Wie kann man eine 5 im Hauptfach ausgleichen Baden-Württemberg

Wer kennt es nicht – das Noten-ausgleichen und Jonglieren, damit die Versetzung klappt. Wer eine schlechte Note durch gute Zensuren in anderen Fächern ausgleichen möchte, sollte sich aber mit den Regelungen auskennen. Es ist leider erst im Gymnasium in der Oberstufe möglich, Fächer nach eigenen Stärken auszuwählen. In der Zeit davor gilt es also, für die Versetzung in die nächste Klasse zu agieren.

Die Bestimmungen für den Notenausgleich sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Des Weiteren kommt es auf die Schulform und das Fach an. Zwar ist eine Versetzung nicht unbedingt gefährdet, wenn ein „mangelhaft“ oder „ungenügend“ auf dem Zeugnis erscheint. Es macht aber Sinn, diese Noten auszugleichen.

Grundsätzlich gilt:  Eine Sechs kann durch eine Eins oder zwei Zweien und eine Fünf durch eine Zwei oder zwei Dreien ausgeglichen werden. Eine Sechs muss zudem vor einer Fünf ausgeglichen werden.

1 – Noten ausgleichen im Gymnasium

Da die Schulform Einfluss auf den Notenausgleich hat, sollten wir jede Schulform durchleuchten. Schüler haben nicht in jedem Bundesland den Anspruch darauf, Noten auszugleichen. In Bayern kann der Notenausgleich zum Beispiel anerkannt werden, muss aber nicht. In Baden-Württemberg sieht es so aus, dass eine gute Note in einem Hauptfach eine schlechte Zensur – ebenfalls in einem Hauptfach – ausgleicht. Mit guten Noten in Nebenfächern kann eine schlechte Hauptfachnote nicht ausgeglichen werden. Innerhalb der Nebenfächer ist ein Ausgleich allerdings durchaus möglich. In NRW sieht es wieder anders aus. Hier können Schüler sogar zwei „mangelhaft“ durch eine Drei in Kombination mit einer Nachprüfung ausgleichen.

2 – Schlechte Zensuren in der Realschule ausgleichen

Die Bestimmungen von Gymnasien und Realschulen sind häufig ähnlich. Baden-Württemberg ermöglicht es, zwei Fünfer durch zwei Zweier, jeweils in Hauptfächern, auszugleichen. Es gibt in beiden Schulformen besondere Regelungen für Nebenfächer wie Kunst, Sport oder Musik. Auch Bayern gewährt die Möglichkeit, zwei „mangelhaft“ oder ein „ungenügend“ auszugleichen. Ein „ungenügend“ im Fach Deutsch kann allerdings nicht ausgeglichen werden. Für den Schüler gilt jedoch, dass er sich auf jeden Fall bezüglich der Versetzungsordnung seines Bundeslandes informieren muss.

3 – Der Ausgleich an Hauptschulen

Hauptschulen zeigen in Bezug auf den Notenausgleich mehr Toleranz. Hessen bietet zum Beispiel den Ausgleich einer Sechs in einem Hauptfach durch eine Drei in einem anderen Hauptfach. Ebenso können zwei Fünfer durch zwei Dreier ausgeglichen werden. Die Grenze für den Notenausgleich ist jedoch auch hier deutlich gesetzt. Steht ein Schüler in mehr als drei Fächern schlechter als „ausreichend“, ist ein Ausgleich nicht möglich. Baden-Württemberg hat wieder andere Regelungen. Hier reich eine Eins oder zwei Zweier, um eine Sechs wiedergutzumachen.

4 – Kein Erfolg mit dem Notenausgleich? Ausnahmen bestätigen die Regel!

Es ist nicht immer so, dass ein Schüler das Jahr wiederholen muss, wenn er den Notenausgleich nicht schafft. Eine Versetzung auf Probe ist z.B. eine Möglichkeit. Diese kann durch die Klassenkonferenz beschlossen werden. Entwickelt sich der betreffende Schüler positiv, kann er in der Folgeklasse bleiben. Ist er mit dem neuen Stoff überfordert, wiederholt der die letzte Klasse. Berlin bietet eine Kompromisslösung für Schüler, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichend sind. Haben diese seit höchstens zwei Jahren eine deutschsprachige Klasse besucht, bleiben die Deutschnoten erst einmal unberücksichtigt.

In den Bundesländern gibt es Vorschriften zum Notendurchschnitt. Diese Regelungen werden aber ggfs. durch andere Einzelvorschriften verändert. Der Notendurchschnitt ist also nicht zwingend ausschlaggebend.

