Wie lange haftet ein Elektriker für seine Arbeit

Kommt es infolge der Arbeit einer Elektrofachkraft zu einem Unfall mit Personen- und/oder Sachschaden, greift zunächst der Versicherungsschutz durch die Betriebshaftpflichtversicherung. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Schaden nicht vorsätzlich, sondern durch fahrlässiges Tun entstanden ist. Achtung: Auch ein Unterlassen kann fahrlässig sein.

Bei Fahrlässigkeit unterscheiden Juristen drei Haftungsgrundsätze.

Je nach der Situation im Einzelfall kann der Arbeitgeber bei einem Elektrounfall von der in den Fall verwickelten Elektrofachkraft fordern, einen Haftungsanteil zu übernehmen. Zudem drohen auch bei Fahrlässigkeit arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung.

Spätestens wenn bei einem Elektrounfall eine Person schwer oder gar tödlich verletzt wird, ob ein Kollege, Zeitarbeitnehmer, Fremdfirmenmitarbeiter oder Besucher, bekommt der Fall auch eine strafrechtliche Relevanz, die Polizei ermittelt und der Staatsanwalt wird sich melden. Je nach den Verantwortlichkeiten und dem Verschuldensgrad im konkreten Fall können zudem die Berufsgenossenschaften Regressforderungen stellen und die Übernahme der Kosten für Heilbehandlung des Unfallopfers, Reha-Maßnahmen usw. einfordern. Diese finanziellen Folgen können die gesetzlich festgelegten Bußgelder weit überschreiten.

Basierend auf „Sicherheitsunterweisung Elektrotechnik 2018“.

Bewertung des Fragestellers 09.01.2020 | 16:04

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Ob reißende Fliesenfugen, schleifende Türen oder feuchte Stellen in der Wand – manche Mängel zeigen sich erst, wenn die Handwerkerarbeiten beim Neubau oder bei einer Renovierung schon längst beendet und abgenommen wurden.

Die gute Nachricht: Der Gewährleistungsanspruch schützt Sie, wenn Handwerker fehlerhaft gearbeitet haben. Innerhalb von fünf Jahren nach Bauabnahme muss der Handwerker die Mängel kostenlos nachbessern. Hier erfahren Sie, was Ihre Rechte im Gewährleistungsfall sind und wie Sie am besten vorgehen sollten.

Das erfahren Sie in diesem Artikel:

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme, also dann, wenn der Handwerker seine Arbeiten fertiggestellt hat und diese vom Auftraggeber abgenommen wurden.

Die Länge der Gewährleistungsfrist hängt davon ab, welche Arbeiten der Handwerker verrichtet hat:

Bei Arbeiten an Gebäuden gilt eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren (nach BGB-Recht) − das ist der Regelfall.

Sie können mit dem Handwerker aber auch eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist vereinbaren oder den Vertrag nach VOB-Recht abschließen (Vergabe- und Vertragsordnung). Hier beträgt die Gewährleistungsfrist nur 4 Jahre, kann aber einfacher verlängert werden als bei einem BGB-Vertrag.

Bei einem Neubau umfasst die 5-jährige Gewährleistungsfrist in der Regel alle Handwerkerarbeiten − egal ob Zimmerer, Stuckateur, Estrichleger oder Küchenbauer. Elementar sind dabei die folgenden Fragen:

  • Handelt es sich um fest mit dem Haus verbundene Teile bzw. um Elemente, die dauerhaft mit dem Haus verbunden sind (wie eine Zentralheizung oder ein verklebter Teppichboden)?
  • Handelt es sich um komplexere Bauarbeiten, die auf die Substanz des Gebäudes einwirken?

Beispiele: Dachreparaturen, Balkonsanierung, Einbau einer Zentralheizung oder Klimaanlage, Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach, Einbau einer maßgefertigten Einbauküche, Verlegen von Parkett

Bei Reparaturen, Renovierungen oder kleineren Umbauarbeiten, die das Gebäude nicht substantiell beeinflussen, gilt eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.

Beispiele: Maler- oder Tapezierarbeiten, die Reparatur von Elektrogeräten oder das Tischlern von Möbeln.

Was viele nicht wissen: Der Handwerker darf sich nicht darauf beschränken, einen Auftrag lediglich abzuarbeiten. Er hat Prüf- und Hinweispflichten. Kann er erkennen, dass eine ordentliche Erfüllung seines Auftrags nicht möglich ist, muss er seine Bedenken dem Bauherrn mitteilen. Unterlässt der Handwerker einen notwendigen Hinweis und entsteht daraufhin ein Mangel, haftet er dem Bauherrn – auch dann, wenn er seine eigenen Leistungen einwandfrei erbracht hat und die Ursache des Mangels nicht bei ihm liegt.

