Seit wann dürfen Frauen in Deutschland arbeitsvertrag unterschreiben

Sie durften nicht wählen, kein Konto eröffnen oder Hosenanzüge tragen: Frauen mussten und müssen sich ihre Rechte und Freiheit oft mühsam erkämpfen. Anlässlich des Weltfrauentags blicken wir zurück.

Seit wann dürfen Frauen in Deutschland arbeitsvertrag unterschreiben

Seit wann dürfen Frauen in Deutschland arbeitsvertrag unterschreiben

Sommer 1900: Frauen dürfen studieren – an zwei Universitäten

Heute ist es völlig normal, dass Frauen studieren und sogar ihr Kind mit in den Hörsaal bringen. Lange mussten Frauen um dieses Recht kämpfen. Sie durften nur als Gasthörerinnen an Seminaren und Vorlesungen teilnehmen. Nur wenigen Frauen war es über Ausnahmegenehmigungen vergönnt, zu promovieren. Im Jahr 1900 ließ das Großherzogtum Baden Frauen offiziell zum Studium zu. Die Universitäten Freiburg und Heidelberg waren demnach die Vorreiter. Weitere Universitäten folgten nach und nach, 1908 etwa in Hessen. Der Widerstand gegen Frauen als Professorinnen oder Wissenschaftlerinnen war jedoch immens.

dpa

Mai 1908: Frauen dürfen in Vereine eintreten und Abitur machen

Bis zum 15. Mai 1908 war es Frauen verboten, Politik zu machen. Erst mit einer Gesetzesänderung dürfen sie Mitglied in Vereinen oder Parteien werden. Zuvor war es ihnen sogar verboten, Versammlungen oder Sitzungen zu besuchen. Auch wurde in diesem Jahr mit der preußischen Mädchenschulreform die Zulassung zum Abitur möglich. Bis das Mädchenabitur überall auf dem Land möglich war, dauerte es aber einige Jahre.

Das Bild zeigt übrigens Louise Otto-Peters, die Mitgründerin des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins. Der forderte ab 1865 bessere Bildungschancen für Mädchen.

dpa

19. März 1911: Erster Weltfrauentag in Deutschland

Die Forderung nach dem Wahlrecht für Frauen wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts überall auf der Welt lauter. Unter diesem Eindruck entstanden weltweit Proteste zum Internationalen Frauentag. In Deutschland rief die Sozialistin und Frauenrechtlerin Clara Zetkin den Weltfrauentag ins Leben. 1909 hatte ein solcher Frauenkampftag zuerst in den USA stattgefunden. Der Weltfrauentag war ein riesiger Erfolg, allein in Berlin nahmen 45.000 Menschen teil.

Per Thomas/Weser-Kurier

8. März 1914: Neues Datum für den Frauentag festgelegt

Seit dem Jahr 1914 wird in Deutschland der Frauentag am 8. März gefeiert. Er verstand sich seit seiner Gründung als ein Instrument im Kampf um das Wahlrecht.

Karl Maria Stadler

November 1918: Wahlrecht für Frauen

Im November wird beschlossen, dass deutsche Frauen das aktive und passive Wahlrecht gewährt wird. Im Januar 1919 dann dürfen Frauen im Deutschen Reich erstmals an Wahlen teilnehmen. Es waren jene zur Weimarer Nationalversammlung. Von den 421 Mandaten gingen übrigens 37 an Frauen.

Hart gekämpft für das Frauenwahlrecht hat unter anderem die gebürtige Verdenerin Anita Augspurg (Bild). 1902 rief sie den ersten deutschen Frauenstimmrechtsverein ins Leben. 1919 gehörte sie zu den Mitbegründerinnen des deutschen Ablegers der „Internationalen Frauenliga für Frieden und Freiheit“ – der mittlerweile ältesten Frauen-Friedensorganisation der Welt.

FR

1923: Erste Polizistinnen in Deutschland

Der uniformierte Dienst war lange Zeit nur Männern vorbehalten. Ab 1923 gab es neun Frauen bei der Polizei in Köln und sie durften auch Uniform tragen. Als "Frauenwohlfahrtspolizei" waren diese Polizistinnen aber nur zuständig für gefährdete Prostituierte und Jugendliche. 1925 wurde das Projekt aus Kostengründen eingestellt. In den 1920er-Jahren entstanden weibliche Kriminalpolizei-Einheiten, die für weibliche Minderjährige und Jungen bis 14 Jahren zuständig waren.

