Kann man geld was man überwiesen hat zurückholen

Das erwartet Sie in diesem Artikel

Ein Zahlendreher in der IBAN, den Empfängernamen nicht richtig geschrieben oder die falsche Überweisungssumme eingegeben: Bei der Durchführung einer Überweisung passieren einem schnell mal Fehler. Doch eine fehlerhafte Überweisung lässt sich meist zurückholen.

Welche Fehler sich im täglichen Zahlungsverkehr einschleichen können, wie das passieren kann und wie Sie im Fall einer Fehlüberweisung wieder an Ihr Geld kommen, erläutern wir Ihnen in unserem Ratgeber.

 

Falschüberweisung: Was sind die häufigsten Fehler bei einer Überweisung?

Wenn Sie eine falsche Überweisung in Auftrag gegeben haben, kann es unter Umständen sein, dass sie nicht korrekt ausgeführt werden kann. Damit das nicht passiert, müssen vor allem die IBAN und der Überweisungsbetrag korrekt sein.

Die häufigsten Gründe für Fehlüberweisungen sind:

Zahlendreher in der IBAN

Bei der Eingabe der 22-Kennummer ist schnell mal ein Tippfehler passiert. Hier sollten Sie aber unbedingt genau drauf achten, dass der Code korrekt ist, damit die Überweisung auch tatsächlich beim gewünschten Empfänger ankommt und nicht auf einem falschen Girokonto landet. Sie sollten unbedingt sofort Kontakt zu Ihrer Bank aufnehmen.

Fehlerhafter Name im Empfängerfeld oder falscher Verwendungszweck

Solche Fehler haben meist keine größeren Auswirkungen, außer dass zum Beispiel bei der Zahlung einer Bestellung der Empfänger Ihre Zahlung nicht sofort dem richtigen Bestellzugang zuordnen kann. Unter Umständen dauert dann die Abwicklung eines Bestell- oder Retourenvorgangs einmal etwas länger. Fehler beim Empfängernamen haben meist keine Auswirkungen, denn die Bank achtet heute eigentlich gar nicht mehr auf den Namen, sondern nur noch auf die IBAN.

Falscher Überweisungsbetrag

Haben Sie bei einer Überweisung einen falschen Geldbetrag angegeben, sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Bank in Verbindung setzen, damit schnell gehandelt werden kann.

Doppelüberweisung

Wenn Sie zweimal den identischen Betrag an denselben Empfänger unter einheitlichem Verwendungszweck überwiesen haben, kann die Bank diesen meist problemlos zurückfordern.

  • Biallo-Tipp: Fehlende Kontodeckung, beim Geldabheben die Scheine im Automat vergessen – es gibt so einige Fehler, die Kunden bei Ihren Bankgeschäften machen können. Welche das sind und wie und wo Sie in solchen Situationen Hilfe bekommen, erfahren Sie in unserem Ratgeber zu diesem Thema.

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Fehler im Überweisungsformular oder auf dem Überweisungsträger vermeiden!

Sie sollten also unbedingt darauf achten, ob Sie IBAN, Überweisungsbetrag, Name und Verwendungszweck richtig angegeben haben und Ihre Eingaben vor dem Losschicken noch einmal überprüfen. Denn: Vor allem im mittlerweile weit verbreiteten Online-Banking lauern einige Fehlerquellen. Anders als früher muss heute jeder, der einen Fehler auf einem Überweisungsformular macht, davon ausgehen, dass der Überweisungsauftrag dennoch ausgeführt wird und der Betrag nicht auf dem richtigen Empfängerkonto landet.

Ein Grund dafür: "Aufgrund rechtlicher Regeln müssen Geldhäuser seit 2009 die Kontonummer nicht mehr mit dem Namen des Empfängers vergleichen", erklärt Alexander Baumgart von der ING den verringerten Kundenschutz. Eine Folge aus dieser Veränderung sei, dass Kunden gegenüber ihren Kreditinstituten seither keinen Anspruch mehr auf die Erstattung eines fehlgeleiteten Betrags haben.

Biallo-Tipp: Falschüberweisung durch Überweisungsvorlage ausschließen

Überweisen Sie häufig Geld an denselben Empfänger, dann können Sie sich eine korrekte Überweisungsvorlage anlegen – damit entfällt das Zahlendreher-Risiko ganz von selbst.

 

Geld falsch überwiesen: Was kann ich tun?