Die Prüf- und Hinweispflichten des Handwerkers hängen von Art und Umfang des konkreten Auftrags und dem zu erwartenden Fachwissen des Handwerkers ab. Eine Prüf- und Hinweispflicht betrifft beispielsweise:

  • die vorgesehene Ausführung der Arbeiten (zum Beispiel absehbare Verstöße gegen DIN-Normen oder Vorschriften des Bauordnungsrechts, der geplante Einsatz ungeeigneter oder unerprobter Materialien, ungenügende Sicherungen gegen Unfallgefahren)
  • vom Auftraggeber gelieferte Stoffe und Bauteile (zum Beispiel die mangelnde Dämmeigenschaft einer zur Verfügung gestellten Dämmung, eine ungeeignete Farbe oder die ungenügende Abriebfestigkeit der bereitgestellten Fliesen)
  • Vorleistungen anderer Unternehmer (zum Beispiel die ungenügende Verdichtung des Untergrunds vor dem Pflastern einer Garageneinfahrt, ein mangelhafter Estrich als Basis von Bodenlegearbeiten oder die fehlende Abdichtung zwischen neu eingebautem Fenster und Außenmauerwerk vor den Verputzarbeiten)

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Wie lange haftet ein Elektriker für seine Arbeit

Innerhalb der Gewährleistungsfrist haben Sie einen Anspruch darauf, dass die Mängel, die der Handwerker verursacht hat, beseitigt werden. Der Anspruch endet, sobald die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist.

  • Der Handwerker haftet für Mängel, die durch eine fehlerhafte Arbeitsleistung von ihm verursacht wurden.
  • Seit dem 1.1.2018 haften Handwerker nicht mehr für Materialien, die sie verarbeitet haben, sich aber im Nachhinein als mangelhaft erwiesen haben. In diesem Fall muss der Hersteller (z.B. der Fliesenproduzent) die Kosten für den Ausbau der alten und Einbau der neuen Materialien tragen.

Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Ansprüche, die sich zurückführen lassen auf Verschleißerscheinungen, Bedienfehler und Mängel, die durch Dritte verursacht wurden.

Wichtig: Der Handwerksbetrieb hat grundsätzlich das Recht zur Nachbesserung. Wenn Sie also den Mangel von einem anderen Betrieb beseitigen lassen, ohne ihm die Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

Wie lange haftet ein Elektriker für seine Arbeit

Foto: Verband Privater Bauherren (VPB)

Schlechte Anschlüsse: Die Dampfbremse (hellblaue Folie) wurde nicht lückenlos in den Blendrahmen des Dachflächenfensters verklebt. Die Folge: Kondenswasser und Feuchtigkeit aus der Raumluft können in die Wärmedämmschicht eindringen.

Wie lange haftet ein Elektriker für seine Arbeit

Foto: Verband Privater Bauherren (VPB)

Unfreiwilliges Dauerlüften: An diesem Fenster fehlt die Dichtschnur, die elastische Dichtungsmasse haftet nicht am Laibungsmauerwerk − kalte Außenluft dringt nach innen. Mögliche Folge: An dieser Stelle bilden sich Kondenswasser und Schimmel.

Wie lange haftet ein Elektriker für seine Arbeit
Wer neu baut, sollte sich von einem Architekten oder Bausachverständigen beraten lassen - und zwar über die gesamte Bauzeit hinweg bis zur Abnahme. Das schützt vor Überraschungen und Mängeln.

Grundsätzlich gilt für alle Abnahmen: Unterschreiben Sie kein Abnahmeprotokoll, wenn Ihnen Mängel bekannt sind. Halten Sie einen Teil des fälligen Rechnungsbetrags bis zur Beseitigung des Mangels ein.

Wenn Ihnen nach der Abnahme ein Mangel auffällt oder Sie mit der abgelieferten Arbeit nicht zufrieden sind, sollten Sie der verantwortlichen Firma den Mangel schriftlich melden – am besten per Einschreiben/Rückschein oder unter Zeugen. Dokumentieren Sie den Schaden möglichst auch mit Fotos und Zeugen.

Die Mängelrüge sollte enthalten:

  1. die Benennung des Mangels: Sie müssen ihn weder technisch korrekt beschreiben noch auf Ursachenforschung gehen. Es genügt, ihn umgangssprachlich zu beschreiben, z.B. „feuchte Stelle am Fensterrahmen“.
  2. eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels – in der Regel sollten 2–3 Wochen reichen.

Beseitigt der Handwerker den Mangel, beginnt ab der erneuten Abnahme eine neue zweijährige Gewährleistungsfrist auf die dafür erbrachten Leistungen.
Wichtig: Unterschreiben Sie keinen zweiten Auftrag! Der Handwerker muss die Kosten der Nachbesserung selbst tragen.

Ist die Frist verstrichen und der Handwerker reagiert nicht, dürfen Sie eine andere Firma mit der Beseitigung des Mangels beauftragen. Die dafür anfallen Kosten dürfen Sie dem Handwerker in Rechnung stellen, der den Schaden verursacht hat.