Wie bekomme ich Sozialversicherungsnummer

Normalerweise findet man die Nummer auf dem Sozialversicherungsausweis. Ist der Ausweis abhanden gekommen, kann man auch auf der Rentenauskunft, die man jährlich erhält, nachschauen. Rentenversicherungsnummer und Sozialversicherungsnummer sind identisch.

Lässt sich die Nummer tatsächlich nicht in den Unterlagen finden, kann man sich an die Datenstelle der Rentenversicherung wenden. Im Notfall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die SV-Nummer beim Rentenversicherungsträger anfragt.

Sie können Ihre Sozialversicherungsnummer nicht finden? Dann können Sie hier erfahren, wie Sie eine Neuausstellung beantragen.

Sozialversicherungsnummer beantragen

Seit dem Jahr 2005 wird jeder Person schon bei ihrer Geburt eine Nummer zugewiesen. Früher erhielt man einen Sozialversicherungsausweis, auf dem die Nummer stand.

Falls man zum ersten Mal in ein Beschäftigungsverhältnis eintritt, indem man zum Beispiel als Jugendlicher eine Ausbildung beginnt, kann man die Sozialversicherungsnummer bei seiner Krankenkasse beantragen. Die Nummer kommt dann von der zuständigen Rentenversicherung. Der Arbeitnehmer erhält sie in Form eines Sozialversicherungsausweises, der in DIN A 4 ausgefertigt ist und den man unbedingt aufbewahren sollte.

  • Eine andere Möglichkeit, seine Sozialversicherungsnummer zu erfragen, besteht über die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV). Hat man seinen Sozialversicherungsausweis verlegt und die Nummer vergessen, erhält man von dort die gewünschte Information.

Da die Nummer bereits bei der Geburt zugeordnet wird (seit 2005), dauert es in der Regel nicht lange, bis man sie von der Rentenversicherung erhält.

Übrigens kann sie auch der Arbeitgeber bei Aufnahme einer Beschäftigung erfragen. Er kann dafür die persönlichen Daten, die er vom Arbeitnehmer erhalten hat, verwenden. Durch die Angabe des Namens, des Geburtsjahres, des Wohnortes und des Geschlechts werden dann die Sozialabgaben der richtigen Person zugeordnet und auf dem richtigen Rentenkonto verbucht.

Rentenversicherungsnummer gleich Sozialversicherungsnummer?

Zwischen beiden Nummern besteht tatsächlich kein Unterschied, sie sind identisch. Wer also seine Sozialversicherungsnummer sucht, kann auf seiner Rentenauskunft nachschauen, wer seine Rentenversicherungsnummer benötigt, kann den Sozialversicherungsausweis nehmen und die Nummer dort abschreiben.

  • Aufgrund der identischen Nummer wird den Sozialversicherungsbeiträge- und Rententrägern die Arbeit wesentlich erleichtert. Sie müssen, genau wie der Versicherungspflichtige, nicht mit zwei verschiedenen Versicherungsnummern hantieren. Je mehr Nummern man verwendet, umso leichter schleichen sich bekanntlich Fehler ein.

Aufbau der Sozialversicherungsnummer

Für jede Person existiert in Deutschland nur eine einzige Sozialversicherungsnummer, sie ist also beispielsweise nicht auf Angehörige übertragbar. Wie die Nummer aufgebaut ist, wird im Sozialgesetzbuch VI geregelt.

Dort ist die Reihenfolge der insgesamt 12 Stellen festgeschrieben:

  • Zuständiger Rentenversicherungsträger (Zeichen 1 und 2)
  • Geburtsdatum (TTMMJJ, Stellen 3 bis 8)
  • Anfangsbuchstabe des Nach- oder Geburtsnamens (Stelle 9)
  • Geschlechtskennziffer (Stelle 10 und 11)
  • Prüfziffer (Stelle 12)

Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: § 18h Ausstellung des Sozialversicherungsausweises »
  2. Deutsche Rentenversicherung: Sozialversicherungsausweis »

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.

Mit deiner Sozialversicherungsnummer weist du deine Mitgliedschaft im deutschen Sozialversicherungssystem nach. Mit ihr sollen der unberechtigte Bezug von Sozialleistungen aber auch Schwarzarbeit unterbunden werden. Dein Arbeitgeber benötigt die Sozialversicherungsnummer wiederum zur korrekten Verrechnung der Versicherungsbeiträge.

Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Du bist als Arbeitnehmer dazu verpflichtet, deinem Arbeitgeber vor Aufnahme einer neuen Beschäftigung den Sozialversicherungsausweis vorzulegen. Solltest du deinen Sozialversicherungsausweis verloren haben, bist du zudem verpflichtet, den Verlust sofort zu melden.

Dein Arbeitgeber ist wiederum verpflichtet, die Vorlage deines Sozialversicherungsausweises von dir zu verlangen. Spätestens wenn du zu deinem neuen Job antrittst.

Übrigens: Bis Januar 2009 galt eine Mitführungspflicht für den Sozialversicherungsausweis. Diese ist mittlerweile abgeschafft. Lediglich bestimmte Berufsgruppen sind verpflichtet, den Sozialversicherungsausweis oder ein anderes Dokument zur Identifizierung – wie Personalausweis oder Pass – mit sich zu führen.

Diese Mitführungs- und Vorlagepflicht gilt für bestimmte Berufsgruppen aus konkreten Wirtschaftsbereichen. Dazu gehören unter anderem das Gaststättengewerbe, das Logistik- und Speditionsgewerbe, das Baugewerbe, das Personenbeförderungsgewerbe und das Gebäudereinigungsgewerbe.

Keine Bange: Solltest du in einem Wirtschaftsbereich arbeiten, bei dem die Mitführungs- und Vorlagepflicht eines Ausweises vorgeschrieben ist, wirst du von deinem Arbeitgeber über diese Pflicht in Kenntnis gesetzt.

Sozialversicherungsausweis und Arbeitslosengeld

Du benötigst deinen Sozialversicherungsausweis nicht nur zur Vorlage bei deinem Arbeitgeber, sobald du einer neuen Tätigkeit nachgehst, sondern auch, wenn du eine Sozialleistung beantragst. Hierzu gehört etwa der Bezug von Arbeitslosengeld. Auf diese Weise soll der Missbrauch von Sozialleistungen unterbunden werden.

So setzt sich die Sozialversicherungsnummer zusammen

Die Sozialversicherungsnummer ist immer zwölfstellig und setzt sich aus Ziffern und Buchstaben zusammen.

Ein Beispiel, wie die Nummer aussehen kann: 65 160886 M 50 3

Die erste und zweite Stelle der Ziffer sind die Bereichsnummer des Rentenversicherungsträgers, der die Sozialversicherungsnummer ursprünglich vergeben hat. Danach folgt dein Geburtsdatum in dem Format TTMMJJ.

An neunter Stelle folgt der Anfangsbuchstabe deines Geburtsnamens. 10 und 11 sind für die Seriennummer reserviert, die sich bei Männern zwischen 00 und 49 und bei Frauen zwischen 50 und 99 bewegt. Zum Abschluss folgt die Prüfziffer.

Die Sozialversicherungsnummer und die private Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente wird für unsere Generation nicht mehr ausreichen. Deshalb machen sich immer mehr Menschen Gedanken zur privaten Altersvorsorge.

Sobald du dich für ein Modell wie eine Riester-Rente – eine privat finanzierte Rente mit staatlichen Zulagen – entscheidest, und die staatlichen Zulagen beantragt werden müssen, benötigt dein zuständiger Versicherungsanbieter deine Zulagenummer, die im Normalfall mit der Sozialversicherungsnummer übereinstimmt.

Wie bekomme ich meine Sozialversicherungsnummer?

Sobald du ins Berufsleben startest – egal ob in eine Ausbildung, ein Praktikum oder eine Festanstellung – bekommst du von der Deutschen Rentenversicherung ein Schreiben mit deinem Sozialversicherungsausweis zugesandt. Darin sind dein Name, dein Geburtstag und natürlich deine Sozialversicherungsnummer zu finden. Du bekommst deine sie also automatisch, sobald du ins Berufsleben startest und musst deine Sozialversicherungsnummer nicht extra beantragen.

Übrigens: Beamte, Richter und Soldaten haben einen besonderen Status. Sie sind versicherungsfrei und erhalten daher keine Sozialversicherungsnummer.

Wo kann ich meine Sozialversicherungsnummer beantragen?

Sobald du einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehst, bekommst du deinen Sozialversicherungsausweis bzw. deine Sozialversicherungsnummer automatisch zugesandt. Sobald du dich also in einem Angestelltenverhältnis befindest, auch wenn es sich „nur“ um ein Praktikum oder einen Minijob handelt, bekommst du deinen Sozialversicherungsausweis.

Übrigens musst du dafür selbst gar nicht aktiv werden. Das macht dein Arbeitgeber, der dich als Angestellten meldet. Danach übernehmen deine Krankenkasse oder die Minijob-Zentrale alles Weitere.

Was unternehme ich, wenn ich meine Sozialversicherungsnummer verloren habe?

Der Sozialversicherungsausweis ist ein wichtiges Dokument, das du an einem sicheren Ort aufbewahren solltest. Wenn du den Ausweis dennoch einmal verlieren solltest, ist das aber kein Grund zur Panik. Du kannst deinen Sozialversicherungsausweis bei Verlust einfach bei deiner zuständigen Krankenkasse neu anfordern. Alternativ kann auch dein Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis neu beantragen.

Sobald du deiner Krankenkasse den Verlust deines Sozialversicherungsausweises meldest, setzt sich diese mit deinem Rentenversicherungsträger in Verbindung und beantragt für dich einen Ersatzausweis. Hast du nicht nur den Ausweis verloren, sondern auch kein Dokument zur Hand, in dem deine Sozialversicherungsnummer zu finden ist, wird nicht nur ein neuer Ausweis, sondern direkt auch eine neue Sozialversicherungsnummer beantragt.

Sobald du einen Antrag auf Neuausstellung deines Sozialversicherungsausweises bei deiner Krankenkasse gestellt hast, nimmt die Bearbeitungszeit mehr als einen Monat in Anspruch. In der Regel musst du mit einer Bearbeitungszeit von etwa sechs Wochen rechnen. Daher solltest du dich so früh wie möglich um Ersatz kümmern, sollte dein Sozialversicherungsausweis einmal verloren gehen.