Grundsätzlich fragen sich viele Bewerber als Rechtsanwaltsfachangestellte, welcher Schulabschluss notwendig ist. Es gibt hier keine allgemeingültige Regel. Allerdings wird grundsätzlich empfohlen, dass zumindest ein Realschulabschluss erreicht wurde. Einige Kanzleien, insbesondere die international ausgerichteten, verlangen allerdings auch das Abitur als Schulabschluss. Show Wichtiger als der Schulabschluss: die Fähigkeiten Wie so oft im Leben spielt der Schulabschluss zwar eine wichtige Rolle, um überhaupt die Einstiegshürde zu überwinden. Letztendlich kommt es aber regelmäßig darauf an, wie die tatsächlichen Kenntnisse und Fähigkeiten eines Bewerbers sind. Wichtig für den Beruf als Rechtsanwaltsfachangestellte ist insbesondere, dass die deutsche Sprache sehr gut beherrscht wird. Im Rahmen der Tätigkeit als Anwaltsgehilfin oder Anwaltsgehilfen werden Sie nämlich vor allem Schriftsätze verfassen. Diese sind für das Gericht, die Gegenseite, den eigenen Mandanten oder weitere Beteiligte in einem Verfahren bestimmt. Sie müssen daher fehlerfrei abgefasst sein. Wer also in der Schule ungerne Diktate geschrieben hat, für den ist der Beruf als Rechtsanwaltsfachangestellter möglicherweise nicht geeignet. In vielen Kanzleien gehört es aber noch zum Standard, dass überwiegend nach Diktat gearbeitet wird. Insofern dürfte es wohl nur schaden, wenn Sie ungerne Diktate geschrieben haben, weniger wenn Sie bei den Aufsätzen schlecht waren. Auch mathematische Grundfertigkeiten sind grundsätzlich notwendig, um als Rechtsanwaltsfachangestellter arbeiten zu können. Auch insofern ist wichtig, dass sich im Rahmen des Abschlusszeugnisses zumindest widerspiegelt, dass Rechnen grundsätzlich beherrscht wird. Softskills als Rechtsanwaltsfachangestellte sind entscheidendAbgesehen von diesen formellen Schulqualifikationen ist aber im Regelfall auch entscheidend, dass Sie empathisch sind, gut mit anderen Menschen umgehen können und verantwortungsbewusst arbeiten können. Die Tätigkeit in einer Anwaltskanzlei bringt zahlreiche Fristen und verantwortungsvolle Aufgaben mit sich, die jederzeit verlässlich bearbeitet werden müssen. Im Übrigen ist es auch stets von Vorteil, wenn Computerkenntnisse vorliegen. Die meisten Arbeiten finden heutzutage an dem Computer statt und die Benutzung von gängigen Programmen, wie beispielsweise Microsoft Word, wird absolut vorausgesetzt. Viele Kanzleien setzen darüber hinaus eigene und speziell für den Rechtsanwalt entwickelte Programme ein. Auch wenn niemand erwartet, dass diese Programme vollständig beherrscht werden, so schadet doch ein gewisses Grundverständnis für Computertätigkeiten nicht. Verkürzung der Ausbildung mit besserem Schulabschluss möglichIm Übrigen kann sich ein höherer Schulabschluss aber auch dann positiv auswirken, wenn die Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellten verkürzt werden soll. Grundsätzlich beläuft sich die Ausbildungsdauer auf drei Jahre. Mit einem mittleren Bildungsabschluss kann die Ausbildungszeit lediglich um sechs Monate verkürzt werden. Wenn allerdings ein Abitur vorliegt, kann sogar eine Verkürzung von bis zu 12 Monaten erfolgen. Auch wenn die Fachhochschulreife erlangt wurde, ist eine Verkürzung von bis zu 12 Monaten möglich. Sobald die Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellter erfolgreich abgeschlossen ist, rückt häufig der Schulabschluss ohnehin in den Hintergrund. Dann kommt es oft eher darauf an, welche einschlägigen Berufserfahrungen bereits gesammelt worden sind, wie Arbeitszeugnisse bisheriger Arbeitgeber ausgefallen sind und wie das Gesamterscheinungsbild des Bewerbers ist. Zudem sind Stellenausschreibungen häufig so gestaltet, dass sie größere Anforderungen an den Bewerber stellen, als tatsächlich erforderlich. Insofern sollten Sie sich nie von Angaben in der Stellenanzeige abschrecken lassen, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie einen Arbeitgeber auch durch Ihre Persönlichkeit und Ihre Kenntnisse überzeugen können. Wenn Sie Anwalt werden wollen, kann der Karriereweg anfangs kompliziert und langwierig wirken. In diesem Artikel beschreiben wir Ihnen die Voraussetzungen, das Studium und welches Gehalt Sie im Anschluss erwartet. In Deutschland ist es zwingend notwendig ein abgeschlossenes Jurastudium vorweisen zu können, wenn man als Anwalt praktizieren möchte.
