Was können rentner von der steuer absetzen 2022

Viele Ruheständler sind steuerpflichtig – und müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Doch das heißt nicht automatisch, dass sie auch Steuern zahlen müssen. Wir haben die 10 wichtigsten Steuertipps für Rentner zusammengestellt.

1. Spenden

Zuwendungen an Kirche, Wohlfahrtsverbände oder Parteien mindern Ihre Steuer. Bei Spenden bis 200 Euro (ab 2021: 300 Euro) reicht eine Kopie des Kontoauszugs als Nachweis der Zahlung aus. Bei höheren Spenden müssen Sie den offiziellen Spendenbeleg nach amtlichem Vordruck nachweisen können, wenn das Finanzamt nachfragt.

2. Krankheitskosten

Selbst getragene Ausgaben für Ihre Gesundheit können Sie als außergewöhnliche Belastungen abziehen – soweit die Kosten die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen. Meist haben Senioren keine Kinder, für die Sie Kindergeldanspruch haben, in diesem Fall tragen sie mindestens 4 Prozent der Gesamteinkünfte selbst. Erst wenn die Krankheitskosten höher sind, ergibt sich ein Steuervorteil. Es lohnt sich daher, alle Ausgaben in die Steuererklärung einzutragen.

Abzugsfähig sind zum Beispiel Kosten für verschriebene Medikamente, Zahnersatz, Brillen, Hilfsmittel wie Prothesen oder Krankenhausaufenthalte, aber auch Batterien für Hörgeräte. Erstattungen der Krankenkasse müssen Sie hier abziehen. Zudem dürfen Sie auch den selbst gezahlten Anteil für Kurkosten oder Physiotherapie absetzen. Lassen Sie sich aber vor Kurantritt unbedingt ein amtsärztliches Attest ausstellen, welches bescheinigt, dass dieser Aufenthalt medizinisch notwendig ist.

Was können rentner von der steuer absetzen 2022

Ein weiterer Steuertipp für Rentner: Bündeln Sie die Kosten in einem Jahr – so haben Sie bessere Chancen, mehr geltend zu machen, weil der zumutbare Eigenanteil überschritten wird.

Lesen Sie mehr zum Thema in unserem Beitrag Zahnarztkosten absetzen

3. Hausnotrufsystem

Rentner, die allein im eigenen Haushalt wohnen und ein Hausnotrufsystem eingerichtet haben, können dieses nun laut Finanzgericht Baden-Württemberg auch steuerlich geltend machen – als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen. Dabei werden 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 Euro, direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen. (Urteil vom 11.06.2021, 5 K 2380/19, siehe auch FG Sachsen, 2 K 323/20).

In betreuten Einrichtungen waren die Kosten für das Hausnotrufsystem auch bereits vorher abzugsfähig (VI R 18/14).

4. Pauschale Fahrtkosten bei Behinderung

Neben dem Behinderten-Pauschbetrag können Rentner auch Fahrtkosten steuerlich abziehen. Dafür muss ein Grad der Behinderung von mindestens 80 Prozent oder mindestens 70 Prozent mit Merkzeichen G oder aG vorliegen. Dann können Sie pauschal 900 Euro absetzen. Hier rechnet das Finanzamt 3.000 km je 0,30 Euro.

Bei Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ können Sie für alle Privatfahrten bis zu insgesamt 15.000 Kilometer je 30 Cent geltend machen. Dem Finanzamt müssen Sie dafür entweder ein Fahrtenbuch vorlegen oder die Fahrten mit einer Inspektionsrechnung nachweisen. Sind beide Ehepartner behindert, können Sie die Kosten doppelt abziehen, selbst wenn Sie nur ein gemeinsames Auto benutzen.

Was können rentner von der steuer absetzen 2022
Neu ab 2021: Menschen mit diesen Graden der Behinderung steht neben dem Behinderten-Pauschbetrag die Fahrtkostenpauschale ab 2021 gesetzlich zu. Anders als 2020 müssen Sie für das Jahr 2021 dann keine Nachweise mehr erbringen.

5. Werbungskosten

Von Ihrer Rente erhalten Sie eine Pauschale von 102 Euro automatisch steuerfrei. Können Sie höhere Ausgaben wie Kosten für Rentenberater nachweisen, so erkennt das Finanzamt auch diese Ausgaben an. Absetzen können Sie beispielsweise: Gewerkschaftsbeiträge, Kontoführungsgebühren, Rechtsberatungs- und Prozesskosten, die Sie im Zusammenhang mit der Beantragung der Rente tragen mussten, aber auch Steuerberatungskosten, etwa für WISO Steuer.

