Unterschied summe und anzahl der kurshalbjahresergebnisse

1 Der Weg zum Abitur Informationen zur Oberstufe an allgemeinbildenden Gymnasien

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3 Inhalt 3 Vorwort 4 Rechtliche Rahmenbedingungen 4 Beratung und Information der Schüler 5 Die gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium 5 Allgemeine Unterrichtsziele 5 Organisation der gymnasialen Oberstufe 6 Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer 8 Kurswahl 13 Leistungsermittlung und Leistungsbewertung 15 Abiturprüfung und Gesamtqualifikation 15 Abiturprüfung 18 Ermittlung der Gesamtqualifikation 22 Wiederholung und Besuchsdauer 23 Besondere Lernleistung 23 Ziele 23 Themen 24 Betreuung 24 Belegung und Einbringung 24 Anforderungen und Bewertung 24 Praktischer Beitrag, schriftliche Arbeit, Kolloquium 25 Leistungsermittlung und Leistungsbewertung 27 Anhang 28 Belegplan 29 Kurshalbjahreszeugnis 30 Wahl der Prüfungsfächer und Anmeldung zur Abiturprüfung 31 Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife 35 Tabelle zur Bildung der Gesamtpunktzahl 36»Ihr Weg zum Abitur«eine persönliche Checkliste

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5 Vorwort Liebe Schülerinnen und Schüler, mit der gymnasialen Oberstufe beginnt für Sie die letzte Etappe auf dem Weg zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Neue Lernstrukturen und ein verändertes Bewertungssystem geben diesen beiden Schuljahren einen ganz eigenen Charakter. An Stelle des bisherigen Unterrichts, der im Klassenverband in der Regel für alle Schüler nach gleicher Stundentafel ablief, tritt nun der Unterricht in Grund- und Leistungskursen. Stärker als bisher wird Ihre Flexibilität sowie die Fähigkeit zum selbstständigen Lernen gefordert sein. Ziel ist es dabei, Sie bestmöglich auf ein Studium vorzubereiten. Neu ist für Sie auch das Bewertungssystem: Punkte von 0 bis 15 ersetzen die gewohnten Noten. Dadurch wird eine differenziertere Bewertung möglich und Sie können sich bereits an universitäre Bewertungssysteme gewöhnen. Bei der Wahl der Leistungs- und Grundkurse und zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung wird Ihre persönliche Entscheidung gefordert sein. Die Broschüre informiert Sie über die unterschiedlichen Möglichkeiten und Bedingungen auf dem»weg zum Abitur«. Sie finden Erläuterungen zu den in der gymnasialen Oberstufe zu belegenden Fächern, zu Möglichkeiten der interessen- und neigungsbezogenen Wahl von Kursen, zur Leistungsermittlung und Bewertung und nicht zuletzt zur Art und Weise der Abiturprüfung. So erhalten Sie eine Orientierungshilfe, um sich optimal auf das Abitur und Ihren weiteren Bildungsweg vorzubereiten. Im Freistaat Sachsen haben wir in den vergangenen Jahren eine Reihe schulpolitischer Innovationen auf den Weg gebracht, die gerade die Gymnasiasten Ihres Jahrganges unmittelbar erleben konnten. Zum einen wurden und werden Sie nach grundlegend neuen Lehrplänen unterrichtet, zum anderen treten für Ihren Jahrgang Neuregelungen in der gymnasialen Oberstufe in Kraft. Wichtige Ziele der Weiterentwicklung der Oberstufe sind die Stärkung der Allgemeinbildung, insbesondere im sprachlichen und im naturwissenschaftlichen Bereich. Damit wird das sächsische Bildungssystem noch besser an die sich entwickelnden Anforderungen der Arbeitswelt angepasst. Die Breite der Allgemeinbildung zeigt sich darin, dass neben dem verbindlichen Unterricht in Deutsch und Mathematik sächsische Abiturienten mindestens zwei Fremdsprachen und drei Naturwissenschaften erlernen. Komplettiert wird der Unterricht durch gesellschaftswissenschaftliche und künstlerische Fächer sowie durch Sport, Ethik oder Evangelische Religion oder Katholische Religion. Damit sind Sie auf alle Anforderungen, die Sie nach dem Abitur in Studium oder Beruf bewältigen müssen, auf einem hohen Niveau vorbereitet. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg auf Ihrem persönlichen»weg zum Abitur«und den sich daran anschließenden weiteren Bildungs- und Berufswegen. Steffen Flath Sächsischer Staatsminister für Kultus

6 Rechtliche Rahmenbedingungen Beratung und Information der Schüler Bei der Organisation der gymnasialen Oberstufe und der Vorbereitung und Durchführung der Abiturprüfung müssen Rahmenbedingungen der Kultusministerkonferenz berücksichtigt werden. Dies sind die Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) sowie die landesspezifischen Verordnungen und Vorschriften zur Bildungs- und Erziehungsarbeit an den allgemeinbildenden Gymnasien im Freistaat Sachsen, insbesondere die Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums. Folgende rechtliche Festlegungen bilden den Rahmen und die Basis für die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung in Sachsen: Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. Juli 1972 in der Fassung vom 2. Juni 2006), Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemeinbildende Gymnasien im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien SOGY) vom 3. August 2004 (Sächs. GVBl., S. 336) in der jeweils geltenden Fassung, Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung an allgemeinbildenden Gymnasien im Freistaat Sachsen (Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung OAVO) vom 12. April 2007 (SächsGVBl. S. 126) in der jeweils geltenden Fassung. Eine umfassende und intensive Beratung ist eine wichtige Voraussetzung, um die gymnasiale Oberstufe erfolgreich zu absolvieren. Die beiden wichtigsten Ansprechpartner für den Schüler sind der Oberstufenberater und der Tutor. Der Oberstufenberater informiert in allgemeinen Veranstaltungen und nach Bedarf in Einzelgesprächen Eltern und Schüler, berät die Schüler bei wichtigen Entscheidungen, wie z. B. der Wahl der Leistungskursfächer, bei Fragen der Belegung der Grundkursfächer, insbesondere zu Möglichkeiten der Ergänzung und Ersetzung von Grundkursen, bei der Entscheidung zur Einbringung einer Besonderen Lernleistung und bei der Wahl der Abiturprüfungsfächer, organisiert die Kurswahl, erstellt den Klausurplan, kontrolliert die Erbringung Komplexer Leistungen und berechnet die Gesamtqualifikation. Der Tutor übernimmt in der Oberstufe die Aufgaben des Klassenlehrers der Klassenstufen 5 bis 10, berät die Schüler in Absprache mit den zuständigen Fachlehrern in schulischen Angelegenheiten und nimmt an Konferenzen, welche die von ihm betreuten Schüler betreffen, teil.

