Berufsunfähigkeitsversicherung vergleich ohne anmeldung

Niemand denkt gerne über Krankheit nach. Doch wer in Deutschland nicht privat vorsorgt, ist im Falle der Berufsunfähigkeit oft von Armut bedroht. Natürlich hofft jeder, gesund zu bleiben – dennoch ist es wichtig, Vorkehrungen für den Ernstfall zu treffen. Ein Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV oder BU) hilft Ihnen dabei, etwaige Möglichkeiten vorzufiltern und Ihnen die Wahl einer passenden Berufsunfähigkeitsversicherung zu erleichtern.

Kaum eine Versicherung ist so kompliziert wie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sinnvoll ist nur eine BU-Police, die explizit auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten ist. Der benötigte Zeitaufwand schreckt dabei viele potentielle Interessenten ab. Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist es wichtig, die vertragsspezifischen Klauseln zu überprüfen. Die verschiedenen Versicherungsgesellschaften und Tarife unterscheiden sich oft im Detail. Diesbezüglich lohnt sich oft eine Risikovoranfrage und ein detaillierter Vergleich der Angebote. Für den Fall des Falles könnte sich auch eine sogenannte SBU (selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung lohnen). Bei einer SBU wird das Risiko abgedeckt, überhaupt berufsunfähig zu werden. Dabei spielt beispielsweise auch das Alter eine Rolle. Wird man während der Laufzeit dieser Versicherung nicht berufsunfähig, heißt dies vertragsabhängig nicht notwendigerweise, dass man kein Geld zurückbekommt.

Geben Sie Namen, Anschrift, Alter, Art der Tätigkeit und die gewünschte Rentenhöhe in die Eingabemaske beziehungsweise den Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich auf Tarifcheck.de ein. Fachleute unseres externen Partner-Service erfragen für Sie anschließend kostenfrei passende Angebote und unterbreiten Ihnen meist schon binnen eines Werktages unverbindliche Vorschläge entsprechend Ihrer Vorgaben. Bei der soeben erwähnten Risikovoranfrage werden persönliche Daten wie die Anschrift geschwärzt und ein Versicherungsmakler kontaktiert die Anbieter. Auf diese Weise haben Sie als Verbraucherin oder Verbraucher die Möglichkeit, entsprechende Angebote besser miteinander zu vergleichen.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung oder BU-Versicherung zahlt im Falle von Berufsunfähigkeit eine vorab vereinbarte, monatliche Rentensumme für einen vorab vereinbarten Zeitraum. Meist reicht dieser vom Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zum regulären Rentenalter. Ausgeschüttet wird der Betrag ab einer attestierten Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % – das heißt, wenn das versicherte Individuum aufgrund von Krankheit dauerhaft nur noch die Hälfte oder weniger der vorab gearbeiteten Wochenstunden leisten kann. Bevor die Berufsunfähigkeitsversicherung in Kraft tritt, wird in der Regel eine Gesundheitsprüfung angeordnet.

Bevor der BU-Versicherer tatsächlich in Leistung geht, prüft dieser genaustens die Voraussetzungen der Versicherungsnehmerin beziehungsweise des Versicherungsnehmers. Ob und für wie lange der Versicherungsanbieter die vereinbarte Rente zahlt, regeln die Versicherungsbedingungen. Entscheidend sind hierbei vor allem der Grad und die Dauer der Berufsunfähigkeit.

  • Die versicherte Person kann ihren zuletzt ausgeübten Beruf auf Dauer zu mehr als 50 Prozent nicht mehr ausführen.
  • Betroffene können elementare Teiltätigkeiten ihres Berufs nicht mehr verrichten. Die 50-Prozent-Regel, bezogen auf die Arbeitsstunden, gilt in diesem Fall nicht.
  • Die Berufsunfähigkeit resultiert aus einer Krankheit, einem Kräfteverfall oder einem Unfall. Darunter fallen auch psychische Erkrankungen.
  • Sowohl das ärztliche Gutachten als auch die Gesundheitsprüfung durch die Versicherung bestätigen das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit.
  • Versicherte können in ihrem Beruf trotz Krankheit mehr als die Hälfte der zuvor geleisteten Arbeitsstunden arbeiten.
  • Die voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit unterschreitet den für die Rentenzahlung vorausgesetzten Prognosezeitraum. Dieser beträgt – je nach Vertrag – in der Regel sechs Monate oder drei Jahre.
  • Umfasst der Versicherungsvertrag eine Vereinbarung zur abstrakten Verweisung, zahlt der Versicherer möglicherweise nicht, wenn die versicherte Person rein theoretisch in der Lage ist, einen anderen zumutbaren Beruf auszuüben. Die Tätigkeit muss laut Gesetz auf Grundlage der Ausbildung und Fähigkeiten ausführbar sein und der bisherigen Lebensstellung entsprechen.
  • Üben Versicherte tatsächlich eine neue Tätigkeit aus, die den individuellen Kenntnissen, Fähigkeiten und der bisherigen Lebensstellung entspricht, kann sich der Versicherungsanbieter auf die gegebenenfalls vertraglich festgelegte konkrete Verweisung berufen und die Leistung verweigern.
  • Regelt der Vertrag, dass frühere Berufe bei Berufsunfähigkeit geprüft werden, kann der Versicherer unter Umständen auf frühere Berufe verweisen und die BU-Rente verwehren.
  • Bei wissentlich falschen oder unterlassenen Angaben zum Gesundheitszustand und zur Krankengeschichte beim Vertragsabschluss kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und die vereinbarten Leistungen verweigern.

Wurde einer versicherten Person die Berufsunfähigkeit anerkannt, zahlt die private Versicherung in jedem Fall solange, wie die Berufsunfähigkeit besteht, maximal jedoch bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

Ein BU-Vertrag endet in der Regel mit Renteneintrittsalter, damit Versicherte ihr ganzes Berufsleben gut abgesichert sind. Verstirbt die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer vor Vertragsablauf, erlischt der Versicherungsschutz ebenfalls.

Falls sich der Gesundheitszustand bessert und Betroffene unter die 50-Prozent-Grenze fallen, kann der BU-Versicherer die Zahlung der BU-Rente einstellen. Das Andauern der Berufsunfähigkeit überprüfen Versicherer meist regelmäßig. Wie oft eine solche Nachprüfung stattfindet, und ob dafür das Ausfüllen eines Fragebogens reicht, oder ob jede Prüfung ein Gutachten erfordert, regeln die Vertragsbedingungen.

Eine BU-Versicherung ist fast ausnahmslos empfehlenswert. Jeder vierte Bundesbürger ist anteilig oder vollständig berufsunfähig – so die gesetzliche Rentenversicherung. Im Ernstfall sind Betroffene vielfach nicht staatlich abgesichert und von Armut bedroht. Auch Verbraucherschützer betonen deshalb die Notwendigkeit zur privaten BU-Vorsorge. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist also naheliegend. Dabei gilt jedoch, einzelne Versicherungsangebote sorgfältig zu vergleichen und zu überprüfen.

Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren worden ist, hat im Falle der Berufsunfähigkeit nur in den seltensten Fällen und unter ganz besonderen Umständen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Im Folgenden finden Sie die Bedingungen für einen Bezug von staatlicher Rente.

Diesbezüglich werden auch verschiedene Gesundheitsfragen gestellt und ergründet, ob die betroffene Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer möglicherweise einen anderen Beruf ausüben könnte. Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente besteht nicht, wenn eine Person unter anderen Umständen noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann. Die Art der Arbeit ist dabei egal und unabhängig vom erlernten Beruf. Ist man beispielsweise ein querschnittsgelähmter Physiotherapeut, erhält man keine Erwerbsminderungsrente, wenn man noch sechs Stunden pro Tag als Telefonist arbeiten könnte.

Anspruch auf staatliche Erwerbsminderungsrente besteht, wenn eine Person gar keine Arbeit für mindestens sechs Stunden täglich durchführen kann.

Von dieser Rente gehen dann gegebenenfalls noch Steuern und Krankenversicherung ab.

  • Den vollen Erwerbsminderungsrentensatz erhalten Personen, die pro Woche weniger als drei Stunden erwerbsfähig sind. Dieser beträgt jedoch weitaus weniger als 50 % des letzten Bruttogehalts.
  • Den halben Erwerbsminderungsrentensatz erhalten Personen, die mindestens drei Stunden aber weniger als sechs Stunden pro Tag erwerbsfähig sind.

Bevor Sie mit einem Berufsunfähigkeitsversicherer einen monatlichen Rentenbetrag vereinbaren, sollten Sie genau überlegen, wieviel Geld Sie für sich und Ihre Familie monatlich benötigen. In jedem Fall müssen die Lebenshaltungskosten im Krankheitsfall gedeckt werden können. Falls Sie Kinder haben, sollten Sie dies in der Kalkulation ebenfalls berücksichtigen. Auch müssen die Rentenbeträge eventuell auch noch in zehn oder 20 Jahren reichen.

Eine genaue Kostenaufstellung hilft Ihnen bei der Bestimmung der Rentenhöhe. Dazu gehören nicht nur Wohnkosten und Lebensmittel, sondern auch Gelder für Ihre Krankenversicherung und andere Versicherungen, für Ihr Auto, für Kredite, Geld für Hobbies, Schule und die Ausbildung etwaiger Kinder. Weiter unten im Text finden Sie dazu unsere BU-Checkliste.

Der Richtwert für die ausgeschüttete BU-Rentenversicherung liegt zwischen 60 % und 80 % des Nettoeinkommens, eine hundertprozentige Absicherung ist in der Regel meist nicht möglich. Wichtig ist, dass die Berufsunfähigkeitsrente gegebenenfalls bis zum Eintritt des regulären Rentenalters ausgezahlt wird, um etwaige finanzielle Engpässe zu vermeiden. Den Zeitraum der BU-Rente können Sie individuell bestimmen.

Auch muss beachtet werden, dass auf die vereinbarte Rentensumme Steuern anfallen können, wenn sie über dem Grundfreibetrag der Einkommensteuer liegt – dieser liegt 2020 beispielsweise bei 9.408 Euro und wird in der Regel jährlich etwas angehoben.

Die Berufsunfähigkeitsrente gilt im Steuerrecht als 'abgekürzte Leibrente', denn sie ist zeitlich begrenzt. Entsprechend des Versicherungsvertrags wird sie nur bis zu einem bestimmten Alter ausgeschüttet – meist ist dies das Rentenalter.

Bei abgekürzten Leibrenten müssen Sie nicht den gesamten Betrag, sondern nur den Ertragsanteil versteuern. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach der voraussichtlichen Dauer der Rentenzahlung. Bezieht eine Person die Berufsunfähigkeitsrente nur für wenige Jahre, so fallen entsprechend wenig Steuern an.

Beispielrechnung: Eine Person bezieht für fünf Jahre eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von 1.000 Euro. Der zu versteuernde Prozentsatz läge dann bei 5 %. Von der monatlichen Summe müssten dementsprechend je 50 Euro versteuert werden. Ausgezahlt würden nur 950 Euro von den 1.000 Euro der Rente.

Depression und Burnout – "Psychische oder Nervenerkrankungen" sind in der Bundesrepublik mittlerweile 29,65 % die Hauptursache für Berufsunfähigkeit – das ergibt jedenfalls eine Studie von Statista (Stand 2019).

Probleme mit dem "Skelett- und Bewegungsapparat" machen mit 20,89 % etwas über ein Fünftel der Ursachen für Berufsunfähigkeit aus, so die Studienergebnisse. Typische Büroerkrankungen von Rücken, Gelenken, Bandscheiben, Sehnen und Muskeln sollten also weiterhin nicht unterschätzt und wenn möglich zeitig therapiert werden.

Kurz hinter sonstigen Erkrankungen mit 17,61 % rangieren "Krebs und andere bösartige Geschwüre" mit 17,05 % auf Platz 4. "Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems" bilden mit 7,03 % das Schlusslicht der Platzierungen. 7,77 % aller Betroffenen konnten aufgrund eines Unfalls ihrer Tätigkeit nicht mehr nachkommen.

Berufs­unfähigkeit

Umfangreiche Absicherung

  • Finanzieller Schutz
  • Psychische Erkrankungen

Allgemein besteht bei Berufen, die vorwiegend auf körperlicher Tätigkeit basieren, ein höheres Berufsunfähigkeitsrisiko. Dachdecker, Schweißer, Holzfäller, Fleischwarenhersteller oder Maurer sind im Alltag einer sehr hohen körperlichen Belastung ausgesetzt, hantieren mit gefährlichen Geräten und sind in manchen Fällen giftigen Substanzen oder Dämpfen ausgesetzt.

Dabei nicht berücksichtigt werden allerdings psychische Ursachen, und die sind mittlerweile der Hauptgrund für Berufsunfähigkeit. Burnout, Stress, Depressionen und Überlastung findet man auch bei den Berufsgruppen, die nicht oder wenig auf körperlicher Tätigkeit basieren. So etwa bei Lehrern, Managern, Ingenieuren oder Bürokräften. Auch Rückenprobleme als Folge einer Schreibtischtätigkeit sind eine häufige Ursache für Berufsunfähigkeit.

