Welche Fächer kann man abwählen Gymnasium Niedersachsen

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Inklusion
Alle öffentlichen Schulen sind inklusive Schulen. Sie ermöglichen allen Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang. Über die Schulform entscheiden die Eltern. In den öffentlichen Schulen werden Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch eine bestehende oder drohende Behinderung werden durch individuell angepasste Maßnahmen unterstützt. Die Leistungsanforderungen können dabei von denen der besuchten Schule abweichen. Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann in folgenden Förderschwerpunkten festgestellt werden:

  • Lernen
  • emotionale und soziale Entwicklung
  • Sprache
  • geistige Entwicklung
  • körperliche und motorische Entwicklung
  • Sehen
  • Hören

Prüfungsergebnisse
Eine detaillierte Auswertung der Ergebnisse der zentralen niedersächsischen Prüfungen wird fortlaufend online zur Verfügung gestellt. Unter www.nibis.de lassen sich so unter anderem der Notenspiegel und die Abiturnoten für ganz Niedersachsen und gegliedert nach den Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde abrufen.

Überblick Schulsystem Niedersachsen

Lesen Sie weiterführende Informationen zum Schulsystem in Niedersachsen:

Änderungen im Schuljahr 2017/2018 in Niedersachsen

Landeskonzept: Medienkompetenz in Niedersachsen - Ziellinie 2020
Menschen jeden Alters, vor allem aber Schülerinnen und Schüler sollen durch breit gefächerte Maßnahmen fit gemacht werden für den kompetenten Umgang mit digitalen Medien. Medienkompetenz und -bildung soll im Unterricht verankert werden und den Schülern Fähigkeiten vermitteln, die auf eine spätere Berufstätigkeit in einer zunehmend digitalisierten Welt vorbereiten. Das Landeskonzept sieht dazu die Qualifizierung von Lehrkräften sowie den Ausbau der IT-Infrastruktur und -Anbindung vor, bezieht aber auch die Eltern- und Erwachsenenbildung mit ein. Die Verankerung der digitalen Medien in der Bildungslandschaft soll bis 2020 erreicht sein. Drei große Referenzprojekte spiegeln aktuell die Umsetzung des Konzeptes in die Praxis wieder:

  • Niedersächsische Bildungscloud
    In diesem virtuellen Klassenzimmer können Schüler und Lehrer miteinander kommunizieren, Materialien tauschen und gemeinsam an Projekten arbeiten. Das funktioniert auch schul- und schulformübergreifend. Auch Externe wie Unternehmen oder Universitäten können eingebunden werden.
  • BBS fit für 4.0
    An vier berufsbildenden Schulen werden "smart factories" als dezentrale Lernwerkstätten eingerichtet. Ziel ist die Vernetzung mit örtlichen Unternehmen und die Annäherung der Schüler an die Industrie 4.0.
  • Digital Deutsch lernen
    Mit aktuellen Sprach-Lern-Apps und entsprechendem Unterrichtsmaterial lernen geflüchtete Kinder und Jugendliche auf geliehenen Tablets in speziellen Sprachlernklassen nicht nur die deutsche Sprache, sondern gleichzeitig den kompetenten Umgang mit digitalen Medien.

Rückkehr zu G9 Zum Schuljahr 2015/2016 wurde in Niedersachsen wieder auf das Abitur nach 13 Schuljahren umgestellt, beginnend mit Jahrgangsstufe 8. Der letzte G8-Jahrgang legt seine Abiturprüfung im Kalenderjahr 2019 ab. Der erste Schuljahrgang wird dann voraussichtlich im Schuljahr 2020/21 sein Abitur nach 13 Jahren erwerben.

Im Mittelpunkt der Abiturreform steht eine Entlastung der Schüler: weniger Wochenstunden, längere Gesamtschulzeit. So wird der Lernstress reduziert, gleichzeitig aber Raum geschaffen, um durchgenommene Themen zu vertiefen oder ganze Themenblöcke einzuschieben. Eine Ausweitung des Curriculums soll nicht erfolgen. Die Schuljahrgänge 5 bis 10 sollen den Sekundarbereich I des Gymnasiums bilden. Die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe wird nun wieder im 11. Schuljahrgang geführt. Leistungsstarke Schülerinnen und Schüler können individuell die Schulzeit verkürzen, indem sie ein Jahr überspringen.

Die Grundschule in Niedersachsen

Einschulung
Schulpflichtig sind in Niedersachsen alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden. Auch jüngere Kinder können auf Antrag der Eltern eingeschult werden. Mit der Aufnahme an die Grundschule werden diese Kinder schulpflichtig. Für Kinder, die schulpflichtig, aber noch nicht schulreif sind, sind Schulkindergärten einzurichten, in denen die Kinder auf den Besuch der 1. Klasse vorbereitet werden.

Fächer/Organisation
Die vierjährige Grundschule gliedert sich in die Schulanfangsphase und die Jahrgänge 3 und 4. Der erste und zweite Schuljahrgang kann als pädagogische Einheit geführt werden, die von den Schülern in ein bis drei Schuljahren durchlaufen wird. Danach wechseln sie in den dritten Schuljahrgang. Werden die Klassen 1 und 2 als pädagogische Einheit geführt, können auch die Klassen 3 und 4 als Einheit geführt werden. Der Fremdsprachenunterricht beginnt in der dritten Klasse.

Leistungsnachweise/Noten/Versetzungsregelungen
Erstmalig am Ende des ersten Schuljahres und dann im zweiten Schuljahrgang erhalten die Kinder ein Berichtszeugnis. Im 3. und 4. Schuljahrgang werden Notenzeugnisse erteilt, die durch Lernentwicklungsberichte ergänzt werden können. Ab dem 4. Schuljahrgang erhalten die Kinder auch eine Note im Fach Englisch.  Versetzungen finden erst nach der zweiten Jahrgangsstufe statt. Die Kinder werden versetzt, wenn die Leistungen mindestens mit "ausreichend" bewertet worden sind. Nicht ausreichende Leistungen können in bestimmtem Umfang ausgeglichen werden.

Vergleichsarbeiten
Alle Bundesländer führen in der 3. Klasse in den Fächern Deutsch und Mathematik einheitlich die Lernstandserhebung VERA 3 durch.
Mit IGLU (Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung)/PIRLS (Progress in International Reading Literacy Study) wird darüber hinaus im fünfjährigen Turnus in allen 16 Bundesländern ein international vergleichender Lesetest in der vierten Jahrgangsstufe durchgeführt. 2016 hat sich Deutschland zum vierten Mal an IGLU/PIRLS beteiligt.
Deutschland beteiligt sich auch an TIMSS (Trends in International Mathematics and Science Study). Im Zentrum dieser Untersuchung stehen mathematische und naturwissenschaftliche Kompetenzen von Grundschulkindern. Sie wird alle vier Jahre durchgeführt, zuletzt 2015.

Übertrittsregelungen
Die Entscheidung über die Schulform, in die die Kinder nach der Grundschule wechseln sollen, treffen die Eltern. Seit dem Schuljahr 2015/2016 wird die Grundschulempfehlung am Ende des 4. Schuljahrgangs durch mindestens zwei Beratungsgespräche ersetzt, in denen die Eltern über die individuelle Lernentwicklung des Kindes informiert werden und Empfehlungen zur Wahl der weiterführenden Schulform gegeben werden.

Seit dem Jahr 2015 ist Niedersachsen wieder zum Abitur nach 9 Jahren (G9) zurückgekehrt. Die letzten Schüler machen im Jahr 2019 ihr Abitur nach 12 Jahren Schulzeit (G8).

Die Oberstufe in Niedersachsen gliedert sich in die Einführungsphase und die Qualifikationsphase.

Die Einführungsphase in Niedersachsen

Die einjährige Einführungsphase findet in Klasse 11 statt.

Die Qualifikationsphase in Niedersachsen

Die Qualifikationsphase in Niedersachsen unterscheidet Kern-, Schwerpunkt-, Ergänzungs- und Wahlfächer. Der Schüler/die Schülerin wählt 2 Schwerpunktfächer aus den Bereichen sprachlicher Schwerpunkt, musisch-künstlerischer Schwerpunkt, gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt, mathematisch-naturwissenschaftlicher Schwerpunkt und sportlicher Schwerpunkt. Die beiden Schwerpunktfächer und ein drittes Prüfungsfach vermitteln ein erhöhtes Anforderungsniveau und werden mit 5 Wochenstunden unterrichtet.

Alle Fächer (außer Sport und dem Seminarfach) müssen sich auf die 3 Aufgabenbereiche sprachlich-literarisch-künstlerisch (SLK), gesellschaftswissenschaftlich (GPR), mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch (MINT) verteilen.

Die Gesamtqualifikation für die Allgemeine Hochschulreife

Die Gesamtqualifikation zur Berechnung der Allgemeinen Hochschulreife berechnet sich folgendermaßen:

  • Insgesamt können 900 Punkte erzielt werden.
  • Die Gesamtpunktezahl zum Bestehen des Abiturs setzt sich zusammen aus 2/3 der Punkte (max. 600 Punkte) aus den Halbjahresnoten und 1/3 (max. 300 Punkte) der Punkte aus den Abiturprüfungen.

Die Allgemeine Hochschulreife ist erreicht wenn der Schüler/die Schülerin mindestens 300 Punkte in der Gesamtqualifikation erreicht hat (neben den anderen Zugangsvoraussetzungen zur Allgemeinen Hochschulreife). Diese 300 Punkte setzen sich zusammen aus:

  • In der Qualifikationsphase müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden.
  • In der Abiturprüfung müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden.

Wann habe ich die Qualifikationsphase bestanden?

  • Es müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden.
  • Es müssen mindestens 32 und höchstens 36 Wochenstunden je Halbjahr eingebracht werden.
  • Es müssen die 5 Abiturprüfungsfächer in die Qualifikationsleistung eingebracht werden.
  • Es muss im Seminarfach eine Facharbeit geschrieben werden.
  • Kein einzubringender Kurs darf mit 0 Punkten bewertet sein.
  • Das 1.-3. Prüfungsfach (12 Kurse) muss in 2-facher Wertung in die Qualifikation eingebracht werden.

Wann habe ich die Abiturprüfung bestanden?

  • Die Punktezahl muss mindestens 100 Punkte betragen.
  • Es werden 4 Fächer schriftlich und 1 Fach mündlich geprüft.
  • In 3 Prüfungsfächern müssen jeweils mindestens 20 Punkte (4-fache Wertung) erzielt werden.

Voraussetzung für die Abiturprüfung

  • Als 1.-3. Prüfungsfach können nur Fächer gewählt werden, die mit 5 Wochenstunden unterrichtet werden (oder Sport mit 6 Wochenstunden).
  • 4.+5. Prüfungsfach müssen mit 3 Wochenstunden unterrichtet werden (Ausnahme: Sport, Latein, in der 11.Klasse begonnene Fremdsprache mit 4 Wochenstunden).
  • 1.+2. Prüfungsfach müssen die beiden Schwerpunktfächer sein.

Als Schlussbemerkung möchte ich noch anfügen, dass Niedersachsen das Oberstufen-Gesetz dermaßen umständlich geschrieben und gestaltet hat, dass einer Schülerin/einem Schüler schon beim Lesen die Lust auf die Oberstufe vergehen kann. Das geht auch einfacher, wie die vielen Beispiele aus den anderen Bundesländern zeigen.

Oberstufen-Verordnung Niedersachsen

Leitfaden Abitur Niedersachsen

Zuletzt aktualisiert am 29. Mai 2022 um 05:56 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.


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