Wann Einkommensteuererklärung und wann lohnsteuererklärung?

Einfache Steuererstattung mit Taxfix!

x

zuletzt aktualisiert am 22. April 2022

Wir sagen dir, für wen die Abgabe der Steuererklärung Pflicht ist und was du beachten musst, wenn du 2021 von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit betroffen warst. Übrigens: In den meisten Fällen lohnt sich auch eine freiwillige Abgabe.

Steuerpflicht in Deutschland – Wer eine Steuererklärung machen muss

Fast alle Menschen in Deutschland zahlen Steuern. Sie umgeben uns im Alltag und laufen oft im Hintergrund. Wenn du einkaufen gehst, zahlst du Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer. Hast du ein Auto? Dann zahlst du die Kfz-Steuer. Selbst einen Hund gibt es nicht ohne Steuern.

Wenn du in Deutschland Geld verdienst, musst du in den meisten Fällen Einkommensteuer zahlen. Wie hoch die ausfällt, hängt von dem gesamten Einkommen ab, das du über das Jahr hinweg bekommst. Erst am Jahresende ist also klar, was du versteuern und an den Staat abdrücken musst. So lange möchte das Finanzamt aber nicht auf sein Geld warten.

Folge: Du zahlst schon über das Jahr hinweg regelmäßig Steuern.

Bist du angestellt? Dann wird beispielsweise dein Gehalt versteuert. Dein Arbeitgeber zieht dafür die Einkommensteuer bereits monatlich von deinem Gehalt ab. Der Betrag steht als Lohnsteuer auf deinem Gehaltszettel. Die Lohnsteuer ist also nichts anderes als eine regelmäßige Vorauszahlung für deine Einkommensteuer.

Als reine*r Arbeitnehmer*in hast du damit, was die Steuer angeht, schon alles erledigt. Zumindest in den meisten Fällen. Erst wenn weitere Einnahmen dazukommen, bei gewissen Kombinationen von Lohnsteuerklassen oder wenn Besonderheiten vorliegen, musst du genauer einsteigen.

Muss man eine Steuererklärung machen?

Im Grundsatz muss zunächst jede*r mit steuerpflichtigen Einkünften eine Einkommensteuererklärung abgeben. Nur in bestimmten Fällen ist man von der Pflicht befreit.

Bist du Arbeitnehmer*in, sind die Chancen jedoch groß, dass du keine Steuererklärung machen musst. Grund dafür ist, dass die Steuerschuld grundsätzlich dadurch abgegolten wird, dass du regelmäßig die Lohnsteuer bezahlst. Die wird anhand deiner Steuerklasse so berechnet, dass du zumindest für diesen Teil deines Einkommens nicht zu wenig Steuern zahlst.

Doch auch bei Arbeitnehmer*innen reicht die Lohnsteuer allein nicht immer aus, um die Steuerschuld zu decken. Solche Fälle beschreiben wir dir gleich.

Auf der anderen Seite kannst du mit der Steuererklärung aber auch Geld zurückholen, das dem Staat nicht zusteht. Wenn du zu den Personen zählst, die ihre Steuern nicht machen müssen, kannst du nämlich trotzdem freiwillig eine Steuererklärung abgeben, beispielsweise die Steuererklärung 2021. Hier kann es sich definitiv lohnen, die Zeit zu investieren. In vielen Fällen gibt es eine Erstattung.

Beachte: Das Finanzamt sendet dir nicht unbedingt eine Aufforderung. Du musst dich also selbst informieren, ob du zu den Pflichtveranlagten gehörst.

Egal ob verpflichtet oder freiwillig – Taxfix ist der perfekte Anlaufpunkt für die Steuererklärung. Mach' deine Steuer fehlerfrei und intuitiv.

Wer muss eine Steuererklärung machen? – Die Checkliste zur Abgabepflicht

Wann Einkommensteuererklärung und wann lohnsteuererklärung?

*Details zum Kurzarbeitergeld erhältst du in unserem Beitrag.