Statistiken sind dabei für Betroffene natürlich nicht hilfreich – selbst wenn für ein Individuum ein bestimmtes Risiko besonders groß oder klein ist, kann es im Einzelfall ganz anders kommen. Wichtig ist, auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein. Aus diesem Grund lohnt sich auch für diese Berufsgruppen ein Vergleich von verschiedenen Tarifen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Eine BU-Versicherung kann schon ab dem 15. Lebensjahr abgeschlossen werden. Empfehlenswert ist dies aber nur dann, wenn Sie planen, in Zukunft eine körperliche Tätigkeit aufzunehmen – wie etwa Handwerke als Dachdeckerin oder Dachdecker sowie als Bauarbeiterin oder Bauarbeiter, denn das Arbeitsunfall- und Berufsunfähigkeitsrisiko ist höher als bei etwa kaufmännischen Tätigkeiten oder Bürojobs. Aus diesem Grund profitiert auch die klassische Ingenieurin oder der Ingenieur von dem Vergleich der verschiedenen Tarife von Versicherungsgesellschaften.

Naheliegend ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums, wenn denn die Vertragsmodalitäten stimmen. Je älter man ist, desto teurer wird die BU-Versicherung, da mit zunehmendem Alter auch vermehrt Gesundheitsrisiken und Erkrankungen auftreten können. Dennoch ist die Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel auch dann sinnvoll, wenn Sie bereits ein oder mehrere Jahrzehnte im Berufsleben stehen.

Beamtinnen und Beamte, die vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr arbeiten können, gelten nicht als erwerbsunfähig, sondern als dienstunfähig. In dem Fall werden sie vorzeitig in den Ruhestand versetzt und erhalten ein staatliches Ruhegehalt. Diese staatliche Leistung reicht allerdings – ebenso wie die gesetzliche Erwerbsminderungsrente für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der freien Wirtschaft – in der Regel nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Eine private Absicherung gegen den Verlust der Arbeitskraft ist demzufolge auch für Beamtinnen und Beamte von großer Bedeutung. Verbeamtete sollten unbedingt darauf achten, dass der BU-Vertrag eine Zusatzklausel enthält: die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel.

Als Beamtin und Beamter erhalten Sie nicht automatisch Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn Ihnen Dienstunfähigkeit attestiert wird – es sei denn, Ihr Versicherungsvertrag umfasst eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel.

Die Dienstunfähigkeitsklausel erweitert eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung um den Schutz vor Dienstunfähigkeit. Die Klausel ist für Beamtinnen und Beamte sehr wichtig. Der Grund: Die Dienstunfähigkeit wird üblicherweise nach anderen Kriterien bemessen als die Berufsunfähigkeit. Wer also als dienstunfähig gilt, muss nicht unbedingt auch berufsunfähig sein.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten bei den meisten Versicherungsanbietern als berufsunfähig, wenn sie ihre Tätigkeit sechs Monate lang zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Für die Dienstunfähigkeit gilt diese Grenze nicht.

Staatsdienerinnen und Staatsdiener sind dauernd dienstunfähig, wenn sie innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate ihren Dienst nicht mehr ausführen können und sie voraussichtlich auch innerhalb der nächsten sechs Monate nicht wieder voll dienstfähig sind. Das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit erhalten Beamtinnen und Beamte jedoch nur, wenn sie keine andere Tätigkeit ausüben können, auf Lebenszeit verbeamtet worden sind und mindestens fünf Jahre Dienstzeit geleistet haben. Erfüllen Verbeamtete die Voraussetzungen nicht, werden Sie in der Regel entlassen.

Mit Einschluss der Dienstunfähigkeitsklausel zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung dann, sobald Versicherte als dienstunfähig eingestuft worden sind. Bei der Klausel gibt es allerdings Unterschiede. Insbesondere Verbeamtete auf Lebenszeit mit einer Dienstzeit von unter fünf Jahren sowie Beamtinnen und Beamte auf Probe und Widerruf sollten unbedingt darauf achten, dass der Versicherungsschutz nicht nur bei der Versetzung in den Ruhestand, sondern auch bei Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit gilt.

Obwohl Studentinnen und Studenten für gewöhnlich noch nicht fest im Erwerbsleben stehen, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung ein sinnvoller und gleichzeitig wichtiger Schutz. Der Grund: Studierende haben in der Regel keinen Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Das gilt zumindest für Studentinnen und Studenten, die noch keine fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Wer also den angestrebten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kann, ist gesetzlich nicht abgesichert.

Studierende haben den Vorteil, dass sie eine private BU zu oft sehr günstigen Konditionen erhalten, da das Alter bei Vertragsabschluss die Beitragshöhe entscheidend beeinflusst. Viele Junge Menschen haben darüber hinaus noch keine gravierenden gesundheitlichen Probleme und erhalten einen BU-Vertrag somit häufig ohne Risikozuschläge oder Ausschlüsse. Die Versicherungsbeiträge fallen deshalb über die gesamte Vertragslaufzeit meist deutlich geringer aus, als wenn Studierende die Versicherung erst zu einem späteren Zeitpunkt abschließen.

Entscheiden Sie sich als Studentin oder als Student für den BU-Schutz, dann achten Sie auf flexible Anpassungsmöglichkeiten. Diese vertraglichen Inhalte sind dabei besonders wichtig:

  • Eine Nachversicherungsgarantie bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz im Laufe der Vertragslaufzeit flexibel an Ihr Einkommen und Ihre Lebenssituation anzupassen – und das üblicherweise ohne erneute Gesundheitsprüfung. So können Sie als Studentin oder Student erst einmal mit niedrigen Beiträgen starten und die vereinbarte Rente nach dem Studium erhöhen. Die umfassendere Absicherung kostet dann entsprechend mehr Beitrag.
  • Eine BU mit Dynamik ist sinnvoll, um die Kaufkraft der versicherten Rente vor der Inflation zu schützen. Hierbei erhöht der Versicherer den Beitrag und damit auch die BU-Rente üblicherweise jährlich um einen festgelegten Prozentsatz. Da sich die Inflation bei langjährigen Verträgen besonders bemerkbar macht, ist das dynamische Modell vor allem für junge Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer geeignet.
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Studierende sollte im Idealfall weltweiten Versicherungsschutz bieten. Schließlich führen heutige Berufswege oft ins Ausland. Beachten Sie dabei, für welche Dauer und in welchen Ländern der Auslandsschutz besteht.

Berufsunfähigkeitsversicherungen werden individuell auf Kundinnen und Kunden zugeschnitten. Je nach persönlicher Lebenssituation variiert die Höhe der Beiträge erheblich. Weiterhin bewerten Anbieter die einzelnen Faktoren sehr unterschiedlich. Dementsprechend ist es auch nicht möglich, beispielsweise einen Pauschalvertrag für bestimmte Berufsgruppen zu erstellen.

