Wann wird man von der kfz-steuer befreit

Was viele Menschen nicht wissen, ist jedoch, dass man unter gewissen Umständen eine KFZ Steuerbefreiung erreichen kann. Eine der Möglichkeiten ist allerdings nur eine unechte Befreiung.

Wie kann man eine KFZ Steuerbefreiung erreichen?

Wann wird man von der kfz-steuer befreit

Grundsätzlich gibt es vier Varianten, wann eine Befreiung von der KFZ Steuer möglich ist:

  • Elektrofahrzeuge, die vollständig mit einem elektrischen Antrieb ausgestattet sind, erhalten eine KFZ Steuerbefreiung von zehn bis 15 Jahren
  • Personen, die unter einer Behinderung leiden, müssen keine KFZ Abgabe entrichten
  • Saisonkennzeichen sind für die 'Nicht-Saison' befreit
  • Wer künftig die PKW Maut bezahlen muss, erhält im Gegenzug eine KFZ Steuerbefreiung

Eine zusätzliche Variante, die allerdings nur am Rande erwähnt werden soll, lautet:

Ein Dienstwagen, der vollständig nur der Erwerbstätigkeit dient, bei dem man die Kosten (z.B. wegen Selbständigkeit) komplett selbst tragen muss, ist als Betriebsausgabe (oder als Teil der Werbungskosten) absetzbar. Dies schließt die KFZ Steuer mit ein.

KFZ Steuerbefreiung für die Maut

Die KFZ Steuerbefreiung im Gegenzug für die PKW Maut soll Eins zu Eins geschehen.

Die Abgabenlast verringert sich um die Höhe der Maut. Dies soll weitgehend automatisch geschehen.

Es handelt sich um eine unechte Befreiung, da sich die tatsächliche finanzielle Last nicht verändert.

KFZ Steuerbefreiung für Maut, wenn diese höher als die Abgabe ist

Diese Frage ist Stand März 2015 noch nicht abschließend geklärt. Derzeit sollt die Maut eine Höhe von 100 Euro haben. Einige Fahrzeuge lösen allerdings keine Abgabenpflicht in dieser Höhe aus.

Das Geld kann also nicht Eins zu Eins zurückfließen. Ob es hier an anderer Stelle zu einer Entlastung kommt, die Maut verringert wird oder die Steuer in die Höhe schießt, ist unklar.

Einzelnachweise und Quellen

  1. Zoll.de: Steuervergünstigungen →

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Für Dieselautos zahlt man höhere Steuern, Benziner sind günstig. Klingt einfach. Doch bei der Kraftfahrzeugsteuer steckt der Teufel im Detail. Und die siebte (!) Reform hat einen neuen Steuertarif mit sieben Stufen und weitere Änderungen im Gepäck. Wie Du am besten den Überblick behältst und was Du tun musst, um Kosten rund um Dein Auto einzusparen, erfährst Du in diesem Artikel. 

Wenn Du wissen willst, wie viel Steuern Du für Dein Auto zahlen musst, kannst Du das ganz einfach selbst berechnen. Je nachdem wie alt Dein Wagen ist, brauchst Du mehr oder weniger Informationen dafür. Für alle Autos, die bis einschließlich 4. November 2008 zugelassen wurden, sind allein Größe des Hubraums und Schadstoffklasse ausschlaggebend. Den Hubraum kannst Du unter anderem im Fahrzeugschein ablesen. Die Schadstoffklasse Deines Wagens ergibt sich aus einer Schlüsselnummer, die Du ebenfalls im Fahrzeugschein findest.

Schritt 1: Ermittle zunächst den sogenannten Sockelbetrag, den der Hubraum Deines Autos vorgibt. Für einen Benziner fallen je angefangene 100 Kubikzentimeter 2 Euro an, für einen Diesel 9,50 Euro je Kubikzentimeter. 

Schritt 2: Berechne dann den Anteil für die CO2-Emission. Grundsätzlich beträgt dieser 2 Euro pro Gramm. Allerdings gibt es Freibeträge, die sich je nach dem Jahr der Erstzulassung unterscheiden:

  • 120 Gramm Kohlenstoffdioxid pro Kilometer bei Erstzulassung bis Ende 2011;
  • 110 Gramm Kohlenstoffdioxid pro Kilometer bei Erstzulassung ab 2012 bis Ende 2013 und
  • 95 Gramm Kohlenstoffdioxid pro Kilometer bei einer späteren Erstzulassung.