7 Die gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium Allgemeine Unterrichtsziele Ziele des Unterrichts in der gymnasialen Oberstufe sind: die Entwicklung einer vertieften allgemeinen Bildung und der Erwerb der Studierfähigkeit durch wissenschaftspropädeutisches Arbeiten in Grund- und Leistungskursen. Für die Entwicklung der Studierfähigkeit kommt vor allem den Grundlagenkenntnissen eine herausragende Bedeutung zu. Darüber hinaus wird viel Wert auf anwendungsbereites und transferierbares Wissen, auf die Aneignung von Kompetenzen für den weiteren Wissenserwerb und auf die Werteorientierung gelegt. Die Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen sind für alle späteren Studiengänge unentbehrlich und gehören zum Kernbereich in der gymnasialen Oberstufe. Jeder Schüler belegt insgesamt mindestens zwei Fremdsprachen und drei Naturwissenschaften. Der Unterricht in Geschichte, Geographie und Gemeinschaftskunde / Rechtserziehung/Wirtschaft fördert gesellschaftswissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen. Der Fächerkanon wird durch je ein künstlerisches Fach, durch Sport sowie durch Evangelische Religion oder Katholische Religion oder Ethik komplettiert. Die Struktur der gymnasialen Oberstufe sichert eine breite Allgemeinbildung und Mehrperspektivität. Sie verhindert eine zu frühe einseitige Spezialisierung auf einzelne Fachgebiete. Entsprechend ihren Neigungen und Interessen können Schüler Grundkurse in Geographie, Gemeinschaftskunde / Rechtserziehung / Wirtschaft und unter bestimmten Bedingungen in Biologie durch andere Grundkurse ersetzen und somit das Unterrichtsangebot innerhalb vorgegebener Grenzen entsprechend variieren. Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife berechtigt die Schüler, an einer Hochschule der Bundesrepublik Deutschland ein Studium aufzunehmen oder eine sonstige berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule zu beginnen. Organisation der gymnasialen Oberstufe Wer in die gymnasiale Oberstufe eintreten will, muss die Klassenstufe 10 des Gymnasiums erfolgreich abgeschlossen haben. Schüler mit einem Realschulabschluss, die von der Mittelschule an das Gymnasium wechseln, besuchen vor Eintritt in die gymnasiale Oberstufe zunächst die Klassenstufe 10 am Gymnasium. Die gymnasiale Oberstufe umfasst die Jahrgangsstufen 11 und 12. Sie endet mit der Abiturprüfung. Die Jahrgangsstufen 11 und 12 gliedern sich in die vier Kurshalbjahre 11/I, 11/II, 12/I und 12/II. An Stelle der Klassen treten jetzt Kursgruppen, die in einzelnen Fächern unterschiedlich zusammengesetzt sein können. Der Unterricht erfolgt in Leistungs- und in Grundkursen.

8 Leistungskurse werden auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet und dienen einer vertieften wissenschaftspropädeutischen Ausbildung. Grundkurse werden auf grundlegendem Anforderungsniveau unterrichtet. In Leistungskursen wird der Unterricht mit fünf Wochenstunden erteilt. Für die Anzahl der Wochenstunden in den Grundkursen gilt folgende Regelung: Deutsch und Mathematik jeweils vier Wochenstunden, eine fortgeführte Fremdsprache oder die in Klassenstufe 10 begonnene Fremdsprache drei Wochenstunden, alle übrigen Fächer jeweils zwei Wochenstunden. Alle Kurse werden grundsätzlich in beiden Jahrgangsstufen belegt. Zusammenfassender Vergleich der Struktur der letzten drei Schuljahre Einführungsphase Klassenstufe 10 Gymnasiale Oberstufe Jahrgangsstufen 11 und 12 Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer Die Fächer werden in der gymnasialen Oberstufe in drei Aufgabenfelder unterteilt: I: Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld Deutsch fortgeführte Fremdsprachen Kunst Musik II: Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Geschichte Gemeinschaftskunde / Rechtserziehung / Wirtschaft (G / R / W) Geographie III: Mathematisch-naturwissenschaftlichtechnisches Aufgabenfeld Mathematik Physik Chemie Biologie Informatik Alle anderen Fächer sind keinem Aufgabenfeld zugeordnet. Klassenverband Differenzierung durch unterschiedliche Profile Kurssystem Differenzierung durch: Wahlmöglichkeit der Leistungskurse Ergänzungs- und Ersetzungsmöglichkeiten bei Grundkursen Die Schule kann Grundkurse in Astronomie, Informatik, Philosophie und weitere fortgeführte Fremdsprache sowie, mit Genehmigung der Sächsischen Bildungsagentur, fächerverbindende Grundkurse anbieten, wenn es die Möglichkeiten der betreffenden Schule zulassen. Mit Ausnahme der Informatik sind diese Fächer keinem Aufgabenfeld zugeordnet. Für Schüler, die in den Klassenstufen 8 bis 10 das sprachliche Profil besucht haben, ist im Grundkursfach Informatik ein spezieller Lehrplan gültig.

9 Übersicht über die Fächer in der gymnasialen Oberstufe Aufgabenfeld Fächer Wochenstunden Leistungskurs Wochenstunden Grundkurs Deutsch 5 4 bzw. 3 5 Sorbisch Englisch 5 3 bzw. 2 Französisch 5 3 bzw. 2 Griechisch 5 3 bzw. 2 Fremdsprachen Italienisch 5 3 bzw. 2 Latein 5 3 bzw. 2 Polnisch 5 3 bzw. 2 Russisch 5 3 bzw. 2 Spanisch 5 3 bzw. 2 Tschechisch 5 3 bzw. 2 Kunst oder Musik Gesellschaftswissenschaftlich Geschichte 5 2 G/R/W 2 Geographie 2 Sprachlichliterarischkünstlerisch belegungspflichtig Mathematischnaturwissenschaftlichtechnisch Mathematik 5 4 Physik 5 /4 3 2 Chemie 5 /4 3 2 Biologie Informatik 1 2 Ohne Zuordnung Evangelische Religion / Katholische Religion / Ethik Sport nicht belegungspflichtig Astronomie 2 Philosophie 2 weitere fortgeführte Fremdsprache 2 2 fächerverbindender Grundkurs 2 1 keine Belegpflicht 2 In diesem Grundkurs kann auch die Vorbereitung auf den Erwerb international anerkannter Sprachdiplome erfolgen. 3 nur an Gymnasien mit vertiefter Ausbildung in der jeweiligen Vertiefungsrichtung 4 nur an Gymnasien in kirchlicher Trägerschaft 5 nur am Sorbischen Gymnasium Bautzen