Wichtige Einflussgrößen sind in jedem Fall Alter, Beruf, Hobbies, Gesundheitszustand und Vorerkrankungen. Entscheidend ist natürlich auch die festgelegte Höhe und Auszahlungsdauer der monatlichen BU-Rente im Leistungsfall. Eine möglicherweise vereinbarte Todesfallsumme wirkt sich ebenfalls auf die Tarifbildung aus. Seit 2013 gibt es aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs bei der Prämienkalkulation von Versicherungen keine Geschlechterunterschiede mehr.

Allgemein gilt: Je jünger und gesünder Sie bei dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind, desto günstiger fällt Ihr Beitrag aus.

Tendenzen gibt es bei folgenden Kriterien:

  • Je länger die Versicherungsdauer und je höher die vereinbarte BU-Rente, desto mehr Beiträge zahlen Versicherte.
  • Mit zunehmendem Lebensalter steigt das Risiko, berufsunfähig zu werden. Personen, die sich erst im fortgeschrittenen Alter für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden, zahlen daher in der Regel höhere Prämien als junge Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer.
  • Individuen, deren Berufe auf körperlicher Arbeit basieren (z.B. Handwerkerinnen und Handwerker), zahlen höhere Prämien als Menschen, die vorwiegend geistige Tätigkeiten ausführen (z.B. Bürokräfte).
  • Bei Hobbies mit erhöhter Unfallgefahr steigt das Versicherungsrisiko und damit auch die BU-Prämie – Beispiele sind etwa Bergsteigen, Skifahren oder Tauchen.
  • Bestehen relevante physische oder psychische Vorerkrankungen, berechnen Versicherer ebenfalls Risikozuschläge.

Die Kosten einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind nur schwer pauschal zu beziffern. Das hat zwei Gründe: Einerseits fallen die monatlichen Versicherungsbeiträge für eine BU je nach persönlicher Situation sehr unterschiedlich aus. Ausschlaggebende Risikofaktoren für die Höhe der Beiträge sind vor allem das Alter, der Gesundheitszustand und die beruflichen Risiken der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers.

Andererseits schwanken die Kosten bei identischen Leistungen je nach Anbieter teils erheblich. Kostenbeispiele, beruhend auf den Berechnungen von Experten (Stand 08/2020), zeigen, wie stark die Preise je nach Versicherungsanbieter und beruflicher Situation variieren können.

  • Kostenbeispiel 1: Eine Bürokauffrau im Alter von 30 Jahren möchte eine monatliche BU-Rente von 1.500 Euro bis zum 65. Lebensjahr absichern. Die Preisspanne der angebotenen Tarife liegt etwa zwischen 50 und 180 Euro im Monat.
  • Kostenbeispiel 2: Ein Dachdecker im Alter von 30 Jahren möchte eine monatliche BU-Rente von 1.500 Euro bis zum 65. Lebensjahr abschließen. Die Preisspanne der angebotenen Tarife liegt etwa zwischen 180 und 315 Euro im Monat.

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine wichtige Vorsorge für den Ernstfall. Es ist deshalb von großer Bedeutung, einzelne Angebote genau zu prüfen und die Vertragsklauseln akribisch zu studieren. Kleinigkeiten können darüber entscheiden, ob Ihre BU-Versicherung im Ernstfall die Rentenausschüttung bewilligt oder verweigert.

Folgende Punkte sollten in Ihrem Vertrag stehen:

Mit einer Nachversicherungsgarantie kann der BU-Versicherungsschutz bei gewissen Ereignissen nachträglich ohne weitere Gesundheitsprüfung aufgestockt werden. Wie diese Ereignisse aussehen, wird im Vertrag definiert – möglich ist es etwa, wenn Versicherte heirateten, Kinder bekommen oder befördert werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Betrachtung der maximal möglichen Rentenausschüttungssumme.

Generell kann die BU-Rente bereits gezahlt werden, wenn jemandem für das kommende halbe Jahr mindestens 50 % Berufsunfähigkeit attestiert wird oder Pflegebedürftigkeit vorliegt. Wird eine 6-Monate-Prognose vereinbart, dann kann die BU-Rente schon ab dem ersten dieser sechs Monate gezahlt werden. Steht dort stattdessen aber beispielsweise 'auf Dauer berufsunfähig', so wird die Rente zuweilen erst nach drei Jahren ausgezahlt. Aus diesem Grund ist die Beachtung des Prognosezeitraums von besonderer Bedeutung.

Tritt der Krankheitsfall ein, prüft das Versicherungsunternehmen in der Regel die Berufsunfähigkeitsansprüche der oder des Versicherten. Diese Prüfung kann einige Monate dauern. Es sollte daher vertraglich festgelegt werden, dass Versicherte im Prüfungszeitraum keine Beiträge mehr zahlen müssen – sollte die BU-Rente nicht bewilligt werden, so müssen diese Beiträge allerdings nachgezahlt werden. Ähnliche Freistellungen sollte man für Arbeitslosigkeit oder Elternzeit für mindestens zwölf Monate vorab vertraglich vereinbaren. Achten Sie daher auch auf die Einhaltung der verschiedenen Meldefristen.

Oft dauert die Prüfung des BU-Anspruchs durch den Versicherer einige Monate. Gilt die rückwirkende Rentenzahlung, so zahlt die BU-Versicherung die Rentenbeträge für den Prüfungszeitraum nach.

Da die Versicherungspolice in der Regel auf einen langen Zeitraum angelegt ist, muss mit Inflation gerechnet werden. Die Dynamik-Klausel soll Verteuerungen durch Inflation ausgleichen. Dementsprechend werden die Beiträge – und damit auch die Rentensumme – in regelmäßigen und klar definierten Zeiträumen prozentual ein wenig erhöht.

Es sollte auch darauf geachtet werden, dass im Ausland Versicherungsschutz besteht.

Werden Beamtinnen und Beamte entsprechend des Bundesbeamtengesetzes für dienstunfähig erklärt und in den Ruhestand versetzt, heißt das für die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht automatisch, dass sie auch berufsunfähig sind, also keinen anderen Beruf mehr ausüben können. Beamtinnen und Beamte sollten deswegen auf die Dienstunfähigkeitsklausel bestehen, damit das Attest des Amtsarztes nicht angefochten werden kann.

Folgende Punkte sollten nicht in Ihrem Vertrag stehen:

Bei abstrakter Verweisung kann die BU-Versicherung bei Berufsunfähigkeit verlangen, dass ein anderer, zumutbarer Beruf ausgeübt wird, der der bisherigen beruflichen Stellung und Erfahrung nahekommt. Auch wenn die betreffende Person keinen Posten in einem ähnlichen Beruf findet, gilt in diesem Fall die theoretische Möglichkeit. Die BU-Rente wird in diesen Fällen nicht ausgeschüttet.

