Wer gilt als geboostert johnson und johnson

Der Bund hat in der vergangenen Woche die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) angepasst. Die Änderungen traten am Samstag (15. Januar 2022) in Kraft. In diesem Zusammenhang hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Kriterien für den Impfstatus von Personen geändert, die mit dem COVID-19-Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurden. Damit reicht bei Johnson & Johnson eine Einzelimpfung für die Grundimmunisierung nicht mehr aus. Nötig ist eine zweite Impfung, idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech/Pfizer beziehungsweise Moderna), damit rechtlich ein vollständiger Impfschutz vorliegt. Die Brandenburger Corona-Verordnung verweist bei der Definition, wer als vollständig geimpft gilt, auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Damit gilt die Neuregelung des Bundes auch sofort in Brandenburg.

Die Neuregelung des Bundes führt auch dazu, dass Personen, die nach der ersten Impfung mit Johnson & Johnson eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als „geboostert“ gelten. Sie müssen deshalb in Bereichen, in denen die 2G-Plus-Regel gilt (zum Beispiel Gastronomie), für den Zutritt einen aktuellen Test vorweisen. Alle Betroffenen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, sollten sich nun drei Monate später eine Auffrischungsimpfung verabreichen lassen. Bis zum Erhalt dieser dritten Impfung unterliegen alle Betroffenen der Testpflicht bei 2G-Plus. Hierbei handelt es sich um bundesrechtliche Regelungen, die gegebenenfalls durch den Bund kurzfristig geändert werden.

Wo ist rechtlich geregelt, wer als vollständig geimpft gilt?

Die Corona-Maßnahmen werden in Brandenburg mit der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung geregelt. Bei der Frage, welche Personen die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises (§ 6) und welche Personen Zutritt zu 2G (§ 7) haben, wird für geimpfte Personen dabei auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes verwiesen (§ 2 Nummer 2 SchAusnahmV).

In der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes heißt es in § 2 Nummer 2: Eine geimpfte Person ist eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist. Nach § 2 Nummer 3 ist ein Impfnachweis ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens eines vollständigen Impfschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, „wenn die zugrunde liegenden Schutzimpfungen den vom Paul-Ehrlich-Institut im Benehmen mit dem Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft veröffentlichten Vorgaben“ entsprechen.

Am vergangenen Samstag (15. Januar 2022) hatte das Paul-Ehrlich-Institut auf der Internetseite www.pei.de/impfstoffe/covid-19 die Kriterien des Impfstatus von Personen, die mit dem Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurden, geändert. Damit gilt: Personen, die lediglich einmal mit dem Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurden, gelten im Sinne der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes und damit auch der Corona-Verordnung des Landes Brandenburg ab sofort nicht mehr als vollständig geimpft. Sie brauchen eine zweite Impfdosis, um rechtlich als vollständig geimpft zu gelten.

Was bedeutet das für die 3G-Regel am Arbeitsplatz?

Um das Infektionsrisiko für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu senken, gilt eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz (Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete). Der Bund hat das in § 28b des Infektionsschutzgesetzes geregelt. Und auch hierbei wird auf die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung verwiesen.

Das bedeutet: Damit reicht bei Johnson & Johnson eine Einzelimpfung nicht mehr aus, um ohne Test die 3G-Regel am Arbeitsplatz zu erfüllen. Diese Personen brauchen also einen aktuellen Test.

Wer gilt in Brandenburg rechtlich als „geboostert“?

Nach der Corona-Verordnung ist in Brandenburg der „Booster-Status“ nur für die 2G-Plus-Regel relevant. Hier gilt: Personen, die einen auf sie ausgestellten Impfnachweis über eine Auffrischungsimpfung (3 Impfdosen) nachweisen, brauchen für den Zutritt keinen aktuellen Test.

Hinweis: Sobald der Bund Angaben zu Auffrischungsimpfungen auf www.pei.de/impfstoffe/covid-19 veröffentlichen, gelten diesen auch in Brandenburg.

Wichtige Klarstellung: Bei den Quarantäne-Regelungen gelten andere Hinweise, wer Geboosterten gleichgestellt ist. Siehe dazu: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Absonderung.html

Der vektorbasierte COVID-19-Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson ist wirksam und sicher. Aktuelle Studien weisen dennoch darauf hin, dass ein durch die Delta-Variante verursachter schwerer Verlauf bei einmaliger Impfung (vollständiger Impfschutz) mit Janssen® von Johnson & Johnson nur zu 70 Prozent verhindert wird. Diese Reduzierung der Wirksamkeit zeigte sich im Zusammenhang mit der Delta-Variante bei den anderen zugelassenen Impfstoffen nicht. Zudem wurden die meisten Impfdurchbrüche bei Personen beobachtet, die ihren Impfschutz durch einmalige Impfung mit Janssen® von Johnson & Johnson erlangt haben.

Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft werden bzw. wurden, gelten nicht mehr nach einer einzelnen Impfung als vollständig geimpft. Aufgrund der hochansteckenden Omikron-Variante und dem verringerten Schutz, den der Impfstoff nach einer Impfstoffdosis vor milden wie auch schweren Verläufen bietet, ist dafür eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff nötig. Der Abstand zur ersten Impfung soll mindestens vier Wochen betragen. Eine dritte Dosis (Booster-Impfung) sollte im Abstand von mindestens 3 Monaten zur 2. Impfstoffdosis ebenfalls mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Um als geboostert im Sinne der 2G-Plus-Regelung zu gelten, sind daher nun auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson drei Impfungen notwendig.

Alle Informationen zum Impfstoff von Johnson & Johnson finden Sie im Überblick auf zusammengegencorona.de.

Stand: 24.05.2022 (#4856)

Die Impfung mit Janssen® von Johnson & Johnson wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) für Personen ab 60 Jahren empfohlen. Personen unter 60 Jahren können nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz dennoch mit diesem Impfstoff geimpft werden.

Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft werden bzw. wurden, gelten nicht mehr nach einer einzelnen Impfdosis als vollständig geimpft. Aufgrund der hochansteckenden Omikron-Variante und dem nur moderaten Schutz, den der Impfstoff nach einer Impfstoffdosis vor milden wie auch schweren Verläufen bietet, ist für die Grundimmunisierung eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff nötig. Der Abstand zur ersten Impfung soll mindestens vier Wochen betragen. Eine dritte Dosis (Booster-Impfung) sollte im Abstand von mindestens 3 Monaten zur 2. Impfstoffdosis ebenfalls mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Um als geboostert im Sinne der 2G-Plus-Regelung zu gelten, sind daher nun auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson drei Impfungen notwendig.

Personen, bei denen nach der Impfung mit Janssen® von Johnson & Johnson eine bestätigte Corona-Infektion aufgetreten ist, wird derzeit eine Boosterimpfung ab drei Monate nach der Infektion mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen.

Stand: 03.05.2022 (#4857)

In den Zulassungsstudien zeigte sich bei Janssen® von Johnson & Johnson eine Wirksamkeit zur Verhinderung von COVID-19 von etwa 65 Prozent nach einer Impfung (was bei diesem Impfstoff eine vollständige Grundimmunisierung bedeutete). Die Wahrscheinlichkeit, an COVID-19 zu erkranken, war mit Janssen® von Johnson & Johnson um etwa 65 Prozent geringer als bei nicht geimpften Personen. Die Wirksamkeit in Bezug auf die Verhinderung einer schweren COVID-19-Erkrankung, die eine Behandlung im Krankenhaus notwendig macht, war etwa 100 Prozent.

Studien deuten jedoch darauf hin, dass fürJanssen® von Johnson & Johnson – im Unterschied zu den anderen zugelassenen Impfstoffen – eine vergleichsweise geringe Impfstoffwirksamkeit gegenüber der Delta-Variante besteht. Eine schwere, durch die Delta-Variante verursachte Erkrankung, die eine Behandlung im Krankenhaus erfordert, kann eine einzelne Dosis dieses Impfstoffs nur zu etwa 70 % verhindern. Bei anderen Impfstoffen gegen COVID-19 zeigte sich diese Verringerung der Wirksamkeit gegen die Delta-Variante im Vergleich zu den bisher zirkulierenden Varianten nicht in diesem Maße.

Anzumerken ist auch, dass im Verhältnis zu den verwendeten Impfstoffdosen in Deutschland die meisten COVID-19-Impfdurchbruchserkrankungen (COVID-19 trotz Impfung) bei Personen beobachtet werden, die mit Janssen® von Johnson & Johnson geimpft wurden.

Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft werden bzw. wurden, gelten nach einer einzelnen Impfdosis nicht mehr als vollständig geimpft. Aufgrund der hochansteckenden Omikron-Variante und dem nur moderaten Schutz, den der Impfstoff nach einer Impfstoffdosis vor milden wie auch schweren Verläufen bietet, ist für die Grundimmunisierung eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff oder mit dem Impfstoff von Novavax nötig. Der Abstand zur ersten Impfung soll mindestens vier Wochen betragen. Eine dritte Dosis (Booster-Impfung) sollte im Abstand von mindestens 3 Monaten zur 2. Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Um als geboostert im Sinne der 2G-Plus-Regelung zu gelten, sind daher nun auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson drei Impfungen notwendig.