10 Weitere Hinweise: Fortgeführte Fremdsprache bedeutet 1., 2. oder 3. Fremdsprache. Eine in Klassenstufe 10 neu begonnene Fremdsprache muss bei Belegung in der gymnasialen Oberstufe mit drei Wochenstunden in allen Kurshalbjahren besucht werden. Das Abiturzeugnis enthält einen Vermerk darüber, dass das Zeugnis das Latinum bzw. Graecum einschließt, wenn der Schüler den Unterricht in einem der Fächer im erforderlichen Umfang als zweite oder dritte Fremdsprache erfolgreich besucht hat. Auch im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft kann das Latinum, das Graecum oder das Hebraicum erworben werden. Voraussetzung dafür sind der Besuch einer schulischen Arbeitsgemeinschaft im Umfang von insgesamt neun Wochenstunden über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren und das Bestehen einer Ergänzungsprüfung. Kurswahl und Belegpflicht Leistungskurse Jeder Schüler wählt aus dem Angebot seiner Schule Leistungskurse in zwei Fächern. Grundsätzlich unterbreiten die Gymnasien das folgende Leistungskursangebot: 1. Leistungskurs Deutsch Mathematik 2. Leistungskurs fortgeführte Fremdsprache Geschichte Physik Leistungskurse in Kunst und in Chemie können an den Gymnasien nur nach Genehmigung der Sächsischen Bildungsagentur angeboten werden. Der Leistungskurs Kunst wird von der Schule in diesem Falle an Stelle des Leistungskurses Geschichte, der Leistungskurs Chemie an Stelle des Leistungskurses Physik angeboten. Hat die Schule Leistungskurse in Geschichte und in Physik eingerichtet, kann die Genehmigung der Leistungskurse Kunst und/oder Chemie auch zusätzlich erfolgen. Daraus ergeben sich folgende Leistungskurskombinationen: Deutsch fortgeführte Fremdsprache Deutsch Geschichte Deutsch Physik Deutsch Kunst 1 Deutsch Chemie 1 Mathematik fortgeführte Fremdsprache Mathematik Geschichte Mathematik Physik Mathematik Kunst 1 Mathematik Chemie 1 Weitere Hinweise Bei Gymnasien mit vertiefter Ausbildung gemäß 4 SOGY wird nach den entsprechenden Festlegungen der OAVO verfahren. Schüler dieser Gymnasien belegen drei Leistungskursfächer. Je nach Vertiefungsrichtung können hier auch Leistungskurse in Musik, in Biologie und in Sport angeboten werden. Kunst Chemie Besonderheiten gelten darüber hinaus für das Sächsische Landesgymnasium St. Afra zu Meißen und das Sorbische Gymnasium Bautzen. An Schulen in kirchlicher Trägerschaft können die Fächer Evangelische Religion bzw. Katholische Religion Leistungskursfächer sein. 1 bei Genehmigung des Leistungskurses Kunst bzw. Chemie durch die Sächsische Bildungsagentur

11 Grundkurse Folgende Fächer sind in der gymnasialen Oberstufe verpflichtend als Grundkurs in allen Kurshalbjahren zu belegen, soweit sie nicht als Leistungskurs belegt wurden oder gemäß den Ersetzungs- und Ergänzungsregelungen durch ein anderes Grundkursfach ersetzt wurden: Deutsch Mathematik Kunst oder Musik eine fortgeführte Fremdsprache oder die in Klassenstufe 10 begonnene Fremdsprache mit drei Wochenstunden eine weitere fortgeführte Fremdsprache mit zwei Wochenstunden Geschichte Gemeinschaftskunde / Rechtserziehung / Wirtschaft Geographie Biologie Chemie Physik Evangelische Religion oder Katholische Religion oder Ethik Sport Weitere Hinweise Werden zwei fortgeführte Fremdsprachen als Grundkurse belegt, ist die später begonnene Fremdsprache mit drei, die früher begonnene Fremdsprache mit zwei Wochenstunden zu belegen. Wird das Leistungskursfach fortgeführte Fremdsprache belegt, so entfällt die Belegpflicht für die mit zwei Wochenstunden unterrichtete fortgeführte Fremdsprache. Wird das Leistungskursfach Kunst gewählt, entfällt die Belegung für die Grundkursfächer Kunst und Musik. Schüler, die z. B. aus gesundheitlichen Gründen zeitweise nicht die regulären Anforderungen im Grundkursfach Sport erfüllen können, nehmen am Sportunterricht teil und werden z. B. auf der Grundlage sporttheoretischer Leistungen, Schiedsrichter und Übungsleitertätigkeit bewertet. Ist eine Teilnahme am Sportunterricht nicht möglich, belegen sie einen weiteren Grundkurs aus den auf Seite 7 genannten Fächern. Die Entscheidung über die Teilnahme am Sportunterricht trifft der Schulleiter. Im Fach Sport werden darüber hinaus gemäß den Bestimmungen des Lehrplans die Lernbereiche für die Jahrgangsstufen 11 und 12 entsprechend dem Angebot des jeweiligen Gymnasiums gewählt.

12 Einige Beispiele für die Kursbelegung Leistungskurse Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3 Beispiel 4 Deutsch Geschichte Deutsch fortgeführte Fremdsprache Mathematik Kunst Mathematik Physik Grundkurse Deutsch x x Mathematik x x Kunst x Musik x x fortgeführte Fremdsprache mit 3 Wochenstunden fortgeführte Fremdsprache mit 2 Wochenstunden x x x x x x x Geschichte x x x G/R/W x x x x Geographie x x x x Biologie x x x x Chemie x x x x Physik x x x Evangelische Religion x x Katholische Religion x Ethik x Sport x x x x Wochenstunden Ersetzungs- und Ergänzungsregelungen für Grundkurse Die Grundkursfächer Geographie und Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft können durch je eines der Grundkursfächer Astronomie, Informatik, Philosophie, weitere fortgeführte Fremdsprache oder durch einen fächerverbindenden Grundkurs ersetzt werden. Das Grundkursfach Biologie kann nur durch Belegung eines fächerverbindenden Grundkurses, mit überwiegend naturwissenschaftlichem Bezug ersetzt werden. Die mit zwei Wochenstunden unterrichtete fortgeführte Fremdsprache kann entfallen, wenn ein Grundkursfach mit Ausnahme von Sport und Fremdsprache entweder mit bilingualem Unterricht in dieser Fremdsprache oder im Unterricht in dieser Fremdsprache als Arbeitssprache durchgeführt wird. 10

13 Einige Beispiele für die Kursbelegung mit Ersetzungsregelung Leistungskurse Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3 Beispiel 4 Deutsch Geschichte Deutsch fortgeführte Fremdsprache Mathematik Kunst Mathematik Physik Grundkurse Deutsch x x Mathematik x x Kunst x Musik x x fortgeführte Fremdsprache mit 3 Wochenstunden fortgeführte Fremdsprache mit 2 Wochenstunden x x x x x x ersetzt durch bilingualen Geschichtsunterricht Geschichte x x x x 1 G/R/W ersetzt durch Astronomie ersetzt durch fächerv. Grundkurs ersetzt durch Informatik ersetzt durch fächerv. Grundkurs Geographie ersetzt durch Informatik x ersetzt durch Astronomie ersetzt durch Informatik Biologie ersetzt durch fächerv. Grundkurs ersetzt durch fächerv. Grundkurs x ersetzt durch fächerv. Grundkurs Chemie x x x x Physik x x x Evangelische Religion x x Katholische Religion x Ethik x Sport x x x x Astronomie x x fächerverbindender Grundkurs x x fächerverbindender Grundkurs mit naturwissensch. Bezug x x x Informatik x x x Wochenstunden bilingual unterrichtet (mit 4 Wochenstunden) 11