Eine Prüfung früherer Berufe bei der Beurteilung durch Versicherer sollte ebenfalls ausgeklammert werden: Im Normallfall zählt bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nur der aktuell ausgeübte Beruf und nicht vorherige Tätigkeiten. Frühere Berufe sollten von Versicherern daher vertraglich nicht berücksichtigt werden dürfen – es sei denn, eine Umschulung liegt erst wenige Monate zurück. Andernfalls kann der Versicherer im Falle der Berufsunfähigkeit eventuell auf frühere Berufe verweisen und die BU-Rente verweigern.

Diese Klausel ist laut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht zulässig. So können die Versicherten auch während eines Prüfungsverfahrens selber bestimmen, welche Informationen welcher Arzt der Versicherung wann gibt.

Bei diesem Paragraph des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geht es um die Kündigungsrechte von Versicherungen. Er besagt, dass der BU-Versicherer den Versicherten auch nach mehreren Jahren noch kündigen kann, wenn Fragen seitens der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer nicht korrekt beantwortet worden sind – selbst wenn die Falschaussage auf einem Irrtum oder Missverständnis basiert.

Sinnvoll ist statt dem Vertragspunkt 'Berufsunfähigkeit auf Dauer' die Vereinbarung einer 6-Monate-Prognose. Die Bedeutung des Prognosezeitraums ist nicht zu unterschätzen, denn wird die Zahlung bei Berufsunfähigkeit auf Dauer vereinbart, so kann es sein, dass die Rente erst nach bis zu drei Jahren Berufsunfähigkeit ausgeschüttet wird.

Jeder Berufsunfähigkeitsversicherer hat einen individuellen Fragebogen für potentielle Kundinnen und Kunden, der detailliert auf die Lebensumstände und Krankengeschichte eingeht. Auf Basis der Antworten wird der Tarif berechnet. Viele Menschen sind von dieser Hürde beim Abschluss einer BU-Versicherung abgeschreckt. Die wahrheitsgemäße Beantwortung dieser Gesundheitsfragen ist jedoch notwendig, um die individuell passende Berufsunfähigkeitsversicherung zu ermitteln und einen passenden Tarif zu berechnen.

Es ist sehr wichtig, alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, und die Angaben genau zu überprüfen; keinesfalls sollte ein Teil der Krankenvorgeschichte ausgeklammert werden. Die Versicherung kann ansonsten schlimmstenfalls die Leistungen verweigern und dies mit dem ‚Verletzen der vorvertraglichen Anzeigepflicht’ begründen.

Fragen Sie Ihren Arzt, welche Diagnosen in den Akten vermerkt sind!

Die Versicherungen fragen bezüglich der Krankengeschichte allgemeinhin nach allen stationären und ambulanten Behandlungen der letzten zehn Jahre. Wenn man vergisst, eine Physiotherapie oder eine psychologische Beratung in diesem Zeitraum zu erwähnen, kann das unter Umständen zur Leistungsverweigerung führen.

Als Laie oder Laiin ist es also gar nicht so einfach, die einzelnen Fragen umfassend nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Es ist daher in manchen Fällen sinnvoll, sich von einem Arzt oder einer Ärztin bei der Beantwortung des Fragenkatalogs helfen zu lassen.

Auch sollten Sie sich informieren, welche Diagnosen die einzelnen Ärzte binnen der letzten zehn Jahre in Ihren Akten vermerkt haben. Dies ist wichtig, damit zwischen Ihren Aussagen gegenüber der BU-Versicherung und Ihren Krankenakten keine Unstimmigkeiten bestehen.

Sind Sie gesetzlich versichert, können Sie etwa bei den kassenärztlichen Vereinigungen nachfragen, als privat Versicherte oder privat Versicherter können Sie sich direkt an die verschiedenen Ärzten wenden.

Waren Sie in der letzten Dekade bei mehr als einer Krankenversicherung Mitglied, wenden Sie sich zu Ihrer Absicherung an alle diesbezüglichen kassenärztlichen Vereinigungen und/oder Ärzte.

Die einzelnen Versicherungen haben entsprechend ihrer Fragebögen unterschiedliche Schwerpunkte. Folglich variiert auch die Prämienkalulation bei einzelnen BU-Versicherern.

Einige Berufsunfähigkeitsversicherer fragen beispielsweise explizit nach potentiellen erblichen Vorbelastungen, andere klammern diese Frage aus. Dabei gilt generell: Jede Frage sollte vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, damit die BU-Rente im Ernstfall ausgezahlt wird. Wird eine Frage jedoch nicht gestellt, dann müssen auch keine diesbezüglichen Auskünfte gegeben werden.

Je nach individueller Krankengeschichte einer Antragstellerin oder eines Antragstellers eignen sich manche BU-Versicherung besser als andere. Entsprechend unterschiedlich sind jeweils auch die Chancen, bei einzelnen BU-Versicherungen angenommen zu werden.

Wichtig: Das Gesetz regelt, dass Antragstellende lediglich die Fragen innerhalb einer Gesundheitsprüfung beantworten müssen, die auch gestellt werden. Nicht zu unterschätzen sind Gesundheitsfragen, die sich auf Vorerkrankungen beziehen. Sie müssen Auskünfte über alle Behandlungen, stationäre Aufenthalte und Therapien für einen zurückliegenden Zeitraum von fünf oder zehn Jahren geben. Hier variieren die Anforderungen zwischen den Versicherungen, doch sollten Sie nicht vergessen, dass häufig auch spezielle medikamentöse Verordnungen und sogar Massagen angegeben werden müssen.

Wer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, muss grundsätzlich immer Gesundheitsfragen beantworten. Anhand der Gesundheitsprüfung ermittelt der Versicherer das individuelle Risiko, vor dem Renteneintritt berufsunfähig zu werden. Gesundheitliche Risiken beeinflussen nicht nur die Beitragshöhe, sondern bewirken unter Umständen Ausschlussklauseln oder gar eine Ablehnung des Vertrags. Viele Menschen fragen sich deshalb, ob der Abschluss einer BU-Versicherung auch ohne Gesundheitsfragen möglich ist.

Kurzum: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ganz ohne Gesundheitsprüfung gibt es aktuell in Deutschland nicht. Sehr wohl finden sich aber Versicherungen mit vereinfachten und somit deutlich reduzierten Gesundheitsfragen. Diese vereinfachte Gesundheitsprüfung gilt meistens nur für bestimmte Zielgruppen, etwa für eine spezielle Berufsgruppe oder eine bestimmte Altersklasse. Oft ist auch die versicherbare Rentenhöhe deutlich begrenzt.

