Impfstoffs Janssen® von Johnson & Johnson erhalten haben. Hier sollte vier Wochen nach der vollständigen Grundimmunisierung eine weitere Impfdosis zur Optimierung der ersten Impfserie und zusätzlich eine Booster-Impfung (mit einem mRNA-Impfstoff) nach weiteren drei Monaten verabreicht werden. 

Die STIKO empfiehlt im Rahmen der 17. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung die Auffrischimpfung nun auch für 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty (30 μg). Sie empfiehlt dies in einem Zeitfenster von 3 bis 6 Monaten nach der zweiten Impfung (d.h. nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung).

Sollte die Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgt sein, sollte nach Möglichkeit und Verfügbarkeit der gleiche Impfstoff für die Auffrischungsimpfung verwendet werden. 

Wichtig zu wissen: Die STIKO hat am 15. Februar 2022 eine weitere wichtige Aktualisierung ihrer COVID-19-Impfempfehlung zu den Auffrischungsimpfungen veröffentlicht. Die STIKO empfiehlt eine 2. Booster-Impfung für Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen, Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege, sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen. Die 2. Booster-Impfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 3 Monate nach der 1. Booster-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Bei Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen frühestens nach 6 Monaten. Kindern mit Immunschwäche ab 5 Jahren werden die erste und zweite Auffrischungsimpfung empfohlen.

Stand: 29.04.2022

Die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) sind politische Absichtserklärungen beziehungsweise Vereinbarungen, die sich an die jeweiligen Landesverwaltungen richten und die von den landeseigenen Impfzentren oder vom Öffentlichen Gesundheitsdienst der Länder zu beachten sind.

Die am Robert Koch-Institut (RKI) ansässige Ständige Impfkommission (STIKO) sichtet fortlaufend die wissenschaftliche Datenlage zur COVID-19-Impfung und passt ihre Empfehlung dazu kontinuierlich an. Dabei be­rück­sichtigt sie nicht nur deren Nutzen für den oder die Einzelne, sondern auch für die ge­samte Be­völke­rung. Die STIKO orientiert sich dabei an den Kriterien der evi­denz­basierten Me­dizin. Die STIKO analysiert neben dem indi­vi­duellen Nutzen-Risiko-Ver­hältnis auch die Epi­demio­logie auf Be­völkerungs­ebene und die Effekte einer flächen­deckenden Impf­strategie für Deutsch­land. 

Stand: 10.04.2022

Die wissenschaftlichen Begründungen und die zugrundeliegende Literatur kann den COVID-19-Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) entnommen werden. Die derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen, dass der Impfschutz insbesondere bei älteren Menschen und Personengruppen mit einem geschwächten Immunsystem nachlassen und durch eine Auffrischungsimpfung wieder deutlich erhöht werden kann. Zudem wurde festgestellt, dass sogenannte „Low Responder“, also Personen insbesondere der Hochrisikogruppen, nach einer Impfserie weniger Antikörper bilden als üblich. Hier haben Studien gezeigt, dass eine dritte Impfung zu einer deutlich höheren Antikörperbildung führen kann.

Stand: 10.03.2022

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze wurde in § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) klargestellt, dass für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) seit dem 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Dieser Anspruch besteht unabhängig von den öffentlichen Empfehlungen der Landesbehörden. Er besteht für alle Impfungen, die mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff erfolgen.

Der Entschädigungsanspruch nach § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a IfSG besteht somit bei Impfungen im Rahmen der Grundimmunisierung und auch bei Auffrischungsimpfungen. Insbesondere liegt eine Zulassung durch die EU-Kommission auch für die Auffrischungsimpfung, auch Booster-Impfung genannt, für den Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer ab 5 Jahren und für Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna für alle Personen ab 12 Jahren vor. Aufgrund der aktualisierten COVID-19-Impfempfehlung der STIKO vom November 2021 sollten Personen unter 30 Jahren und Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel ausschließlich mit dem Impfstoff von Comirnaty® von BioNTech/Pfizer geimpft werden.

Stand: 24.03.2022

Der Nachweis von Antikörpern und deren Höhe ist bezüglich des vorliegenden Immunschutzes allein nicht aussagekräftig. Fehlende Antikörper sind kein Hinweis für das Fehlen einer Immunreaktion. Untersuchungen deuten darauf hin, dass Genesene ohne nachweisbare Antikörper sehr wohl einen Schutz gegen das Virus durch aktive sogenannte T-Zellen haben.

Auch bei Personen mit Immundefizienz ist eine generelle Überprüfung der Antikörperantwort nach Auffassung der Ständige Impfkommission (STIKO) nicht notwendig. Die Laboruntersuchung auf Antikörper wird nur für schwer immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort empfohlen.

