Was passiert wenn ich im ausland positiv getestet werde

Wenn Sie mit Bus und Bahn fahren müssen oder mit dem Flugzeug fliegen: Beachten Sie überall die AHA-Formel! Tragen Sie in Bussen, Straßenbahnen, S-Bahnen und Zügen, im Bahnhof, am Bahnsteig, an Haltestellen, im Flughafen und im Flugzeug eine OP-Maske, eine FFP2-Maske oder eine FFP3-Maske. Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Reisenden und zum Personal ein.

Diese Nachweise sollten Sie auf Reisen dabei haben

Genesene:

  • schriftlicher oder digitaler Nachweis der Corona-Infektion, zum Beispiel Nachweis mit PCR-Test
  • Die Infektion sollte mindestens 28 Tage und höchstens 3 Monate zurückliegen.

Geimpfte:

  • Impfpass (gelbes Impfbuch oder digitaler Impf-Nachweis) oder Ersatz-Bescheinigung über die Corona-Schutzimpfung mit zugelassenen COVID-19-Impfstoffen
  • Sie müssen vollständig geimpft sein. Das heißt: Ihre letzte notwendige Einzel-Impfung sollte vor mindestens 14 Tagen gewesen sein.

Negativ Getestete:

  • gilt für Personen, die noch nicht vollständig geimpft sind oder nicht von einer COVID-19-Erkrankung genesen sind
  • Es muss ein negatives Testergebnis mit PCR-Test oder in einigen Fällen ein Schnelltest vorliegen. Die Regeln sind unterschiedlich. Bitte vorher informieren: Welche Regeln gelten am Reise-Ziel? Welcher Test wird anerkannt? Wie viele Stunden ist das Test-Ergebnis gültig?

Nutzen Sie den digitalen Impf-Nachweis! Das digitale EU COVID-Zertifikat erleichtert das Reisen in den EU-Ländern. Alle wichtigen Informationen zum digitalen Impfnachweis finden Sie hier (nicht in Leichter Sprache).

In welche Länder darf ich reisen? Was muss ich beachten?

Hier finden Sie die aktuellen Reise-Warnungen des Auswärtigen Amtes und Sicherheits-Hinweise für alle Länder. (nicht in Leichter Sprache)

  • Sicherheits-Hinweise machen auf ein besonderes Risiko aufmerksam.
  • Reise-Warnung heißt: Bitte reisen Sie zurzeit nicht in dieses Land ein, weil eine Gefahr für Ihre Gesundheit und Ihr Leben besteht. Zurzeit gibt es für sehr viele Länder eine Reise-Warnung wegen Corona.
  • Reise-Hinweise sind Informationen zum Beispiel über die Einreise-Regeln oder medizinische Hinweise für ein bestimmtes Land. Auf der Seite Aktuelle Informationen für Reisende finden Sie weitere wichtige Informationen im Überblick. (nicht in Leichter Sprache)

Die digitale Reise-Anmeldung

Die digitale Einreise-Anmeldung, kurz DEA, ist Pflicht für alle Reisenden, die sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Risiko-Gebiet oder einem Gebiet mit hohen Corona-Zahlen aufgehalten haben. Diese Risiko-Gebiete finden Sie auf der Internet-Seite des Robert Koch-Instituts. 

Die DEA muss vor der Abreise über die Internet-Seite https://www.einreiseanmeldung.de/ durchgeführt werden. Die Bestätigung der DEA muss bei Einreisen mit dem Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus vorgelegt werden. 

Sie haben keinen Computer und kein Smartphone? Oder die DEA-Internet-Seite ist nicht erreichbar? Dann können Sie eine Ersatz-Mitteilung auf Papier vorlegen. Hier können Sie das Formular herunterladen. 

Test-Pflicht bei der Flug-Einreise nach Deutschland

Alle Menschen, die mit dem Flugzeug in Deutschland einreisen wollen, müssen sich vor dem Flug auf das Corona-Virus testen lassen. Das gilt für Menschen aus anderen Ländern und für Menschen, die von einer Reise zurückkehren. Für Kinder unter 6 Jahren gibt es keine Test-Pflicht.

Nur mit einem negativen Test-Ergebnis darf man mitfliegen!