Das Bild zeigt Polizistinnen in Bremen bei der Vereidigung im Dezember 1946.

Wie umstritten die Uniformen an Frauen waren, zeigt folgender Auszug aus der Zeitschrift "Die hessische Polizei" aus dem Jahr 1954:

"Dienstkleidung wird in erster Linie eine Angelegenheit des Mannes bleiben. Er kann hier aber auf verschiedenen Gebieten durch die Tätigkeit von Kolleginnen in wertvoller Weise unterstützt werden. Diese Tätigkeit muß jedoch der weiblichen Eigenart entsprechen und die Gewähr bieten, daß sie einen gleichen, wenn nicht sogar einen besseren Erfolg als bei gleicher Berufsausübung durch den Mann erreicht. Ein Versuch, in der Frau eine Kopie des männlichen Polizisten zu schaffen, muß aber unterbleiben, denn das Ergebnis wäre ein Zerrbild nach östlicher Prägung, während doch unser Wunsch ist, daß auch eine Frau in Dienstkleidung stets Frau bleibt und niemals vermännlicht erscheint."

Georg Schmidt

März 1946: Bremer Frauenausschuss gründet sich

Nicht einmal ein Jahr nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gründeten fünf Bremerinnen den Frauenausschuss. Irmgard Enderle, Anna Stiegler, Agnes Heineken, Käthe Popall und Anna-Klara Fischer riefen Frauen dazu auf, am Wiederaufbau der Stadt mitzuwirken und sich politisch zu engagieren. Dem Frauenrat gehören unterschiedliche Frauenorganisationen an, die sich für Gleichberechtigung und Gleichstellung einsetzen.

Brodelpott e.V.

Mai 1949: Formale Gleichstellung von Männern und Frauen

Elisabeth Selbert (undatierte Aufnahme) legte den Grundstein für die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der jungen Bundesrepublik: Die SPD-Politikerin gilt als eine der vier "Mütter des Grundgesetzes". Zusammen mit Helene Weber, Frieda Nadig und Helene Wessel sorgte sie dafür, dass der Artikel 3 des Grundgesetzes so lautet: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt". Es sind fünf Worte und doch waren sie enorm wichtig für alle nachfolgenden Generationen.

dpa

1958: Gleichberechtigungsgesetz tritt in Kraft

Im von Männern dominierten Bundestag wird ein Gesetz verabschiedet, das Frauen schrittweise mehr Rechte gibt, aber auch ihre Rolle als Hausfrau und Mutter zementiert. Frauen dürfen zwar arbeiten, aber nur, wenn dadurch ihre Hausfrauen-Pflichten nicht zu kurz kommen. Im Gesetz, das später auch "Hausfrauen-Ehe" genannt wurde, stand: „Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.“

Dieses Bild erschien 1952 im WESER-KURIER unter der Überschrift "Junge Mädchen werden tüchtige Hausfrauen" und berichtete über die Hauswirtschaftsausbildung in Aumund.

Helmut Schröder

1958: Führerschein ohne Erlaubnis des Ehemannes

Zwar durften Frauen auch vorher schon den Führerschein ablegen, allerdings waren sie dazu auf die Erlaubnis ihres Mannes angewiesen. Das änderte sich mit dem "Gleichberechtigungsgesetz" von 1958.

dpa

Juni 1961: Einführung der Antibabypille

Es ist eine sexuelle Revolution: In deutschen Apotheken gibt es die Antibabypille zu kaufen. Sie heißt Anovlar und ermöglicht es Frauen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft wollen oder nicht. Sie sind nicht mehr darauf angewiesen, dass der Mann der Benutzung eines Kondoms zustimmt. Allerdings wurde sie anfangs nur verheirateten Frauen mit mehreren Kindern verschrieben, die unter Regelbeschwerden litten. Sich als unverheiratete Frau sexuell frei auszuleben blieb in weiter Ferne.

