Diensthaftpflichtversicherung Show
Erstmals in der deutschen Sozialgeschichte besteht seit 1. Januar 2009 für alle Bürgerinnen und Bürger die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen. Dies gilt auch für Beamte. Im Zeitraum vom 1. April 2007 bis 31. Dezember 2008 galt die Versicherungspflicht (noch) nicht für Personen, die einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachweisen konnten, wie etwa die Beihilfe oder Heilfürsorge. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung wurden alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, sich in einer Krankenversicherung zu versichern. Die geschätzten 200.000 bis 300.000 Bürgerinnen und Bürger, die zu diesem Zeitpunkt keinen Versicherungsschutz besaßen, erhielten somit die Möglichkeit, in die Solidargemeinschaft zurückzukehren und sich durch Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung gegen das finanzielle Risiko einer Krankheit abzusichern. Niemandem kann künftig der Versicherungsschutz - zum Beispiel wegen Beitragsrückstand - vollständig entzogen werden. Wer sich zu spät versichert, zum Beispiel erst, wenn er erkrankt ist, musste nicht bezahlte Beiträge nachzahlen. Gesetzliche Krankenversicherung Seit dem 1. April 2007 greift die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ehemals in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte ohne Versicherungsschutz müssen wieder in ihrer ehemaligen gesetzlichen Krankenkasse versichert werden. Private Krankenversicherung Wer ohne Versicherungsschutz ist, aber ehemals in einer privaten Krankenversicherung versichert war oder der privaten Krankenversicherung zuzuordnen ist, ist verpflichtet, ab dem 1. Januar 2009 bei einer privaten Krankenversicherung einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Bereits ab dem 1. Juli 2007 wurde für diesen Personenkreis der Standardtarif in der privaten Krankenversicherung geöffnet. Für die Versicherung im erweiterten Standardtarif spielt der persönliche Gesundheitszustand keine Rolle. Risikoabhängige Zuschläge oder Leistungsausschlüsse gibt es nicht. Der Leistungsumfang ist mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Die Verträge im Standardtarif wurden zum 1. Januar 2009 automatisch in Verträge zum Basistarif überführt. In diesem von den privaten Versicherungen neu eingeführten Tarif sind ebenfalls Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse nicht vorgesehen. Die Leistungen des Basistarifs sind in Art, Umfang und Höhe an die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt. Auch hier gilt, ebenso wie im Standardtarif, dass der Versicherungsbeitrag nicht höher als der durchschnittliche Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung sein darf. Die Begrenzung des Höchstbeitrages auf 150 Prozent bei Ehegatten und Lebenspartnern entfällt im Basistarif. Jeder Versicherte muss seinen vollen Beitrag entrichten. Für Personen mit Anspruch auf Beihilfe tritt an Stelle des Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung ein Höchstbeitrag, der dem prozentualen Anteil des beihilfeergänzenden Leistungsanspruches entspricht. Für Bezieher von Beihilfe oder ähnlichen Leistungen ist eine die Leistungen des Beihilfeträgers auf den festgelegten Mindestumfang ergänzende Absicherung ausreichend. Ausreichend ist eine Absicherung in Tarifen, die eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung vorsehen. Vor dem 1. April 2007 abgeschlossene Krankheitskostenversicherungsverträge müssen aus Bestandsschutzgründen nicht angepasst werden. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht für Personen, die Anspruch auf freie Heilfürsorge haben.
Entscheiden sich Beamte dazu, zu Beginn ihrer Laufbahn in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung beizutreten, dann sollten sie ebenso wie Arbeitnehmer verschiedene Krankenkassen miteinander vergleichen. Die Höhe des allgemeinen Beitragssatzes ist überall gleich – nicht so die Höhe des Zusatzbeitrages. Hier gibt es erhebliche Unterschiede. Durchschnittlich liegt dieser aktuell bei 1,1 Prozent.