Als Volljurist stehen Ihnen zahlreiche Berufswege offen. Aus diesem Grund ist es schwer, ein Gehalt zu nennen. Je nach gewählter Laufbahn können die Unterschiede hier enorm sein.
Der Beruf des Anwalts eignet sich nicht für jeden. Wenn Sie sich für eine Karriere in diesem Feld interessieren, sollten Sie einige Voraussetzungen mitbringen.
Sie interessieren sich für das Gesetz, aber möchten es nicht zu Ihrem Beruf machen? Im nächsten Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie Schöffe werden. Videotipp: Lücke im Gesetz ermöglicht es Bußgelder zu sparen
Queraufstieg: Auch wer kein Abitur hat, kann Jurist werden (Symbolbild) Foto: Maria Dorner / plainpicture
Der Start ins Arbeitsleben ist aufregend, anstrengend - und oft ganz anders als geplant. In der Serie "Mein erstes Jahr im Job" erzählen Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger, wie sie diese Zeit erlebt haben. Diesmal: Kevin, 29, wurde auf Umwegen zum Juristen.
"Wäre mein Leben ein Karriereratgeber, würde er heißen: 'Auf Umwegen zum Traumjob'. Bis zur neunten Klasse ging ich auf die Hauptschule und machte anschließend die Mittlere Reife. In Mathe war ich nicht gut, deshalb kam das Abitur für mich nicht infrage. Stattdessen suchte ich nach einem Ausbildungsberuf. Da ich mal Schülerpraktika bei einem Gericht und bei einem Notar gemacht hatte, wusste ich, dass mich Jura interessiert. Also bewarb ich mich bei einer Kanzlei in meiner Heimatstadt - und wurde genommen.
Alle bisherigen Folgen von »Mein erstes Jahr im Job« finden Sie auf unserer Serienseite. Sie haben Ihren Berufseinstieg selbst gerade hinter sich und möchten uns davon erzählen? Dann schreiben Sie uns an .
Die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten dauerte drei Jahre. Danach hatte ich das Gefühl, in der Kanzlei nichts Neues mehr lernen zu können und wechselte deshalb in eine größere. In der Großkanzlei wurde ich nur genommen, weil ich relativ gut war: Meine Ausbildung hatte ich mit der Note 1,2 abgeschlossen. Für zwei weitere Jahre machte ich dort eine Weiterbildung zum Rechtsfachwirt. Menschen dabei zu helfen, ihre Probleme zu lösen, machte mir am meisten Spaß: Man klärt sie über die Rechtslage auf und rät ihnen, was sie tun können. Ich musste lernen, schnell komplexe Entscheidungen zu treffen - das war jedes Mal eine intellektuelle Herausforderung.
