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mobile.de GmbH Albert-Einstein-Ring 26 | 14532 Kleinmachnow | Germany Phone: 030 81097-601 Mail: Geschäftsführerin: Patricia Lobinger HRB‑Nr.: 18517 P, Amtsgericht Potsdam Sitz der Gesellschaft: Kleinmachnow Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE203779911 Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Diese ist zu erreichen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG). Der Schadstoffschlüssel, oft auch als Emissionsschlüsselnummer bezeichnet, ist der in den Zulassungspapieren eingetragene Schlüssel für die Abgasnorm eines Kraftfahrzeugs. Der Schadstoffschlüssel wird angegeben
Der Gesetzgeber versucht durch eine Vielfalt von Maßnahmen, die Emissionen von Verbrennung und von anderen technischen Prozessen zu reduzieren. Seit den 1970er Jahren wurden die Emissionen der Industrie erkennbar reduziert. Jeder Vergleich der Verhältnisse in Industrieregionen beispielsweise heute in China mit denen heute in Europa zeigt, was erreicht wurde. Dabei muss erkannt werden, dass viele der Verbesserungen nicht nur Geld kosten, sondern auch Geld sparen, indem die entsprechenden Prozesse effizienter sind, als ohne technische Emissionsregelung. Beliebtes Thema neuer Eingriffe ist nach der Einführung von Abgasregelung und Abgasfilterung bei Kraftfahrzeugen heute die Regulierung der bisher weitgehend unbeschränkten Benutzung dieser Kraftfahrzeuge. Beschränkungen der Abgasemission von KraftfahrzeugenDie von Kraftfahrzeugen abgegebenen Abgasmengen nach Kohlenstoffdioxid (CO2) sind zunächst der verbrannten Energiemenge weitgehend proportional. Zusätzlich werden Gase der Umgebungsluft verändert. Insbesondere entstehen Ozon und Stickoxide sowie Kohlenstoffmonoxid. Die Menge dieser Gasanteile ist abhängig von der Art der Verbrennung und von deren präziser Führung. Die Führung erfolgt mit Hilfe von Regeleinrichtungen, die jedoch beim Starten des kalten Motors und beim Beschleunigen des Fahrzeugs eher schlecht wirksam sind. Die Europäische Union hat Grenzwerte für den Staubgehalt der Umgebungsluft definiert. In vielen Großstädten wird dieser Grenzwert anhaltend überschritten. Infolge der gewählten Definitionen kann zunächst je Bewertungsperiode recht viel Staub auftreten, ohne die Regeln zu verletzen. Durch Kumulation des Staubaufkommens wird die danach noch zulässige Restmenge für den weiteren Zeitabschnitt der Bewertungsperiode überproportional reduziert. Formal wäre jeweils gegen Ende der Bewertungsperiode überhaupt kein Betrieb Staub emittierender Anlagen und Geräte mehr zulässig. Gegenüber dem Staubausstoß früherer Schwerindustrie-Kombinate ist heute das Aufkommen an Staub in der Atmosphäre erheblich reduziert. Dabei sind jedoch einzelne Quellen der Staubemission auch heute erheblich für die Gesundheit. Besonders kritisch ist für die Atmung die Emission von feinem Ruß aus Automobilen, wie auch von Asche aus ungeregelter Holzverbrennung. Eine geregelte Verbrennung im Sinne der Technik ist eine Verbrennung, die mit einem durch steuernde Eingriffe minimierten Ausstoß von Staub betrieben wird. Dies erfordert entsprechende technische Einrichtungen, die den Wirkungsgrad der Verbrennung nachhaltig beeinträchtigt: Der Aufwand an Brennstoffen steigt, um die Eingriffe in den Brennprozess zu regeln. Beschränkungen der OfenheizungFür die Ofenheizung wurden bisher keine Schadstoffschlüssel definiert. Diskussionen die Schadstoffbegrenzung der Ofenheizungen werden geführt, es gibt allerdings bisher keine gesetzlichen Regelungen dazu. Beschränkungen der FahrzeugnutzungDie Kommunen versuchen, durch Beschränkungen des Fahrzeugverkehrs das Staubaufkommen zu mindern. Das erscheint als einziger Ausweg, um die heute üblichen Verstöße gegen die Grenzwerte der Abgas- und der Staubbelastung zu vermeiden. Die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung schafft dafür eine Grundlage. Dabei wurden den Emissionsschlüsseln und Partikelminderungsstufen eine Plakettenfarbe zugeordnet. Die Schlüsselnummer ist für jedes Fahrzeug in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen (letzte beiden Ziffern im Feld 14.1 bzw. – im alten Kfz.-Schein – im Feld „Schlüsselnummer zu 1“; Abweichungen für EURO 5 und EURO 6 siehe oben). Sie ist Grundlage der Bemessung der Kfz-Steuer in Deutschland. Der Steuersatz für die Kraftfahrzeugsteuer gilt je angefangene 100 cm³ in Euro und richtet sich nach der Einstufung des Fahrzeuges in der Europäischen Abgasnorm. Mit dem 1. April 2007 zahlen alle Dieselfahrzeuge, die nicht die Euro-4-Norm erfüllen (30-33, 36-48, 53-70, 72-75), 1,20 Euro mehr pro 100 Kubikzentimeter Hubraum.
Frühe EURO 6-Normen, noch parallel zu EURO 5
EURO 6b – im RDE ohne Limit, gemessen nach NEFZ, Erstzulassungen ab 1. September 2015 (außer Ausnahmegenehmigungen)
EURO 6c OBD=6-1 – NOx im RDE ohne Limit, gemessen nach NEFZ
EURO 6c OBD=6-2 – NOx im RDE ohne Limit, gemessen nach NEFZ
EURO 6d-TEMP – gemessen nach NEFZ
EURO 6d – gemessen nach NEFZ
EURO 6-Normen, gemessen nach WLTPEURO 6b - im RDE ohne Limit, gemessen nach WLTP
EURO 6c OBD=6-1 – NOx im RDE ohne Limit, gemessen nach WLTP
EURO 6c OBD=6-2 – NOx im RDE ohne Limit, gemessen nach WLTP , alle Erstzulassungen ab 1. September 2018
EURO 6d-TEMP – NOx im RDE-Faktor 2,1, gemessen nach WLTP, neue Typzulassungen ab 1. September 2017
EURO 6d-TEMP-ISC OBD=6-2, gemessen nach WLTP
EURO 6d-TEMP-EVAP – NOx im RDE-Faktor 2,1, gemessen nach WLTP, neue Typzulassungen ab 1. September 2019, alle Erstzulassungen ab 1. September 2019
EURO 6d – NOx im RDE-Faktor 1,5, gemessen nach WLTP,
EURO 6d-TEMP-EVAP-ISC OBD=6-2, gemessen nach WLTP
EURO 6d-ISC, gemessen nach WLTP
EURO 6d–ISC-FCM, gemessen nach WLTP
Geprüft nach WLTP -- Erstzulassungen seit 1. September 2019
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