Hier noch einmal ausgeschrieben: Unsere Checkliste für die Abgabepflicht erklärt dir, ob du eine Steuererklärung abgeben musst:

  • Du hast mehr als 410 Euro an anderen Einkünften erhalten (zum Beispiel ehrenamtliche Tätigkeit nach Abzug der Pauschale, Vermietung oder Renten)
  • Du hast mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen erhalten (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld
  • Du bekommst im Kalenderjahr gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn – also ein Lohn wird nach Lohnsteuerklasse VI abgerechnet
  • Du bist verheiratet und ihr habt beide Arbeitslohn erhalten, wobei eine Person mit Steuerklasse V oder VI besteuert wurde oder ihr habt die Steuerklasse IV mit Faktor
  • Du hast einen Freibetrag zum Beispiel für Fahrtkosten eintragen lassen und verdienst als Arbeitnehmer*in mehr als 12.250 Euro (2021) bzw. mehr als 23.350 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren
  • Du hast eine Entschädigungszahlung (zum Beispiel Abfindung) oder eine Einmalzahlung als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit bekommen, die ermäßigt besteuert wurde
  • Bei dir lag ein Arbeitgeberwechsel vor und die Lohnsteuer für einen sonstigen Bezug wurde ohne das vorherige Gehalt berechnet („S“ in der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile „Großbuchstaben“)
  • Du hast einen Verlustvortrag aus den Vorjahren
  • Du hattest Kapitalerträge, auf die keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde
  • Du wurdest vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert

Genaueres zu den einzelnen Punkten erklären wir dir im Folgenden:

Mehr als 410 Euro Nebeneinkünfte

Du hast steuerpflichtige Nebeneinkünfte, zum Beispiel Einnahmen aus Vermietung oder aus einer selbständigen Tätigkeit? Oder du beziehst Einkünfte aus dem Ausland? Dann musst du diese in der Einkommensteuererklärung angeben, wenn die Summe nach Abzug möglicher Pauschalen noch 410 Euro pro Jahr überschreitet.

Mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld)

Vielleicht warst oder bist du durch die Corona-Pandemie auch von Kurzarbeit betroffen. Dabei ist es unerheblich, ob nur zu 10 % oder zu 100 %. Hast du im ganzen Jahr mehr als 410 Euro an Kurzarbeitergeld erhalten, bist du abgabepflichtig. Das Gleiche gilt für die anderen Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld I, Elterngeld oder Krankengeld.

Tipp: Wir haben die Taxfix-App für Kurzarbeit und Arbeitslosengeld optimiert. Auch Homeoffice und andere Pauschalen werden automatisch in der App abgefragt, sodass du das meiste für dich herausholst. Mehr über Kurzarbeit und Steuern.

Zwei oder mehr Arbeitgeber gleichzeitig

Du bis zur Abgabe verpflichtet, wenn du mehrere Arbeitslöhne nebeneinander beziehst und dir ein Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung mit derSteuerklasse VI ausstellt. Auch wenn beide Arbeitgeber fälschlicherweise dieselbe Steuerklasse verwenden, besteht die Pflicht.

Lebenspartnerschaften mit Steuerklasse IV/IV mit Faktor oder III/V

Wenn du und dein*e Ehepartner*in bzw. dein*e eingetragene*r Lebenspartner*in die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor oder III/V gewählt habt, seid ihr zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet – doch nur sofern der*die Partner*in mit der Steuerklasse V Arbeitslohn bezogen hat.

Das Gleiche trifft zu, wenn ihr euch für die Einzelveranlagung entscheidet und ihr für euer Kind nicht die hälftige Aufteilung des Ausbildungsfreibetrags bzw. des Behindertenpauschbetrags beantragt habt.

Die Pflichtveranlagung greift auch bei Geschiedenen bzw. Verwitweten, die im gleichen Jahr wieder heiraten.

Freibetrag (Lohnsteuer-Ermäßigung)

Hast du bei deinem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gestellt und dir einen Freibetrag eintragen lassen? Dann bist du verpflichtet, deine tatsächlichen Werbungskosten oder Sonderausgaben in einer Steuererklärung nachzuweisen.

Keine Pflicht besteht nur bei diesen Ausnahmen:

  • Im Fall von Pauschbeträgen für Behinderte, Hinterbliebene oder beim Steuerentlastungsbetrag für Alleinerziehende.
  • Wenn du 2021 weniger als 12.250 Euro (23.350 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren) verdient hast.

Arbeitgeberwechsel („S“ in der Lohnsteuerbescheinigung)

Hast du innerhalb eines Jahres den Job gewechselt und Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld erhalten? Dann kann es sein, dass dein neuer Arbeitgeber bei der Lohnsteuer die Werte des vorherigen Arbeitgebers nicht berücksichtigt hat. In diesem seltenen Fall findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung den Buchstaben „S“.

Verlustvortrag (Minus in den Vorjahren)

Die Steuer musst du auch dann machen, wenn du einen steuerlichen Verlust aus den Vorjahren hast. Dieses Minus wird dann mit deinem zu versteuernden Einkommen verrechnet.