Stand: 17.05.2022 (#5215)

Wie bei jeder Impfung können auch nach der COVID-19-Impfung Impfreaktionen und Nebenwirkungen auftreten. Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten wenige Tage an. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat die Evidenz für den COVID-19-Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson bewertet.

Sehr häufig auftretende Impfreaktionen (bei mehr als 10 Prozent der Personen) in den Zulassungsstudien: Schmerzen an der Einstichstelle (mehr als 40 Prozent), Kopfschmerzen, Ermüdung und Muskelschmerzen (mehr als 30 Prozent) sowie Übelkeit (mehr als 10 Prozent).

Folgende Impfreaktionen wurden bei weniger als 10 Prozent der Personen berichtet: Häufig (zwischen 1 Prozent und 10 Prozent) wurde über Fieber, Husten, Gelenkschmerzen, Rötung und Schwellung der Einstichstelle sowie Schüttelfrost berichtet. Gelegentlich (zwischen 0,1 Prozent und 1 Prozent) traten Zittern, Niesen, Schmerzen in Mund und Rachen, genereller Ausschlag, vermehrtes Schwitzen, Schwäche der Muskeln, Schmerzen in Arm oder Bein, Rückenschmerzen, allgemeines Schwächegefühl und Unwohlsein auf. In seltenen Fällen (0,01 bis 0,1 Prozent) traten Überempfindlichkeitsreaktionen und Nesselsucht auf.

Sehr seltene Nebenwirkungen, die bei weniger als 1 von 10.000 geimpften Personen auftreten, sind schwere und sehr seltene Fälle von Thrombosen (z. B. Hirnvenenthrombosen oder arterielle Thrombosen), die zusammen mit einem Mangel an Blutplättchen bei jüngeren Erwachsenen auftraten und teilweise zu tödlichen Verläufen führten.

Seit Einführung der Impfung wurden zudem in sehr seltenen Fällen allergische Sofortreaktionen (anaphylaktische Reaktionen) berichtet. Diese traten kurz nach der Impfung auf und mussten ärztlich behandelt werden. Ebenfalls seit Einführung der Impfung wurden nach einer Impfung mit dem Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson sehr selten Fälle von Kapillarlecksyndrom beobachtet, teilweise bei Personen, die früher bereits an einem Kapillarlecksyndrom erkrankt waren, und zum Teil mit tödlichem Ausgang. Das Kapillarlecksyndrom trat in den ersten Tagen nach Impfung auf und ist gekennzeichnet durch eine rasch fortschreitende Schwellung der Arme und Beine, plötzliche Gewichtszunahme sowie Schwächegefühl und erfordert eine sofortige ärztliche Behandlung. Berichtet wurden zudem sehr selten Fälle (weniger als 0,01 Prozent) eines Guillain-Barré-Syndroms nach einer Impfung mit Janssen® von Johnson & Johnson. Diese Fälle stehen möglicherweise in ursächlichem Zusammenhang mit der Impfung. Das Guillain-Barré-Syndrom ist gekennzeichnet durch Schwäche oder Lähmungen in den Beinen und Armen, die sich auf die Brust und das Gesicht ausdehnen können und die eine intensivmedizinische Behandlung erforderlich machen können.

Auf Basis der derzeit verfügbaren US-amerikanischen Daten und nach eingehenden Beratungen empfiehlt die STIKO, analog zum COVID-19-Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca, auch den COVID-19-Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson in der Regel für Personen im Alter ab 60 Jahren zu verwenden. Der Einsatz des Impfstoffs Janssen® von Johnson & Johnson für jüngere Menschen bleibt wie bei Vaxzevria® von AstraZeneca jedoch weiterhin nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch die impfwillige Person möglich. Der Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson darf zudem nicht verimpft werden, wenn früher ein Kapillarlecksyndrom diagnostiziert wurde.

Weitere Informationen finden Sie im Aufklärungsmerkblatt und auf zusammengegencorona.de.

