Unterschied pflegekosten und sachleistungen der pflegeversicherung

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Die Pflegekosten, die für die Versorgung von Pflegebedürftigen anfallen, können schnell einige Tausend Euro im Monat betragen. Lesen Sie hier, welche Geld- und Sachleistungen die Pflegeversicherung zur Deckung der Pflegekosten beiträgt und wofür Pflegebedürftige und Angehörige selbst aufkommen müssen!

Viele Eltern müssen nicht nur für den Unterhalt der eigenen Kinder aufkommen, sondern auch die Pflegekosten der Eltern übernehmen. Werden ältere Menschen zum Pflegefall, kann es nämlich teuer werden. Die wenigsten Pflegebedürftigen bekommen so viel Rente und haben so viele Rücklagen, dass sie die Pflegekosten selbst tragen können. Auch die Leistungen der Pflegeversicherung reichen in der Regel nicht aus. Das Sozialamt und die erwachsenen Kinder müssen dann einspringen.

Unterschied pflegekosten und sachleistungen der pflegeversicherung

Bei einem Schlaganfall zählt jede Minute. Ist die Blutversorgung im Gehirn durch ein Gerinnsel oder eine Hirnblutung erst mal unterbrochen, sterben Nervenzellen ab. Je schneller die Ursache beseitigt werden kann, desto weniger Hirnsubstanz geht verloren. „Time is Brain – Zeit ist Hirn“ lautet daher die Devise. Nehmen Sie darum jedes einzelne der im Folgenden vorgestellten Warnsignale unbedingt ernst.

  • Unterschied pflegekosten und sachleistungen der pflegeversicherung

    Auch wenn die beschriebenen Alarmzeichen nur wenige Minuten andauern, sollten Sie einen Arzt aufsuchen. Er kann zum Beispiel mithilfe eines Hirnscans feststellen, ob die Beschwerden harmlos sind oder tatsächlich Vorboten eines Schlaganfalles sind.

  • Unterschied pflegekosten und sachleistungen der pflegeversicherung

    Reißt eine angeborene Schwachstelle in den Blutgefäßen des Gehirns (Aneurysma), kommt es zu einer Hirnblutung, die extreme Kopfschmerzen verursachen kann. Sie kann mit Übelkeit und Erbrechen einhergehen.

  • Unterschied pflegekosten und sachleistungen der pflegeversicherung

    Schwindel kann viele Ursachen haben – ein Schlaganfall ist nur eine Möglichkeit unter vielen. In Verbindung mit anderen Symptomen kann er aber auf einen Infarkt im Gehirn hinweisen.

  • Unterschied pflegekosten und sachleistungen der pflegeversicherung

    Wenn aus heiterem Himmel Lähmungen auf einer Körperseite auftreten, ist das ein wichtiges Warnsignal für einen möglichen Schlaganfall. Typisch ist beispielsweise ein herabhängender Mundwinkel auf einer Seite oder in hängendes Augenlid. Auch ein taubes Gefühl in einer Gesichtshälfte, einem Arm oder Bein kann ein Hinweis sein.

  • Unterschied pflegekosten und sachleistungen der pflegeversicherung

    Ein Schlaganfall kann auch das Sehvermögen betreffen. Der Kranke hat plötzlich Schwierigkeiten, räumlich zu sehen, er sieht doppelt oder kann sich nur noch schlecht orientieren. Typisch ist auch eine Einschränkung des Sichtfelds auf einer Seite. Dann nimmt der Patient beispielsweise Gegenstände oder Personen, die sich auf der linken Seite seines Körpers befinden, nicht mehr wahr. Einige Pateinten erblinden zeitweise auf einem Auge ganz.

  • Unterschied pflegekosten und sachleistungen der pflegeversicherung

    Ist das Sprachzentrum im Gehirn von einem Schlaganfall betroffen, sprechen manche Patienten stockend oder abgehackt. Andere verdrehen Silben oder Buchstaben oder verwechseln ganze Wörter. Einige wenige können sogar gar nicht mehr sprechen. Umgekehrt kann auch das Sprachverständnis gestört sein: Die Patienten können zwar noch selbst sprechen, verstehen aber nicht mehr, was man ihnen sagt.

  • Unterschied pflegekosten und sachleistungen der pflegeversicherung

  • Wissenschaftliche Standards:

    Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern geprüft.

    • Broschüre des Sozialverbands VdK Deutschland e.V.: Pflege geht jeden an (Neuauflage), Stand: 09.04.2019, unter: www.vdk.de
    • Bundesministerium für Gesundheit: Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung, Stand: 20.08.2021, unter: www.bundesgesundheitsministerium.de (Abrufdatum: 12.01.2022)
    • Bundesministerium für Gesundheit: Pflegegeld, unter: www.bundesgesundheitsministerium.de (Abrufdatum: 12.01.2022)
    • Bundesministerium für Gesundheit: Pflege, unter: www.bundesgesundheitsministerium.de (Abrufdatum: 12.01.2022)
    • Verbraucherzentrale: Die neue Pflegereform und was Sie dazu wissen sollten, Stand: 04.01.2022, unter: www.verbraucherzentrale.de (Abrufdatum: 12.01.2022)

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