14 Weitere Hinweise Leistungskursfächer können nicht zugleich als Grundkursfächer belegt werden. Mit 0 Punkten (ungenügend) bewertete Kurse gelten als nicht belegt. In diesem Falle ist die Jahrgangsstufe zu wiederholen, wenn die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe noch nicht überschritten ist. Der Schulleiter legt das Kursangebot für die Jahrgangsstufen 11 und 12 an der jeweiligen Schule fest. Die Schüler haben keinen Anspruch auf ein bestimmtes Kursangebot. Den Schülern wird mitgeteilt, welchen Kursen sie zugeordnet worden sind; sie haben keinen Anspruch auf Aufnahme in einen bestimmten Kurs oder die Zuordnung zu einem bestimmten Kurslehrer. Wahl der Kurse Jeder Schüler trägt die von ihm gewählten Kurse in den Belegplan ( S. 28), der in dieser oder ähnlicher Form von der Schule bereitgestellt wird, ein. Jedes Fach, welches als Abiturprüfungsfach gewählt werden soll, muss in der gymnasialen Oberstufe durchgehend belegt worden sein. Die Leistungen aus allen gewählten Kursen gehen in die Gesamtqualifikation ein. Vorgehen bei der Kurswahl 1. Tragen Sie Ihre persönlichen Angaben in den Belegplan ein. 2. Entscheiden Sie sich für Ihr erstes Leistungskursfach: Deutsch oder Mathematik. Berücksichtigen Sie dabei Ihre persönlichen Interessen und Neigungen. Dieses Fach ist in jedem Falle schriftliches Prüfungsfach. Bedenken Sie auch, dass Deutsch und Mathematik immer Prüfungsfächer sein müssen, auch wenn Sie diese als Grundkursfächer wählen 3. Wählen Sie Ihr zweites Leistungskursfach: fortgeführte Fremdsprache oder Physik oder Geschichte oder Kunst (wenn an Ihrer Schule möglich) oder Chemie (wenn an Ihrer Schule möglich). Berücksichtigen Sie dabei Ihre persönlichen Interessen und Neigungen. Dieses Fach ist in jedem Falle schriftliches Prüfungsfach. Sperren Sie die von Ihnen gewählten Leistungskursfächer in der Spalte»Belegung«bei den Grundkursfächern. Wenn Sie Kunst als Leistungskursfach gewählt haben, sperren Sie neben Kunst auch Musik in der Spalte»Belegung«bei den Grundkursfächern. 4. Prüfen Sie anhand des Kursangebots Ihrer Schule, ob Sie Grundkurse in Astronomie, Philosophie, Informatik, fortgeführter Fremdsprache oder fächerverbindende Grundkurse belegen möchten. Kreuzen Sie dabei das Fach an, welches Sie durch diese Grundkurse ersetzen möchten. Bedenken Sie, dass Fächer, die Sie ersetzen, nicht Prüfungsfächer sein können. Haben Sie Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/ Wirtschaft und Geographie ersetzt, ist Geschichte verpflichtendes Prüfungsfach in der Abiturprüfung. Sie können insgesamt maximal drei Fächer ersetzen. Biologie kann nur durch einen fächerverbindenden Grundkurs mit überwiegendem naturwissenschaftlichem Bezug ersetzt werden. 12

15 5. Sperren Sie nun die durch Sie ersetzten Fächer in der Spalte»Belegung«bei den Grundkursfächern. 6. Soweit Kunst und Musik nicht gesperrt sind, entscheiden Sie, welches Fach Sie als Grundkursfach belegen wollen und sperren Sie das andere Fach in der Spalte»Belegung«bei den Grundkursfächern. 7. Entscheiden Sie, welches der Fächer Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik Sie belegen möchten und sperren Sie die anderen Fächer in der Spalte»Belegung«bei den Grundkursfächern. 8. Sollten Sie am Sportunterricht nicht teilnehmen können, sperren Sie das Fach Sport in der Spalte»Belegung«bei den Grundkursfächern. Wählen Sie in diesem Fall ein weiteres Grundkursfach. Lassen Sie sich unbedingt durch den Oberstufenberater beraten. 9. Kreuzen Sie nun alle Grundkursfächer in der Spalte»Belegung«an, die nicht gesperrt sind. Das sind die für Sie belegpflichtigen Grundkurse. 10. Tragen Sie in der Tabelle zur Fremdsprachenfolge die von Ihnen besuchten 2. und ggf. 3. Fremdsprachen ein, mit den Klassenstufen, in denen Sie diese besucht haben. Diese Angaben sind für die Zulassung zur Abiturprüfung notwendig. 11. Tragen Sie das von Ihnen in den Klassenstufen 8 bis 10 besuchte Profil ein. 12. Unterschreiben Sie den Belegplan und bitten Sie auch Ihre Eltern, diesen zu unterschreiben. 13. Geben Sie den ausgefüllten Belegplan pünktlich beim Oberstufenberater ab. Leistungsermittlung und Leistungsbewertung In der gymnasialen Oberstufe erfolgt die Bewertung der Schülerleistungen in Form von Punkten. Der bekannten 6-Noten-Skala werden Punkte von 0 bis 15 zugeordnet. Dadurch ist eine differenziertere Leistungsbewertung möglich. Die Zuordnung erfolgt nach folgendem Schema: Note sehr gut gut befriedigend Punkte Note ausreichend mangelhaft ungenügend Punkte Für die in Grund- und Leistungskursen erbrachten Leistungen erhalten die Schüler für jedes Halbjahr ein Kurshalbjahreszeugnis. Alle in der gymnasialen Oberstufe belegten Kurse werden mit einer Kurshalbjahrespunktzahl bewertet. Der Besuch von Arbeitsgemeinschaften wird bei regelmäßiger Teilnahme auf Antrag des Schülers auf dem Kurshalbjahreszeugnis vermerkt. Der Schüler kann auch beantragen, dass eine auf die Schule bezogene ehrenamtliche Tätigkeit auf dem Kurshalbjahreszeugnis vermerkt wird. Klausuren Anstelle von Klassenarbeiten werden in der gymnasialen Oberstufe Klausuren geschrieben. Mindestanzahl von Klausuren: Leistungskurs Grundkurs (mit Ausnahme von Sport) 11/I /II /I /II 1 1 Die Anzahl der Klausuren darf 18 je Kurshalbjahr nicht überschreiten. 13

16 Arbeitszeit bis zu 90 Minuten In Deutsch, Fremdsprachen und Kunst kann die Arbeitszeit bis zu 180 Minuten betragen. In den schriftlichen Prüfungsfächern kann in Vorbereitung der Prüfung eine Klausur auch über die für die Prüfung vorgesehene Arbeitszeit geschrieben werden. Versäumnis Versäumt ein Schüler eine Klausur aus Gründen, die er zu vertreten hat, wird die Klausur mit 0 Punkten bewertet. Hat der Schüler die Gründe nicht zu vertreten, entscheidet der Kursfachlehrer, ob die Klausur nachzuholen ist. Bei erheblichen Unterrichtsversäumnissen kann der Kursfachlehrer eine gesonderte Leistungsermittlung ansetzen. Komplexe Leistungen Jeder Schüler hat in der Klassenstufe 10 oder in den Jahrgangsstufen 11 oder 12 eine Komplexe Leistung zu erbringen. Komplexe Leistungen können sein: die Erarbeitung und Dokumentation von umfangreichen Arbeitsprozessen, umfangreiche schriftliche Arbeiten, anforderungsbezogene Berichte, insbesondere über Praktika und Exkursionen oder die selbstständige Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten. Als Komplexe Leistung zählt insbesondere die Anfertigung einer Besonderen Lernleistung. vgl. Besondere Lernleistung, S. 23 Jede Komplexe Leistung muss eine Präsentation der Arbeitsergebnisse beinhalten. Schüler, die in Abstimmung mit der Schule regelmäßig Lehrveranstaltungen einer Hochschule besuchen (Frühstudierende), sind von der Verpflichtung der Einbringung einer Komplexen Leistung befreit. Auf Beschluss der Fachkonferenz kann für einen Kurs an Stelle einer Klausur eine Komplexe Leistung in die Bewertung einfließen. Gesamtbewertung eines Kurshalbjahres Die Gesamtbewertung für die in einem Grundoder Leistungskurs erbrachten Leistungen setzt sich in jedem Kurshalbjahr zusammen aus der Bewertung der in Klausuren und Komplexen Leistungen erbrachten Leistungen und der Bewertung der übrigen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen. Die Gewichtung der beiden Teilbewertungen liegt im pädagogischen Ermessen des Kursfachlehrers. Er teilt zu Beginn des Kurshalbjahres die entsprechende Gewichtung und die Anzahl der Klausuren in dem entsprechenden Kurs den Schülern und deren Eltern mit. Im Fach Sport wird die Gesamtbewertung im Kurshalbjahr aus den in den einzelnen Sportarten erteilten Bewertungen gebildet. Sie werden entsprechend den zeitlichen Anteilen im Halbjahr gewichtet. Alle Kurshalbjahresnoten werden für jedes Kurshalbjahr in einem Kurshalbjahreszeugnis dokumentiert. Kurshalbjahreszeugnis, S