Von einem gänzlichen Verzicht auf die Risikoprüfung würden Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer zudem nicht zwangsläufig profitieren. Denn ohne Gesundheitsfragen wäre die Police für alle Versicherten teurer. Der Grund: Versicherungsanbieter könnten die Risiken nur schlecht kalkulieren und würden zugunsten ihrer eigenen Absicherung einen meist deutlich höheren Pauschalbetrag verlangen.

Möglich ist, die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatz zu einer anderen kapitalbildenden Versicherung abzuschließen, dies ist jedoch meist nicht empfehlenswert. Im Folgenden finden Sie zwei Beispiele:

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in Kombination mit der Rürup-Rente: Zwar sind steuerliche Prämien hier absetzbar, allerdings müssten Versicherte ihre BU-Rente bei dieser Kombination vollständig versteuern – anstatt nur den Ertragsanteil wie bei einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung.

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in Kombination mit einer Risikolebensversicherung: Bei einer anerkannten Berufsunfähigkeit von 50 % würden Risikolebensversicherungsbeiträge von der Zusatzversicherung übernommen werden und so die Absicherung erhöht – auch für die Familie. Eine derartige Beitragsbefreiung ist aber als Vertragsklausel auch anderweitig möglich. Generell ist deswegen eher der Abschluss einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den Risikoversicherungen. Sie sichert das Risiko ab, aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten zu können. Tritt die Berufsunfähigkeit während der Vertragslaufzeit nicht ein, erbringt die Police auch keine Leistung. Die BU eignet sich deshalb nicht als Altersvorsorge – anders als die private Rentenversicherung, etwa als Rürup- oder Riester-Vertrag.

Um sich sowohl im Arbeitsleben als auch in der Zeit danach finanziell abzusichern, gibt es die Möglichkeit, Berufsunfähigkeitsschutz und private Altersrente miteinander zu koppeln. Die Rentenversicherung stellt dabei immer die Hauptversicherung dar, die BU wird als Zusatzversicherung (BUZ) abgeschlossen.

Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit schüttet der Versicherer eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente aus und zahlt darüber hinaus die Beiträge in die Rentenversicherung weiter ein. Auf diese Weise wird zum einen das monatliche Einkommen gesichert, zum anderen ist aber auch die Altersvorsorge trotz Berufsunfähigkeit nicht gefährdet.

Ob die kombinierte Absicherung von Berufsunfähigkeitsschutz und Altersvorsorge für Sie persönlich sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Der Doppelschutz bringt immer Vor- und Nachteile mit sich, die es für den individuellen Fall gegeneinander abzuwägen gilt:

Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit erhalten Versicherte eine monatliche Rente. Darüber hinaus übernimmt die Versicherung während der Zeit der Berufsunfähigkeit die Beitragszahlungen für die Rentenversicherung. Bei Vereinbarung einer dynamischen Beitragsbefreiung im Leistungsfall erhöht der Versicherer die Sparbeiträge jährlich, sodass Versicherte im Alter besser abgesichert sind.

Bei der Kopplung von BUZ und Rürup-Rente sind die Versicherungsbeiträge zu derzeit 90 Prozent als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar (Stand: 2020) – vorausgesetzt, es fließen weniger als 50 Prozent der Beiträge in die BUZ.

Die Beiträge zur BU als Einzelversicherung können zwar auch steuerlich geltend gemacht werden, allerdings liegt die Höchstgrenze hier deutlich niedriger als bei einem kombinierten Vertrag. Diese Obergrenze ist in der Regel bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft, weshalb die selbstständige BU meist keine steuermindernde Wirkung hat.

Die Kombination von BUZ und Basisrente wird deshalb vor allem Personen mit höherem Einkommen empfohlen, die viel Geld in ihre Vorsorge investieren und so die Steuervorteile voll ausschöpfen können.

Die Kosten für den Doppelschutz sind meist sehr hoch und für manche Menschen in bestimmten Lebenssituationen wie Elternzeit oder Arbeitslosigkeit nur schwer zu tragen.

Der Kombivertrag ist für gewöhnlich sehr unflexibel. Jeder Eingriff in die Hauptversicherung wirkt sich unmittelbar auf die BUZ aus. Wer zum Beispiel aus finanziellen Gründen vorübergehend kein Geld für die Altersvorsorge zurücklegen kann und den Vertrag beitragsfrei stellt, pausiert üblicherweise auch den BU-Schutz. Gleiches gilt im Falle einer Kündigung der Rentenversicherung. Ein Neuabschluss in höherem Alter ist dann unter Umständen wesentlich teurer.

Beim kombinierten Abschluss mit einem Rentenvertrag wird die BU-Rente im Leistungsfall hoch versteuert. Der steuerpflichtige Anteil liegt 2020 bei 80 Prozent. Ab 2040 müssen Versicherte die Rente komplett besteuern.

Die Leistungen aus einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung sind zwar ebenfalls steuerpflichtig, allerdings wird hier lediglich der Ertragsanteil der BU-Rente versteuert.

Beim Vertragsabschluss müsste demzufolge eine deutlich höhere Rente vereinbart werden, um im Leistungsfall genauso gut abgesichert zu sein wie bei einer Einzelversicherung.

Entscheiden Sie sich für eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung, ist Ihre Auswahl deutlich größer als bei der kombinierten Variante. Weiterhin gilt zu beachten: Der beste BU-Anbieter muss nicht gleichzeitig das beste Angebot für die Altersvorsorge haben. Ein Vergleich lohnt sich.

Eigentlich bestehen kaum Alternativen zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Es gibt eine Reihe anderer Versicherungen, die allerdings sehr viel spezieller sind und nur in besonders spezifischen Fällen greifen. Dazu gehören etwa:

Versicherung Leistungen
Private Dread-Disease-Versicherung oder Schwere-Krankheiten-Vorsorge Sie wird von deutschen Versicherungen nur vereinzelt angeboten und ist eher im angelsächsischen Raum verhaftet. Die Dread-Disease-Versicherung zahlt beim Eintritt von vorher im Versicherungsvertrag festgelegten Krankheiten und Ereignissen, wie beispielsweise einem Herzinfarkt oder Schlaganfall, bei Multiple Sklerose oder bestimmten Krebsformen. In der Regel wird einmalig eine bestimmte Summe ausgeschüttet – unabhängig davon, ob die Person berufsunfähig ist oder nicht.
Private Erwerbsunfähigkeitsversicherung Gezahlt wird nur, wenn gar kein Beruf mehr ausgeübt werden kann.
Private Unfallversicherung Die private Unfallversicherung schüttet nach einem Unfall eine bestimmte Summe aus. Sie kann sehr sinnvoll sein, um die direkten Folgekosten eines schweren Unfalls zu tragen, sollte aber nicht als Rentenersatz gesehen werden. Auch wird Berufsunfähigkeit statistisch gesehen nur in einem von zehn Fällen durch einen Arbeitsunfall herbeigeführt.
Private Grundfähigkeitsversicherung Diese Versicherung bezieht sich auf die Sinne des Menschen (Hören, Sehen, et cetera). Die Versicherung zahlt also nur, wenn die Berufsunfähigkeit durch einen Verlust oder eine Beeinträchtigung dieser Sinne hervorgerufen wird.
Steuerlich bzw. geförderte Berufsunfähigkeitsversicherung Seit Anfang 2014 gibt es eine staatlich beziehungsweise steuerlich geförderte Berufsunfähigkeitsversicherung. Neben dem BU-Schutz kommt bei dieser Variante eine lebenslange Rente hinzu. Verbraucherschützer kritisieren jedoch, dass die Versicherungskosen weit über dem Budget des Durchschnittsverdieners liegen und für Menschen mit Vorerkrankungen oft nicht bezahlbar sind. Auch gibt es seitens der Versicherer nicht genügend Angebote dieser BU-Variante. Nicht zuletzt sind zudem die Versicherer selbst skeptisch – denn die Tarifkalkulation wird aufgrund der lebenslangen Rente noch komplizierter und das Versicherungsrisiko höher.