Tipp:  Vorausschauend handeln

Es ist natürlich die beste Variante, wenn Schüler erst gar keine schlechten Noten ausgleichen müssen. Zeigen sich Defizite, kann gleich entgegengewirkt werden. Nachhilfe ist eine sehr gute Möglichkeit, das Problem zu vermeiden. Die Kinder werden früh genug aufgebaut und gefördert.

Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen und die Versetzung ist gefährdet, sollten sich Eltern umgehend über die Bestimmungen ihres Bundeslandes informieren. Google hilft mit Suchbegriffen wie „Schulgesetz“ oder „Versetzungsordnung“, jeweils in Kombination mit dem betroffenen Bundesland und der Schulform.

Die Schulen sind in der Regel aber auch gern behilflich, Eltern und Schüler entsprechend zu beraten. Hier ist der Vorteil, dass die Lehrer das Kind auch kennen und eventuell individuelle Ratschläge geben können.

Fazit: 

Geht es um die Versetzung, müssen sich Betroffene über die Versetzungsordnung ihres Bundeslandes und die jeweilige Schulform informieren. Ein Notenausgleich ist in vielen Fällen möglich. Besondere Bestimmungen sollten berücksichtigt werden. Schule und Internet helfen bei der Informationsbeschaffung.

Platt gesagt werden alle diejenigen versetzt, deren Zeugnisnoten nicht schlechter als »ausreichend« sind bzw. wenn er oder sie nur in einem Fach schlechter ist. Die Entscheidung darüber trifft die Versetzungskonferenz. Eine Versetzung auf Probe gibt es nicht.

Allerdings gibt es die Möglichkeit, eine unter „ausreichend“ liegende Note mit einer guten Note in einem anderen Fach auszugleichen. Hier gelten folgende Regeln:

Noten der Hauptfächer können nur durch Noten anderer Hauptfächer ausgeglichen werden, ebenso wie Noten der Nebenfächer durch Noten anderer Nebenfächer.

Hauptfächer sind Deutsch, Mathematik und die erste und zweite Fremdsprache.

Eine Sechs durch eine Eins oder zwei Zweien und eine Fünf durch eine Zwei oder zwei Dreien.

Eine Sechs muss vor einer Fünf ausgeglichen werden.

§ 64 ÜSchO

(1) Versetzung und Nichtversetzung sind pädagogische Maßnahmen, die den Bildungsweg der Schülerin oder des Schülers der Gesamtentwicklung, der besonderen Lage und der Lernfähigkeit unter Berücksichtigung der Leistungsbereitschaft anpassen. Ihnen liegt die Feststellung zugrunde, ob eine Schülerin oder ein Schüler eine Klassenstufe mit Erfolg besucht hat und in der nächsthöheren Klassenstufe voraussichtlich erfolgreich mitarbeiten kann. Mit der Entscheidung über Versetzung und Nichtversetzung kann die Empfehlung verbunden werden, die Schullaufbahn zu wechseln.

(2) Der Entscheidung über die Versetzung oder Nichtversetzung werden die Zeugnisnoten des Jahreszeugnisses in den Pflichtfächern und Wahlpflichtfächern zugrunde gelegt. Am Gymnasium wird auch die Note des Wahlfachs Fremdsprache zum Ausgleich herangezogen. […]

(3) Eine Versetzung auf Probe ist unzulässig.

(4) Versetzungsentscheidungen trifft die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters oder der Vertreterin oder des Vertreters.

§ 65 ÜSchO

(5) Für den Ausgleich gilt:

Die Note »ungenügend« kann durch die Note »sehr gut« und die Note »mangelhaft« durch die Note mindestens »gut« in einem anderen Fach ausgeglichen werden. An die Stelle der Note »sehr gut« können zwei Noten »gut«, und an die Stelle der Note »gut« zwei Noten »befriedigend« in anderen Fächern treten. Die Note »ungenügend« muss vor der Note »mangelhaft« ausgeglichen werden.

»Versetzung im Gymnasium«

§ 66 ÜSchO

(1) Eine Schülerin oder ein Schüler ist zu versetzen, wenn sie oder er in keinem Fach eine Note unter »ausreichend« oder nur in einem Fach die Note »mangelhaft« hat. Darüber hinaus ist eine Schülerin oder ein Schüler zu versetzen, wenn die unter »ausreichend« liegenden Noten ausgeglichen werden.