17 Abiturprüfung und Gesamtqualifikation Abiturprüfung Zur Abiturprüfung wird ein Schüler zugelassen, der Der Schüler bestimmt zu Beginn des Kurshalbjahres 12/I seine Abiturprüfungsfächer und meldet sich mit dem auf S. 30 dargestellten Formular zur Prüfung an. sich ordnungsgemäß zur Abiturprüfung angemeldet hat, zum ersten oder zum zweiten Male an der Abiturprüfung teilnimmt, die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe bis zum Ende des Prüfungszeitraumes nicht überschreiten wird, die erforderlichen Kurse belegt hat und in die Gesamtqualifikation einbringen kann, die für den Block I erforderliche Mindestpunktzahl erreicht hat oder mit Einbeziehung der Ergebnisse aus dem Kurshalbjahr 12/II erreichen kann. Die Prüfung findet am Ende des Kurshalbjahres 12/II statt. Die Prüfungstermine legt das Sächsische Staatsministerium für Kultus zentral fest. Zu den Abiturprüfungsfächern gehören in jedem Falle Deutsch und Mathematik. Am Sorbischen Gymnasium Bautzen kann Sorbisch an Stelle des Faches Deutsch treten. Aus jedem der drei Aufgabenfelder muss sich mindestens ein Fach unter den Abiturprüfungsfächern befinden. Die Abiturprüfung erfolgt in 5 Prüfungsfächern 1. Leistungskursfach (P1) schriftlich ( Minuten) 2. Leistungskursfach (P2) schriftlich ( Minuten) 3. Grundkursfach (P3) schriftlich ( Minuten) 4. Grundkursfach (P4) mündlich (30 Minuten) 5. Grundkursfach (P5) mündlich (30 Minuten) Unter den Abiturprüfungsfächern muss sich eine Naturwissenschaft (Biologie, Chemie oder Physik) oder eine fortgeführte Fremdsprache befinden. (Diese Regelung entfällt bei Wahl des Leistungskursfaches Kunst und gleichzeitiger Einbringung einer Besonderen Lernleistung, vgl. Besondere Lernleistung, S. 23 ff.). Eine in Klassenstufe 10 begonnene Fremdsprache kann kein Prüfungsfach sein. Einige Grundkursfächer können nur mündliches Prüfungsfach P4 oder P5 sein. 15

18 Mögliche Grundkursprüfungsfächer Grundkursfach schriftliche Prüfung (P3) möglich mündliche Prüfung (P4 oder P5) möglich Deutsch ja ja Mathematik ja ja Kunst nein ja Musik nein ja fortgeführte Fremdsprache nein ja Geschichte ja ja G/R/W ja ja Geographie ja ja Biologie ja ja Chemie ja ja Physik ja ja Evangelische Religion nein 1 ja Katholische Religion nein 1 ja Ethik nein ja Sport nein nein Astronomie nein nein Informatik nein ja 2 Philosophie nein nein weitere fortgeführte Fremdsprache, mit der ein Fach ersetzt wurde nein nein fächerverbindender Grundkurs nein nein 1 An Schulen in kirchlicher Trägerschaft kann das Fach auch schriftliches Prüfungsfach P3 sein. 2 Außer Grundkurs Informatik für Schüler des sprachlichen Profils. Es besteht die Möglichkeit, an Stelle der mündlichen Prüfung P5 eine Besondere Lernleistung in die Gesamtqualifikation einzubringen. Die Regelungen zur Besonderen Lernleistung werden auf Seite 23 ff. erläutert. In diesem Falle hat der Schüler die schriftlichen Prüfungen in beiden Leistungskursfächern und einem Grundkursfach (P3) sowie eine mündliche Prüfung (P4) zu absolvieren. 16

19 Beispiel für die Wahl der Prüfungsfächer Ein Schüler hat die Leistungskursfächer Mathematik und Geschichte belegt. Daraus ergibt sich: 1. Prüfungsfach Mathematik Leistungskurs schriftlich 2. Prüfungsfach Geschichte Leistungskurs schriftlich 3. Prüfungsfach schriftlich 4. Prüfungsfach mündlich 5. Prüfungsfach mündlich Da Deutsch und Mathematik Prüfungsfächer sein müssen, ist zu entscheiden, ob Deutsch schriftlich (P3) oder mündlich (P4) geprüft werden soll. Mögliche Entscheidung: 1. Prüfungsfach Mathematik Leistungskurs schriftlich 2. Prüfungsfach Geschichte Leistungskurs schriftlich 3. Prüfungsfach schriftlich 4. Prüfungsfach Deutsch Grundkurs mündlich 5. Prüfungsfach mündlich Nun ist zu entscheiden, ob eine Besondere Lernleistung eingebracht werden soll. Wenn ja, rückt diese an Stelle des 5. Prüfungsfaches: 1. Prüfungsfach Mathematik Leistungskurs schriftlich 2. Prüfungsfach Geschichte Leistungskurs schriftlich 3. Prüfungsfach schriftlich 4. Prüfungsfach Deutsch Grundkurs mündlich 5. Prüfungsfach Besondere Lernleistung Mit Deutsch und Mathematik sind die Aufgabenfelder I und III in jedem Falle bereits unter den Prüfungsfächern enthalten. Es ist zu prüfen, ob das Aufgabenfeld II bereits abgedeckt ist. In unserem Beispiel ist das durch Geschichte erfüllt. Ansonsten ist ein gesellschaftswissenschaftliches Prüfungsfach zu wählen. Abschließend ist zu prüfen, ob sich eine Naturwissenschaft oder eine Fremdsprache unter den Prüfungsfächern befindet. Das ist im Beispiel noch nicht der Fall. Eine mögliche Entscheidung wäre: 1. Prüfungsfach Mathematik Leistungskurs schriftlich 2. Prüfungsfach Geschichte Leistungskurs schriftlich 3. Prüfungsfach Biologie Grundkurs schriftlich 4. Prüfungsfach Deutsch Grundkurs mündlich 5. Prüfungsfach Besondere Lernleistung 17