dpa

1962: Frauen dürfen ein Konto eröffnen

Ohne die Erlaubnis ihres Mannes dürfen Frauen nun dank "Gleichberechtigungsgesetz" von 1958 ein Konto einrichten.

dpa

Oktober 1970: "Die erste Hose am Pult"

Frauen hatten sich damals "fraulich" zu kleiden – also mit Kleid oder Rock. In Bremen wurde eine Angestellte gekündigt, weil sie mit einer roten Hose zur Arbeit kam. Der WESER-KURIER berichtete im Mai 1970 unter der Überschrift "Schelte für das Lieblingskind der Mode". Einen regelrechten Eklat löste die SPD-Bundestagsabgeordnete Lenelotte von Bothmer aus Hannover aus. Sie trat am 14. Oktober 1970 als erste Frau in einem Hosenanzug ans Rednerpult des Hohen Hauses (Foto). Sie erhielt zahlreiche Schmähbriefe.

Egon Steiner/dpa

Juni 1971: Abtreibungsverbot gerät in die Kritik

Das Magazin "Stern" bildete im Juni 1971 Frauen auf dem Titel ab, die öffentlich zugaben, dass sie einen Schwangerschaftsabbruch vorgenommen haben. Das Cover, das der Verlag heute aus rechtlichen Gründen nicht mehr veröffentlichen darf, löste eine breite Debatte aus. In ganz Deutschland protestierten Frauen gegen das Abtreibungsverbot, den Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches. Auch in Bremen gingen Menschen auf die Straße und Frauen aus dem SPD-Ortsverein Altstadt sammelten Unterschriften.

Staatsarchiv Bremen/Schmidt

November 1973: Von der Sittenordnung zur sexuellen Selbstbestimmung

Mit der Reform des Strafgesetzbuches wird aus "Notzucht" der Straftatbestand der "Vergewaltigung" und aus "unzüchtigem Verhalten" wird "sexuelle Nötigung". Die Änderung war insofern wichtig, als dass Notzucht vergleichbar war mit dem Delikt des vorehelichen Geschlechtsverkehrs. Eine Vergewaltigung blieb jedoch weiter definiert als außerehelich - für Ehemänner also straflos.

dpa

Juli 1977: Arbeiten ohne Erlaubnis des Ehemannes

Die 1958 eingeführte "Hausfrauen-Ehe" wird abgeschafft! Frauen dürfen auch ohne Erlaubnis ihres Mannes arbeiten gehen. Zuvor durften sie das nur, wenn das mit „ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar“ war. Auch müssen Frauen seither nicht mehr kostenlos im Geschäft ihres Mannes mitarbeiten.

dpa

1980: Gleicher Lohn für alle

Das Gesetz zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen regelt, dass Frauen das gleiche Geld für die gleiche Arbeit bekommen sollen. Faktisch ist das bis heute nicht erreicht. Der Gender-Pay-Gap in Bremen beträgt zum Beispiel 24 Prozent.

imago

1984: Erster rein weiblicher Fraktionsvorstand

Mit dem Einzug der Grünen in den Bundestag erhält der Frauenkampf auf parlamentarischer Ebene eine neue Qualität. Die Grünen stellen ein "Feminat", einen rein weiblichen Fraktionsvorstand, auf. Das hatte es zuvor noch nie gegeben! Die Grünen erlegten sich schon bei ihrer Gründung 1979 eine Frauenquote für Ämter von 50 Prozent auf.

Das Feminat bestand aus (hintere Reihe von links): Waltraud Schoppe, Annemarie Borgmann und Erika Hickel. Vorne von links: Christa Nickels, Antje Vollmer und Heidemarie Dann, aufgenommen am 4. April 1984 in Bonn.

Egon Steiner/dpa

August 1988: SPD stimmt für eine Frauenquote in der Partei

Als erste große Volkspartei führte die SPD auf dem Bundesparteitag in Münster eine Frauenquote ein. Dies geschah auf großen Druck der weiblichen Sozialdemokratinnen und nach einer heftigen, dreistündigen Debatte. Die Quote sieht einen Anteil von 40 Prozent für alle Ämter und Mandate vor. Die CDU führte 1996 ein Quorum von 30 Prozent ein, die Linke besetzt Ämter und Vorstände nach dem Prinzip 50:50. Die CSU, FDP und AfD verzichten auf Frauenquoten.