Noch nicht versteuerte Kapitalerträge

Hattest du Kapitalerträge aus Aktien (z. B. Verkäufen), Zinsen oder Dividenden, von denen noch keine Steuer einbehalten wurde, bist du zur Abgabe verpflichtet. Dies können Erträge sein, die beispielsweise auf ausländischen Konten erzielt wurden oder auch Zinsen, die du vom Finanzamt erhalten hast.

Tipp: Indem du deiner Bank rechtzeitig einen Freistellungsauftrag erteilst, verhinderst du den Abzug von Abgeltungsteuern. Der Sparerfreibetrag liegt bei maximal <801 Euro (1.602 Euro bei Ehepaaren) pro Jahr. Diesen kannst du auf mehrere Banken verteilen. Höhere Kapitalerträge werden von der inländischen Bank automatisch versteuert. Eine gesonderte Angabe in der Einkommensteuererklärung ist nicht notwendig, in vielen Fällen jedoch vorteilhaft.

Mindest-Vorsorgepauschale

Du bist abgabepflichtig, wenn du nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst (z. B. als Beamt*in, Soldat*in oder Werkstudent*in) und daher die Mindestvorsorgepauschale angewendet wurde. Lagen deine tatsächlichen Aufwendungen für die sonstige Vorsorge unter der berücksichtigten Pauschale und dein Arbeitslohn hat im Kalenderjahr den Wert von 9.744 (Steuerjahr 2021 überschritten, ist die Abgabe der Steuererklärung ebenfalls verpflichtend.

Aufforderung vom Finanzamt

Wenn du Post vom Finanzamt erhältst und zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert wirst, musst du dieser Bitte natürlich nachkommen. Bei einer „Erinnerung an die Abgabe“ liegt eine andere Situation vor. Diese bedeutet alleinstehend noch keine Verpflichtung zum Einreichen.

Egal ob verpflichtet oder freiwillig – Taxfix ist der perfekte Anlaufpunkt für die Steuererklärung. Mach' deine Steuer fehlerfrei und intuitiv.

Wer muss keine Steuererklärung machen?

In diesen Fällen bist du nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet:

  • Du bist in der Steuerklasse I und hattest nur Einnahmen von einem Arbeitgeber.
  • Ihr seid verheiratet/in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, habt die Steuerklassenkombination IV/IV und nur Einnahmen als Arbeitnehmer*in.

Bis wann muss ich eine Steuererklärung machen?

Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, muss seine Unterlagen bis zum 31. Juli des Folgejahres an das Finanzamt übermitteln. Aktuell liegen die Fristen auf folgenden Terminen:

Steuererklärung für:

Abgabefrist:

Steuererklärung rechtzeitig erledigen:

2021

31. Juli 2022

2022

31. Juli 2023

Ab Anfang 2023

Lässt du dir von einer Steuerberatung helfen, verlängert sich die Frist bis zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres. Aufgrund der Corona-Krise wurde die Abgabefrist mit Steuerberater für das Steuerjahr 2020 auf den 31. Mai 2022 verlängert.

Für eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung hast du vier Jahre Zeit. Genaueres erfährst du im Artikel „Fristen zur Abgabe der Steuererklärung“.

Freiwillige Steuererklärung lohnt sich in den meisten Fällen

Tipp: Ob es sich für dich lohnt, kannst du kostenlos mit der Taxfix-App prüfen. In einfach verständlichen Fragen führen wir dich durch deine Finanzen. Am Ende berechnen wir, ob du mit einer Steuerrückzahlung rechnen kannst und wie hoch diese ausfällt.

Finde heraus, ob sich eine Steuererklärung für dich auszahlt

Beantworte ein paar Fragen und unser Steuerrechner sagt dir, ob sich eine Steuererklärung für dich lohnt und wie hoch deine Steuererstattung geschätzt ausfallen wird:

Wir haben dir gerade jede Menge Informationen gegeben, die du für die Steuererklärung gar nicht unbedingt brauchst.

Warum? Die Taxfix-App basiert immer auf den neuesten steuerlichen Vorgaben. Auf dieser Grundlage beantwortest du leicht verständliche Fragen und die App erkennt deine Steuersituation. Das geht in 2022 und von überall – per Smartphone-App und am Computer über deinen Browser.

So funktioniert der Taxfix-Prozess:

Jetzt ausprobieren

Disclaimer

Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keinen zertifizierten Steuerberater. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest Du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.