Mit gerade mal 22 schloss ich die Weiterbildung ab und fragte mich, was ich beruflich noch erreichen wollte. Für immer als Rechtsfachwirt arbeiten? Ich war doch noch jung! Mich störte, dass ich in der Kanzlei nicht alles machen durfte, weil ich nicht studiert hatte. Hauptsächlich kümmerte ich mich um öffentliche Aufträge: Wenn ein staatlicher Auftraggeber wie eine Schule etwa die Heizung modernisieren lassen möchte, muss der Staat alle Heizungsfirmen gleichbehandeln und darf niemanden bevorteilen. Ich verglich die Angebote der Dienstleister und führte die Akten, durfte aber nur partiell beraten - ein Anwalt musste meine Arbeit später kontrollieren und unterschreiben. In diesem Job hätte ich nicht höher aufsteigen können, ich hatte die gläserne Decke erreicht. ANZEIGE
"In der Kanzlei wurde mir vermittelt, dass es bei Jura nur den einen Königsweg gebe und alles andere weniger wert sei – erst Abitur, dann Uniabschluss"
Besonders wütend machte mich: In der Kanzlei wurde mir vermittelt, dass es bei Jura nur den einen Königsweg gebe und alles andere weniger wert sei - erst Abitur, dann Uniabschluss. Doch mit der Weiterbildung hatte ich mich für ein rechtswissenschaftliches Studium an jeder Universität qualifiziert, meine Abschlussnote wurde einfach in eine Abinote umgerechnet. Ich durfte nun also auch ohne Abi Rechtswissenschaften studieren, mein Staatsexamen machen und selbst Anwalt werden. Das hatte ich an der Hauptschule nicht für möglich gehalten! ANZEIGE
Im Wintersemester 2015 schrieb ich mich an einer Uni in Süddeutschland für den Studiengang Rechtswissenschaft ein. Die meisten meiner Kommilitoninnen und Kommilitonen waren jünger als ich, viele hatten gerade erst das Abitur gemacht, ich war einer der wenigen mit Berufsausbildung. Einige hatten deshalb Vorurteile, lehnten mich sogar ab. Mir war das egal. Später fragten sie mich dann, ob ich ihnen Nachhilfe geben könnte. ANZEIGE
Innerhalb von vier Jahren machte ich mein erstes Staatsexamen - in Regelstudienzeit. Für mich war das nicht schwer, weil ich es aus der Kanzlei gewohnt war, mindestens 40 Stunden pro Woche zu arbeiten. In mein Studium investierte ich noch mehr Zeit. Die Ausbildung war da sogar ein Vorteil, weil ich gelernt hatte, mich zu strukturieren, schnell und effektiv Aufgaben zu erledigen. Nebenbei jobbte ich als studentische Hilfskraft an meinem Lehrstuhl, im fünften Semester gab ich auch Tutorien. Als Jurist an der Hochschule arbeitenSeit Januar 2020 habe ich nun mein Examen und arbeite in Teilzeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter für öffentliches Recht an meiner alten Uni. Ich erstelle Powerpoint-Folien für die Vorlesungen, koordiniere die simulierten Gerichtsverhandlungen für die Studierenden, mache Literaturrecherchen oder digitalisiere die Inhalte für die Onlinelehre. Damit verdiene ich 2000 Euro brutto pro Monat. Ich könnte mir vorstellen, diesen Job noch etwa zwei Jahre zu machen und dann mit dem zweiten Staatsexamen zu beginnen. Das fehlt mir noch, um als Anwalt oder Richter arbeiten zu dürfen. Allerdings habe ich durch den Kontakt mit den Studierenden auch immer mehr Lust auf die Lehre bekommen - eine Stelle als Dozent würde mir sehr gefallen. Ich befürchte nur, mir würde die praktische Arbeit fehlen, echte Fälle und Verhandlungen.
Es gibt allerdings Momente, in denen ich mit dem Gesetz hadere, in denen es mir zumindest leid tut, dass man die Rechtslage nicht ändern kann. Wenn ich mit Freunden oder Bekannten spreche, stelle ich immer wieder fest, dass ihre Wertvorstellungen nicht mit den Paragrafen im Gesetzbuch übereinstimmen, sie schimpfen auf das Rechtssystem - etwa bei Urteilen im Strafrecht, wo nun mal die Unschuldsvermutung gilt: im Zweifel für den Angeklagten. Ich dagegen muss sachlich argumentieren. In solchen Fällen bin ich nicht der Freund, sondern der Jurist. In den ersten Jahren im Berufsleben habe ich gelernt, dass sich Durchhaltevermögen auszahlt. Ich hatte nicht die richtigen Abschlüsse, musste mich erst hocharbeiten, um in die Großkanzlei und später an die Uni zu kommen. Ich hatte nicht mal Abi und habe es trotzdem bis zum Staatsexamen geschafft. Das macht mich heute stolz."
Ein Studium ist auch für Menschen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung möglich – also ohne Abitur, fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife (Hochschulkompass ). Dafür gibt es drei Möglichkeiten:
Die genauen Bedingungen für ein Studium ohne Abitur unterscheiden sich je nach Bundesland (CHE ). Deshalb sollten sich Interessierte am besten direkt an die Studienberatung der jeweiligen Hochschule wenden. Manchmal gibt es auch unabhängige Beratungsstellen, etwa die Bildungsberatung Berlin oder die Servicestelle Offene Hochschule Niedersachsen . |