Wenn Kinder zu Jugendlichen heranwachsen, wollen sie abends auch mal mit ihren Freunden ausgehen. Aber wie lange dürfen sie wegbleiben? Das Jugendschutzgesetz bestimmt über den Aufenthalt an bestimmten Orten. Oft gibt es Streit darüber, wie lange Jugendliche wegbleiben dürfen. Grundsätzlich ist das Sache der Eltern. Allerdings regelt das Jugendschutzgesetz verbindlich den Aufenthalt an bestimmten Orten. Wann dürfen Kinder allein ins Kino, und wie lange dürfen sie in der Disco oder Kneipe feiern? Unsere Tabelle gibt den Überblick:
Aufenthalt in Diskotheken und ClubsBei öffentlichen Tanzveranstaltungen, zum Beispiel in Diskotheken, gelten Alters- und zeitliche Aufenthaltsbeschränkungen. Der Aufenthalt in Nachtbars und Nachtclubs sowie in öffentlichen Spielhallen darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet werden. Unter 16 dürfen Jugendliche nur in eine Disco, wenn ein Erziehungs- oder Sorgeberechtigter dabei ist. Ab 16 dürfen sie sich bis 24 Uhr in einer Disco aufhalten. Das gilt auch dann, wenn sie in Begleitung eines volljährigen Freundes sind. Ausnahmen im JugendschutzgesetzAusnahmen gibt es aber bei Veranstaltungen von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe. Das sind zum Beispiel Jugendtreffs von Gemeinden, Vereinen oder der Kirche. Dann ist Kindern unter 14 die Anwesenheit bis 22 Uhr gestattet. Für die 14- und 15-Jährigen ist um 24 Uhr Schluss. Außerdem kann die zuständige Behörde Ausnahmen genehmigen. Konzerte sind von diesen Regelungen ausgenommen, denn sie gelten nicht als Tanzveranstaltungen. Somit gelten auch nicht die zeitlichen Beschränkungen. Manchmal werden aber Altersbeschränkungen von der zuständigen Behörde oder vom Veranstalter angeordnet. Außerdem brauchen Jugendliche immer die Erlaubnis ihrer Eltern.
Findest Du es auch gemein, dass Deine Freunde oft länger raus dürfen? Sylvia wollte wissen: "Ich bin 14 Jahre alt. Wie lange darf ich abends unterwegs sein?"
Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt die Aufenthaltsbestimmungen von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Grundsätzlich ist es Sache der Erziehungsberechtigten zu entscheiden, wie lange ein Minderjähriger (= unter 18 Jahre) außer Haus bleiben darf. Das heißt, dass Deine Eltern entscheiden, wie lange Du draußen bleiben darfst. Das JuSchG regelt nur die Anwesenheit an bestimmten Orten:
Zum Thema Hausarrest:Es gibt keine rechtliche Regelung, die ein Hausarrest verbietet. Jedoch ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter §1631 festgelegt, dass in der Erziehung keine Gewalt angewendet werden darf. Ein unverhälnismäßig langer und nicht gerechtfertigter Hausarrest könnte also als Gewalt gegen Kinder gesehen werden. Das hängt aber von der jeweiligen Situation ab. Liebe erwachsene Leser, dies ist eine Seite speziell für Kinder. Wir bitten Sie daher von Kommentaren und Fragen abzusehen. Vielen Dank, das kindersache-Team
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