(2) Für den Ausgleich gilt:

  1. § 65 Abs. 5 gilt entsprechend.
  2. Ab der Klassenstufe 6 können unter »ausreichend« liegende Noten in Deutsch, der ersten und zweiten Pflichtfremdsprache und Mathematik […] nur durch Noten in einem anderen dieser Fächer oder in der Klassenstufe 6 auch im Pflichtfach Naturwissenschaften ausgeglichen werden. […] An allen Gymnasien können unter »ausreichend« liegende Noten in sonstigen Fächern auch durch die Noten der Wahlfächer Fremdsprache, Naturwissenschaften und Informatik sowie mit Genehmigung der Schulbehörde durch die Noten weiterer Wahlfächer ausgeglichen werden.
  3. Ein Ausgleich ist nicht möglich, wenn in vier Fächern oder in drei Fächern, sofern im letzteren Fall mehr als ein Fach zu der in Nummer 2 genannten Fächergruppe gehört, Noten unter »ausreichend« vorliegen.

Ich besuche ein Technisches Gymnasium in Baden-Württemberg und würde gern wissen wie ich eine Hauptfach 5 ausgleichen kann

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Wie kann man eine 5 im Hauptfach ausgleichen Baden-Württemberg

Bitte sehr:

§ 1 Versetzungsanforderungen

(1) In die nächsthöhere Klasse werden nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen solche Schüler versetzt, die auf Grund ihrer Leistungen in den für die Versetzung maßgebenden Fächern den Anforderungen im laufenden Schuljahr im ganzen entsprochen haben und die deshalb erwarten lassen, daß sie den Anforderungen der nächsthöheren Klasse gewachsen sind.

4. die Leistungen in nicht mehr als einem für die Versetzung maßgebenden Fach geringer als mit der Note »ausreichend« bewertet sind; trifft dies in zwei Fächern zu, so ist der Schüler zu versetzen, wenn für beide Fächer ein sinnvoller Ausgleich gegeben ist. Ausgeglichen werden können

b) die Note »mangelhaft« in einem Kernfach durch mindestens die Note »gut« in einem anderen Kernfach,

c) die Note »mangelhaft« in einem Fach, das nicht Kernfach ist, durch mindestens die Note »gut« in einem anderen maßgebenden Fach oder die Note »befriedigend« in zwei anderen maßgebenden Fächern. http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=5FF10379D607878B639F2A423F70E60A.jp90?quelle=jlink&query=GymVersV+BW&max=true&aiz=true#jlr-GymVersVBWV7P1-jlr-GymVersVBWV6P1

Wie kann man eine 5 im Hauptfach ausgleichen Baden-Württemberg

Wie kann man eine 5 im Hauptfach ausgleichen Baden-Württemberg

Mit einer 3 in einem anderen Hauptfach.

8. Klasse Gymnasium sitzen bleiben, 9. Realschule weitermachen?

Hee. Also ich hab das Problem, dass ich 2012 schon wegen Mathe 5 und Latein 5 sitzengeblieben bin. Nun habe ich schon ein Jahr wiederholt und hab es geschafft. Das war die 7. jetzt bin ich in der 8. und habe spanisch dazu bekommen. In spanisch steh ich zwar auf einer 4, kann aber auf eine 5 abrutschen. In Latein komme ich wenns schlecht läuft nicht von einer 5 weg. In Mathe stehe ich auf einer 3,75. also bleibt das mch de restlichen 3 arbeiten, die ich besser machen könnten um auf eine 3 oder 4 zu kommen. In englisch stehe ich kurz vor einer 2 und in deutsch 3, was vielleicht nicht besser wird aber auch nicht schlechter. In Physik bin ich auf einer 4-5, aber das könnte ich mit Gemeinschaftskunde (2) ausgleichen. Trotzdem. Falls ich dieses Jahr wieder nocht schaffen sollte, dann MUSS ich vom Gymnasium runter. Und das will ich nkcht, denn da gibt es Leute die ich schon seit 9 Jahre kenne. Und naja. Ich will einfach nkcht von der Schule runter. Aber mein besserer Freund, ist leider genauso wie ich von den Noten her und falls er es nkcht schafft geeht er auf Realschule, aber auf jeden fall auf die kaufmännische. Und das will ich eben auch. Ich komme aus Baden-Württemberg. Kann ich, falls ich Sitzenbleibe, mit der 9. weitermachen und ab der 10. dann auf die kaufmännische? Und glaubt ihr ich könnte noch de Kurde bekommen ??

Wie kann man eine 5 im Hauptfach ausgleichen Baden-Württemberg