Um die Prämien einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu senken, können einige Erkrankungen im BU-Vertrag ausgeschlossen werden. Dies ist aber in der Regel nicht empfehlenswert. Der Sinn der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ja gerade der umfassende Schutz im Falle der Berufsunfähigkeit. Klammern BU-Versicherte in ihrem Vertrag beispielsweise einzelne Krankheiten oder Ereignisse aus – wie etwa einen Herzinfarkt oder ein Krebsleiden – so erhalten sie keine BU-Rente, wenn ihre Berufsunfähigkeit durch einen Herzinfarkt oder ein Krebsleiden verursacht wird.

Wie hoch muss die monatliche BU-Rente sein?

In der Regel empfiehlt sich eine BU-Rente, die zwischen 60 % und 80 % des monatlichen Nettoeinkommens liegt. Eine detaillierte Kostenaufstellung hilft bei der Bestimmung des notwendigen Betrags. Bei der Addition einzelner Posten kommt doch meist mehr zusammen, als erwartet. Wichtig ist auch die Überlegung, ob die so errechnete BU-Rente auch noch in zehn oder zwanzig Jahren ausreicht.

Die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit werden oft synonym verwendet, innerhalb der Versicherungsbranche gibt es jedoch einen bedeutenden Unterschied. Wer arbeitsunfähig ist, gilt nicht zwingend als berufsunfähig. Manche BU-Versicherungen enthalten daher eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsklausel.

Eine Person gilt als arbeitsunfähig, wenn sie ihrer Arbeit vorübergehend nicht mehr nachgehen kann. Bei Arbeitsunfähigkeit besteht also Aussicht auf gesundheitliche Besserung und Wiederherstellung der Arbeitskraft.

In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit erhalten gesetzlich krankenversicherte Berufstätige weiterhin Lohn von ihrem Arbeitgeber, danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse maximal 78 Wochen Krankengeld. Wer privat versichert ist oder den lückenhaften gesetzlichen Versicherungsschutz ergänzen möchte, kann eine private Krankentagegeldversicherung abschließen.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt hingegen erst, wenn die versicherte Person ihren Job voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Die dauernde Berufsunfähigkeit umfasst üblicherweise einen Zeitraum von mindestens drei Jahren. Gute BU-Versicherungen schütten jedoch bereits ab sechs Monaten Berufsunfähigkeit eine Rente aus. Damit der Versicherer aber tatsächlich leistet, muss der Grad der Berufsunfähigkeit mindestens 50 Prozent betragen.

Bevor der BU-Versicherer in Leistung geht, fordert dieser einen lückenlosen Nachweis der Berufsunfähigkeit. Nach Einreichung des Leistungsantrags prüft der Anbieter Ihren Anspruch auf die BU-Rente. Meist geschieht das relativ schnell. In Ausnahmen kann die Prüfung aber auch monatelang dauern – etwa, weil die Antragsunterlagen wiederholt unvollständig sind oder der Grad der Berufsunfähigkeit nicht eindeutig nachweisbar ist. In dem Fall erweist sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel mitunter als vorteilhaft.

Umfasst der Vertrag eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsklausel, zahlt der Versicherer bereits bei sechsmonatiger Arbeitsunfähigkeit eine befristete Rente – unabhängig vom BU-Grad. Als Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit reicht meistens eine einfache Krankschreibung. Versicherte müssen dadurch nicht auf ihre Leistung warten, bis der Versicherer die Berufsunfähigkeit anerkannt hat. Stellt sich später heraus, dass keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt, ist üblicherweise keine Rückzahlung der bezogenen Leistungen fällig.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, Mr. Money/Dirk Natschke und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Versicherten bei mindestens 50 % Berufsunfähigkeit eine monatliche BU-Rente. Die Rentenhöhe und der Zeitraum, in dem die Rente ausgezahlt wird – also etwa bis zum 67. Lebensjahr – werden bei Vertragsabschluss vereinbart.

Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren worden ist, hat im Falle der Berufsunfähigkeit in Deutschland keine ausreichende staatliche Absicherung und ist deswegen von Armut bedroht. Laut Statistiken ist dabei mittlerweile jeder vierte Bundesbürger nur eingeschränkt oder gar nicht berufsfähig. Verbraucherschützer raten deswegen vielfach zum Abschluss einer BU-Versicherung, um Armut als Folge von Krankheit zu umgehen.

Entscheidende Kriterien sind beispielsweise Alter, Beruf, Gesundheitszustand und die Höhe der gegebenenfalls monatlich auszuschüttenden Rente. Auch Hobbies können entscheidend sein, wenn diese Gefahrenpotential bergen – wie etwa Reiten, Tauchen oder Skifahren. Bei der der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es keine Basistarife, da diese sehr individuell auf die Antragstellerin oder den Antragsteller zugeschnitten werden. Allgemein gilt: Je jünger und gesünder eine Person ist, desto geringer sind die Beiträge.

Mehrere Faktoren sind von Bedeutung: Jedes Angebot sollte von Antragstellerinnen und Antragstellern genau überprüft werden. Die einzelnen Fragen seitens der Versicherungen müssen dabei vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, um im Ernstfall Anspruch auf Leistungen zu haben. Bei ärztlichen Fragen hilft es zuweilen, sich von eigenen Ärzten beim Ausfüllen helfen zu lassen und diese zu fragen, welche Diagnosen in deren Akten innerhalb der letzten zehn Jahre vermerkt wurden.

Auch einige Vertragsklauseln sind essentiell. Ihr Vertrag sollte beispielsweise Folgendes beinhalten: eine Nachversicherungsgarantie, eine 6-Monate-Prognose, das Aussetzen oder die Stundung der Prämien, rückwirkende BU-Rentenzahlung, Dynamisierung oder Leistungsdynamik und weltweiter Versicherungsschutz. Bei Beamten ist außerdem die Dienstunfähigkeitsklausel von Bedeutung.