Stand: 25.03.2022 (#4863)

Mitte April 2021 berichteten die US-amerikanischen Behörden von sechs Fällen schwerer Hirnvenenthrombosen im Alter von 18 bis 48 Jahren. Das Krankheitsbild ähnelt dem, was als unerwünschte Wirkung in sehr seltenen Fällen nach der Impfung mit Vaxzevria® von AstraZeneca in Deutschland und anderen europäischen Ländern beschrieben wurde. Die Behörde des US-amerikanischen Gesundheitsministeriums Centers for Disease Control and Prevention (CDC) werten diese thromboembolischen Ereignisse als zwar sehr seltene, jedoch klinisch schwerwiegende und potenziell lebensbedrohliche Nebenwirkungen, die in Kombination mit dem Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson aufgetreten waren.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, analog zum COVID-19 Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca, auch den COVID-19-Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson für Personen im Alter ab 60 Jahren zu verwenden. Der Einsatz des COVID-19 Impfstoffs Janssen® von Johnson & Johnson unterhalb dieser Altersgrenze bleibt wie bei Vaxzevria® von AstraZeneca jedoch weiterhin nach ärztlicher Aufklärung und bei individueller Risikoakzeptanz durch die impfwillige Person möglich.

Mehr Informationen zur Sicherheit der Impfstoffe finden Sie in den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI).

Stand: 05.05.2022 (#4864)

Das erhöhte Risiko für eine Thrombose oder eine vergangene Thrombose stehen einer Impfung mit dem Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson grundsätzlich nicht entgegen. Bei den Fällen, die unter den sehr seltenen Nebenwirkungen nach einer Impfung mit Janssen® von Johnson & Johnson beschrieben wurden, handelt es sich um eine spezielle Kombination aus Thrombose und Blutplättchenmangel, die nicht direkt mit einer üblichen Thrombose vergleichbar ist oder im Zusammenhang steht.

Sowohl die Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung als auch das Paul-Ehrlich-Institut, die Europäische Arzneimittelagentur und die Universitätsklinik Greifswald, die die Fälle untersuchten, kommen zu dem gleichen Ergebnis: Eine Impfung mit Janssen® von Johnson & Johnson ist trotz eines vorhandenen Thromboserisikos möglich. Menschen mit Thromboserisiko sind von den seltenen Nebenwirkungen nicht stärker betroffen als Menschen ohne Thromboserisiko. Weiterhin gibt es nach aktuellem Kenntnisstand keinerlei Hinweise, dass Thrombosen an typischer Lokalisation (Beinvenenthrombose, Lungenembolie) nach einer Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff häufiger auftreten als in der altersentsprechenden Normalbevölkerung.

Grippeähnliche Symptome wie Gelenk-, Muskel- und Kopfschmerzen, die über ein bis zwei Tage nach erfolgter Impfung anhalten, stellen eine häufige Impfreaktion dar und sind kein Anlass zur Besorgnis. Stellen Sie fest, dass es sich um Beschwerden handelt, die mehr als drei Tage nach erfolgter Impfung anhalten oder neu auftreten (zum Beispiel Schwindel, Kopfschmerzen, Sehstörungen, kleine runde Einblutungen in der Haut), veranlassen Sie jedoch bitte umgehend eine weitere ärztliche Diagnostik zur Abklärung einer speziellen Hirnvenenthrombose.

Stand: 14.04.2022 (#4981)

Ja, unter "vollständig geimpft" werden in der Statistik alle Zweitimpfungen mit den Impfstoffen Comirnaty® von BioNTech/Pfizer, Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna, Vaxzevria® von AstraZeneca und zudem bis vor Kurzem die Einmalimpfungen mit Janssen® von Johnson & Johnson aufgenommen.

Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft werden bzw. wurden, gelten nicht mehr nach einer einzelnen Impfdosis als vollständig geimpft. Aufgrund der hochansteckenden Omikron-Variante und dem nur moderaten Schutz, den der Impfstoff nach einer Impfstoffdosis vor milden wie auch schweren Verläufen bietet, ist für die Grundimmunisierung eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff nötig. Der Abstand zur ersten Impfung soll mindestens vier Wochen betragen. Eine dritte Dosis (Booster-Impfung) sollte im Abstand von mindestens 3 Monaten zur 2. Impfstoffdosis ebenfalls mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Um als geboostert zu gelten, sind daher auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson drei Impfstoffdosen notwendig.

Stand: 17.05.2022 (#4865)

Bisher war die Impfung mit COVID-19 Vaccine Janssen in der Europäischen Union mit einer Impfstoffdosis zur Grundimmunisierung zugelassen. Daten deuten darauf hin, dass für den Janssen-Impfstoff – im Unterschied zu den anderen zugelassenen Impfstoffen – eine vergleichsweise geringe Impfstoffwirksamkeit gegenüber der Delta-Variante besteht und dass der Impfschutz nach einer einmaligen Impfstoffdosis schneller abnimmt als nach einer zweimaligen Impfung.

Laut aktueller COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und Coronavirus-Einreiseverordnung vom 14. Januar 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz auch bei COVID-19 Vaccine Janssen® erst nach Erhalt von zwei Impfstoffdosen vor. Die STIKO empfiehlt Personen, die eine Grundimmunisierung mit einer Impfstoffdosis COVID-19 Vaccine Janssen erhalten haben, zur Optimierung ihres Impfschutzes eine weitere Impfung. Unabhängig vom Alter soll diesen Personen eine zusätzliche Impfstoffdosis eines mRNA-Impfstoffs (für Personen unter 30 Jahren Comirnaty®, für Personen ab 30 Jahren Comirnaty® oder Spikevax®), ab 4 Wochen nach der Janssen-Impfung angeboten werden.

Im Dezember 2021 wurde eine 2. Impfstoffdosis der COVID-19 Vaccine Janssen® als Zweitimpfung im Abstand von mindestens 2 Monaten zur 1. Impfstoffdosis von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassen. Die STIKO empfiehlt jedoch weiterhin allen Personen ab 18 Jahren, die eine 1. Impfstoffdosis der COVID-19-Vaccine Janssen erhalten haben, eine 2. Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff (heterologes Impfschema). Im Vergleich zur zweimaligen Gabe der COVID-19 Vaccine Janssen (homologes Impfschema) verspricht dieses Impfschema eine höhere Wirksamkeit (siehe 17. Aktualisierung).

Wenn nach mehr als 4 Wochen nach der COVID-19-Vaccine Janssen-Impfstoffdosis eine SARS-CoV-2-Infektion aufgetreten ist, wird derzeit für die Grundimmunisierung keine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen (siehe "Wie sollten Personen geimpft werden, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion hatten?"). Tritt die Infektion unter 4 Wochen nach der Impfung auf, ist bei PCR-bestätigter Infektion zur Optimierung der Grundimmunisierung eine weitere Impfstoffdosis nach 6 Monaten empfohlen, bei serologischem Nachweis eine weitere Impfstoffdosis im Abstand von 4 Wochen zur Labordiagnose.

Die STIKO empfiehlt darüber hinaus auch weiterhin eine 3. Impfstoffdosis (Auffrischimpfung) im Abstand von mindestens 3 Monaten zur 2. Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff. Für Personen von 18 bis unter 30 Jahren wird Comirnaty® und für Personen ab 30 Jahren Comirnaty® oder Spikevax® (in der für die Auffrischimpfung reduzierten Dosierung von 50µg) empfohlen.

Stand: 20.01.2022 (#5180)

Mittlerweile gilt man mit einer einzelnen Dosis des Impfstoffs Janssen® von Johnson & Johnson nicht mehr als vollständig geimpft. Aufgrund der vergleichsweise geringen Schutzwirkung und den hohen Impfdurchbrüchen nach einmaliger Impfung mit Janssen® von Johnson & Johnson wird der Status „vollständig geimpft“ erst mit einer weiteren Impfung erreicht. Diese zweite Impfung wird mit einem mRNA-Impftoff (Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna ab 30 Jahren oder Comirnaty® von BioNTech/Pfizer ab 12 Jahren) ab vier Wochen nach erster Impfung empfohlen.

Nach dieser zweiten Impfung wird außerdem eine Auffrischungsimpfung, auch Booster-Impfung genannt, empfohlen. Diese soll auch mit einem mRNA-Impftoff (Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna ab 30 Jahren oder Comirnaty® von BioNTech/Pfizer ab 12 Jahren) ab 3 Monaten nach Grundimmunisierung erfolgen.

Stand: 10.05.2022 (#5353)

Grundsätzlich können digitale Zertifikate genutzt werden. Bitte informieren Sie sich, welche Regelungen in den Reiseländern gelten. Allerdings wurden die Vorgaben zur Darstellung von Janssen® von Johnson & Johnson in den Impfzertifikaten in Kombination mit weiteren Impfungen mit Wirkung zum 1. Februar durch die EU angepasst. Je nachdem, ob andere EU-Länder diese Anpassungen in ihren Prüf-Apps schon nachvollzogen haben, kann es für einen kurzen Übergangszeitraum dazu kommen, dass die Impfzertifikate einzeln vorgezeigt werden müssen. Zudem ist es möglich, dass einzelne EU-Länder bereits jetzt eine nachweisbare Auffrischungsimpfung verlangen.

Bitte informieren Sie sich daher zur Sicherheit vor Abreise über die jeweils geltenden Vorgaben bei EU-Mitgliedstaaten zum Beispiel auf: https://reopen.europa.eu/de.

Stand: 20.05.2022 (#5338)

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 25.05.2022