Wöstmann/dpa

Januar 1992: Frauen dürfen nachts arbeiten

Frauen in der Backstube? Vor dem 28. Januar 1992 kaum möglich: Bis dahin durften Frauen nicht zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten – „aus sittlichen und gesundheitlichen Gründen“. Zu Fall gebracht hat den Paragrafen 19 der Arbeitszeitverordnung von 1891 eine Inhaberin einer Brotfabrik mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.

Tanja Angstenberger (Foto) hat übrigens 2016 die Europameisterschaft der besten Jungbäcker geworden.

dpa

April 1994: Frauen müssen nicht den Namen des Mannes annehmen

Frauen dürfen nicht mehr gezwungen werden, den Namen des Mannes anzunehmen. Zwar konnte die Frau schon seit 1976 ihren Geburtsnamen behalten. Konnten sich Mann und Frau jedoch nicht einigen, wurde automatisch der Name des Mannes zum Familiennamen. Das verstößt laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1991 gegen das Gleichheitsgebot in Artikel 3 des Grundgesetzes. Seither kann jeder Ehepartner seinen Namen behalten. Für ein Kind müssen beide festgelegen, welchen Nachnamen es trägt.

dpa

1995: Abtreibungsrecht wird gelockert

Eine Abtreibung ist zwar weiterhin (bis heute) verboten, bleibt aber unter bestimmten Bedingungen straffrei – etwa, wenn der Abbruch nach einer Beratung und in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft stattfindet.

dpa

Mai 1997: Vergewaltigung in der Ehe wird strafbar

Ab sofort ist es verboten, dass Ehemänner ihre Frauen vergewaltigen. Zuvor war eine Vergewaltigung in der Ehe nicht strafbar. 25 Jahre kämpften Frauenrechtlerinnen um diese Änderung im Strafgesetzbuch.

Heftigen Streit gab es um eine "Widerspruchsklausel", die es möglich machen sollte, dass eine Frau die Ermittlungen gegen ihren Ehemann stoppt. Diese Klausel wollte die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP einbauen. Daraufhin schlossen sich Frauen aller Fraktionen zusammen und brachten einen Antrag ohne die Klausel ein. Im Bild zu sehen ist die damalige Frauenministerin Claudia Nolte (CDU), die sich letztlich dem Antrag der Parlamentarierinnen anschloss.

Michael Jung/dpa

November 2005: Erste Frau wird Kanzlerin

Mit Angela Merkel (CDU) wurde am 22. November 2005 erstmals eine Frau zur Regierungschefin in Deutschland gewählt. Bis heute gab es in Deutschland keine weibliche Bundespräsidentin.

dpa

Januar 2013: #Aufschrei

Das Magazin "Stern" veröffentlichte im Januar 2013 ein Porträt über den FDP-Politiker Rainer Brüderle, in dem ihm die Autorin vorwarf, eine Bemerkung über ihre Oberweite gemacht zu haben ("Sie können ein Dirndl auch ausfüllen"). Am gleichen Tag entbrannte unter dem Hashtag #Aufschrei, initiiert von Anne Wizorek (Foto), eine Debatte über Sexismus.

dpa

März 2015: Frauenquote für Dax-Unternehmen beschlossen

Ab 2016 gilt in den 30 börsennotierten Unternehmen in Deutschland eine Frauenquote von 30 Prozent für die Aufsichtsräte. Außerdem müssen etwa 3500 große Konzerne freiwillige Vorgaben treffen über den künftigen Anteil von Frauen in ihrer Führungsebene. Auch im öffentlichen Dienst soll die Zahl der Frauen steigen, ab 2018 soll in vom Bund mitbestimmten Aufsichtsratsgremien eine Quote von 50:50 gelten.

Die verpflichtende Frauenquote für Aufsichtsräte wirkt, die freiwillige für Vorstände indes nicht. Das fand eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) heraus, die im Januar 2018 veröffentlicht wurde.