6. Haushaltshilfe

Kosten für eine Haushaltshilfe oder einen ambulanten Pflegedienst, der zu Ihnen in die Wohnung kommt, dürfen Rentner in der Steuererklärung geltend machen. Dafür können Sie 20 Prozent der Lohnzahlungen bzw. der Rechnung von maximal 20.000 Euro im Jahr steuermindernd ansetzen. Berücksichtigt werden davon 20 Prozent, also maximal 4.000 Euro.

Bei Anstellung auf 450-Euro-Basis beträgt die Anrechnung ebenfalls 20 Prozent, maximal jedoch 510 Euro. Ausgaben für Essen auf Rädern können nicht als haushaltsnahe Dienstleistung, jedoch als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden. (Urteil des Finanzgerichts Münster vom 15.07.2011, 14 K 1226/10).

7. Pflegeheim

Die Unterbringung in Pflege-, Altenheim oder einer Seniorenresidenz kann ein Loch in den Geldbeutel reißen. In bestimmten Fällen dürfen Senioren die Kosten aber als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Und zwar dann, wenn sie nachweislich wegen Pflegebedürftigkeit, Behinderung oder Krankheit im Heim untergebracht werden müssen. Wichtig: Die Pflegebedürftigkeit müssen Sie dem Finanzamt nachweisen. Hierfür muss mindestens ein Pflegegrad zwischen II und V bestehen.

Nicht absetzbar sind allerdings die Kosten als außergewöhnliche Belastung dann, wenn Sie aus altersbedingten Gründen ins Heim gezogen sind. Hier können Sie Ausgaben höchstens im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistung angeben, zum Beispiel für Koch- oder Putzhilfe.

Weitere Steuertipps für Rentner gibt es in unserem Beitrag: Pflege-Pauschbetrag

8. Versicherungsbeträge

Rentner, die eine gesetzliche Rente beziehen, sollten dem Finanzamt in der Steuererklärung jeden Cent für Versicherungsbeiträge auflisten. Dabei sind folgende Arten zu unterscheiden:

  • Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beitragszahlungen sind in Höhe der Grundversorgung voll als Sonderausgaben abziehbar.
  • Sonstige Versicherungsbeiträge: Beiträge (Kfz-Haftpflicht, Privathaftpflicht, etc.) wirken sich steuerlich nur aus, wenn die Beitragszahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung 1.900 Euro bei Ledigen und 3.800 Euro bei Ehepaaren pro Jahr nicht übersteigen.

9. Altersentlastungsbetrag

Rentnern, die das 64. Lebensjahr vollendet haben und nebenbei arbeiten, steht der Altersentlastungsbetrag zu. Egal ob Sie Geld aus Nebenjob, Vermietung, Kapitalerträgen oder selbstständiger Arbeit dazu verdienen – bis zu diesem Freibetrag bleiben Ihre Einkünfte steuerfrei. Der Altersentlastungsbetrag wird ab dem 64. Lebensjahr für Sie festgesetzt und ändert sich ein Leben lang nicht.

Seine Höhe hängt von dem Jahr ab, in dem Sie Ihren 65. Geburtstag feiern. War es bei Ihnen im Jahr 2020 der Fall, beträgt der Altersentlastungsbetrag 16 Prozent der Gesamteinkünfte, maximal aber 760 Euro.

Weitere Infos finden Sie in unserem Beitrag zum Altersentlastungsbetrag

Unterstützen Sie Ihr Kind finanziell? Dann können Sie das bis zum Unterhaltshöchstbetrag (Grundfreibetrag pro Person 2020: 9.408 Euro; 2021: 9.744 Euro) steuermindernd ansetzen. Voraussetzung ist, dass Sie für das Kind kein Kindergeld mehr erhalten und es kein eigenes Vermögen über 15.500 Euro hat. Hatte es im Jahr eigene Einkünfte über 624 Euro, werden diese von dem Höchstbetrag abgezogen. Weisen Sie die von Ihnen getragenen Kosten durch Kontoauszüge nach.

Steuertipps für Rentner auf einen Blick: Was kann ich von der Steuer absetzen?

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