In einigen Bundesländern bekommen auch Beamte einen „Arbeitgeberanteil“ zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dies ist in der Regel nicht üblich und der große Vorteil der privaten Krankenversicherung für Beamte. So spielt es eine wichtige Rolle, ob Sie in Ihrem Bundesland einen Zuschuss vom Dienstherren bekommen oder nicht. Weiter unten haben wir Ihnen in einer Tabelle zusammengefasst, in welchen Bundesländern Beamte einen Arbeitgeberzuschuss bekommen. Zusatzleistungen und Bonusprogramme vergleichenNicht nur die Kosten machen den Unterschied: Schauen Sie sich auch die freiwilligen Zusatzleistungen der Krankenkassen Ihrer Wahl an und welche Bonusprogramme sie anbieten. Ist Ihnen ein Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung oder die Kostenübernahme von alternativen Behandlungsmethoden wichtig? Beziehen Sie dies in Ihren Vergleich mit ein. Beamte haben WahlfreiheitUnabhängig vom Einkommen können Beamte zu Beginn ihrer Laufbahn frei wählen, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern möchten – sie genießen also grundsätzlich eine Wahlfreiheit für ihre Krankenversicherung. Wenn Beamte sich freiwillig gesetzlich versichern, zahlen Sie in der Regel den ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent plus Zusatzbeitrag. Diesen Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse müssen sie jedoch aus eigener Tasche finanzieren, trotz einem Beihilfeanspruch durch den Dienstherrn. Dieser sinkt jedoch praktisch auf null. Das kommt daher, da Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht in Vorleistung gehen, sondern die Leistungen der Ärzte als Sachleistungen sofort von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Sie erhalten so keinerlei Belege über die erbrachte ärztliche Leistung, die sie bei der Beihilfestelle erstatten lassen könnten.
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In der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Kosten nach der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens. Beamte und Beamtinnen zahlen in der Regel einen allgemeinen Beitragssatz von 14 Prozent sowie den Zusatzbeitrag, der individuell von jeder Krankenkasse selbst bestimmt wird. Ohne Zuschuss vom Dienstherren tragen Beamte die kompletten Kosten selbst. Rechenbeispiel: GKV für Beamte
In der Regel bekommen Verbeamtete keinen Zuschuss vom Arbeitgeber zur GKV, so wie es beispielsweise bei Angestellten der Fall wäre. Eine Ausnahme hiervon gibt es derzeit in einigen Bundesländern. In diesen Bundesländern erhalten Beamte ebenfalls einen hälftigen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt Beihilfeleistungen je nach Bundesland. Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte
Die Beiträge zur GKV richten sich nach dem Einkommen. Dies bedeutet: Wer weniger verdient, zahlt auch weniger Beiträge. Dadurch kann der GKV-Beitrag durchaus günstig ausfallen. Dies ist in der PKV nicht der Fall: Dort orientiert sich die Höhe der Beiträge vorrangig nach dem Gesundheitszustand und Alter.
In der gesetzlichen Krankenversicherung spielt es keine Rolle, ob man an einer chronischen Krankheit leider oder andere Vorerkrankungen mitbringt. Anders in der privaten Krankenversicherung: Dort würden Beamte unter Umständen mehr zahlen, da der Gesundheitszustand eine entscheidende Rolle bei der Beitragsberechnung spielt.
Freiwillig versicherte Beamte müssen bei einem Arztbesuch nicht erst in Vorleistung gehen. Stattdessen erstattet die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungen und gegebenenfalls die Medikamente direkt.
Zudem ist die Familienversicherung ein Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung. Über die private Krankenversicherung muss nämlich für jedes Kind ein extra Tarif abgeschlossen werden. Beamtenkinder erhalten zwar eine 80 prozentige Beihilfe, jedoch können die Tarife in kinderreichen Familien trotzdem mit der Zeit teuer werden. In der GKV fallen keine zusätzlichen Beiträge für Kinder an. Übrigens: Erhält der Ehepartner oder Ehegatte ein monatliches Einkommen unter 450 Euro, kann auch dieser in der Familienversicherung der GKV mitversichert werden. In der PKV hätte der Ehepartner einen Beihilfeanspruch von 70 Prozent.