Schritt 3: Addiere nun den Sockelbetrag und den Anteil für den Kohlendioxid-Ausstoß.

Dieselautos mit einem hohen Kohlendioxidausstoß werden somit immer am höchsten besteuert.

Beispiel: Für einen VW Golf mit 1.390 Kubikzentimeter Hubraum, Benziner, Erstzulassung 2013, zahlt der Halter 28 Euro Hubraumanteil. Von den 149 Gramm Kohlendioxid, die der Wagen pro Kilometer ausstößt, sind die ersten 110 Gramm steuerfrei. Es kommen also weitere 78 Euro hinzu. Insgesamt ergibt sich daraus eine Jahressteuer in Höhe von 106 Euro. Wurde der Wagen 2014 erstmalig zugelassen, sinkt der Freibetrag. Dann fallen 108 Euro für den CO2-Ausstoß an und die Jahressteuer beträgt 136 Euro.

Der VW-Abgasskandal hat Manipulationen der Autohersteller beim Festlegen des CO2-Ausstoßes ans Licht gebracht. Daher wird seit September 2018 ein neues Testverfahren zur Bestimmung der Kfz-Steuer verwendet: Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure (WLTP).

Beim zuvor genutzten Verfahren hatten die Hersteller mehr Möglichkeiten, künstlich gute Werte auf dem Prüfstand zu erzeugen. Das WLTP-Verfahren hingegen schreibt Messungen vor, die sich mehr an wirklichen Fahrbedingungen orientieren. Raus kommen dann Abgasangaben, die dem Ausstoß im realen Straßenbetrieb zumindest ähnlich sind. Die Folge: Eine höhere Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuer, also höhere Kosten. Unter anderem die Europäische Union hat die WLTP-Methode mittlerweile als verbindlich eingeführt.

Je nach Datum der Neuzulassung Deines Autos gilt ein anderes Berechnungsverfahren. Hier eine Orientierung:

Berechnungsmethoden der Kfz-Steuer

ErstzulassungBerechnungsmethode
bis 04.11.2008Hubraum + Schadstoffklasse

05.11.2008 bis

30.06.2009

Günstigerberechnung

So wird die Kfz-Steuer berechnet

Erstzulassung

Hubraumanteil

pro 100 cm3

CO2-Anteil

in g/km

Kosten

01.07.2009 bis

31.08.2018

Freibeträge ab: 2011: 120 g/km

2013: 110 g/km

2014: 95 g/km

2,00 €

01.09.2018 bis

31.12.2020

Benziner:

2,00 €

Freibetrag:

95 g/km

2,00 € nach

WLTP-Verfahren

ab 2021

steigender

Steuertarif

Selbstzünder:

9,50 €

95 - 115 g/km

2,00 €

115 - 135 g/km:

2,20 €

135 - 155 g/km:

2,50 €

155 - 175 g/km:

2,90 €

175 - 195 g/km:

3,40 €

über 195 g/km:

4,00 €

Oldtimer - Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden und sich in einem erhaltenswerten Zustand befinden, können ein H-Kennzeichen bekommen. Für solche historischen Fahrzeuge gibt es eine pauschale Kfz-Steuer in Höhe von 191,73 Euro, für Motorräder 46,02 Euro. Details hierzu erfährst Du im Ratgeber Oldtimer.

Elektrofahrzeuge - Bei einer Erstzulassung eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs ab dem 18. Mai 2011 ist der Wagen zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt jedoch höchstens bis 31. Dezember 2030. Das Mitte 2016 in Kraft getretene Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität dehnt diese Regelung auf umgerüstete Fahrzeuge aus. Demnach gilt die Steuerbefreiung auch, wenn ein Fahrzeug ab dem 18. Mai 2016 so umgerüstet wurde, dass es emissionsfrei fährt. Die Steuerbefreiung bezieht sich auf Erstzulassungen bis Ende 2025. Je früher Du ein E-Auto neu anmeldest, umso länger kannst Du also von der Steuerbefreiung profitieren. Ist diese abgelaufen, richtet sich die Steuer für Elektroautos nach deren Gesamtmasse und wird um die Hälfte ermäßigt.

