Was ist eine eVB-Nummer?Ohne sie geht nichts – wer keine eVB-Nummer bei der Zulassungsbehörde vorlegt, kann auch kein Fahrzeug zulassen oder ummelden. Die eVB-Nummer ist der elektronische Nachfolger der Deckungskarte oder Versicherungsdoppelkarte, die früher für die Kfz-Zulassung erforderlich war. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) wird von der jeweiligen Versicherung zeitnah erstellt und muss nicht im Original an Sie übersandt werden. Das Verfahren ist damit viel unkomplizierter geworden. Wir haben die wichtigsten Informationen rund um die elektronische Versicherungsbestätigung der Kfz-Versicherung für Sie zusammengestellt. Show
Versicherungsnachweis vor 2008 – umständliche Anmeldung mit Doppelkarte2008 wurde das System der elektronischen Versicherungsbestätigung deutschlandweit eingeführt. Vorher war für die An- oder Ummeldung eines Fahrzeugs eine Deckungskarte notwendig, auch Doppel- oder Versicherungsbestätigungskarte genannt. Diese musste zwingend im Original bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Der Begriff Doppelkarte stammt aus der Zeit vor 2003, als der Versicherungsnachweis in doppelter Ausführung an Kunden ausgehändigt wurde. Während die Zulassungsstellen früher keinerlei Kopien akzeptierten und immer die originale Deckungskarte verlangt haben, ist heute kein Papier mehr notwendig. Der siebenstellige Code der elektronischen Versicherungsbestätigung ist vollkommen ausreichend. Auch das kurzfristige Ausstellen der Bestätigung ist mit dem neuen System unproblematisch, die Daten werden fast ohne Zeitverzögerung zentral hinterlegt. Wenige Sekunden nach dem Ausstellen der Karte kann die Zulassungsbehörde auf die Daten zugreifen. Die eVB bringt somit eine wesentliche Erleichterung.
Wann brauche ich eine eVB-Nummer?Wenn Sie als Halter ein neues Fahrzeug anmelden möchten, das zulassungspflichtig ist, brauchen Sie zum Nachweis des Haftpflichtversicherungsschutzes eine eVB-Nummer. Das bedeutet, eine elektronische Bestätigung des Versicherungsunternehmens benötigen Sie z. B. bei Anmeldungen von:
Eine Ausnahme gibt es bei Sportanhängern. Wenn diese allein für den Transport von Sportgeräten eingesetzt werden, sind diese zulassungsfrei und bekommen ein grünes Kennzeichen, für das keine eVB-Nummer notwendig ist. Von dieser Befreiung betroffen sind in erster Linie Pferdeanhänger und Bootstrailer, die ausschließlich für den Transport von Pferden oder Booten genutzt werden. Sollen auch andere Gegenstände mit Sportanhängern transportiert werden, beispielsweise bei einem Umzug, ist eine normale Zulassung mit eVB-Nummer notwendig. Auch bei Anhängern, die zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, besteht teilweise keine Zulassungspflicht.
Die elektronische Versicherungsbestätigung ist in folgenden Situationen bei der Zulassungsstelle vorzulegen:
Muss ich bei einem Versicherungswechsel die eVB vorlegen?Bei einem Versicherungswechsel ist man nicht selbst verpflichtet, die elektronische Versicherungsbestätigung vorzulegen. Die Übermittlung der neuen eVB-Nummer an das Kraftfahrt-Bundesamt und somit an die zuständige Zulassungsbehörde, erfolgt automatisch durch den neuen Versicherer. Nach Abmeldung des Fahrzeugs gibt es 2 Möglichkeiten.
Wo kann ich eine eVB-Nummer beantragen?Sie erhalten Ihre elektronische Versicherungsbestätigung über Die Übermittlung an Sie kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen. Wie bereits erwähnt, kann die eVB im Original versandt werden. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich. Auch die telefonische Nennung der eVB oder der Versand per E-Mail reichen aus.
So einfach geht’s: In nur 3 Schritten zur eVB-NummerBesonders schnell geht es über unseren Tarifrechner. Sie berechnen Ihren Wunschtarif für Ihre neue Autoversicherung und mit nur wenigen Klicks senden wir Ihnen die gewünschte eVB-Nummer mit der Bestätigung des Versicherungsantrags per E-Mail zu.
Wie lange ist die eVB-Nummer gültig? Was kostet eine eVB-Nummer?Sowohl bei der HUK-COBURG als auch bei der HUK24 ist die eVB-Nummer ab dem Ausstelldatum 18 Monate gültig und kann einmalig verwendet werden. Wie auch von anderen Versicherern praktiziert, stellen wir die elektronische Versicherungsbestätigung für unsere Versicherungsnehmer kostenfrei aus.
Wie sieht die eVB-Nummer aus?Die eVB-Nummer ist eine siebenstellige Nummer, die sich aus einer Zahlen- und Buchstabenkombination zusammensetzt. Die Buchstaben I und O werden nicht eingesetzt, damit es nicht zu Verwechslungen zwischen den Buchstaben und den Ziffern 0 und 1 kommt. Mit der siebenstelligen Nummer kann die Zulassungsstelle über ein zentrales System alle relevanten Daten abrufen.
Gibt es spezielle eVB-Nummern?Die elektronische Versicherungsbestätigung kann mit verschiedenen Merkmalen ausgestattet werden. Mit einer eVB für ein Kurzzeitkennzeichen bekommen Sie bei der Zulassungsbehörde die sogenannten 5-Tages-Kennzeichen, die für Überführungs- und Probefahrten eingesetzt werden. Eine Voraussetzung für die Bestätigung der Kurzzeitversicherung ist ein gültiger Bericht der Hauptuntersuchung (HU). Möchten Sie Ihr Kfz nur für einen bestimmten Saisonzeitraum anmelden, ist ebenfalls eine spezielle eVB notwendig. Für ein Saisonkennzeichen gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die „normale“ Zulassung, beispielsweise bezüglich der Hauptuntersuchung. Für gewerbliche Kunden gibt es zusätzlich Versicherungsbestätigungen für dauerhafte rote Sonderkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten. Diese bietet die HUK-COBURG nicht an. Auch rote 07er-Kennzeichen für Oldtimersammlungen bieten wir nicht an.
Entspannt durch die Kfz-ZulassungFür die Neuzulassung eines Fahrzeugs ist die elektronische Versicherungsbestätigung unerlässlich, um den Versicherungsschutz durch die Autoversicherung nachzuweisen. Daneben benötigen Sie aber noch einige weitere Unterlagen, damit die Anmeldung reibungslos verläuft und Sie schnell mit Ihrem neuen Kfz fahren können. Nähere Informationen zu den Unterlagen haben wir in unserem Ratgeber Kfz-Zulassung in 5 Schritten für Sie zusammengestellt.
In 4 Schritten zum Kfz-Kennzeichen
Erfragen der eVB-Nummer online oder per Telefon bei der Versicherung.
Auf der Zulassungsstelle teilt der Kfz-Halter diesen 7-stelligen Code dem Sachbearbeiter mit.
Die Daten des Kfz-Halters werden digital abgeglichen.
Der Kfz-Halter erhält sein Kennzeichen.
Noch Fragen?Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie einfach unseren Kundenservice telefonisch. Auch Ihr persönlicher Berater vor Ort unterstützt Sie gern in allen Versicherungsfragen. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
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