Der Wechsel innerhalb der GKV ist meist einfacher als der Wechsel innerhalb der PKV. Gesetzlich Versicherte können ohne Probleme und lediglich unter Einhaltung der Wechselfristen alle 1,5 Jahre zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Dies lohnt sich, wenn der Zusatzbeitrag bei einer anderen Krankenkasse niedriger ist. Der Anbieterwechsel in der PKV ist dagegen meist mit viel Aufwand verbunden. So muss etwa die Gesundheitsprüfung erneut abgelegt werden. Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung für Beamte
Der größte Nachteil der GKV gegenüber der PKV sind die fehlenden Zuschüsse. Beamte in der gesetzlichen Krankenkasse bekommen weder Beihilfe, noch den Arbeitgeberanteil zur GKV dazu gesteuert und müssen so den Krankenkassenbeitrag komplett selbst tragen. Ausnahmeregelungen zum Arbeitgeberzuschuss in der GKV für Beamte gibt es derzeit in einigen wenigen Bundesländern. Zusätzlich ist der Beitrag vom Einkommen abhängig. Heißt in diesem Fall: Wer mehr verdient, zahlt also auch mehr in die Krankenkasse ein, jedoch nur bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von 51.300 Euro.
Außerdem profitieren Staatsdiener nicht von den allgemeinen Vorzügen einer privaten Krankenversicherung, wie beispielsweise kurze Wartezeiten bei der Terminvergabe, einem viel breiteren Leistungsangebot und der Behandlung vom Chefarzt bei einem Krankenhausaufenthalt.
Die Leistungen der Beihilfe sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. So kann es vorkommen, dass einige Leistungen beihilfefähig sind, die von der GKV nicht übernommen werden. Das können beispielsweise Zuschüsse zu Sehhilfen oder zum Zahnersatz sein. Die genauen Bestimmungen und Regelungen zur Beihilfe finden Beamte in den Beihilfevorschriften in ihrem Bundesland. Besonderheiten der Bundesländer in Sachen ArbeitgeberzuschussWie bereits erwähnt, gibt es in einigen Bundesländern eine Ausnahme zur Arbeitgeberzuschussregelung. Normalerweise erhalten Beamte keinen Anteil vom Chef auf die Beiträge zu ihrer GKV. In der folgenden Tabelle erhalten Sie eine Übersicht über alle Bundesländer und dem derzeitigen Stand zu dieser Thematik. Weiter unten erhalten Sie Einzelheiten zu den Ausnahmen der Bundesländer.
Hamburg führte als erstes Bundesland im Jahr 2018 ein Modell der Bürgerversicherung ein. Jungen Beamten unter 55 Jahren ist es seitdem freigestellt, ob sie sich freiwillig gesetzlich versichern wollen oder privat. Wenn die Wahl auf die GKV fällt, bekommen die Beamten anstatt der Beihilfe den Arbeitgeberanteil ihres Dienstherrn als Pauschale ausgezahlt, so wie alle anderen Arbeitnehmer. Das Ziel hinter der Einführung einer Bürgerversicherung ist es, für mehr Gerechtigkeit in der medizinischen Versorgung zu schaffen. Alle Versicherten profitieren in der Bürgerversicherung, ungeachtet ihres Standes, von den gleichen Leistungen der Krankenkasse.
Eine weitere Sonderregelung im Bereich Beihilfe existiert in Hessen. Hier gilt der Zuschuss nach dem Sachleistungsprinzip. Als Ausgleich dafür, dass freiwillig gesetzlich versicherte Beamte den Krankenkassenbeitrag aus eigener Tasche zahlen müssen, bekommen sie auch Beihilfe für Leistungen, die die GKV bereits übernommen hat. Der Betrag richtet sich dabei nach den gezahlten Versicherungsbeiträgen der Staatsdiener.
Zum 01.01.2020 haben auch vier weitere Bundesländer eine pauschale Beihilfe für Beamte und Beamtenanwärter eingeführt, die sich freiwillig gesetzlich versichern. Die pauschale Beihilfe des Dienstherren zum GKV-Beitrag beträgt 50 Prozent. Beamtenanwärter sollen nun auch aktiv danach gefragt werden, ob sie sich freiwillig gesetzlich mit der pauschalen Beihilfe oder privat mit der individuellen Beihilfe versichern möchten.
Die gesetzlichen Krankenversicherer werden zu Genüge von verschiedensten Testinstituten geprüft. Im Fokus stehen dabei beispielsweise der Umfang der Zusatzleistungen, die Qualität des Bonusprogramms oder der Service und die Kundenorientierung. Wir haben Ihnen auf unserer separaten Seite zum Thema alle aktuellen Testberichte und Testsieger der gesetzlichen Krankenversicherung zusammengetragen: Die besten gesetzlichen Krankenkassen 2022 Beihilfe für Beamte in der privaten KrankenversicherungBeamte genießen viele Vorteile, wenn sie sich für eine private Krankenversicherung für Beamte (PKV) entscheiden. Sie erhalten in der Regel eine Beihilfe von ihrem Dienstherren in Höhe von 50 bis 80 Prozent – dies bedeutet, dass sich der Dienstherr mit diesem Prozentsatz an den Kosten für die medizinische Versorgung und allgemeinen Gesundheitsleistungen beteiligt. Der konkrete Betrag ist von der jeweiligen Lebenssituation und dem Bundesland abhängig. Die verbleibende Versorgungslücke von 20 bis 50 Prozent muss durch eigene Vorsorge in Form einer privaten Restkostenversicherung geschlossen werden. Dafür gibt es spezielle Beihilfetarife bzw. Beihilfeergänzungstarife der privaten Krankenversicherer. Alles weitere zum Thema private Krankenversicherung für Beamte erfahren Sie hier: PKV für Beamte – Infos und Tarifvergleich
Sobald der Beamte einen Arzt aufsucht, muss er für die Behandlung, die Medikamente und für weitere medizinische Dienste erstmal in Vorleistung gehen. Er erhält dann einen Beleg von seinem Arzt, den er bei der Beihilfestelle einreichen muss. Daraufhin erfolgt die anteilige Rückerstattung durch die Beihilfe. Die Rechnung wird außerdem beim PKV-Versicherer eingereicht, um die restlichen Kosten wiederzubekommen.
Der Wechsel von gesetzlicher Krankenkasse zur privaten Krankenversicherung ist in der Regel bindend. Ein Hin- und Herspringen zwischen den Versicherungen, je nach Lebenssituation, soll damit vom Gesetzgeber verhindert werden. Nur unter ganz bestimmten Bedingungen ist nochmal ein Wechsel zurück in die GKV möglich: Um wieder in die GKV zu gelangen, muss der Beamte in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis als Angestellter wechseln. Außerdem darf sein Einkommen dann nicht mehr über der Pflichtversicherungsgrenze liegen. Betrachtet man die Vor- und Nachteile der gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich mit der privaten Krankenversicherung, dann geht es vorrangig um ein Abwägen dieser Vor- und Nachteile. Eine GKV bietet weniger Leistungen, kann jedoch unter Umständen günstiger sein. Je nach persönlicher Situation ergeben sich die Beiträge zur PKV jedoch als noch günstiger. Im Regelfall ist die Beihilfe und eine gute private Restkostenversicherung die bessere Wahl für Beamte. Der Dienstherr übernimmt im besten Fall 80 Prozent der Krankheitskosten und Beamte selbst müssen nur 20 Prozent über eine Restkostenversicherung absichern. Dennoch hängt die Entscheidung von der individuellen Situation ab. Für Beamte ist es empfehlenswert, verschiedene Situationen einmal durchzurechnen und die Versicherungsmodelle und deren Anbieter zu vergleichen.
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Ja, als Beamter haben Sie zu Beginn Ihrer Laufbahn die Wahl, ob Sie weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder in die private Krankenversicherung wechseln möchten. Entscheiden Sie sich für die gesetzliche Absicherung, so sind Sie freiwillig gesetzlich versichert.
Als Beamter erhalten Sie im Gegensatz zu Angestellten keinen Arbeitgeberzuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen (mit Ausnahme in einigen Bundesländern). Dies bedeutet, dass Beamte den kompletten Beitrag zur Krankenversicherung selbst zahlen. Dieser besteht aus 14 Prozent Beitragssatz sowie dem individuellen Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse.
Ein Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist generell sehr schwierig und nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Beamte müssten dafür beispielsweise ihren Beamtenstatus aufgeben.
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