Alleinerziehende mutter mit 3 kindern was steht mir zu

Alleinerziehende mutter mit 3 kindern was steht mir zu

Aus den aktuellen Regelsätzen den Bedarf für eine alleinstehende Person (449 € seit 01.01.2022) zu ermitteln ist einfach. Wie sieht es aber aus, wenn es sich um eine Bedarfsgemeinschaft ohne Kinder, eine Familie mit mehreren Kindern handelt oder ein alleinerziehender Leistungsbezieher einen Mehrbedarf bekommt? Unsere Berechnungsbeispiele bringen Klarheit und helfen bei der Orientierung.

Für die untenstehenden Berechnungsbeispiele werden folgende Sätze in Betracht gezogen, die auf dem Hartz IV Regelsatz von 449 Euro nach § 20 SGB II basieren, der seit 01.01.2022 gilt:

  • Grundbedarf Alleinstehende: 449 Euro
  • Grundbedarf in einer Partnerschaft, Bedarfsgemeinschaft (Ehe), je Arbeitslosengeld II Bezieher: 404 Euro
  • Grundbedarf je Kind bis 5 Jahren: 285 Euro
  • Grundbedarf je Kind bis 13 Jahren: 311 Euro
  • Grundbedarf je Kind bis 17 Jahren: 376 Euro
  • Mehrbedarf für Alleinerziehende nach § 21 SGB II:
    • Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahren, zwei Kindern unter 16 Jahren oder drei Kindern: 36% des maßgeblichen Regelbedarfs
    • Alleinerziehende mit Kind über 7 Jahren: 12%
    • Alleinerziehende mit zwei Kindern über 16 Jahren oder einem Kind über 7 Jahren und einem Kind über 16 Jahren: 24%
    • Alleinerziehende mit 4 Kindern: 48%
    • Alleinerziehende mit 5 Kindern und mehr: 60%

Eine eigene Berechnung der Leistungen können Sie auch mit dem Hartz IV Rechner von hartziv.org durchführen.

Kosten der Unterkunft und Heizung – KdU

Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden nach § 22 SGB II im angemessenen Umfang übernommen. Da dies vom Einzelfall des Antragstellers oder der Bedarfsgemeinschaft abhängig ist, können hierzu keine näheren Angaben gemacht werden.

Mehrbedarf für dezentrale Warmwasserversorgung

Sollte eine dezentrale Warmwasserversorgung vorhanden sein, werden Pauschalen je Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nach § 21 Abs. 7 SGB II geleistet.

Beispiel: Für einen alleinstehenden Erwachsenen wird eine monatliche Pauschale in Höhe von 2,3% gezahlt. Beim aktuellen Regelsatz von 449 Euro ergibt das 10,33 Euro Mehrbedarf.

Die Pauschalen können im Detail hier nachgelesen werden: Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung

Abweichende Erbringung von Leistungen

Nach § 24 SGB II können auch abweichende Leistungen erbracht werden, die im Regelbedarf nicht enthalten sind.

Beispiel: Hierzu zählen Leistungen zur Erstausstattung der Wohnung, Erstausstattung für Kleidung und Ausstattung bei Schwangerschaft oder Geburt etc.

Diese werden fallabhängig nach den tatsächlichen Kosten erstattet, daher können diese bei den unten aufgeführten Berechnungen nicht berücksichtigt werden.

Erfahren Sie mehr zum Thema unter Hartz IV Erstausstattung

Zusätzliche Leistungen für die Schule

Abweichend vom Regelbedarf werden auch zusätzliche Leistungen für die Schule im Rahmen der Bildung- und Teilhabe nach § 28 SGB II in Form einer Schulbedarfspauschale in Höhe von 156 Euro geleistet.

Genauere Informationen dazu und zur Beteiligung an Monatskarten, Klassenfahrten etc. können unter Bildungs- und Teilhabepaket nachgelesen werden.

Sonderbedarfe

Sonderbedarfe werden in tatsächlicher Höhe gezahlt und sind ebenfalls vom Einzelfall abhängig, daher können diese hier nicht in den Berechnungen berücksichtigt werden.

Nachzulesen sind diese unter Sonderbedarf und unter Unabweisbare, laufende besondere Bedarfe in Härtefällen.

Der Zuschlag für ehemalige Arbeitslosengeld I Bezieher (Antragsteller) wird nicht mehr berücksichtigt, da er bei der Hartz IV Reform 2011 ersatzlos gestrichen wurde.

Alleinstehende (ohne Kind)

449 Euro Grundbedarf zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung

Alleinerziehende mit einem Kind (5 Jahre alt)

449 Euro Grundbedarf des Antragstellers285 Euro für das Kind161,64 Euro Mehrbedarf für das Kind (36% des Regelbedarfs)

zusammen 895,64 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung

Alleinerziehende mit einem Kind (8 Jahre alt)

449 Euro Grundbedarf des Antragstellers311 Euro für das Kind53,88 Euro Mehrbedarf für das Kind (12% des Regelbedarfs)

zusammen 813,88 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung

Alleinerziehende mit einem Kind (16 Jahre alt)

449 Euro Grundbedarf des Antragstellers376 Euro für das Kind53,88 Euro Mehrbedarf für das Kind (12% des Regelsatzes)

zusammen 878,88 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung

449 Euro Grundbedarf des Antragstellers311 Euro für das Kind (10)311 Euro für das Kind (13)161,64 Euro Mehrbedarf für Kinder (36% des Regelsatzes)

zusammen 1.232,64 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung

Alleinerziehende mit zwei Kindern (8 und 16 Jahre alt)

449 Euro Grundbedarf des Antragstellers311 Euro für das Kind (8)376 Euro für das Kind (16)107,76 Euro Mehrbedarf für Kinder (24% des Regelsatzes)

zusammen 1.243,76 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung

Alleinerziehende mit zwei Kindern (15 und 16 Jahre alt)

449 Euro Grundbedarf des Antragstellers376 Euro für das Kind (15)376 Euro für das Kind (16)107,76 Euro Mehrbedarf für Kinder (24% des Regelsatzes)

zusammen 1.308,76 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung

Ehepartner/ Lebenspartner (beide beziehen Hartz 4)

jeder Anspruchsberechtigte erhält 404 Euro (zusammen: 808 Euro) zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung

Ehepartner/ Lebenspartner (beide beziehen Hartz 4) mit einem Kind (13 Jahre alt)

808 Euro Grundbedarf (je Antragsteller 404 Euro)311 Euro für das Kind (13)

zusammen 1.119 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung im

808 Euro Grundbedarf (je Antragsteller 404 Euro)376 Euro für das Kind (15)

zusammen 1.184 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung

Ehepartner/ Lebenspartner (beide beziehen Hartz 4) mit zwei Kindern (10 und 13 Jahre alt)

808 Euro Grundbedarf (je Antragsteller 404 Euro)311 Euro für das Kind (10)311 Euro für das Kind (13)

zusammen 1.430 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung

Ehepartner/ Lebenspartner (beide beziehen Hartz 4) mit zwei Kindern (8 und 16 Jahre alt)

808 Euro Grundbedarf (je Antragsteller 404 Euro)311 Euro für das Kind (8)376 Euro für das Kind (16)

zusammen 1.495 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung

Wie viel Hartz 4 bekommen Alleinerziehende mit 1 Kind?

Alleinerziehende erhalten mit einem 5-jährigen Kind 895,64 Euro, mit einem 8-jährigen Kind 813,88 Euro und mit einem 16-jährigen Kind 878,88 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung. Die genaue Berechnung finden Sie in unseren Berechnungsbeispielen.

Wie viel Hartz 4 bekommt eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern?

Eine alleinerziehende Mutter erhält mit zwei Kindern 8- und 16-jährig 1.243,76 Euro und mit zwei Kindern 10- und 13-jährig 1.232,64 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung. Die genaue Berechnung nach Altersstufen und Mehrbedarfen entnehmen Sie unseren Berechnungsbeispielen.

Was bekommt eine Hartz 4 Familie mit 2 Kindern?

Eine Familie, in der beide Ehe- oder Lebenspartner Hartz 4 beziehen, erhält z. B. mit zwei Kindern 8- und 16-jährig 1.495 Euro und mit zwei Kindern 10- und 13-jährig 1.430 Euro zzgl. Kosten für angemessene Unterkunft und Heizung. Schauen Sie sich die genaue Berechnung in unseren Berechnungsbeispielen an.

Letzte Aktualisierung: 13.01.2022