Die Liste der Kernreaktoren in Deutschland umfasst Kernkraftwerke, die in Betrieb oder abgeschaltet sind, Kernkraftwerke ohne Betriebsaufnahme und Forschungsreaktoren.
Während bei den ersten kerntechnischen Versuchsanlagen im Dritten Reich im Rahmen des Uranprojekts 1940–1945 zwar der Nachweis der Neutronenvermehrung, jedoch keine sich selbstständig erhaltende Kettenreaktion erreicht werden konnte, wurden in Deutschland zwischen 1957 und 2004 etwa 110 kerntechnische Anlagen in Betrieb genommen. Dabei muss zwischen Kernreaktoren zur Energiegewinnung und Forschungsreaktoren unterschieden werden. Als erste Kernreaktoren gingen im Oktober bzw. Dezember 1957 der Forschungsreaktor München in Garching (BRD) und der Rossendorfer Forschungsreaktor (DDR) in Betrieb. Das Kernkraftwerk Kahl ging im Juni 1961 als erstes Kernkraftwerk ans Netz. Als letzter kommerzieller Kernreaktor wurde 1989 der Block 5 des Kernkraftwerks Greifswald mit dem Netz synchronisiert. Der Ausbildungskernreaktor Dresden erhielt 2004 als bislang letzter Forschungsreaktor seine Betriebsgenehmigung. Am 1. Januar 1960 trat in Westdeutschland das Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (kurz Atomgesetz) in Kraft. Seitdem wurde es mehrfach geändert und ergänzt. Seit der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 15. Juni 2000 (dem sogenannten Atomkonsens) ist die Nutzung der vorhandenen Kernkraftwerke zeitlich begrenzt und es gilt ein Neubauverbot (keine Genehmigungen für den Bau neuer Kernkraftwerke). Die Forschung auf dem Gebiet der Kerntechnik ist vom Atomkonsens unberührt. Der Kernenergie-Konsens-Vertrag legt eine noch zu erzeugende Strommenge („Reststrommenge“) für jedes Kernkraftwerk fest. Grundsätzlich können diese sogenannten Reststrommengen von älteren Kraftwerken auf neuere übertragen werden, umgekehrt nur in Ausnahmefällen. Hat ein Kernkraftwerk seine zugeteilte Reststrommenge erzeugt, muss es abgeschaltet werden. Die getroffenen Abmachungen wurden durch das Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität vom 22. April 2002 umgesetzt.[1] Damals war vorgesehen, dass die ursprünglich 19 kommerziell genutzten Kernkraftwerksblöcke bis 2021 abgeschaltet werden. Zwei Kernkraftwerke, Stade und Obrigheim, wurden in den Jahren 2003 und 2005 abgeschaltet; der Block 2 des Kernkraftwerks Neckarwestheim sollte als letztes vom Netz gehen. Somit waren zum Ende der Regierungsbeteiligung der SPD im Jahr 2009 noch 17 kommerziell genutzte Kernkraftwerksblöcke und 11 Forschungsreaktoren, davon 6 Unterrichtsreaktoren, in Betrieb. Die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag beschloss am 28. Oktober 2010 eine Laufzeitverlängerung, nachdem diese zuvor vom schwarz-gelben Bundeskabinett gebilligt wurde. Im Schnitt sollten die Kernkraftwerke zwölf Jahre länger in Betrieb sein als der Atomkonsens aus dem Jahr 2000, geschlossen zwischen der rot-grünen Regierung (Schröder/Fischer) und der Atomwirtschaft, vereinbart war. Am 8. Dezember 2010 wurde das Gesetz zur Laufzeitverlängerung von Bundespräsident Christian Wulff unterschrieben. Die SPD-geführten Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz reichten gegen dieses Gesetz am 28. Februar 2011 Klage beim Bundesverfassungsgericht ein.[2] Aufgrund der Nuklearunfälle von Fukushima teilte die Bundeskanzlerin am 15. März 2011 ein „Atom-Moratorium“ mit, womit die sieben ältesten deutschen Kernkraftwerke während des Moratoriums abgeschaltet werden sollten[3] – dies entsprach vermutlich nicht der Rechtslage, da die Regierung nicht ohne weiteres ein vom Parlament erlassenes Gesetz außer Kraft setzen darf.[4] Dieses Atom-Moratorium beinhaltete des Weiteren eine auf drei Monate befristete Aussetzung der Laufzeitverlängerung und die Abschaltung der sieben ältesten deutschen Kernkraftwerke während dieses Moratoriums.[3][5] Der hiervon neben anderen betroffene Konzern RWE reichte am 1. April 2011 Klage gegen die Abschaltung des Kernkraftwerks Biblis A beim zuständigen Hessischen Verwaltungsgerichtshof ein. RWE berief sich auf die fehlende Rechtsgrundlage für das Moratorium.[6] Mit dem Inkrafttreten der Novellierung des Atomgesetzes am 6. August 2011 verloren die sieben ältesten Kernkraftwerksblöcke Deutschlands sowie das Kernkraftwerk Krümmel endgültig ihre Betriebsgenehmigung. Der Plan, einen der Blöcke als Reserve vorzuhalten, wurde von der Bundesnetzagentur Ende August 2011 verworfen.[7] Die verbliebenen neun Blöcke, wovon drei noch im Betrieb sind, müssen gemäß dem Atomgesetz bis spätestens Ende 2022 abgeschaltet werden, Grafenrheinfeld wurde zum 28. Juni 2015, Gundremmingen B zum 31. Dezember 2017, Philippsburg 2 zum 31. Dezember 2019, Grohnde zum 30. Dezember 2021 und Brokdorf und Gundremmingen C zum 31. Dezember 2021 abgeschaltet.
In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen: Hersteller, Baureihe Hilf der Wikipedia, indem du sie recherchierst und einfügst.Kernkraftwerk nennt man alle Leistungsreaktoren und Prototypanlagen, die zur kommerziellen Stromerzeugung genutzt werden. Die hervorgehobenen Reaktoren befinden sich in Betrieb.
Anmerkungen
Diese Liste enthält geplante Kernkraftwerke, für die ein Genehmigungsantrag eingereicht und abgelehnt wurde, sowie Kernkraftwerke, die teilweise gebaut oder fertiggestellt wurden, aber nie in Betrieb gingen. Dunkelgrau hinterlegt sind diejenigen Kernkraftwerke, deren Bau begonnen wurde.
„Forschungsreaktor“ nennt man Kernreaktoren, die nicht der Stromerzeugung dienen, sondern überwiegend Forschungszwecken (kern- und materialtechnischen Untersuchungen, Isotopenproduktion für Medizin und Technik). Die folgende Liste ist nach der Inbetriebnahme der Forschungsreaktoren sortiert. Gelb markierte Reaktoren sind noch in Betrieb.
Stand: Dezember 2019 Daneben wurden während des Zweiten Weltkriegs im deutschen Uranprojekt eine Reihe von Versuchsreaktoren konstruiert, die jedoch allesamt nicht kritisch wurden. Der letzte dieser Versuche war der Forschungsreaktor Haigerloch, ein Schwerwasserreaktor, der durch das Kaiser-Wilhelm-Institut für Physik im März/April 1945 in einem Felsenkeller im hohenzollerischen Haigerloch aufgebaut wurde.
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