Bei einer Fehlüberweisung lässt sich der Schaden zwar meistens schnell beheben, jedoch gilt in allen Fällen: Eine schnelle Reaktion und Kontaktaufnahme ist wichtig. Offensichtliche Fehler kann die Bank ihn für gewöhnlich korrigieren.

So reicht es bei einem fehlerhaften Empfängernamen oder Verwendungszweck normalerweise aus, den Zahlungsempfänger zu kontaktieren und ihn auf den Fehler hinzuweisen.

Bei Eingabe einer falschen IBAN oder eines falschen Überweisungsbetrags schaut das allerdings schon anders aus: Hier sollten Sie unbedingt sehr schnell aktiv werden, wenn Sie Ihr Geld zurückhaben wollen: Kontaktieren Sie in diesem Fall unverzüglich Ihre Hausbank, sobald Sie den Fehler bemerken. Unter Umständen kann sie die Falschüberweisung noch vor Gutschrift des Betrags auf dem Empfängerkonto stoppen. "Fällt der Fehler erst später auf, wird es kompliziert, weil Banken Namen und Anschrift ihrer Kunden ohne deren Zustimmung aus Datenschutzgründen nicht weitergeben dürfen", so Alexander Baumgart.

 

Fehlüberweisung: Kann ich meine Überweisung zurückholen?

Da der Überweisende den Namen und die Adresse des unbeabsichtigten Empfängers in diesem Fall ja nicht kennt, bleibt ihm nur eine Möglichkeit: Er muss die Bank des Empfängers direkt anschreiben, den Fall schildern und das Geldhaus bitten, einen Rückforderungsbrief an den Kontoinhaber weiterzuleiten, damit dieser eine Rücküberweisung veranlasst.

 

Falsche Überweisung & Strafbarkeit: Wer haftet bei einer falschen Überweisung?

Reagiert der Zahlungsempfänger nicht, bleibt Ihnen als Geschädigtem nur der Weg zum Rechtsanwalt. Schließlich hat der Unbekannte das Geld zu Unrecht erhalten und gilt juristisch gesehen als "ungerechtfertigt bereichert".

Problematisch wird es allerdings, wenn Sie als geschädigter Bankkunde Namen und Adresse des Empfängers nicht ausfindig machen können. Dann ist auch die Hilfe durch einen Rechtsanwalt nicht möglich. Im schlimmsten Fall müssen Sie das Geld abschreiben.

Darf man falsch überwiesenes Geld behalten?

Der fälschlicherweise Begünstigte muss das Geld wieder herausrücken, so fordert es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Der Absender des Geldes hat nämlich einen Herausgabeanspruch (Paragraph 812 BGB). Wörtlich heißt es dort: "Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet."

Tatbestand „Entreicherung“?

Zwar berufen sich im Fall einer Falschüberweisung die glücklichen Empfänger häufig auf die Regelung der "Entreicherung". Dies ist möglich, zum Beispiel wenn der Kontoinhaber gar nicht mitbekommen hat, dass sein Konto aus Versehen einen zu hohen Kontostand aufweist und er das Geld bereits ausgegeben hat. Die Gerichte erlauben den Tatbestand der "Entreicherung" aber nur in seltenen Fällen.

In einem Urteil des Celler Oberlandesgerichts (Az. 3 U 11/05) warfen die Richter im zu entscheidenden Fall dem Kontobesitzer vor, er habe seine Kontoauszüge nicht regelmäßig geprüft, wozu er als Girokontobesitzer aber verpflichtet sei. Bei genauer Prüfung wäre die Falschüberweisung ansonsten ganz sicher aufgefallen. Der Mann musste die unberechtigt erhaltenen 5.000 Euro erstatten, obwohl er sie bereits ausgegeben hatte.

 

Riskant ist es, in Fake Shops die Zahlungsweise Vorkasse per Überweisung auszuwählen. Doch bei zahlreichen der unseriösen Onlineshops müssen sie auf diese Art bezahlen. Und ist das Geld erst einmal überwiesen, bekommen sie es nicht so leicht wieder – nur wenige Tage haben Sie noch eine Chance dazu. Daher halten Fakeshop-Besitzer Kunden gezielt hin. Zudem ist der genannte Name des Kontoinhabers hier meist keine Hilfe, denn Fakeshops eröffnen die Konten auf den Namen von Dritten, die in der Regel gar nicht wissen, dass sie ein Konto bei der jeweiligen Bank besitzen.

