Wann wird die ausgangssperre in nrw aufgehoben

Im öffentlichen Raum wird grundsätzlich der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen empfohlen. Dort wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, sowie in Innenräumen wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz empfohlen.

Die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske (sogenannte OP-Maske) besteht in folgenden Bereichen:

  • in und im Rahmen von folgenden Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitswesens: Arztpraxen; Krankenhäusern; Einrichtungen für ambulantes Operieren; Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt; Dialyseeinrichtungen; Tageskliniken; ambulanten Pflegediensten, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen; Rettungsdiensten; voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten und Unternehmen, die diesen Einrichtungen vergleichbare Dienstleistungen anbieten, wobei Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne von § 45a Absatz 1 Satz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch nicht zu den vergleichbaren Angeboten zählen;
  • in öffentlich zugänglichen oder finanzierten Verkehrsmitteln, die üblicherweise für den Transport zur Schule, zur Arbeit und zu sonstigen Besorgungen des täglichen Lebens genutzt werden (Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs, Schüler*innenbeförderung und ähnliche Angebote), von Fahrgästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal und dem Fahr- und Steuerpersonal, soweit für dieses tätigkeitsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht;
  • in Obdachlosenunterkünften;
  • in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerber*innen, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedler*innen;
  • in den durch Hausrecht festgelegten Bereichen. Bei der Stadt Köln besteht eine Pflicht zum Tragen mindestens einer OP-Maske für Besucher*innen des Stadthauses Deutz, des Kalk-Karrees, der Bezirksrathäuser, der Kundenzentren, der Zulassungsstellen, des Standesamtes und aller sonstigen Verwaltungsgebäude, in denen Dienstleistungen durch Bedienstete der Stadt Köln im persönlichen Kontakt zu den Besucher*innen erbracht werden. Wir behalten uns die Ausweisung weiterer Bereiche oder Veranstaltungen, für die eine Maskenpflicht gilt, durch unser Hausrecht vor.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist in folgenden Fällen nicht verpflichtend:

  • bei Kindern bis zum Alter von 5 Jahren einschließlich,
  • in Privaträumen bei ausschließlich privaten Zusammentreffen,
  • bei der nicht nur augenblicklichen Alleinnutzung eines Innenraums durch eine Person oder mehrere Angehörige einer Einrichtung oder Unternehmens, wenn dies nach arbeitsschutzrechtlichen Regelungen zulässig ist,
  • in Einsatzsituationen von Sicherheitsbehörden, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sowie des Abschiebungshaft- und Maßregelvollzugs,
  • wenn das zur Ermöglichung einer Dienstleistung oder ärztlichen Behandlung erforderlich ist,
  • zur notwendigen Einnahme von Speisen und Getränken,
  • bei der Kommunikation mit einem gehörlosen oder schwerhörigen Menschen,
  • von Inhaber*innen sowie Beschäftigten von Einrichtungen und Unternehmen, wenn das Tragen der Maske durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung durch Glas, Plexiglas oder ähnliches) ersetzt wird,
  • auf behördliche oder richterliche Anordnung, sowie in Fällen, in denen das Gesundheitsministerium NRW Ausnahmen durch Allgemeinverfügung zulässt
  • von Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können; das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist.  

Das Gesundheitsamt stellt keine Bescheinigungen für Personen aus, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.

Zahlreiche Städte und Kreise betroffen

In NRW kommt es im Zuge der Corona-Notbremse des Bundes zu zahlreichen Ausgangssperren. Worauf die Bürger jetzt achten müssen und welche Ausnahmen es gibt.

Dortmund/Berlin - Der Start des neuen Corona*-Infektionsschutzgesetzes dürfte die einzige Verwirrung bleiben. Das Gesetz tritt heute (Freitag, 23. April) in Kraft. Faktisch gilt es aber erst ab Samstag (24. April). Doch was kommt jetzt auf Deutschland und NRW* zu? Und vor allen Dingen - was ist beim Thema Ausgangssperren zu beachten?

BundeslandNRW
Inzidenz181 (Freitag, 23. April)
Neuinfektionen6.940 (Freitag, 23. April)

Ausgangssperre in NRW: Neues Corona-Infektionsschutzgesetz gilt ab Samstag (24. April)

Das neue Infektionsschutzgesetz* beendet das bundesländerübergreifende Durcheinander bei den Corona-Regeln. Wenn ein Kreis oder eine Stadt an drei Tagen hintereinander eine Corona-Inzidenz von über 100 hat (§ 28b Infektionsschutzgesetz), treten die neuen Regeln in Kraft (alle News zu Corona in NRW* bei RUHR24).

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Es gilt eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. Der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft ist untersagt. Doch was gilt in NRW und Deutschland im Detail?

Ausgangssperre in NRW: Für Bürger gelten wichtige Regeln und Ausnahmen

Es gibt die eine oder andere Ausnahme, wann Bürger ihre Wohnungen verlassen dürfen. Es ist zum Beispiel trotz ab 22 Uhr geltender Ausgangssperre erlaubt, bis 0 Uhr Spazieren oder Joggen zu gehen. Zudem gelten folgende Ausnahmen, bei denen man die Wohnung oder das Haus verlassen darf

  • Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
  • berufliche Tätigkeiten sowie die An- und Abreise auf direktem Weg, unaufschiebbare Tätigkeiten im beruflichen Umfeld,
  • Arzt- und Tierarztbesuche - Notdienste,
  • Hilfe von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  • Begleitung und Betreuung von Personen, die sich in akuter Lebensgefahr befinden,
  • Versorgung von Tieren - Gassi gehen ist erlaubt, sollte aber nur in Ausnahmefällen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr stattfinden.

Bürger in NRW sollten jedoch darauf achten, ob die Städte individuelle Allgemeinverfügungen auf den Weg gebracht haben. So ist es in Köln beispielsweise nicht erlaubt zwischen 22 Uhr und 0 Uhr joggen zu gehen, wie die Rheinische Post meldet.

Die Ausgangssperre betrifft allerdings nicht das Privatgrundstück. Es ist erlaubt, dass Bürger in NRW nach 22 Uhr in den Garten gehen. Die angepassten Corona-Regeln treten am Freitag (23. April) in Kraft, gelten allerdings erst ab Samstag (24. April). Das hat in der NRW-Großstadt Dortmund im Zuge der neuen Kita-Regeln* für Verwirrung gesorgt.

Ausgangssperre in NRW: Es gilt auch die Corona-Regel des Nachtreiseverbots

Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gilt auch ein sogenanntes Nachtreiseverbot. Es ist für die Bürger in NRW und Deutschland - in den Kreisen und Städten mit einer Inzidenz von über 100 an drei Tagen in Folge - verboten, sich in Fahrzeugen, sowohl in Autos als auch im Öffentlichen Verkehr, aufzuhalten. Die Ausnahmen: Medizinische Notfälle und Wege zur Arbeit. Bei Missachtung droht ein Bußgeld von 250 Euro.

Doch welche Kreise und Städte müssen im Bundesland NRW mit einem Eintreten des Corona-Infektionsschutzgesetzes rechnen? Das heißt: Wo hat es in den vergangenen drei Tagen eine Inzidenz von über 100 gegeben? Lediglich der Kreis Coesfeld (92,9) und Höxter (73,4) liegen noch unter einer Inzidenz von unter 100 (Stand 23. April).

Münster (106,6) hatte am Donnerstag (22. April) noch eine Inzidenz von unter 100. Für die restlichen Kreise und Städte in NRW wird ab Samstag (24. April) eine Ausgangssperre gelten. *RUHR24 ist Teil des Redaktionsnetzwerks von IPPEN.MEDIA.

Nach 22 Uhr draußen frei bewegen

Seit einigen Wochen gilt in ganz Deutschland eine nächtliche Ausgangssperre für besonders von Corona betroffene Regionen. Wann wird sie wieder aufgehoben?

NRW - Sie soll soziale Kontakte unterbinden und das öffentliche Leben in der Nacht deutlich reduzieren: die nächtliche Ausgangssperre. In Deutschland gilt sie seit dem 24. April bundesweit in allen Städten und Kreisen mit einer stabilen Inzidenz von über 100. Sie ist Teil der Bundesnotbremse.

BundeslandNordrhein-Westfalen (NRW)
LandeshauptstadtDüsseldorf
MinisterpräsidentArmin Laschet (CDU)

Ausgangssperre in NRW: Ab 22 Uhr darf man nur noch alleine und zu Fuß raus

Wer in Dortmund, Bochum oder Recklinghausen ab 22 Uhr nach draußen gehen möchte, braucht dazu aktuell einen triftigen Grund. Denn in NRW gilt seit Ende April eine nächtliche Ausgangssperre bis 5 Uhr morgens. Immerhin: Bis Mitternacht gibt es eine Art „Kulanz-Zeit“, in der man zumindest alleine oder mit dem Hund spazieren gehen kann. Auch das Joggen ist erlaubt. Mal eben mit dem Auto zur Tankstelle fahren aber nicht.

Wer gegen die Ausgangssperre verstößt und erwischt wird, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Je nach Art des Verstoßes kann die Strafe mehrere hundert Euro betragen. Kommen noch andere Verstöße hinzu - wie etwa das Treffen in einer Gruppe - wird es noch teurer.

Ausnahmen, um trotz Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr draußen sein zu dürfen, gibt es für Arbeitnehmer, pflegende Angehörige oder Kranke.

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Am Samstag (15. Mai) gilt die Ausgangssperre bereits seit drei Wochen. Zu Recht kommt dabei die Frage auf, wann die Beschränkung wieder gelockert wird. Ab einer Inzidenz unter 100? Unter 50? Oder sogar erst, wenn die Corona-Pandemie vorbei ist? Keine Sorge - so schlimm ist es nicht.

Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis an drei aufeinander folgenden Tagen über 100, dann greift die bundesweite Notbremse zusammen mit der nächtlichen Ausgangssperre.

Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz hingegen an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100, tritt die Notbremse außer Kraft und die Ausgangssperre wird wieder aufgehoben. Das ist in NRW aktuell in Mülheim an der Ruhr der Fall: Dort sind die Infektionszahlen so stark gesunken, dass die nächtliche Ausgangssperre seit dem 14. Mai aufgehoben ist (alle Nachrichten zum Coronavirus in NRW auf RUHR24).

Aber wie sieht es in den anderen Städten in Nordrhein-Westfalen aus? Ist dort die Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre ebenfalls in Sichtweise? Hier kommt eine Auswahl der Regionen, in der die Beschränkung derzeit (noch) gilt (Stand 14. Mai mit Angabe der Inzidenz):

  • Bochum (114,3)
  • Dortmund (128,9)
  • Duisburg (125,3)
  • Düsseldorf (86,4)
  • Essen (72,6)
  • Gelsenkirchen (110,5)
  • Köln (112,5)
  • Kreis Recklinghausen (93,6)
  • Kreis Unna (121,8)

Von den genannten Städten haben derzeit Düsseldorf, Essen und der Kreis Recklinghausen die besten Chancen darauf, sich schon bald von der nächtlichen Ausgangssperre verabschieden zu können. Im Ennepe-Ruhr-Kreis (mit den Städten Witten und Ennepetal) im südlichen Ruhrgebiet könnte die Bundesnotbremse schon ab Sonntag 0 Uhr gelockert werden. Dann würde die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 100 liegen.