Haus mit in die Ehe gebracht Erbe

Hallo, ich habe 2010 ein Haus gekauft und stehe allein im Grundbuch und auch im Kreditvertrag. Handschriftlich habe ich ein Testament verfasst, in welchem meine beiden Kinder als Erben eingetragen sind.

Ich möchte dieses Jahr heiraten, mein Partner hat 2 erwachsene Kinder aus 1. Ehe. Was passiert mit dem Haus und meinem Vermögen, wenn ich vor ihm sterbe? Erbt er bzw. dessen Kinder auch? und wenn ja-

  1. nur wenn er den Pflichtteil geltend macht?

Danke für eure Antworten.

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Haus mit in die Ehe gebracht Erbe

Ich möchte dieses Jahr heiraten, mein Partner hat 2 erwachsene Kinder
aus 1. Ehe. Was passiert mit dem Haus und meinem Vermögen, wenn ich vor ihm sterbe?

Solange du dein Testament zu Gunsten deiner Kinder auch mit Egeschliessung nicht änderst, wäre dein Ehemann für den Fall eures gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft (Regelfall, wenn man vor einem Notar keinen Gütergemeinschaft pder Gütertrennung erklärt) als Witwer auf seinen Pflichtteil (1/8) plus pauschalierten Zugewinn (1/4) plus Voraus, § 1932 BGB an "die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände, soweit sie nicht Zubehör eines Grundstücks sind" (Möbel, Familienauto, Einbauküche, ...) gesetzt.

Dieser Anspruch von 3/8 berechnet sich in Geld an der Differenz deines Vermögens zu deinen (auch hälftig gemeinsamen) Verbindlichkeiten einschl. deines Immobilienwertes, den sog. Reinnachlass mit Wertstellung Sterbetag zzgl. deiner etwaigen Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre gem. § 2325 III BGB.

Der Anspruch wäre gegen die Alleinerben zu stellen und innerhalb von 30 Tagen fällig.

Erben (...) dessen Kinder auch?

Nein, seine Kinder sind als Schwiegerkinder an deinem Vermögen nicht erbberechtigt.

Sie könnten allerdings im Fall des Vorversterbens ihres Vaters dessen Pflichtteilsanspruch gegen deinen Nachlass fordern, der auf sie überging.

G imager761

Haus mit in die Ehe gebracht Erbe

Dein Testament geht der gesetzlichen Erbfolge vor. Da du es handschriftlich verfasst hast, ist es auch formwirksam errichtet. Daher würden nach deinem Tod deine Kinder deine alleinigen Erben und damit auch Eigentümer des Hauses werden. Allerdings hätte deine Ehefrau (sofern du vor ihr verstirbst) einen Pflichtteilsanspruch in Geld gegen deine Kinder. Dieser Pflichtteilsanspruch ist kein Anspruch auf das Haus, könnte jedoch dazu führen, dass deine Kinder das Haus verkaufen müssten, um deine Frau auszuzahlen. Die alleinigen Kinder deiner Frau haben keinerlei Ansprüche. Diese könnten nur indirekt an deinem Nachlass beteiligt werden, z.B. wenn du deine Frau doch noch zur Miterbin einsetzt und sie nach dir verstirbt. Dann würde der von ihr geerbte Erbteil an deinem Nachlass auch an ihre Kinder als Erben fallen. Für solche Konstellationen gibt es aber erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, die genau das verhindern sollen. Vielleicht einmal entsprechend beraten lassen.

Haus mit in die Ehe gebracht Erbe

Automatisch erbt Dein Mann die Hälfte, Deine Kinder die andere Hälfte. Du kannst aber auch ein Berliner Testament mit Deinem Mann zusammen machen und Deinen Mann als Vorerben einsetzen und Deine Kinder als Deine Nacherben. Ihr solltet das aber mit einem Rechtsanwalt oder Notar machen, damit es auch richtig ist. Beim Erben kann man viel falsch machen.  

Haus mit in die Ehe gebracht Erbe

Hi,

deine Frage ist also, ob deine Stiefkinder erben?

