Wie lange darf man mit 15 raus mit Erlaubnis der Eltern

Wenn Kinder zu Jugendlichen heranwachsen, wollen sie abends auch mal mit ihren Freunden ausgehen. Aber wie lange dürfen sie wegbleiben? Das Jugendschutzgesetz bestimmt über den Aufenthalt an bestimmten Orten.

Oft gibt es Streit darüber, wie lange Jugendliche wegbleiben dürfen. Grundsätzlich ist das Sache der Eltern. Allerdings regelt das Jugendschutzgesetz verbindlich den Aufenthalt an bestimmten Orten.

Wann dürfen Kinder allein ins Kino, und wie lange dürfen sie in der Disco oder Kneipe feiern? Unsere Tabelle gibt den Überblick:

Was Alter Uhrzeit Bemerkungen
Disco unter 16 ohne Einschränkung nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person
Disco 16-18 bis 24 Uhr auch ohne Begleitung
Öffentliche Tanzveranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe, bei künstlerischer Betätigung oder zur Brauchtumspflege unter 14 bis 22 Uhr auch ohne Begleitung
Öffentliche Tanzveranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe, bei künstlerischer Betätigung oder zur Brauchtumspflege 14 bis 18 bis 24 Uhr auch ohne Begleitung
Konzerte keine offizielle Beschränkung keine offizielle Beschränkung findet das Konzert in einer Gaststätte statt, gelten die Jugendschutzregeln für Gaststätten; ansonsten erlässt der Veranstalter häufig die gleichen Regeln wie beim Besuch einer Disco
Kino 6 bis 14 bis 20 Uhr Film muss um 20 Uhr zu Ende sein (oder sie werden von den Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet)
Kino 14 bis 16 bis 22 Uhr Film muss um 22 Uhr zu Ende sein (oder sie werden von den Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet)
Kino 16 bis 18 bis 24 Uhr Film muss um 24 Uhr zu Ende sein (oder sie werden von den Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet)
Gaststätten unter 16 5 Uhr bis 23 Uhr ohne Begleitung nur, wenn sie eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen
Gaststätten 16 bis 18 5 Uhr bis 24 Uhr ohne Begleitung
Gaststätten unter 18 ohne Einschränkung mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person

Aufenthalt in Diskotheken und Clubs

Bei öffentlichen Tanzveranstaltungen, zum Beispiel in Diskotheken, gelten Alters- und zeitliche Aufenthaltsbeschränkungen. Der Aufenthalt in Nachtbars und Nachtclubs sowie in öffentlichen Spielhallen darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet werden.

Unter 16 dürfen Jugendliche nur in eine Disco, wenn ein Erziehungs- oder Sorgeberechtigter dabei ist. Ab 16 dürfen sie sich bis 24 Uhr in einer Disco aufhalten. Das gilt auch dann, wenn sie in Begleitung eines volljährigen Freundes sind.

Ausnahmen im Jugendschutzgesetz

Ausnahmen gibt es aber bei Veranstaltungen von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe. Das sind zum Beispiel Jugendtreffs von Gemeinden, Vereinen oder der Kirche. Dann ist Kindern unter 14 die Anwesenheit bis 22 Uhr gestattet. Für die 14- und 15-Jährigen ist um 24 Uhr Schluss. Außerdem kann die zuständige Behörde Ausnahmen genehmigen.

Konzerte sind von diesen Regelungen ausgenommen, denn sie gelten nicht als Tanzveranstaltungen. Somit gelten auch nicht die zeitlichen Beschränkungen. Manchmal werden aber Altersbeschränkungen von der zuständigen Behörde oder vom Veranstalter angeordnet. Außerdem brauchen Jugendliche immer die Erlaubnis ihrer Eltern.

Antworten zu Kinderrechten

Findest Du es auch gemein, dass Deine Freunde oft länger raus dürfen?

Sylvia wollte wissen: "Ich bin 14 Jahre alt. Wie lange darf ich abends unterwegs sein?"

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt die Aufenthaltsbestimmungen von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit.

Grundsätzlich ist es Sache der Erziehungsberechtigten zu entscheiden, wie lange ein Minderjähriger (= unter 18 Jahre) außer Haus bleiben darf. Das heißt, dass Deine Eltern entscheiden, wie lange Du draußen bleiben darfst.

Das JuSchG regelt nur die Anwesenheit an bestimmten Orten:

  • Aufenthalt in Gaststätten: Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person erlaubt. Ausnahmen: Auf einer Reise, zur Einnahme einer Mahlzeit und eines Getränks zwischen 5:00 und 23:00 Uhr oder bei der Teilnahme an einer Veranstaltung eines anerkannten Jugendhilfeträgers.
  • Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen/Diskotheken: Unter 16 Jahre nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person, ansonsten nicht erlaubt. Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche bis längstens 24:00 Uhr an einer öffentlichen Tanzveranstaltung teilnehmen. In Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person darf ein Jugendlicher auch nach 24:00 Uhr in einer Diskothek bleiben. Ausnahmen: Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe oder bei Tanzveranstaltungen zur Brauchtumspflege und zur künstlerischen Betätigung.
     
  • Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen/Kino: Bis 14 Jahre darf man maximal bis 20:00 ins Kino und der Film muss dann auch zu Ende sein. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren dürfen bis um 22:00 Uhr ohne Erziehungsberechtigte ins Kino. Erst ab 16 Jahren dürfen Kinder bis 24:00 ins Kino.

Zum Thema Hausarrest:

Es gibt keine rechtliche Regelung, die ein Hausarrest verbietet. Jedoch ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter §1631 festgelegt, dass in der Erziehung keine Gewalt angewendet werden darf. Ein unverhälnismäßig langer und nicht gerechtfertigter Hausarrest könnte also als Gewalt gegen Kinder gesehen werden. Das hängt aber von der jeweiligen Situation ab.

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Vielen Dank, das kindersache-Team