20 Weitere Hinweise Das Grundkursfach Informatik kann für Schüler, die einen Grundkurs nach dem speziellen Lehrplan für Schüler des sprachlichen Profils besucht haben, nicht als Prüfungsfach gewählt werden. Hat der Schüler an einem Gymnasium mit vertiefter Ausbildung den Leistungskurs Musik oder den Leistungskurs Sport belegt, tritt an Stelle der schriftlichen Prüfung eine Fachprüfung, die sich aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil zusammensetzt. Die schriftlichen Prüfungen in den Leistungskursfächern in den neuen Fremdsprachen enthalten einen praktischen Teil. Für Schüler, die die schriftliche Prüfung ganz oder teilweise aus einem wichtigen Grund, insbesondere wegen Krankheit versäumt haben, wird vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus je Fach ein Nachprüfungstermin festgelegt. Kann der Schüler aus einem wichtigen Grund auch daran nicht teilnehmen, kann er in der Regel die Prüfung erst im Prüfungszeitraum des folgenden Schuljahres ablegen. In diesem Falle ist die Jahrgangsstufe 12 zu wiederholen. Er kann aber beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, in der Regel dem Schulleiter, einen Antrag auf Anerkennung eines außergewöhnlichen Härtefalles stellen. Bei Anerkennung des Antrages durch den Prüfungsausschuss kann ein früherer Prüfungstermin festgesetzt werden. Der Schüler sollte stets um ein sofortiges Beratungsgespräch mit dem Oberstufenbetreuer bitten. Ermittlung der Gesamtqualifikation Die Gesamtbewertung, die für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife maßgebend ist, setzt sich aus zwei Blöcken zusammen. Block I umfasst die Leistungen in den Grund- und Leistungskursen. Block II umfasst die Leistungen in der Abiturprüfung. Block I Im Block I werden alle Kurshalbjahresergebnisse eingebracht. Das Gesamtergebnis berechnet sich wie folgt: Summe aller Kurshalbjahresergebnisse 40 Anzahl der Kurshalbjahresergebnisse Leistungskursfächer werden dabei doppelt berücksichtigt. Das heißt, dass sowohl die erreichte Punktzahl in jedem Kurshalbjahr doppelt in die Summe eingeht als auch, dass jedes Kurshalbjahr in einem Leistungskursfach zweimal in die Anzahl der Kurshalbjahresergebnisse eingeht. 18

21 Beispiel für die Berechnung des Ergebnisses von Block I Es wurden folgende Leistungen erreicht: Fach Bewertung (Halbjahresergebnisse in einfacher Wertung) Jahrgangsstufe 11 Jahrgangsstufe Halbjahr 2. Halbjahr 1. Halbjahr 2. Halbjahr Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld Deutsch (LF) Englisch Französisch Kunst Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Geschichte (LF) Gemeinschaftskunde/ Rechtserziehung/ Wirtschaft Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld Mathematik Biologie Chemie Physik Ethik Sport Informatik Deutsch und Geschichte sind die Leistungskursfächer. Summe der Kurshalbjahresergebnisse: Die Summe der in den Leistungskursfächern erbrachten Leistungen wird mit 2 multipliziert: ( ) 2 = 184 Die Summe der in den Grundkursen erbrachten Leistungen beträgt: 440. Die Summe der Kurshalbjahresergebnisse beträgt damit = 624. Anzahl der Kurshalbjahresergebnisse: Die 8 Kurshalbjahresergebnisse aus Leistungskursen werden doppelt gezählt, es ergibt sich 16. Der Schüler hat 11 Grundkursfächer über 4 Kurshalbjahre durchweg belegt, daraus resultieren 44 Kurshalbjahresergebnisse. Die Gesamtanzahl der Kurshalbjahresergebnisse ist damit = 60. Summe Kurshalbjahresergeb. 40 = = 416 Anzahl Kurshalbjahresergeb. 60 Ergebnis: Im Block I wurden 416 Punkte erreicht. 19

22 Weitere Hinweise Ein nicht ganzzahliges Ergebnis wird mathematisch gerundet. Im Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. Maximal sind 600 Punkte möglich. Kein Kurshalbjahresergebnis darf 0 Punkte betragen. Maximal 12 Kurshalbjahresergebnisse dürfen unter 5 Punkten liegen, davon maximal 8 in Leistungskursen. Bei den Leistungskursen bezieht sich die Angabe bereits auf die doppelte Wertung; in einfacher Wertung dürfen deshalb maximal vier Kurshalbjahresergebnisse in den Leistungskursen unter 5 Punkten liegen. Block II Im Block II werden die erreichten Punkte in den fünf Abiturprüfungen jeweils vierfach gewertet. Beispiel für die Berechnung des Ergebnisses von Block II Es wurden folgende Prüfungsergebnisse erzielt: Fach Art der Abiturprüfung erreichte Punktzahl Leistungskursfächer Deutsch schriftliche Prüfung P1 13 Geschichte schriftliche Prüfung P2 10 Grundkursfächer Mathematik schriftliche Prüfung P3 11 Informatik mündliche Prüfung P4 10 Englisch mündliche Prüfung P5 8 Die Summe der erreichten Punkte wird mit vier multipliziert: ( ) 4 = 208 Im Block II wurden 208 Punkte erreicht. In einem Abiturprüfungsfach findet zusätzlich eine mündliche Prüfung statt, wenn die Prüfungsleistung in diesem Fach mit 0 Punkten bewertet wurde oder der Schüler (oder bei minderjährigen Prüfungsteilnehmern dessen Eltern) die zusätzliche mündliche Prüfung beantragen. Der vierfache Wert der Punktzahl der Prüfung in diesem Abiturprüfungsfach wird nach der Tabelle zur Bildung der Gesamtpunktzahl, S. 35, gebildet. Weitere Hinweise Im Block II müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden. Maximal sind 300 Punkte möglich. In vierfacher Wertung müssen in mindestens drei Prüfungen jeweils mindestens 20 Punkte erreicht werden. In mindestens einem Leistungskursfach müssen in vierfacher Wertung 20 Punkte erreicht werden. Das heißt, dass mindestens drei Prüfungen, darunter mindestens eine in einem Leistungskursfach, in einfacher Wertung mit 5 Punkten oder besser bewertet sein müssen. Keine Prüfungsleistung darf mit 0 Punkten bewertet sein. Wurde in einem Prüfungsfach wegen einer Bewertung der Prüfungsleistung mit 0 Punkten eine zusätzliche mündliche Prüfung absolviert, darf das Ergebnis der zusätzlichen mündlichen Prüfung nicht wieder 0 Punkte betragen. 20

23 Ermittlung der Gesamtqualifikation: Die Punktzahlen aus den Blöcken I und II werden addiert. In den oben stehenden Beispielen würde der Schüler insgesamt = 624 Punkte erreicht haben. Die erreichte Gesamtpunktzahl wird nach der folgenden Tabelle in die Abiturdurchschnittsnote umgerechnet. Diese Durchschnittsnote gewährleistet die Vergleichbarkeit der Abschlüsse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die allgemeine Hochschulreife wird zuerkannt, wenn in den Blöcken I und II die erforderlichen Mindestpunktzahlen und die Mindestpunktzahlen innerhalb dieser Blöcke erreicht wurden. Punkte Durchschnittsnote , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0 21