Dennoch – mit ein bisschen Glück, kommen Sie wieder an Ihr Geld:

  • Sind Sie sicher, dass Sie in einem Fakeshop gekauft haben? Dann sollten Sie schnellstens Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
  • Danach wenden Sie sich an Ihre Bank und veranlassen einen kostenpflichtigen Überweisungsrückruf wegen Betrugsverdachts. Schildern Sie genau die Gründe und geben Sie das Aktenzeichen der Anzeige an. In manchen Fällen bekommt man von der gegnerischen Bank eine Rücküberweisung.
  • Dadurch werden häufig auch die Compliance-Abteilungen oder die Geldwäschebeauftragten der Banken informiert. Diese prüfen und sperren unter Umständen das Konto. So können keine weiteren Kunden geschädigt werden.

Hinweis: Fallen von Betrügern lauern quasi überall. Neben der Abzocke am Telefon werden Sie auch per Phishing-Mails und Spam-SMS übers Ohr gehauen. Im Internet stoßen Sie beim Onlineshopping auf Fakeshops aber auch auf unseriöse Trading-Anbieter.

 

Doppelüberweisung, unberechtigte Lastschrift & Co.: Wann bekomme ich mein Geld automatisch zurück?

Füllt man den Überweisungsbogen falsch aus oder vertippt sich beim Online-Banking, heißt es noch lange nicht, dass die Transaktion automatisch beim falschen Empfänger landet. Mehrere Möglichkeiten bestehen, die eine Falschüberweisung obsolet machen:

  • Wenn Sie sich bei Eingabe der IBAN-Nummer vertippen und dadurch eine internationale Bankkontonummer entsteht, die gar nicht existiert: Dann wird das Geld nicht weitergeleitet und verbleibt auf dem Bankkonto.
  • Wenn Sie dieselbe Überweisung versehentlich doppelt tätigen: Sind Betrag und Verwendungszweck identisch, erkennt die Bank dies als Doppelüberweisung und kann das Geld problemlos zurückfordern.
  • Wenn eine unberechtigte Lastschrift vorliegt: Bucht beispielsweise ein Vertragspartner, der eine Einzugsermächtigung besitzt, einen falschen Betrag von Ihrem Konto ab, können Sie das Geld binnen acht Wochen von Ihrer Bank zurückbuchen lassen. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Bei ungerechtfertigter Abbuchung, etwa wenn die Einzugsermächtigung bereits gekündigt wurde, steigt die sogenannte Rückbuchungsfrist auf 13 Wochen.
 

Falsche Überweisung erhalten: Wie verhalte ich mich richtig?

Was tun, wenn sich der eigene Kontostand über Nacht erhöht hat und man den Absender der Gutschrift nicht kennt? Einfach das Geld ausgeben, das ist – wie oben beschrieben – nicht rechtens. Zwei Möglichkeiten besitzen ungerechtfertigte Empfänger einer Überweisung:

  • Sie können das Geld selbst an das Ausgangskonto zurücküberweisen. Das ist vor allem bei größeren Summen ratsam, damit keine unlauteren Absichten unterstellt werden können.
  • Oder man lässt es zunächst auf dem eigenen Konto stehen und wartet ab, bis man von seiner Bank um das Einverständnis zur Rückbuchung gebeten wird.
 

Wie ist die Verjährungsfrist für falsche Überweisungen?

Bei geringen Geldbeträgen kann es vorkommen, dass Kontoinhaber den Zahlungseingang aufgrund einer Vielzahl von Transaktionen gar nicht bemerken. Wird das Geld dann unabsichtlich ausgegeben, ist das in der Regel nicht strafbar. Das heißt aber nicht, dass man den Betrag nicht zurückzahlen muss, falls sich der Geschädigte oder die Bank im Nachhinein meldet. Eine Ausnahme besteht nur, wenn sich niemand für die Gutschrift interessiert. Nach drei Jahren ist die Möglichkeit der Rückforderung verjährt.

Wie kann man Geld ins Ausland überweisen und welche Kosten fallen bei einer Auslandsüberweisung an? Diese und andere Fragen rund um das Thema Geldtransfer ins Ausland beantworten wir Ihnen in unserem  Ratgeber zur Auslandsüberweisung. In einem weiteren Artikel auf biallo.de erfahren Sie, welche Banken eine Echtzeitüberweisung anbieten und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.