Andere Bestandteile sollten keinesfalls in Ihrem BU-Vertrag stehen, so etwa die abstrakte Verweisung, die Prüfung früherer Berufe, die allgemeine Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht, die Durchsetzung von § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes oder die Zahlung nur bei Berufsfähigkeit auf Dauer.

Im Falle einer vereinbarten Dynamik erhöhen sich die Versicherungsbeiträge und damit auch die versicherte BU-Rente in regelmäßigen, meist jährlichen Abständen um einen vereinbarten Prozentsatz. Es handelt sich hierbei um einen optionalen Baustein, der auf Wunsch auch noch im Laufe der Versicherungslaufzeit ausgeschlossen werden kann.

Ziel der Dynamik ist es, einem inflationären Werteverlust der Versicherung entgegenzuwirken. Die regelmäßige Erhöhung erfolgt dabei grundsätzlich ohne erneute Gesundheits- und Risikoprüfung.

Abstrakte Verweisung in einem Berufsunfähigkeitsvertrag bedeutet, dass die Versicherung sich weigern kann, die Berufsunfähigkeitsrente auszuschütten, wenn die oder der Versicherte zwar seinen Beruf aufgrund von Krankheit nicht mehr ausüben kann; aber dafür einen anderen, seinem Status entsprechenden. Dabei ist es nicht relevant, ob eine diesbezügliche Position auf dem Stellenmarkt vorhanden ist, sondern nur, dass eine theoretische Möglichkeit besteht. Die Klausel 'abstrakte Verweisung' sollte also keinesfalls Bestandteil Ihres Vertrages sein.

Berufsunfähig ist eine Person, wenn sie aufgrund von Krankheit dauerhaft nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten kann. Ist eine Person erwerbsunfähig, kann sie gar nicht mehr arbeiten – auch nicht als Aushilfe oder in Tätigkeitsbereichen, für die man keine spezielle Ausbildung benötigt.

Beamtinnen und Beamte sollten in einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag auf eine Dienstunfähigkeitsklausel bestehen. Werden Verbeamtete krankheitsbedingt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, so werden sie vorher vom zuständigen Amtsarzt für dienstunfähig erklärt. Dienstunfähig heißt jedoch für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht automatisch, dass die oder der Betroffene keinen anderen Beruf mehr ausüben kann. Dementsprechend kann eine Versicherung sich weigern, die BU-Rente auszuzahlen und weitere ärztliche Untersuchungen fordern. Steht im BU-Vertrag eine Dienstunfähigkeitsklausel, dann kann das Attest des Amtsarztes nicht angefochten werden.

Wurde sowohl eine private Krankentagegeldversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, dann verlieren Versicherte bei einer Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente meist den Anspruch auf Krankentagegeld.

Eine Einschätzung darüber, ob, zu welchem Grad und für wie lange Sie voraussichtlich berufsunfähig sind, gibt ein Arzt oder eine Ärztin Ihrer Wahl. Die endgültige Entscheidung, ob und inwieweit eine Berufsunfähigkeit vorliegt, obliegt der Versicherung. Der ärztliche Nachweis wird also von Ihrem Versicherer geprüft und bei Unsicherheiten gegebenenfalls um weitere medizinische Gutachten ergänzt.

Der Prognosezeitraum beschreibt die Zeitdauer, die eine versicherte Person voraussichtlich berufsunfähig sein wird.

In den Versicherungsbedingungen einer BU ist festgelegt, für welche Dauer Versicherte voraussichtlich berufsunfähig sein müssen, damit die Versicherung leistet. Das heißt: Je kürzer der Prognosezeitraum, desto früher zahlt der Versicherer die vereinbare Rente aus. Für die BU-Versicherung ist daher ein Prognosezeitraum mit möglichst geringer Dauer ratsam.

Bei den meisten modernen Versicherungen ist der Prognosezeitraum auf sechs Monate verkürzt. Die Police zahlt in dem Fall eine BU-Rente, wenn die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens ein halbes Jahr andauert. Manche Versicherer leisten allerdings erst dann, wenn Versicherte voraussichtlich auf Dauer und damit laut Definition mindestens drei Jahre berufsunfähig sind. Solch eine Regelung ist allerdings wenig empfehlenswert.

Beachten Sie außerdem: Sollte die versicherte Person vor Ablauf der prognostizierten Zeit wieder berufsfähig werden, muss sie unter Umständen bereits bezogene Rentenzahlungen zurückerstatten.

Auf jeden Fall! Die einzelnen Versicherungsanbieter nutzen zur Prämienkalkulation unterschiedliche Fragebögen und bewerten demnach einzelne, potentiell versicherungsrelevante Risiken unterschiedlich. Auch innerhalb einer Versicherung kann ein vorab abgelehnter Antrag beim zweiten oder dritten Anlauf angenommen werden, da er von den einzelnen Mitarbeitern nicht notwendigerweise gleich ausgewertet wird.

Wichtig ist, die Anfrage anonym zu gestalten – idealerweise über einen Vermittler – da der Name von Antragsstellerinnen und Antragsstellern ansonsten an den Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) weitergeleitet wird. Werden durch eine Person mehrere Anträge gestellt, können also alle BU-Anbieter dies einsehen.

Ja, allerdings sind diese Steuern niedriger als beim regulären Einkommen. Steuerrechtlich ist die BU-Rente eine 'abgekürzte Leibrente'. Dementsprechend wird nur der Ertragsanteil versteuert. Dieser wird entsprechend der Jahre kalkuliert, für die die Rente in Anspruch genommen wird und auf alle Bezugsjahre durchschnittlich umgerechnet. Je länger die Rente bezogen wird, desto höher liegt dieser Anteil. Bezieht man die BU-Rente etwa für fünf Jahre, fallen 5 % Steuern an, die jeweils monatlich abgeführt werden. Versteuert werden dabei nur Beträge, die über dem Grundfreibetrag liegen – dieser wurde für 2020 auf 9.408 Euro angesetzt und steigt in der Regel pro Jahr etwas an.

Berufs­unfähigkeit

Umfangreiche Absicherung

  • Finanzieller Schutz
  • Psychische Erkrankungen

Themenübersicht Berufsunfähigkeits­versicherung

Berufsunfähigkeit

  • Berufsunfähigkeits­versicherung

Weitere Informationen

  • Risikogruppen
  • Häufige Zivilisations­krankheiten

Alle Angaben sind gewissenhaft recherchiert und zusammengestellt. Die TARIFCHECK24 GmbH übernimmt jedoch keine Garantie und Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen.