Wann kann ich mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen?

  • In Deutschland haben sie Anspruch auf Auszahlung der gesetzlichen Altersrente, wenn Sie in die Rentenversicherung eingezahlt haben und ein bestimmtes Alter, die sog. Regelaltersgrenze, erreichen. Die Regelaltersgrenze ist abhängig vom Geburtsjahr. Versicherte ab Jahrgang 1964 erreichen die Regelaltersgrenze am Tag ihres 67. Geburtstags. Versicherte, die früher geboren wurden, schwerbehinderte Menschen und besonders langjährig Versicherte können schon früher in Rente gehen.
  • Früher: Unter normalen Umständen, liegt der früheste Rentenbeginn maximal 4 Jahre vor Erreichen der gesetzliche Regelaltersgrenze. Das früheste Renteneintrittsalter (auch "Zugangsalter" genannt) liegt damit für Versicherte ab Jahrgang 1964 bei 63 Jahren.
  • Später: Ein Rentenbeginn nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze ist möglich. Einen spätestmöglichen Rentenbeginn gibt es nicht. Sie können, wenn Ihr Arbeitsvertrag das erlaubt, jenseits der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. 
  • Die gesetzliche Altersrente wird nicht automatisch ausgezahlt. Sie selbst müssen aktiv einen Rentenantrag stellen und Ihre Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen.

Derzeit liegt die Regelaltersgrenze (auch Regel­alters­rente genannt) bei 67 Jahren. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer, der mit 67 Jahren in Rente geht, keine Abzüge hinnehmen muss, solange als Voraussetzung die Mindest­versicherungszeit von 35 Jahren eingehalten wurde. Arbeitnehmer, die vor 1964 geboren wurden, können ohne Abzüge sogar früher in Rente gehen.

Wer vor dem persönlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen möchte, muss für jeden vor­ge­zogenen Monat eine Kürzung der Rentenbezüge von 0,3 Prozent hinnehmen. Die maximale Kürzung liegt bei 14,4 Prozent. Diese maximale Kürzung entsprechen 4 Jahre. Das bedeutet:

Selbst mit Abzügen ist eine vorzeitige staatliche Rente höchstens 4 Jahre vor der Regel­alters­grenze möglich!

Nach Angaben des Statistischen Bundes­amtes geht nahezu jeder vierte Deutsche frühzeitig in Rente. Allein im Jahr 2014 traten rund 197.000 Menschen trotz Abschlägen ihren vorzeitigen Ruhestand an. Dabei nahmen die betreffenden Personen durch­schnittlich 23,47 Ab­schlags­monate in Kauf und gingen knapp 2 Jahre vor Erreichen des Regel­rentenalters in Rente.

Wer kann wann in Rente gehen?

Wie die persönliche Regelaltersgrenze ausfällt, ist vom eigenen Geburtsjahr abhängig. Beachten Sie dazu nachfolgende Tabelle. Aus der Tabelle ist zudem ersichtlich, welche Jahrgänge in welchem Alter ohne Abzüge in Rente gehen können.

Ein Beispiel: Arbeitnehmer, die 1948 geboren worden sind, können ohne eine Kürzung in Rente gehen, wenn sie 65 Jahre und 2 Monate alt sind.

Wann kann ich mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen?

GeburtsjahrRegelaltersgrenzeAnhebung lt. § 235 SGB VI
vor 194765 Jahre
194765 Jahre+ 1 Monate
194865 Jahre+ 2 Monate
194965 Jahre+ 3 Monate
195065 Jahre+ 4 Monate
195165 Jahre+ 5 Monate
195265 Jahre+ 6 Monate
195365 Jahre+ 7 Monate
195465 Jahre+ 8 Monate
195565 Jahre+ 9 Monate
195665 Jahre+ 10 Monate
195765 Jahre+ 11 Monate
195866 Jahre
195966 Jahre+ 2 Monate
196066 Jahre+ 4 Monate
196166 Jahre+ 6 Monate
196266 Jahre+ 8 Monate
196366 Jahre+ 10 Monate
196467 Jahre

Grundsätzlich müsste ein 1964 geborener Arbeitnehmer bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, um eine monatliche Rente von 1.126 Euro zu erhalten. Geht er bereits mit 64 Jahren in Rente, sieht seine Rentenzahlung wie folgt aus:

Ursprüngliche Rentenzahlung mit Renteneintritt mit 67 Jahren1.126 €
Frühzeitiger Rentenantritt3 Jahre
36 Monate
Rentenabzüge (0,3 % pro Monat)10,8 %
121,61 €
Rentenanspruch nach frühzeitigem Renteneintritt1.004,39 €

Beachten Sie auch, dass die Rentenzahlungen im Alter zu besteuern sind. Details hierzu finden Sie auf unserer separaten Seite:

Wie wird die Rente besteuert?

Grundsätzlich gilt: Wird die Mindest­ver­sicherungs­zeit eingehalten (aktuell: 35 Jahre), haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, abschlagsfrei in Rente zu gehen. Wird eine vorzeitige Rente angestrebt, müssen Arbeitnehmer teilweise deutliche Abzüge hinnehmen.

Im Allgemeinen dürfen Arbeitnehmer frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres ihre Rente antreten. Mit der schrittweisen Anhebung des Rentenbeginns ergibt sich daraus ein Abschlag zwischen 7,5 und höchstens 14,4 Prozent. Dieser Abzug gilt ein Leben lang, selbst wenn das Alter für den regulären Rentenbeginn erreicht wurde.

Früher in Rente je nach Alter:

Die Rente mit 50 ist nur theoretisch möglich – und dies auch nur, wenn mit privatem Geld vorgesorgt wurde. Eine staatliche Rente wird für 50 Jahre alte Personen nicht aus­gezahlt. (Ausnahmen gibt es für Menschen mit Behinderung und für Berufs­soldaten.)

Der Hintergrund: Für jeden Monat, der zum eigentlichen Rentenbeginn fehlt, werden 0,3 Prozent vom eigentlichen Rentenanspruch abgezogen. Da der größtmögliche Abzug der staatlichen Rente bei 14,4 Prozent liegt, ergibt sich ein Renteneintritt, der maximal 4 Jahren vor der Regelaltersgrenze liegt (14,4 Prozent geteilt durch 0,3 Prozent sind gleich 48 Monate). Bei einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren kann man also frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen.

Wer mit privatem Vermögen die Rente mit 50 finanzieren möchte, kann sich an folgender Beispielrechnung orientieren:

Rechnet man mit einer Lebenserwartung von 85 Jahren und möchte auf ein monatliches Budget von 1.000 Euro zurückgreifen, benötigt man eine Ersparnis von insgesamt 420.000 Euro – ungeachtet eventueller weiterer Einkünfte. Bei einer Lebenserwartung von 90 Jahren sind bereits 480.000 Euro nötig. Berücksichtigt man eine Kapitalverzinsung von z. B. 2 Prozent, liegt das verbrauchte Kapital beim letzt­ge­nannten Beispiel bei immerhin noch 330.000 Euro.

Auch die Rente mit 55 ist im Regelfall nicht möglich. (Ausnahmen gibt es auch hier für Menschen mit Behinderung sowie für Berufssoldaten.) Allerdings gibt es die Möglichkeit, in Altersteilzeit zu wechseln. Der Arbeitnehmer muss hierfür das 55. Lebensjahr vollendet haben. Die Arbeitszeit wird bei der Altersteilzeit reduziert, die Einkünfte fallen in der Regel also geringer aus. Durch das geringere Gehalt werden allerdings auch weniger Rentenpunkte angespart, so dass die Rente geringer ausfällt als bei einer vollen Arbeitsstelle. In einigen Fällen wird die Altersteilzeit staatlich gefördert, wenn durch die Teilzeit Arbeitsplätze für jüngere Menschen entstehen. Mehr Infos zur Altersteilzeit erfahren Sie im Abschnitt „Altersteilzeit ermöglicht Rente ohne Abzüge“.

Ein Renteneintritt mit 60 Jahren ist in den allermeisten Fällen nicht möglich, es sei denn, es liegt eine Schwerbehinderung vor. Andernfalls können nach 1952 Geborene frühestens mit 63 in Rente gehen, inklusive Abschlägen. Wer dennoch mit 60 Jahren in Rente gehen möchte, der verzichtet bis zu seinem 63. Geburtstag komplett auf die ­gesetzliche Rente. Da somit 3 Einzahlungsjahre fehlen, fällt die Rentenzahlung ab 63 somit geringer aus. Abschläge werden dann natürlich auch fällig.

Die Frauenrente

Frauen können bereits mit 60 Jahren ihre Altersrente beziehen, wenn sie:

  • vor dem Jahr 1952 geboren wurden,
  • mindestens 15 Versicherungsjahre gearbeitet haben und
  • nach dem 40. Geburtstag noch weitere 10 Versicherungsjahre arbeiten.

Diese Frauen können die Frauenrente beantragen. Mit dem Antrag müssen sie sich allerdings auf Abschläge von 18 Prozent gefasst machen.

Mit 61 Jahren können theoretisch all diejenigen frühzeitig in Rente gehen, deren Regelaltersgrenze bei 65 liegt – jedoch mit Abschlägen in Höhe der maximalen 14,4 Prozent. Des Weiteren können Personen mit einer 50-prozentigen und nachgewiesenen Schwerbehinderung vorzeitig in Rente gehen. Dies gilt für all jene, die zwischen 1958 und 1963 geboren sind.

Zeit mit Arbeitlosengeld überbrücken

Für Personen, deren Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegt, gibt es die Möglichkeit, die Zeit mit Arbeitslosengeld zu überbrücken. Ab 58 Jahren stehen Ihnen als langjährig Angestellter 2 Jahre Arbeitslosengeld zu. Diese können Sie jetzt einsetzen, um die Zeit bis zu Ihrem frühzeitigen Renteneintritt (frühestens mit 63) finanziell zu überbrücken. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten.

Die Rente mit 62 ist für folgende Personen möglich:

  • Personen mit einer attestierten 50-prozentigen Schwerbehinderung mit Geburtsjahr nach 1964
  • Langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute mit Geburtsjahr nach 1964 (für alle, die zwischen 1951 und 1963 geboren sind, wird die Altersgrenze stufenweise von 60 auf 62 gehoben)

Arbeitslosengeldbezug vor der Rente

Auch hier ist die Option des Bezugs von Arbeitslosengeldes möglich. Für 1 Jahr kann Arbeitslosengeld bezogen werden, um die Zeit bis zum frühzeitigen Renteneintritt mit 63 zu überbrücken.

Mit 63 Jahren können all diejenigen ohne Abschläge in Rente gehen, die mindestens 45 Jahre lang in die ­gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Diese gelten dann als besonders langjährig Versicherte. Dies gilt jedoch nur für diejenigen, die vor 1953 geboren sind.

Wer mindestens 35 Beitragsjahre in die ­gesetzliche Renten­versicherung eingezahlt hat, kann ebenfalls mit 63 in Rente gehen – dann jedoch mit Abschlägen.

Besonders langjährig Versicherte, das heißt alle, die mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, können auch mit 64 abschlagsfrei in Rente gehen. Jedoch gilt dies nur für diejenigen, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind.

Hat man nur 35 Beitragsjahre vorzuweisen, kann man mit Abschlägen von 10,8 Prozent (da 3 Jahre früher) mit 64 in Rente gehen.

All diejenigen, die mindestens 45 Beitragsjahre in die ­gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben, können mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen. Dies gilt für alle Personen, die nach 1964 geboren sind.

Außerdem haben alle Personen, die vor 1958 geboren sind, im Laufe ihres 65. Lebensjahres ihre Regelaltersgrenze erreicht. Welche Anhebungen es da genau gibt, entnehmen Sie unserer Tabelle.

Personen, die mindestens 35 Jahre lang nachweislich in die Rentenkasse eingezahlt haben und/oder zwischen 1958 und 1963 geboren sind, können abschlagsfrei mit 66 in Rente gehen. Welche Anhebungen es da genau gibt, entnehmen Sie unserer Tabelle.

Weiterhin haben Personen, die sich für das Blockmodell der Altersteilzeit entschieden haben, ebenfalls die Möglichkeit, mit 66 in Rente zu gehen. Denn in der zweiten Phase des Blockmodells geht der Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten, bezieht allerdings das Gehalt der Altersteilzeit.

Mit 67 Jahren haben all jene, die nach 1964 geboren sind, endlich ihre Regelaltersgrenze erreicht und können abschlagsfrei in Rente gehen.

7 legale Tricks für den früheren Renteneintritt

Ab wann man vorzeitig in den Ruhestand gehen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab – einige kann man beeinflussen, andere nicht. Wir haben Ihnen im Folgenden unsere Tipps und Tricks zusammengetragen, wie Sie früher in Rente gehen können.

Wer früher in Rente gehen und zugleich keine Abzüge bei der Rente hinnehmen möchte, kann eine Sonderzahlung an die Rentenkasse leisten. Dies ist ab dem 50. Lebensjahr möglich – selbstverständlich nur, wenn entsprechend finanzielle Mittel vorhanden sind.

Wenn Sie erfahren möchten, wie hoch die Sonderzahlung ausfällt, um keine Abschläge hinnehmen zu müssen, teilen Sie der Renten­versicherung mit, dass in Früh­rente gehen möchten. Die Abschläge werden dann berechnet, ebenso wie die Höhe der Sonderzahlung, die die Abschläge ausgleichen kann.

Rendite anderswo möglicherweise höher

Bevor Sie eine Sonderzahlung vornehmen, sollten Sie ermitteln, ob die geplante Sonderzahlung bei einer privaten Vorsorgeform (z. B. einer Lebens­ver­sicherung oder einer Geldanlage wie Aktien-Fonds) nicht eine höhere Rendite verspricht. Im Zweifel weiß ein unab­hängiger Anlageberater Rat.

Die Bundesregierung hat im Jahr 2017 die Flexi-Rente eingeführt, um Erwerbstätigen den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern. Rentner bzw. künftige Rentner können hier auf zwei Arten profitieren:

  • Als Frührentner Geld hinzuverdienen
  • Über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten und Rentenzuschläge erhalten

Bei einer vorgezogenen Altersrente können Rentner bis zu 6.300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen (aufgrund der Corona-Pandemie liegt die Hinzuverdienstgrenze von Frührentnern im Jahr 2022 bei 46.060 Euro pro Jahr). Wissen Sie, dass Sie mehr dazuverdienen werden, können Sie die vorgezogene Altersrente auch als Teilrente erhalten und dabei die Höhe der Teilrente und damit auch die Hinzuverdienstgrenze selbst festlegen. Die Teilrente muss dabei mindestens zehn Prozent der Vollrente betragen.

Arbeiten Sie dagegen noch über die Regelaltersgrenze hinaus, profitieren Sie von weiteren Rentenzuschlägen. Für jeden Monat, den Sie über Ihre Regelaltersgrenze hinaus arbeiten und noch keine Rente beziehen, erhalten Sie einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Zusätzlich erhöht sich Ihre Rente natürlich auch weiterhin durch die laufenden Beitragszahlungen zur Renten­versicherung.

Wenn der Arbeitgeber mitspielt, ist es möglich, bei der Renten­versicherung ein Lebensarbeitszeitkonto, auch Zeitwertkonto genannt, einzurichten. Auf diesem Konto werden z. B. Überstunden oder auch nicht genommener Urlaub „eingezahlt“. Dieses Guthaben kann man direkt vor dem eigentlichen Rentenbeginn in Anspruch nehmen, so dass man zwar offiziell noch Arbeitnehmer ist, praktisch aber schon Rentner.

Firmen, die dieses Modell anbieten, sind in Deutschland bislang noch recht selten. Womöglich macht es für interessierte Arbeitnehmer Sinn, den Arbeitgeber direkt darauf anzusprechen.

Bestimmte Personengruppen können vorzeitig in den Ruhestand eintreten, ohne Abzüge hinnehmen zu müssen. Dazu zählen u. a.:

  • Personen mit einer attestierten Behinderung von 50 Prozent und mehr;
  • Berufssoldaten, die unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 55 Jahren in den Ruhestand gehen dürfen;
  • Arbeitnehmer, die außerordentlich lange einer sozial­versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgekommen sind.
  • Personen, die 45 Jahre lang in die Renten­kasse eingezahlt haben

Wer eine eigene Immobilie besitzt, kann durch die Verrentung seiner Immobilie an liquide Mittel gewinnen. Für eine solche Immobilienrente gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Leibrente
  • Nießbrauchrecht
  • Immobilien-Teilverkauf
  • Umkehrhypothek
  • Verkauf mit Mietvertrag

Bei allen Optionen der Immobilienverrentung kann man in seiner Wohnung oder im Haus wohnen bleiben und man hat zusätzlich finanzielle Mittel, die einem unter Umständen einen früheren Renteneintritt ermöglichen. Bevor Sie sich für eine Möglichkeit der Immobilienverrentung entscheiden, sollte Sie sich jedoch umfassend informieren und beraten lassen.

Für all diejenigen, die frühzeitig in den Ruhestand treten wollen, gibt es eine Möglichkeit, um zumindest mit 61 in Rente zu gehen: Liegt Ihre Regelaltersgrenze bei 67 Jahren, können Sie mit Abschlägen frühestens 4 Jahre vorher, also mit 63 in Rente gehen. Wenn Sie mindestens 58 Jahre alt sind und ausreichend lang als Angestellter tätig waren, haben Sie Anspruch auf 2 Jahre Arbeitslosengeld. Und genau diese 2 Jahre können Sie nun einsetzen, um mit 61 Jahren aus dem Erwerbsleben auszutreten und mit 63 Jahren frühzeitig ­gesetzliche Rente zu beziehen. Die 2 Jahre überbrücken Sie finanziell mit dem Arbeitslosengeld.

Achtung: Dies gilt nur, wenn Sie von Seiten der Firma gekündigt wurden, Sie aufgrund von Insolvenz entlassen wurden oder ein Aufhebungsvertrag erstellt wurde.

Gründlich vorbereiten und informieren

Beachten Sie auch, dass 2 Jahre Arbeitslosigkeit unter Umständen nicht in die Beitragsjahre der Rentenkasse hinzuzählen. Wollen Sie beispielsweise als besonders langjährig Versicherter nach 45 Beitragsjahren in Rente gehen, dann lösen Ihre letzten 2 Jahre Arbeitslosigkeit womöglich Ihren Anspruch darauf auf. Dies gilt auch, wenn Sie 35 Beitragsjahre vorweisen müssen. Sie sollten sich im Vorfeld gründlich darüber informieren und darauf vorbereiten.

Was banal und naheliegend klingt, ist für einige Besserverdiener eine Alternative zum „Durchhalten“ bis zur Regelaltersgrenze. Wer vermutet, dass das Plus an Lebens­qualität durch eine vorzeitige Rente die Abschläge wett macht, kann sich an folgender Faustformel orientieren: Den meisten Rentnern reichen 60 bis 80 Prozent des letzten Einkommens aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Möchte man nun 3 Jahre vorzeitig in Rente gehen, zieht man für jeden Monat 0,3 Prozent von der eigentlichen Rente ab. (Bei 3 Jahren sind dies 36 Monate, also 10,8 Prozent.) Bei dieser Rechnung muss aller­dings zusätzlich berücksichtigt werden, dass der Zeitraum, in dem in die Rentenkasse eingezahlt wird, um 3 Jahre kürzer ausfällt. Hat man anhand dieser beiden Parameter die tatsächliche Renten­höhe errechnet, kann man diese mit den eingangs erwähnten 60 bis 80 Prozent abgleichen.

Wer privat für das Alter vorsorgt (zum Beispiel mit der Riester-Rente, Rürup-Rente oder einer betrieblichen Altersvorsorge), kann früher in Rente gehen, ohne finanzielle Einbußen zu haben. Die staatliche Rente erhält man unter Umständen dann noch nicht. Wer jedoch früh genug mit dem privaten Sparen begonnen hat, kann sich früher zur Ruhe setzen und hat ein ausreichendes finanzielles Polster.

Die Formen der Altersvorsorge, mit denen man privat sparen kann, sind vielfältig. Welche Möglichkeit die beste für einen persönlich ist, findet man am besten mit einem ausgiebigen Vergleich der Produkte heraus. Fordern Sie direkt einen Vergleich der besten Altersvorsorge-Angebote am Markt an, um Geld beim früheren Renteneintritt zu sparen.

Das Modell der Altersteilzeit ähnelt sehr dem Konstrukt eines Teilzeitarbeitsvertrages und kann ab Vollendung des 55. Lebensjahres angestrebt werden. Bei dem Konzept der Altersteilzeit handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Unter­nehmens, der den Mitarbeitern einen früheren Rentenbeginn ermöglicht.

Mit der Vereinbarung von Altersteilzeit haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu halbieren. Um die Vorteile der Altersteilzeit genießen zu können, müssen neben dem 55. Lebensjahr noch 3 ­versicherungspflichtige Beitragsjahre der vergangenen 5 Jahre nachgewiesen werden.

Entscheiden sich Arbeitnehmer für das Modell der Altersteilzeit, können sie zwischen 2 Arbeitszeitmodellen wählen: dem Gleich­ver­teilungs­modell und dem Blockmodell. Die Besonderheit beider Modelle besteht darin, dass sich die Arbeitszeit des Angestellten halbiert, auf mehrere Jahre gestreckt wird und einen Gehaltsverzicht vorsieht.

Fällt die Wahl auf das Gleich­ver­teilungs­modell, findet eine gleichmäßige Reduktion der Arbeitszeit um 50 Prozent statt und wird über den Zeitraum der Altersteilzeit verteilt.

Das Block­modell besteht dagegen aus 2 Phasen:

  • In der ersten Phase geht der Angestellte seiner Voll­zeit­be­schäfti­gung nach und erhält im Gegenzug lediglich das Gehalt der ver­einbarten Altersteilzeit.
  • Hingehen stellt die zweite Phase den Zeitraum der Frei­stellung dar. In dem Zusammenhang muss der Arbeit­nehmer nicht mehr arbeiten und bezieht das Gehalt der Alter­steilzeit.

Je nach Tarif­vertrag sehen diese Blöcke einen Zeitraum zwischen 2 und 3 Jahren vor.

Ein heute 55-jähriger Arbeitnehmer hätte die Möglichkeit, mit 66 Jahren in Rente zu gehen. Im Rahmen seiner Anstellung hat er seit 1984 stets das Anderthalbfache des Durchschnitts verdient. Würde er im Jahre 2019 als 63-Jähriger seine Pensionierung antreten, stünde ihm eine Rente in Höhe von 1.393 Euro zu – 300 Euro weniger als bei Renteneintritt mit 66 Jahren.

Im Falle der Altersteilzeit hätte der Arbeitnehmer einen Rentenanspruch von 1.587 Euro. Jedoch erst mit Vollendung des 66. Lebensjahres. Dabei ist er die vorherigen Jahre von jeglicher Arbeit freigestellt. Im Zeitraum der Freistellung erhält ein lediger Arbeitnehmer eine monatliche Rente von netto 1.639 Euro. Somit würde er nur in den Jahren 60 bis 63 weniger verdienen. Diese Diskrepanz gleicht sich in wenigen Jahren wieder aus.

Was passiert mit der Altersteilzeit bei Krankheit oder Insolvenz?

Im Rahmen des Blockmodells tritt der Arbeit­nehmer in Vorleistung. Demnach stellt er seine volle Arbeitskraft zu einem reduzierten Gehalt zur Verfügung. Dadurch setzt er sich Risiken und vor allem Fragen aus, was im Falle von Insolvenz oder Krankheit mit seinen Ansprüchen geschieht. Eben diese Zwischenfälle sind im § 8a AltZTG geregelt.

In dem Zusammenhang verpflichtet sich der Arbeitgeber dazu, die noch nicht au­gezahlte Vergütung gegen Insolvenz abzusichern. Dahingehend empfiehlt es sich, eine derartige Insolvenzsicherung vom Arbeitgeber aushändigen zu lassen.

Fällt der Arbeitnehmer wegen Krankheit oder längerer Arbeitsunfähigkeit aus, ist der Arbeitgeber zur Weiterzahlung im Rahmen der Entgeltfortzahlung verpflichtet. Tritt eine längere Arbeitsunfähigkeit während der Freistellungsphase ein, muss der Arbeit­geber ohnehin zahlen. Schließlich hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung während der Beschäftigungsphase erbracht. Leistet der Arbeitgeber hingegen Lohn­ersatz­leistungen wie Krankengeld, Insolvenzgeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld, fällt die mindestens 20-prozentige Aufstockung der Altersteilzeit weg. Daher ist es umso wichtiger, dass die Ansprüche der Altersteilzeit vorzeitig geregelt werden.

Wer früher in Rente gehen möchte, muss entweder 35 bzw. 45 Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben, genug privates finanzielles Polster besitzen oder Abzüge auf die Rentenauszahlung hinnehmen. Pro Monat, den Sie früher als Ihre Regelaltersgrenze in Rente gehen, zahlen Sie 0,3 Prozent Abzug auf Ihre Rentenansprüche.

Tipps und Tricks, um früher in Rente zu gehen, gibt es einige. Sie können beispielsweise ab dem 50. Lebensjahr eine einmalige Sondereinzahlung leisten, die Flexi-Rente des Staates nutzen, ein Arbeitszeitkonto mit Ihrem Arbeitgeber einrichten oder Ihre eigene Immobilie verrenten. Am besten ist es, wenn Sie frühzeitig anfangen, für das Alter vorzusorgen, indem Sie privat clever Geld anlegen oder eine renditereiche und sichere private Altersvorsorge abschließen.

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