Niemand kann zu einem Test gezwungen werden. Aber ohne einen gültigen negativen Test-Nachweis ist die Einreise in Deutschland mit dem Flugzeug verboten.

Sie müssen sich im Ausland selbst um den Test kümmern und dafür in ein Test-Zentrum gehen. Den Test müssen Sie selbst bezahlen. 

Das Test-Ergebnis müssen Sie vor dem Abflug beim Flug-Unternehmen vorlegen. Der Test darf höchstens 48 Stunden alt sein. Er darf also frühestens 2 Tage vor der Einreise nach Deutschland gemacht werden. Wenn das nicht möglich ist, kann vielleicht das Flug-Unternehmen vor der Abreise den Test durchführen. Bitte fragen Sie rechtzeitig dort nach.

Test-Pflicht bei Auslands-Reisen mit Auto oder Bahn

Die Test-Pflicht bei der Einreise aus dem Ausland gilt auch, wenn Sie mit dem Auto oder der Bahn aus einem Risiko-Gebiet oder aus einem Gebiet mit hohen Corona-Zahlen kommen. Hier finden Sie eine Liste mit aktuellen Risiko-Gebieten.

Wenn Sie aus Risiko-Gebieten mit der Bahn einreisen, kontrolliert das Bahn-Unternehmen die Test-Ergebnisse. Wenn der Corona-Test positiv ist oder wenn kein Test-Nachweis vorgelegt wird, dann dürfen Sie nicht mit der Bahn mitreisen. 

Wenn Sie aus Risiko-Gebieten mit dem Auto einreisen, werden in der Nähe der Grenze Stichproben zur Kontrolle durchgeführt. 

Welche Tests zur Einreise werden anerkannt?

Folgende Test-Verfahren werden anerkannt:

  • Schnell-Tests, die die Empfehlungen von der Welt-Gesundheits-Organisation WHO erfüllen und von medizinischem Personal durchgeführt werden. Angaben zum Test-Hersteller müssen gut erkennbar sein.
  • Labor-Tests oder PCR-Tests

Außerdem müssen Sie Ihr negatives Test-Ergebnis nachweisen. Dieser Test-Nachweis ist ein Dokument auf Papier oder ein elektronisches Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache.

Welche Test-Verfahren werden nicht anerkannt?

  • Selbst-Tests
  • Antikörper-Tests

Test-Ergebnis positiv: Darf ich in Deutschland einreisen?

Nein. Das Flug-Unternehmen darf Sie nicht mitnehmen. Sie können nur mit einem negativen Test-Ergebnis mit dem Flugzeug in Deutschland einreisen oder nach Deutschland zurückkehren.

Bei einem positiven Test-Ergebnis müssen Sie im Reise-Land bleiben. 

Sie müssen sich an die Corona-Regeln im Reise-Land halten. Sie dürfen also keinen direkten Kontakt mit anderen Menschen haben und müssen in Quarantäne gehen. Sie müssen sich bei der zuständigen Stelle vor Ort melden. 

Dafür sind Sie selbst verantwortlich. Sie müssen auch alle Kosten selbst bezahlen.

Reisen in Risiko-Gebiete

Risiko-Gebiete sind Gebiete, in denen es Gefahren für Gesundheit und Leben gibt. Zum Beispiel ein hohes Risiko, dass man sich mit dem Corona-Virus ansteckt. 

Wenn das Risiko für eine Ansteckung mit dem Corona-Virus besonders hoch ist, spricht man von einem Hoch-Inzidenz-Gebiet. Das wird daran gemessen, wie viele Menschen sich in den letzten 7 Tagen dort angesteckt haben. Dafür gibt es eine Zahl: die „7-Tage-Inzidenz“. In einem Hoch-Inzidenz-Gebiet ist die 7-Tage-Inzidenz über 200.

Hoch-Risiko-Gebiete sind Gebiete mit vielen Ansteckungs-Fällen oder wenn dort viele schwere Krankheits-Verläufe aufgetreten sind. In einem Hoch-Risiko-Gebiet ist die 7-Tage-Inzidenz deutlich über 100.