Der Gesetzgeber berücksichtigt in der ersten Erbenordnung der gesetzlichen Erbfolge ausschließlich leibliche Abkömmlinge des Erblassers. Ausnahme bilden hierbei Adoptivkinder, denn diese sind zwar keine leiblichen Nachkommen, werden aber juristisch so behandelt und

verfügen daher über das gleiche Erbrecht wie leibliche Abkömmlinge. http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Das-Erbrecht-der-Stiefkinder.html


http://www.dahw.de/lp/die-gesetzliche-erbfolge2?gclid=Cj0KEQiAgJTGBRDLr5_az_Ouk44BEiQAIxaA4pZwWmd6e7KZUqHMHE7bnKHE-_jsyZuQKdBj9w3_YyYaAneI8P8HAQ

Haus mit in die Ehe gebracht Erbe

Ehe ist zugewinngemeinschaft. Was dir vorher gehört... gehört den zum Zeitpunkt der Eheschließung erbberechtigten, nicht deiner neuen Ehefrau und deren Kindern.

Also nur deine Kinder aus erster Ehe sind erbberechtigt

Er werbt, Vater verstorben, 4 Tage später stirbt Stiefmutter?

Im Freundeskreis haben wir folgenden Fall, aber jeder hatte eine andere Meinung, weißt jemand mehr? Folgender Fall: Vater hat 2 Kinder, er ist in zweiter Ehe verheiratet, diese Frau ist die Stiefmutter seiner Kinder und hat ein eigenes Kind. Es ist Grundbesitz vorhanden. Der Vater hat ein Testament in dem steht das seine beiden leiblichen Kinder zusammen das Haus erben, die Stiefmutter wird nicht erwähnt. Das Haus war vor der Heirat mit der Stiefmutter bezahlt und alleiniges Eigentum des Vaters. Vor der Testamentseröffnung stirbt auch die Stiefmutter plötzlich. Wer erbt jetzt? Meine Freundin ging davon aus, das sie das Haus gemeinsam mit ihrem Bruder alleine bekommt und die Stiefmutter nichts, da das Haus nicht im Zugewinn war. Falls das aber nicht so ist, wenn die Stiefmutter einen Pflichtteil von 25 % erhält, bekommt den nun nach dem Tod seiner Mutter der Sohn (also der Stiefbruder)?

Was erbt man, wenn die leibliche Mutter stirbt, aber nicht im Grundbuch steht?

Die Mutter meiner zwei Schwestern und mir ist Ende letzten Jahres gestorben. Sie war seit 18 Jahren mit meinem Stiefvater verheiratet, der selber 4 Kinder mit in die Ehe brachte. Nachdem sie verheiratet waren, kauften sie sich gemeinsam ein Haus. Meine Mutter ging bis vor einigen Jahren immer regelmäßig arbeiten (400-Euro-Job). Laut Stiefvater gibt es kein Testament (obwohl meine Schwester sagt, dass unsere Mutter mit ihr schon darüber gesprochen hat) und das Haus steht auf ihn alleine. Meine Mutter steht also nicht im Grundbuch drin.

Ist es dann tatsächlich so, dass wir leiblichen Kinder der Mutter nicht einen Cent erben, seine Kinder später aber alles?

Nur zur Info: Wir würden niemals wollen, dass unser Stiefvater uns auszahlt oder sowas in der Art. So lange er lebt, wollen wir überhaupt nichts haben. Wir möchten lediglich, dass ALLE Kinder erben, wenn er irgendwann nicht mehr ist!

Erbrecht, erbt der Vater vom unehelichen Kind?

Hallo,

würde mein mir persönlich nicht bekannter Vater im Falle meines Todes einen Pflichtteil erben? Ich habe ein Testament mit meiner Ehefrau auf Gegenseitigkeit, keine Kinder, bin 1951 geboren.

Es ist mir bekannt, dass ich als uneheliches Kind auch einen Anspruch bei ihm auf einen Pflichtteil hätte, dieses Erbe werde ich ausschlagen.

Es ist mir nicht einmal bekannt, ob er noch lebt, gehe aber davon aus, da ich noch keine Anfrage eines Amtsgerichts hatte.

Falls er erben würde, dann überlege ich meinen Hausanteil auf meine Ehefrau zu übertragen.

Vielen Dank für eine Information. Gruß Horst1230

Haus mit in die Ehe gebracht Erbe