Das Thema wird laufend mit Labormedizinern und in Kooperation mit dem Paul-Ehrlich-Institut geprüft, um jederzeit den aktuellen Stand der Wissenschaft berücksichtigen zu können. International laufen Studien mit dem Ziel, messbare Schwellenwerte für die quantitative Bestimmung des Impfschutzes festlegen zu können.

Stand: 10.04.2022

Eine serologische Antikörpertestung im Rahmen der Auffrischungsimpfung wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) nicht grundsätzlich empfohlen. Der Nachweis von Antikörpern und deren Höhe (Titer) ist bezüglich des vorliegenden Immunschutzes allein nicht aussagekräftig. Fehlende Antikörper sind kein Hinweis für das Fehlen einer Immunreaktion. Antikörper sind nur eine Komponente des adaptiven Immunsystems. Auch die zelluläre Immunität (sogenannte T-Zellen) spielen bei der Immunreaktion auf die Infektion eine Rolle.

Untersuchungen deuten darauf hin, dass Genesene ohne nachweisbare Antikörper sehr wohl einen Schutz gegen das Virus durch aktive T-Zellen haben. Der Nachweis von SARS-CoV-2-spezifischen T-Zellen durch akkreditierte Labore kann Informationen über eine vergangene Infektion liefern. Allerdings ist bisher noch nicht bekannt, welche qualitativen Ansprüche an SARS-CoV-2-reaktive T-Zellen im Blut gestellt werden müssen, um Aussagen über eine eventuelle Immunität treffen zu können. Auch gibt es noch nicht genügend Informationen über die notwendige Häufigkeit von T-Zellen im Blut, um von einem sicheren Schutz vor einer Reinfektion mit SARS-CoV-2 oder einer COVID-19-Erkrankung ausgehen zu können. Die Nachweismethoden sind also noch nicht geeignet, um Aussagen über eine eventuelle Immunität treffen zu können. Das Thema wird laufend mit Labormedizinerinnen und -medizinern und in Kooperation mit dem Paul-Ehrlich-Institut geprüft, um jederzeit den aktuellen Stand der Wissenschaft berücksichtigen zu können. International werden Studien mit dem Ziel durchgeführt, messbare Schwellenwerte (Schutzkorrelate) für die quantitative Bestimmung des Impfschutzes festlegen zu können.

Für Personen mit einer schweren Immunschwäche, wie beispielsweise Organtransplantierte, empfiehlt die STIKO, dass diese frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis und frühestens vier Wochen nach der dritten Impfstoffdosis jeweils eine serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Spike-Protein (Gesamtprotein, S1-Untereinheit oder Rezeptorbindungsdomäne) durchführen lassen. Durch die zweimalige Messung kann bei eventuell niedrigem Antikörpertiter eine eventuelle Dynamik und damit eine Entwicklung der Immunantwort beurteilt werden.

Stand: 16.03.2022

Die seit September 2021 angebotenen Auffrischungsimpfungen, auch Booster-Impfungen genannt, stellen eine zusätzliche Maßnahme zum Schutz gegen COVID-19 dar. Ein bisher erreichter Status eines vollständigen Impfschutzes nach nationalen Regelungen gilt zur Zeit weiterhin fort. Die Gültigkeitsdauer von europäischen (EU)-Impfzertifikaten bleibt von dem Angebot einer Booster-Impfung derzeit unberührt. Allerdings obliegt es den EU-Mitgliedstaaten zu bestimmen, inwieweit eine Auffrischungsimpfung national für den Status eines vollständigen Impfschutzes gefordert wird, daher sind die jeweils nationalen Einreiseregelungen zu beachten.

Das digitale Impfzertifikat für eine Auffrischungsimpfung kann in der CovPass-App und der Corona-Warn-App gespeichert und mit der CovPass-Check App überprüft werden.

Stand: 10.04.2022

Seit dem 1. Februar 2022 verlieren Impfzertifikate beim Reisen nach neun Monaten ihre Gültigkeit, wenn nach einer erfolgten Grundimmunisierung keine Booster-Impfung verabreicht wurde.

Stand: 13.04.2022

Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung gilt bis auf weiteres für Personen mit einer abgeschlossenen Impfserie (Grundimmunisierung). Die deutliche Erhöhung des Impfschutzes durch eine Auffrischungsimpfung trägt jedoch gleichzeitig auch zu einer Vermeidung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 bei –insbesondere mit Blick auf die sich ausbreitende Omikron-Variante.

Stand: 10.04.2022

Ja, die erneute Verabreichung eines Coronaschutz-Impfstoffs erfolgt im Rahmen der Zulassung und ist eine ärztliche Therapieentscheidung. Die Wiederholung der Behandlung mit einem zugelassenen Impfstoff durch die Impfärztin oder den Impfarzt im Rahmen der zugelassenen Indikation, Personengruppe und Dosierung ist ein bestimmungsgemäßer Gebrauch und erfolgt im Rahmen seiner bestehenden Zulassung.

Stand: 06.04.2022 

Ja, für die Auffrischungsimpfungen, auch Booster-Impfungen genannt, ist genügend Impfstoff vorhanden. Die Verfügbarkeit der Impfstoffe kann jedoch zeitweise regional variieren, da Verzögerungen bei der bundesweiten Verteilung möglich sind. 

Stand: 10.04.2022

Ja. Eine Übertragung der Daten zu Impfungen muss im Rahmen der Impfsurveillance sowohl für Erst- und Zweitimpfung als auch für die Auffrischungsimpfungen von den Leistungserbringern vorgenommen werden. Die technischen Details sind seit Anfang September 2021 einsatzfähig. Die Anzahl der verabreichten Auffrischungsimpfungen, auch Booster-Impfungen genannt, kann beispielsweise auf dem Impfdashboard eingesehen werden.

Stand: 10.04.2022

Ja, alle Impfungen gegen das Coronavirus, die nach der Impfverordnung durchgeführt werden, sind für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Das gilt auch für Auffrischungsimpfungen.

Stand: 10.04.2022

Sollten Sie im Ausland einen nicht in Deutschland zugelassenen Impfstoff erhalten haben, halten Sie hierzu bitte Rücksprache mit Ihrer Arztpraxis, Ihrem zuständigen Impfzentrum oder Ihrer Betriebsärztin beziehungsweise Ihrem Betriebsarzt, wie verfahren werden kann – zum Beispiel welcher Impfstoff und zu welchem Zeitpunkt verabreicht werden sollte. Sie müssen in einem solchen Fall damit rechnen, dass eine zusätzliche Impfung in Deutschland erforderlich sein wird, um eine Grundimmunisierung sicher zu stellen. 

Ihren Impfstatus können Sie mit dem Impfbuch der Weltgesundheitsorganisation (WHO), also Ihrem gelben Impfpass, nachweisen. Dieser ist international gültig und wird in Deutschland anerkannt. 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt außerdem für alle Personen ab 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung schon drei Monate nach der Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff (Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna für Personen ab 30 Jahren, Comirnaty® von BioNTech/Pfizer für Personen ab 12 Jahren und Schwangere).

Stand: 24.03.2022

Bei einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus begeben Sie sich bitte umgehend in Isolierung und kontaktieren Ihre Ärztin oder Ihren Arzt zunächst telefonisch. Sie können sich nach sieben Tagen mittels eines zertifizierten Antigen- oder PCR-Tests freitesten und die Isolierung beenden.

Ihren Termin für die Auffrischungsimpfung sollten Sie zunächst absagen beziehungsweise verschieben. Denn die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Personen, die sich nach der COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) infizieren, eine Booster-Impfung in der Regel drei Monate nach der Infektion. Mehr dazu lesen Sie hier.

Stand: 06.04.2022

Hierzu zählen zum Beispiel ambulant betreute Wohngruppen für ältere pflegebedürftige Menschen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen; diese stellen ein der stationären Versorgung vergleichbares Versorgungsumfeld dar.

Stand: 10.04.2022

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat in ihrer Empfehlung zur COVID-19-Impfung bei Personen mit Immunschwäche am 24. September 2021 die Grade der Immunschwäche bei häufigen Erkrankungen und die immunsuppressive Wirkung häufig verwendeter Therapeutika zur Orientierung eingeordnet. Zusätzlich können die Anwendungshinweise konsultiert werden, die eine Expertengruppe unter Federführung der STIKO für Impfungen bei Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche erarbeitet hat.

Stand: 29.04.2022

Ja, die Organisation und Durchführung der Auffrischungsimpfung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer.

Stand: 10.04.2022

Personen, die eine Grundimmunisierung mit dem Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson und einer weiteren mRNA-Impfstoffdosis erhalten haben, können nach 3 Monaten eine Auffrischungsimpfung erhalten.

Mehr Informationen zu Auffrischungsimpfungen finden Sie hier.

Stand: 07.04.2022

Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft werden bzw. wurden, gelten nicht mehr nach einer einzelnen Impfdosis als vollständig geimpft. Aufgrund der hochansteckenden Omikron-Variante und dem nur moderaten Schutz, den der Impfstoff nach einer Impfstoffdosis vor milden wie auch schweren Verläufen bietet, ist für die Grundimmunisierung eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff nötig. Der Abstand zur ersten Impfung soll mindestens vier Wochen betragen. Eine dritte Dosis (Booster-Impfung) sollte im Abstand von mindestens 3 Monaten zur 2. Impfstoffdosis ebenfalls mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Um als geboostert zu gelten, sind daher auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson drei Impfstoffdosen notwendig.

Stand: 10.03.2022