Flankiert wird die Kfz-Steuerbefreiung mit Vorteilen bei der Lohnsteuer. So dürfen Arbeitnehmer ihr Elektroauto beim Arbeitgeber lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei aufladen. Um den Neukauf von E-Autos anzukurbeln gibt es aktuell Kaufprämien von bis zu 9.000 Euro. Vergeben werden diese so lange, bis der Fördertopf leer ist, höchstens bis 2025.

Kaufe oder lease einen Elektro- oder Hybrid-Dienstwagen: Im Zeitraum 2019 bis 2030 musst Du deutlich weniger Steuern für den geldwerten Vorteil zahlen. Dein Arbeitgeber kann die Berechnungsgrundlage, den Bruttolistenpreis, halbieren. Fahrtenbuchnutzer setzen entsprechend die Hälfte der Kosten an. Für ein ab 2020 erstmals überlassenes E-Auto, ohne CO2-Ausstoß, fallen monatlich sogar nur 25 Prozent des Bruttolistenpreises an.

Autogas- und Erdgas-Fahrzeuge - Für Fahrzeuge, die mit Autogas oder Erdgas fahren, gibt es übrigens keine Ermäßigung bei der Kfz-Steuer. Dafür ist der Kraftstoff billiger: Fahrer, die Autogas (LPG) tanken, bekommen seit Ende 2018 an der Zapfsäule einen Rabatt auf die Energiesteuer (ehemals Mineralölsteuer). Seitdem steigt die Steuer jährlich um 20 Prozent, bis im Jahr 2023 der reguläre Steuersatz von 22,09 Cent pro Liter für Flüssiggas fällig wird. Es sind jedoch immer weniger Autos mit diesem Kraftstoff unterwegs. 

Das Steuerprivileg für die rund 100.000 Erdgas-Fahrzeuge bleibt hingegen bis Ende 2023 bestehen. Danach wird auch die Steuer auf Erdgas (CNG) bis 2027 schrittweise auf 44,52 Cent pro Kilogramm angehoben.

Motorräder - Diese Fahrzeuge werden bei der Kfz-Steuer nach Hubraum besteuert. Leichtkrafträder bis maximal 11 Kilowatt und 125 Kubikzentimeter sind steuerfrei. Bei größeren Maschinen verlangt der Fiskus 1,84 Euro je angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum.

Wohnmobile - Wenn das Fahrzeug zu Wohnzwecken genutzt werden kann, könnte es als Wohnmobil zugelassen werden. Zur Mindestausstattung gehören: fest eingebaute Schlafplätze, wozu auch umgeklappte Sitze zählen; eine Sitzgelegenheit mit Tisch; eine Küche mit Kochstelle und Spüle sowie Stauraum. Die Kfz-Steuer bemisst sich nach dem Fahrzeuggewicht und der Schadstoffklasse.

Beispiel: Für einen Caravan mit einem Gesamtgewicht von 2.700 Kilogramm in der Schadstoffklasse S2 und einem Gewicht bis 2.000 Kilogramm zahlt der Besitzer 24 Euro je angefangene 200 Kilogramm, das sind 240 Euro. Über 2.000 Kilogramm zahlt er weitere 10 Euro pro angefangene 200 Kilogramm, das macht noch einmal 40 Euro. Insgesamt kommt der Halter so auf eine Jahressteuer von 280 Euro.

Anhänger - Allein nach Gewicht wird die Kfz-Steuer für zulassungspflichtige Anhänger berechnet: Für je 200 Kilogramm sind 7,46 Euro fällig, bis zu einer Höchstgrenze von 373 Euro. Mit einem grünen Kennzeichen kann ein Anhänger steuerfrei genutzt werden. Das gilt für Anhänger

  • zum Transport von Sportgeräten wie beispielsweise Pferdetransporter oder Anhänger für Boote
  • hinter Zugmaschinen, für die bereits ein Anhängerzuschlag festgesetzt wurde

Lastkraftwagen - Die Steuer für einen Lkw bemisst sich ebenfalls nach dem zulässigen Gesamtgewicht und erhöht sich in 200 Kilogramm-Schritten. Der Tarif ist zudem gewichtsmäßig gestaffelt, sodass schwerere Lastwagen progressiv besteuert werden. Übersteigt das Gewicht 3,5 Tonnen, fließen in die Steuerberechnung auch noch die Schadstoff- und Geräuschklassen ein.