Das Bild zeigt den VW-Vorstand im Jahr 2017. Die einzige Frau im Vorstand ist Hiltrud Dorothea Werner.

dpa

November 2016: "Nein" heißt "Nein"

Eine Reform des Sexualstrafrechts tritt in Kraft. Das bedeutet: Erzwungener Sex ist auch dann strafbar, wenn der Täter keine Gewalt angedroht oder angewandt hat. Es reicht aus, wenn das Opfer geäußert hat, das es mit den Handlungen nicht einverstanden ist. Nach der alten Regel mussten sich Frauen körperlich gegen den Übergriff wehren. Anlass der Änderung waren Übergriffe auf Frauen in der Silvesternacht 2015 in Köln. Daraufhin war eine breite gesellschaftliche Debatte über sexuelle Belästigung, Migranten und eine "Armlänge Abstand" (Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker) ausgebrochen. Kritiker monierten, dass die Diskussion von rassistischen Ressentiments geprägt war und die Reform nur möglich geworden sei, weil ein Drittel der namentlich identifizierten Beschuldigten Asylbewerber waren.

dpa

Oktober 2017: Lesbische Frauen dürfen heiraten

Die Ehe für alle tritt in Kraft. Das bedeutet, dass Paare unabhängig von ihrem Geschlecht heiraten dürfen. Vom dem Recht profitieren also auch schwule Männer. Lesben und Schwule dürfen seither Kinder adoptieren.

dpa

Seit Herbst 2017: #MeToo

Nach Enthüllungen der New York Times um sexualisierte Gewalt durch Harvey Weinstein setzte sich eine Welle in Bewegung. Nicht nur, weil weitere mögliche Täter (Kevin Spacey, Dustin Hoffman, Dieter Wedel...) genannt wurden, sondern weil das hohe Ausmaß an Alltagssexismus diskutiert wird, das Frauen bis heute erleben. Der Hashtag #MeeToo, unter dem viele Frauen über ihre Erfahrungen twitterten, erreichte Talkshows, Filmfestivals und sogar den Plenarsaal des Europaparlaments. Damit fanden zentrale Forderungen der Frauenbewegung - ein respektvoller Umgang und gleichberechtigte Teilhabe - enormes Gehör.

Denn der Kampf um Gleichstellung ist längst noch nicht beendet.

dpa

November 2017: Werbeverbot für Abtreibungen gerät in Kritik

Zunehmend werden Forderungen laut, dass der Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs abgeschafft wird. Der verbietet Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Eine Gießener Ärztin war zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage informierte, Abbrüche durchzuführen. SPD, Linke, Grüne und FDP möchten den Paragrafen daher schnellstmöglich abschaffen. Die Union hält daran fest.

dpa

Januar 2019 - Diskussion um Frauenanteil in der Politik im Bundestag

Am 17. Januar feiert der Deutsche Bundestag das Jubiläum 100 Jahre Frauenwahlrecht. Einige Parlamentarierinnen kleideten sich, ebenso wie die ersten Frauen im Parlament der Weimarer Republik, in Weiß. Anlässlich des Jahrestags wird auch auf Bundesebene diskutiert, wie der Frauenanteil im Parlament erhöht werden könnte. Derzeit liegt er bei nur noch 31 Prozent, ein deutlicher Rückgang zu den vorherigen Legislaturperioden. Besonders schlecht stehen Union (21 Prozent), FDP (25 Prozent) und AfD (11 Prozent) dar. Nur bei SPD (42), Grüne (58) und Linke (54 Prozent) ist das 50:50-Verhältnis greifbar oder erfüllt. Die ohnehin notwendige Reform des Wahlrechts könnte nach Meinung vieler Politiker ein Anlass sein, dies zu ändern.

Bernd von Jutrczenka/dpa

Januar 2019: Brandenburger Landtag beschließt Paritätsgesetz

Während vielerorts diskutiert wird, schreitet Brandenburg zur Tat. Mit den Stimmen der rot-roten Regierung und der Grünen wird beschlossen: Bei Landtagswahlen in Brandenburg müssen die Parteien ab 2020 gleich viele Frauen und Männer auf ihren Listen als Kandidaten aufstellen. Direktkandidaten betrifft das Gesetz nicht. Ausnahmen gelten für Parteien, die sich explizit als Frauen- oder Männerparteien definieren. CDU und AfD waren gegen das Gesetz, die FDP ist nicht im Landtag vertreten.