Wenn in einem Gebiet veränderte Arten vom Corona-Virus aufgetreten sind, spricht man von einem Virus-Varianten-Gebiet. Veränderte Virus-Arten nennt man auch Mutationen. In Virus-Varianten-Gebieten gibt es ein besonderes Risiko, sich anzustecken. Zum Beispiel, weil der Impf-Schutz für die veränderten Viren nicht wirkt.

Die aktuellen Risiko-Gebiete, Hoch-Inzidenz-Gebiete und Virus-Varianten-Gebiete finden Sie auf der Internet-Seite des Robert Koch-Instituts. 

Das müssen Sie beachten:

Wenn Sie 10 Tage vor der Einreise oder Rückreise nach Deutschland in einem Risiko-Gebiet waren, müssen Sie in Deutschland für 10 Tage in Quarantäne. Das heißt: zu Hause bleiben und keine Kontakte zu anderen Menschen.  

Außerdem müssen Sie vor der Ankunft in Deutschland die digitale Einreise-Anmeldung ausfüllen und den Nachweis über diese Anmeldung haben.

Quarantäne-Pflicht bei Einreise oder Rückreise nach Deutschland

Wenn Sie 10 Tage vor der Einreise oder Rückreise nach Deutschland in einem Hoch-Risiko-Gebiet waren, dann müssen Sie in Deutschland für 10 Tage in Quarantäne. Das heißt: direkt nach Hause fahren, dort bleiben und keinen direkten Kontakt zu anderen Menschen haben.

Wenn Sie 10 Tage vor der Einreise oder Rückreise nach Deutschland in einem Virus-Varianten-Gebiet waren, dann müssen Sie in Deutschland für 14 Tage in Quarantäne. Beachten Sie bitte die Quarantäne-Regeln in Ihrem Bundesland.

Außerdem müssen Sie vor der Ankunft in Deutschland die digitale Einreise-Anmeldung ausfüllen und den Nachweis über diese Anmeldung haben.

Ende der Quarantäne

Für Einreisende aus Hoch-Risiko-Gebieten

Sie können die Quarantäne zu Hause vorzeitig beenden, wenn Sie einen Impf-Nachweis oder einen Genesenen-Nachweis über die Internet-Seite https://www.einreiseanmeldung.de übermitteln.

Es gibt auch eine andere Möglichkeit: Ab dem 5. Tag der Quarantäne können Sie sich „frei testen“. Dafür müssen Sie ein aktuelles negatives Test-Ergebnis übermitteln. Die

Quarantäne endet mit dem Zeitpunkt der Übermittlung. Für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne nach dem Aufenthalt in einem Hoch-Risiko-Gebiet nach dem 5. Tag der Einreise automatisch.

Für Einreisende aus Virus-Varianten-Gebieten

Nach einem Aufenthalt in Virus-Varianten-Gebieten sind auch Personen mit Test-Nachweis, Genesenen-Nachweis oder Impf-Nachweis zu einer 14-Tage-Quarantäne verpflichtet.

Es kann sein, dass ein Virus-Varianten-Gebiet während der Quarantäne-Zeit in Deutschland herabgestuft wird. Das heißt, es ist dann „nur noch“ ein Hoch-Risiko-Gebiet. Dann gelten Regeln für Hoch-Risiko-Gebiete.

Vollständig geimpfte Personen können die Quarantäne beenden, wenn das Robert Koch-Institut ihren Impfstoff als wirksam gegen den Virus im Virus-Varianten-Gebiet bewertet hat.

Die Quarantäne endet automatisch, wenn das betroffene Gebiet nicht mehr unter www.rki.de/risikogebiete gelistet ist („Entlistung“).

Quarantäne-Pflicht für geimpfte Kontakt-Personen?

Sie wurden schon 2 Mal geimpft? Und Sie hatten engen Kontakt zu Reisenden, die aus einem Risiko-Gebiet zurückgekehrt sind oder sogar an COVID-19 erkrankt sind?

Dann kann es trotzdem sein, dass Sie als Kontakt-Person in Quarantäne gehen müssen, wenn beim Reisenden eine Infektion nachgewiesen wurde. Eine Quarantäne wird vom Gesundheits-Amt angeordnet.