Leichte Nutzfahrzeuge - Während Lkw nach Gewicht besteuert werden, galt dies zwischenzeitlich nicht für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Das sind Autos, die mehr Sitzfläche bieten als Fläche zum Gütertransport. Diese etwas umständliche Regelung hat sich in der Praxis nicht bewährt und zu vielen Fehlern geführt. Auch leichte Nutzfahrzeuge werden ab 2021 wieder nach Gewicht besteuert und sind damit im Normalfall günstiger. Davon profitieren vor allem Handwerksbetriebe und Familien. Sie setzen häufig solche Fahrzeuge ein, mit denen sie sowohl Menschen als auch Güter transportieren können.

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Umweltschonende Autos wählen - Der aktuelle Steuertarif begünstigt vor allem kleine und kompakte Wagen, die wenig Kohlendioxid ausstoßen. Am besten bist Du dran, wenn Du Dir ein Elektrofahrzeug zugelegt hast oder Dir eines anschaffen willst. Denn diese Autos sind für einen langen Zeitraum steuerfrei. Dieselautos sind hingegen bei der Steuer deutlich teurer.

Rüste Dein Fahrzeug nach - Auch für ein vormaliges Hybridfahrzeug, das jetzt ausschließlich mit elektrischem Antrieb funktioniert, kannst Du Dich von der Kfz-Steuer befreien lassen. Eine andere Umbaumöglichkeit betrifft ältere Benziner: Für Modelle, die nach dem alten System in der Schadstoffklasse Euro 1 besteuert werden, kann es sich finanziell lohnen, einen Kaltlaufregler einbauen zu lassen. Der Einbau bewirkt, dass der Motor schneller auf Betriebstemperatur kommt. Dadurch wird der Kraftstoff leichter verbrannt, und der Motor hat bessere Abgaswerte.

Für den Wagen bedeutet das einen Sprung in die günstigere Schadstoffklasse 2 oder D3. Kaltlaufregler kosten zwischen 130 und 160 Euro, hinzu kommen die Kosten für den Einbau. Wichtig: Du solltest das Element keinesfalls selbst einbauen. Denn die Zulassungsbehörde wird die Schadstoffklasse nur dann umschreiben, wenn Du die Einbaubestätigung eines Fachbetriebs vorlegen kannst. Die Behörde informiert auch das Hauptzollamt über die Änderung.

Für Dieselfahrzeuge kann sich insbesondere der Einbau eines neuwertigen Katalysators positiv bei der Kfz-Steuer auswirken. Allerdings können die Nachrüstkosten relativ hoch ausfallen.

Jährlich zahlen - Die Kfz-Steuer solltest Du jährlich in einem Betrag zahlen. Das ist – übrigens wie bei der Kfz-Versicherung – am günstigsten. Zahlst Du in Raten, verlangt die Behörde einen Aufschlag von 3 bis 6 Prozent.

Grundsätzlich gilt: Der Zoll zieht die Kfz-Steuer für zwölf Monate im Voraus ein. Übersteigt die Steuer 500 Euro, kannst Du zwar eine halbjährliche Zahlung beantragen, das kostet aber 3 Prozent mehr. Dieser Aufschlag verdoppelt sich auf 6 Prozent, wenn Du vierteljährlich zahlen möchtest. Möglich ist das quartalsweise Zahlen ohnehin nur, wenn Deine Kfz-Steuer insgesamt mehr als 1.000 Euro beträgt.

Befreiung oder Ermäßigung für Schwerbehinderte

Bist Du schwerbehindert, kannst Du Dich als Fahrzeughalter auf Antrag entweder komplett oder zu 50 Prozent von der Kfz-Steuer befreien lassen. Eine komplette Steuerbefreiung kann es geben bei den Merkmalen „H“ (hilflos), „BI“ (blind/sehbehindert) und „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung). Sie wirkt sich nur auf ein Kraftfahrzeug aus, das auf Dich als Schwerbehinderten zugelassen ist. Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) wird vermerkt, ob Du als Schwerbehinderter eine Steuervergünstigung für Dein Auto bekommst.

Die Ermäßigung um 50 Prozent kommt in Frage, wenn Du als Schwerbehinderter gehbehindert bist und das Merkmal „G“ im Schwerbehindertenausweis hast. Das Gleiche gilt, falls Du gehörlos bist und das Merkmal „GI“ hast. Um die Ermäßigung für Dein Fahrzeug zu bekommen, musst Du dann aber auf das Recht zur kostenlosen Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln verzichten.

Achtung: Der Steuervorteil ist personengebunden. Für den Fall, dass nicht die schwerbehinderte Person selbst fährt, müssen die Fahrten ihrer Beförderung dienen. Die Steuervergünstigung steht nur ihr zu. Fallen die Voraussetzungen für die Vergünstigung weg, muss dies dem Hauptzollamt sofort schriftlich angezeigt werden. Andernfalls gilt dies als Steuerhinterziehung.

Steuerbefreiung bei landwirtschaftlicher Nutzung 

Steuerbefreit sind Omnibusse sowie Fahrzeuge, die ausschließlich landwirtschaftlich genutzt werden. Details sind auf der Homepage des Zolls beschrieben.

Weiteres Sparpotential bei Fahrzeugkosten

Wenn man die Gesamtkosten eines Autos addiert, dann ist die Kfz-Steuer eher eine Position von geringerer Höhe. Allerdings fällt sie jedes Jahr an und gehört daher zu einer vollständigen Kalkulation dazu. Viel mehr Spielraum für Einsparungen hast Du bei anderen Kosten, beispielsweise der Kfz-Versicherung. Noch mehr kannst Du sparen, falls Du ohne eigenen Wagen auskommst und auf Carsharing umsteigst.

  • Vergleiche jeden Herbst, ob Deine Kfz-Versicherung noch die günstigste ist.
  • Empfohlener Weg zum günstigsten Tarif: Erst bei Verivox oder Check24 vergleichen, dann Angebot bei der Huk24 einholen.

Zum Ratgeber 

Die „zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer“ unter der Telefonnummer 0351/44 834 550 oder per E-Mail unter  beantwortet Fragen zur Kfz-Steuer vor Erwerb oder Umrüstung eines Fahrzeugs. Dort erfährst Du alles zu Berechnung, Zahlungsweise, Fälligkeit sowie zu Begünstigungen und Befreiungen von der Steuer.

Konkrete Anträge zu Deinem Steuerfall musst Du ans örtlich zuständige Hauptzollamt richten. Dort kannst Du einen Antrag auf Befreiung oder Begünstigung stellen. Bist Du schwerbehindert, kannst Du einen Antrag auf Steuerbegünstigung bei einer Kontaktstelle des Zolls abgeben. Welche zuständig ist, erfährst Du auf der Homepage des Zolls.

Willst Du ein Fahrzeug ab- oder ummelden, musst Du Dich dagegen an die Zulassungsstelle wenden. Das gilt auch, wenn sich Deine Adresse ändert, weil Du umgezogen bist.

Bei der Zulassung musst Du ein Sepa-Basislastschriftmandat erteilen, wenn Dein Fahrzeug nicht von der Steuer befreit ist. Darüber zieht die zuständige Zollverwaltung die Kfz-Steuer ein. Vom Hauptzollamt erhältst Du einen Steuerbescheid, der dauerhaft gültig ist – bis Du den Wagen umrüsten lässt oder ihn abmeldest.

Seitdem der Bund 2009 von den Bundesländern die Verwaltung der Kfz-Steuer übernommen hat, ist einiges schiefgelaufen – insbesondere 2014, als der Zoll übernahm. Zuvor hatten die Finanzämter die Steuer festgesetzt und erhoben. Nach einem Bericht des Bundesrechnungshofs haben einige Hauptzollämter in der Anfangszeit viele falsche, verwirrende oder praktisch unverständliche Bescheide verschickt. Vor diesem Hintergrund solltest Du Deinen Steuerbescheid kritisch überprüfen. Benutze dafür am besten den Kfz-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums. Gegen einen falschen Bescheid solltest Du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.

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