Brandenburg ist mit dem Paritätsgesetz Vorreiter - kein anderes Bundesland hat bisher ein solches Gesetz. Die Kritik: Das Vorhaben sei nicht verfassungskonform. Juristen sehen die Parteifreiheit und den Grundsatz der Gleichheit der Wahl beeinträchtigt.

Bernd Settnik/dpa-Zentralbild/dpa

Februar 2019: Ärzte dürfen über Abtreibungen informieren

Die Einigung über den Paragrafen 219a, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, zog sich hin. Am Ende fanden CDU/CSU und SPD einen Kompromiss, dem der Bundestag zustimmte. Zwar kritisierten einige Bundesländer den Kompromiss, doch der Bundesrat konnte die Pläne nicht verhindern.

Dem Kompromiss zufolge wird der Paragraf nicht abgeschafft, das kommerzielle Werben für Abtreibungen bleibt also verboten, allerdings wird er um einen Passus ergänzt. Der erlaubt es Ärzten und Kliniken darüber zu informieren, dass sie den Eingriff unter den gesetzlichen Voraussetzungen vornehmen. Für weitere Informationen müssen sie aber auf Beratungsstellen verweisen. Die Bundesärztekammer soll zudem eine Liste mit Ärzten, die Abtreibungen durchführen, erstellen.

Zuvor war es für Frauen mühsam, Ärzte zu finden, die Abtreibungen durchführen. Kritiker monierten, die Unionsparteien sprächen Frauen Mündigkeit ab, um beeinflussende Werbung oder bunte Flyer sei es nie gegangen.

Daniel Bockwoldt

Dezember 2021: Frauen führen erstmals das Innen- und Außenministerium

Mit der Grünen-Politikerin Annalena Baerbock führt erstmals eine Frau das Auswärtige Amt. Auch im Innenministerium gibt es eine Premiere: Nancy Faeser wurde zur ersten Bundesinnenministerin ernannt.

Olaf Scholz hatte vor der Bundestagswahl versprochen, dass ein von ihm geführtes Kabinett zumindest zur Hälfte mit Frauen besetzt sein wird. Um auf die Parität zu kommen, zählt er sich selbst nicht mit. „Die Parität ist mir wichtig, deswegen werden von 16 Ministerinnen und Ministern acht Männer und acht Frauen sein“, sagte er bei der Vorstellung des SPD-Ministerteams. „Und selbstverständlich wird es dann noch einen Bundeskanzler geben, der für alle gemeinsam zuständig ist.“ Zudem betonte Scholz, dass die SPD mehr Ministerinnen als Minister aufstelle. Er sei besonders stolz darauf, dass Ministerien wie die für Inneres, Verteidigung und Bau, die traditionell eher eine Männerdomäne seien, von Frauen geführt würden.

Laut Grundgesetz besteht die Bundesregierung aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern, die alle vom Bundespräsidenten ernannt und im Bundestag vereidigt werden. Die Staatsminister und Staatssekretäre zählt das Grundgesetz nicht zu den Regierungsmitgliedern.

dpa

Januar 2022: Justizminister Marco Buschmann will Paragraf 219a streichen

Die Ampelkoalition will das Werbeverbot für Abtreibungen so schnell wie möglich aus dem Strafgesetzbuch streichen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte im Januar, dass er schnell einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen wolle. Auch die SPD im Bundestag und Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) signalisierten Unterstützung für ein rasches Vorgehen. Die Ampel-Parteien hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Er untersagt Ärzten, Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich zur Verfügung zu stellen.

dpa

Sie durften nicht wählen, kein Konto eröffnen oder Hosenanzüge tragen: Frauen mussten und müssen sich ihre Rechte und Freiheit oft mühsam erkämpfen. Früher blieben sie im Haus, versorgten den Mann und die Kinder. Heute kämpfen sie um berufliche Gleichstellung und gegen Alltagssexismus.

Doch wann durften Frauen in Deutschland was? Welche Ereignisse prägten die Frauenrechtsbewegung? Ein Rückblick anlässlich des internationalen Frauentags.