24 Wiederholung und Besuchsdauer Besuchsdauer Die Besuchsdauer in der gymnasialen Oberstufe beträgt 2 Jahre. Sie kann in bestimmten Fällen verlängert werden. Bei Wiederholung einer Jahrgangsstufe, freiwillig oder weil der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife sonst nicht mehr möglich wäre, kann sie um ein Jahr verlängert werden. Die Besuchsdauer beträgt dann 3 Jahre. Wird die allgemeine Hochschulreife nicht erworben, z. B. wegen einer zu geringen Punktzahl im Block II, ist die Wiederholung der Jahrgangsstufe 12 möglich. Die Besuchsdauer beträgt dann 3, falls zuvor bereits eine Jahrgangsstufe wiederholt wurde, 4 Jahre. Ein längerer Besuch der gymnasialen Oberstufe ist ausgeschlossen. 1 Wiederholung einer Jahrgangsstufe Die Jahrgangsstufe 11 ist zu wiederholen, wenn am Ende dieser Jahrgangsstufe feststeht, dass die Voraussetzungen zur Zulassung zur Abiturprüfung nicht erfüllt werden können. Die Jahrgangsstufe 12 ist zu wiederholen, wenn die allgemeine Hochschulreife nicht erworben wurde. Eine Jahrgangsstufe kann auch auf Antrag der Eltern oder des volljährigen Schülers freiwillig wiederholt werden. Im Falle einer Wiederholung hat der Schüler keinen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Kursangebot. Die Besuchsdauer darf durch Wiederholungen nicht überschritten werden. Weitere Hinweise Im Wiederholungsfall ist der Schüler verpflichtet, den Unterricht regelmäßig zu besuchen. In die Gesamtqualifikation können für die wiederholten Kurshalbjahre nur Leistungen aus dem Wiederholungszeitraum einfließen. Hat ein Schüler an der Abiturprüfung teilgenommen und die Voraussetzungen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife nicht erfüllt, so ist die gesamte Jahrgangsstufe 12 einschließlich der Prüfung zu wiederholen. Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann nur einmal wiederholt werden. Mit Genehmigung des Schulleiters ist ausnahmsweise auch eine Wiederholung der Kurshalbjahre 11/II und 12/I möglich. Der Antrag dafür ist bis zum Ende des Kurshalbjahres 12/I zu stellen. 1 Für Schüler der Gymnasien mit vertiefter sportlicher oder musischer Ausbildung ist eine Schulzeitdehnung möglich. 22

25 Besondere Lernleistung Besondere Lernleistungen sind: ein umfassender Beitrag in einem vom Freistaat Sachsen geförderten Leistungswettbewerb, einem vergleichbaren Bundeswettbewerb oder einem internationalen Leistungswettbewerb, eine umfangreiche Jahresarbeit mit wissenschaftspropädeutischen Schwerpunkten, die Aufarbeitung eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projektes oder Praktikums. Der Umfang der Besonderen Lernleistung soll dem eines Kurses von mindestens zwei Kurshalbjahren entsprechen. Die Besondere Lernleistung kann einen praktischen Teil enthalten. Sie ist schriftlich zu dokumentieren und in einem Kolloquium zu verteidigen. Ziele Die Erarbeitung einer Besonderen Lernleistung ist ein selbst gewählter, aber auch selbst verantworteter Beitrag zur Erhöhung der Studierfähigkeit. Die Erarbeitung einer Besonderen Lernleistung wird größere Klarheit über das Arbeitsverhalten der Schüler und über Breite und Tiefe seiner Interessen bringen. Sie unterstützt insbesondere die Vorbereitung auf ein Hochschulstudium. Mit der Erarbeitung einer Besonderen Lernleistung werden kooperative Fähigkeiten entwickelt. Am Landesgymnasium St. Afra ist das Erstellen einer Besonderen Lernleistung Pflicht. Themen Ausgehend von den oben genannten Zielen erschließt sich ein breites Handlungsfeld für eigenverantwortetes Lernen. Die Kooperation mit außerschulischen Partnern wie Hochschulen, Verbänden, Unternehmen, Kirchen, politischen und sozialen Einrichtungen wird nicht nur akzeptiert, sondern gefördert. Themenfelder sind u. a. forschendes Lernen, künstlerische Tätigkeit oder demokratisch-soziales Lernen. Im Idealfall finden die Gymnasiasten ihre Themen selbst. Sie suchen sich Betreuer an der Schule und Kooperationspartner und treffen selbstständig die erforderlichen Absprachen. Vor allem aus dem Unterricht in Grund- und Leistungskursen, fächerverbindenden Kursen, Projekten oder Praktika können Themen abgeleitet werden. Auch vom Freistaat geförderte Schüler-Wettbewerbe bieten Themen für die Besondere Lernleistung. Zur Themenfindung sind auch geeignet: Mitarbeit an Projekten von Hochschulen, Institutionen, Unternehmen, Mitarbeit an künstlerischen Projekten, Mitarbeit an ökonomischen, ökologischen, sozialen und anderen gesellschaftlichen Projekten, Exkursionen, Fortführung von Projekten aus dem Profilunterricht. Weitere Möglichkeiten ergeben sich aus Angeboten der Hochschulen. 23

26 Zu erwarten ist, dass die Themen zunächst als Arbeitsthemen vorgelegt werden, die ihre Präzisierung durch den Arbeitsprozess erfahren. Betreuung Der Schüler wird durch einen geeigneten Fachlehrer betreut. Die Schule hat gegenüber Schülern, die sich für eine Besondere Lernleistung entscheiden, eine Beratungs- und Betreuungspflicht. In Abhängigkeit von den regionalen Möglichkeiten und den Erfordernissen des Themas ist die Einbeziehung außerschulischer Partner für die Betreuung und die Begutachtung der Besonderen Lernleistung wünschenswert. Belegung und Einbringung Die persönliche Entscheidung, eine Besondere Lernleistung erarbeiten zu wollen, trifft der Schüler in der Jahrgangsstufe 11. Mit der Wahl der Abiturprüfungsfächer und der Anmeldung zur Abiturprüfung zu Beginn der Jahrgangsstufe 12 entscheidet der Schüler dann verbindlich, ob er die Besondere Lernleistung im Block II und damit in die Gesamtqualifikation einbringen will. Die Bewertung der Besonderen Lernleistung tritt dann an Stelle des mündlichen Prüfungsfaches P5. Vor der Wahl der Abiturprüfungsfächer und der Entscheidung zur Einbringung legt der Schüler seinem betreuenden Fachlehrer eine Konzeption für die Erarbeitung einer Besonderen Lernleistung vor. Aus der Konzeption müssen Gegenstand, Ziele, Methoden und Erkenntnisgewinn bzw. Neuwert der Besonderen Lernleistung hervorgehen. Empfehlenswert ist die Durchführung einer Konzeptionsverteidigung. Hat sich der Schüler für die Einbringung einer Besonderen Lernleistung entschlossen, kann für ihn die Belegpflicht für eines der Grundkursfächer Geographie, Gemeinschaftskunde/Rechts erziehung/wirtschaft oder Biologie in der Jahrgangsstufe 12 entfallen. Für das Grundkursfach Biologie kann die Belegpflicht nur entfallen, wenn die Besondere Lernleistung einen überwiegend naturwissenschaftlichen Bezug enthält. Generell ist zu beachten, dass die Besondere Lernleistung noch nicht anderweitig im Rahmen der Schule eingebracht worden ist, z. B. als Komplexe Leistung. Der Termin für die Abgabe der schriftlichen Arbeit wird jährlich durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus bekannt gegeben und liegt am Ende des Kurshalbjahres 12/I. Das Kolloquium findet zeitnah zu den Abiturprüfungen statt. Das Abitur ist nicht bestanden, wenn sich der Schüler für die Einbringung einer Besonderen Lernleistung entschieden hat, ihr Ergebnis aber mit insgesamt 0 Punkten bewertet wurde. Anforderungen und Bewertung Praktischer Beitrag, schriftliche Arbeit, Kolloquium Bedingungen für die Anerkennung einer Arbeit als Besondere Lernleistung sind gezielte Aufarbeitung und systematische Reflexion von Arbeitsgegenstand, Arbeitsverlauf und Arbeitsergebnis. Diese Forderungen gelten ausnahmslos für alle Themen. Innerhalb der Besonderen Lernleistung ist die Erarbeitung praktischer Beiträge (z. B. künstlerische Arbeiten, Entwicklung von Medien und Funktionsmodellen, Aufgabenlösungen in Leistungswettbewerben) möglich. 24

27 Wesentlicher Bestandteil der Besonderen Lernleistung ist in jedem Fall eine schriftliche Dokumentation, die in einem Kolloquium zu präsentieren ist. Die schriftliche Dokumentation, deren Umfang pro Schüler mindestens 15 Seiten und maximal 60 Seiten betragen soll, wird in ansprechender äußerer Form vorgelegt. Dazu gehören eine saubere und übersichtliche Ausführung ebenso wie eine ansprechende äußere Gestaltung. Die Dokumentation enthält z. B. in der Einleitung: die Erläuterung und Abgrenzung des Themas, die Begründung seiner Relevanz; im Hauptteil: den Nachweis der Verwendung angemessener Methoden, das geeignete Fixieren und die übersichtliche Darstellung der Ergebnisse sowie ggf. deren kritische Diskussion sowie eine kritische Methodenreflexion; im Schlussteil: die Darstellung möglicher Konsequenzen, Querverbindungen, Anwendungen und Auswirkungen. Ein normgerechtes Quellenverzeichnis, eine Eigenständigkeitserklärung und ein möglicher Anhang sowie eine Kurzfassung sollten die Arbeit abschließen. Das abschließende Kolloquium dient der Präsentation des Arbeitsergebnisses. Die Schüler weisen sich als Autoren der Arbeit mit fundierten Kenntnissen zu Zielen, Methoden, inhaltlichen Details und Ergebnissen aus. Leistungsermittlung und Leistungsbewertung In der schriftlichen Dokumentation soll der Schüler nachweisen, dass er Methoden, die auf wissenschaftliches Arbeiten vorbereiten, beherrscht. Bewertungsgrundlagen für die schriftliche Dokumentation sind u. a.: Originalität, Kreativität, Selbstständigkeit und Problemorientierung, Erkenntniszugewinn bzw. Neuwert, Konzentration auf das Wesentliche, Wert und Umfang der Argumente, Präzision und logische Nachvollziehbarkeit der Darstellung, Qualität und Umfang der Recherchen, Reflexion und Diskussion der Methoden und Ergebnisse, Benennen der Gültigkeitsbedingungen der Ergebnisse, exakte Dokumentation des Arbeitsprozesses, fachliche Richtigkeit, Erfüllung formaler Kriterien und stilistische Angemessenheit. Die schriftliche Dokumentation der Besonderen Lernleistung wird vom betreuenden Fachlehrer bewertet. Die Zweitkorrektur durch einen anderen Fachlehrer ist grundsätzlich wegen der Abiturrelevanz der Ergebnisse notwendig. Erst- und Zweitkorrektor erstellen jeweils ein Gutachten zur Begründung der erteilten Punktzahl. In die Bewertung des betreuenden Fachlehrers fließen auch der Erfüllungsgrad schulverbindlicher formaler Anforderungen sowie prozessorientierte Aspekte der Erarbeitung der Besonderen Lernleistung ein. Weitere Gutachten außerschulischer Betreuer bzw. die Mitarbeit weiterer Fachlehrer oder außerschulischer Experten bei der Erstellung von Gutachten sollen ermöglicht werden. Die konkrete Entscheidung trifft der Schulleiter. 25

28 Bewertungsgrundlagen des Kolloquiums sind u. a.: Umfang des Wissens und Könnens, Argumentationssicherheit, Konzentration, Logik, Verständlichkeit der Ausführungen, Reaktionsfähigkeit, Engagement, Rhetorik, Sicherheit und Schauwert der Präsentation, wie z. B. praktischer Vorführungen. Die Bewertung des Kolloquiums erfolgt durch eine Prüfungskommission des betreffenden Gymnasiums, die analog der Fachprüfungskommission der mündlichen Abiturprüfung zusammengesetzt ist. Mitglied ist in jedem Falle der Betreuer. Auch hier können sich betreuende Fachlehrer durch externe Fachleute in Gutachterfunktion beraten und unterstützen lassen. Die Dauer des Kolloquiums beträgt 30 Minuten bei Einzelleistungen, 20 bis maximal 30 Minuten pro Teilnehmer bei Gruppenarbeiten. Wesentlich ist die lndividualisierbarkeit der Leistung des Einzelnen. Die Gewichtung der mündlichen Leistung im Kolloquium zur schriftlichen Arbeit erfolgt im Verhältnis 1 : 2. Die Gesamtpunktzahl der Besonderen Lernleistungen in vierfacher Wertung wird nach einer Tabelle ( S. 35) ermittelt. Sofern die Besondere Lernleistung eine praktische Komponente enthält, gilt die Gewichtung: praktische Komponente zu schriftliche Arbeit zu Kolloquium wie 1 : 1 : 1. Spätestens zur Abgabe der schriftlichen Dokumentation muss der Schüler entscheiden, ob die Besondere Lernleistung auch eine praktische Komponente enthält. Praktische Komponenten sind z. B.: eigenständig erarbeitete künstlerische Ergebnisse, Versuchsreihen, Simulationen, Modelle und Computerprogramme. Bewertungsgrundlagen der praktischen Komponente sind u. a.: Originalität, Eigenständigkeit, Ganzheitlichkeit, Einfallsreichtum, Ästhetik, fachliche Aspekte. Bei Wettbewerben ist eine Einzelfallprüfung sowohl hinsichtlich einzelner Anforderungskriterien als auch hinsichtlich der Gesamtwettbewerbsleistung unverzichtbar. Die Begleitung der Schüler durch Lehrer des betreffenden Gymnasiums ist aus juristischen, organisatorischen und sachlichen Gründen notwendig. Sie müssen vor allem den zeitlichen Umfang, den individuell und selbstständig erbrachten Anteil einschätzen bzw. bestätigen und in die abschließende Bewertung einbringen können. Bei Gruppenarbeit gilt: Die Leistungen der einzelnen Schüler müssen individualisierbar sein. Eine Gruppe soll deshalb nicht mehr als drei Mitglieder umfassen. 26