Sie dürfen einen Roller fahren, welcher in die Kategorie Mofa fällt, also bis 50 ccm und nicht schneller als 25 km/h. Für diesen benötigen Sie keine Fahrerlaubnis, da Sie vor dem 1.1.1965 geboren sind. Ein größeres Fahrzeug dürfen Sie nicht fahren. Show
Nein, mit einer Mofa-Prüfbescheinigung ist es nicht gestattet, führerscheinpflichtige Autos im Straßenverkehr zu bewegen. Um vierrädrige, mehrspurige Kfz zu steuern, ist eine gesonderte Fahrerlaubnis erforderlich – unabhängig von der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs. Auch für auf 25 km/h gedrosselte Kleinst-Pkw, sogenannte „25er“, reicht ein Mofaführerschein nicht aus. Wer mit einem „25er“ auf die Straße möchte, benötigt mindestens Führerscheinklasse S. Diese Fahrerlaubnis berechtigt Personen ab 16 Jahren dazu, dreirädrige Krafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge wie Trikes, Quads oder Microcars bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit zu steuern. Dasselbe gilt für Führerscheinklasse AM: Fahrern ab 16 Jahren ist es damit gestattet, Mopeds, Roller und andere Kleinkrafträder bis 50 ccm zu lenken. Liegt der Hubraum zwischen 50 ccm und 125 ccm sprechen Experten von Leichtkrafträdern. Diese erbringen eine Motorleistung von maximal 15 PS und dürfen nur mit Motorrad Führerscheinklasse A1 bzw. 1B gefahren werden. Auch hier reicht der Mofa-Führerschein nicht für die Nutzung eines dieser Zweiräder aus. Mit einem regulären Führerschein der Klasse B dürfen Sie nicht nur mehrspurige Pkw und Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse, sondern auch 25 km/h Autos auf öffentlichen Straßen bewegen. Das Mindestalter für den Pkw-Führerschein liegt bei 18 Jahren. Für Krankenfahrstühle und Mobilitätshilfen gibt es eine SonderregelungGilt ein (Kleinst-)Auto als Mobilitätshilfe oder Krankenfahrstuhl, ist es fahrerlaubnisfrei. Wer eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzt, darf damit am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Voraussetzung: An der Bauart des Leichtkraftfahrzeugs ist erkennbar, dass es für die Nutzung durch körperlich beeinträchtige Personen bestimmt ist:
Eine spezielle Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle zu erwerben, um auf 25 km/h gedrosselte Kleinst-Pkws zu steuern, ist mittlerweile nicht mehr möglich. Zweisitzige „25er“, die bis 30. Juni 1999 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, als Krankenfahrstühle zu nutzen, ist dagegen nach wie vor zulässig – vorausgesetzt, der Fahrzeugführer ist behindert oder gebrechlich. Führerscheinfreie vs. fahrererlaubnisfreie Fahrzeuge„Führerschein“ und „Fahrerlaubnis“ – wo liegt der Unterschied? Nun, der Führerschein steht für das Dokument, wohingegen die Fahrerlaubnis zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge berechtigt. In manchen Fällen verwenden Personen die Wörter „führerscheinfrei“ und „fahrerlaubnisfrei“ als Synonym. Bei Mofas handelt es sich beispielsweise um führerscheinfreie Fahrzeuge. Auch einige landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge wie Flurförderzeuge oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen zählen zu den führerscheinfreien Fahrzeugen.
Hallo mein Kind soll zu Weihnachten einen elektrischen Jeep bekommen....der fährt 5-7kmh schnell nun meinte ein Bekannter zu mir das man dafür nen Führerschein bräuchte...bzw dann mit dem Teil nicht auf Straße darf.
stimmt das?
mfg
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
ich weiß garnicht ob das Kind auf die Straße darf jedenfalls braucht man ab 6 km/h eine Versicherung/ Zulassung für das Fahrzeug
Das Teil gilt als Spielzeug und darf demzufolge nur auf dem Gehweg oder in eigens ausgewiesenen Spielstraßen benutzt werden. Einen Führerschein braucht ihr Kind natürlich nicht, hier wollte dich vielleicht jemand auf den Arm nehmen.
Alle Kraftfahrzeuge bis 6 km/h Geschwindigkeit sind führerscheinfrei, auch im öffentlichen Straßenverkehr. Aber es wäre wohl ein bisschen schwachsinnig, wenn ein Spielzeug für ein Kind (und mehr ist ja so ein Ding auch nicht) führerscheinpflichtig wäre. Und das Kind darf natürlich nicht damit auf der Straße fahren, sondern nur in Spielstraßen und auf dem Bürgersteig.
Ein Führerschein würde da auch nicht viel nützen, weil das Fahrzeug überhaupt nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist. Das ist das gleiche wie mit den e-Scootern. Damit darf man nur auf eingezäuntem Privatgrund fahren. Und DAS darf man auch ohne Führerschein mit einem LKW.
auf die Strasse sollte dein Kind nun wirklich nicht fahren, außer im verkehrsberuhigten Bereich, aber das mit dem Führerschein ist nonsens Wenn ich erwischt werden würde: Bin 17, habe den BF17 Führerschein - was könnte passieren? Habe keine Vorstrafen oder Kontakt zu Polizei gehabt
Der Lenker eines mit Motorkraft betriebenen Fahrzeuges benötigt nicht in jedem Fall einen Führerschein. Ob Sie diesen benötigen oder nicht, variiert in Abhängigkeit vom Fahrzeug: Vereinzelte Fahrzeuge dürfen auch von Personen durch den Straßenverkehr geleitet werden, die sich nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins befinden. Dennoch existiert eine Altersbeschränkung: Der Fahrer eines Fahrzeuges, das ohne Führerschein bewegt werden darf, muss das vollendete 15. Lebensjahr erreicht haben. Selbige Regelung greift für Mofas. Welche Fahrzeuge dürfen ohne Fahrerlaubnis in Betrieb genommen werden?Folgende Fahrzeuge sind fahrerlaubnisfrei:
Die Prüfung für das MofaDer Jugendliche oder Erwachsene darf ein Mofa jedoch nur dann führen, wenn er eine dementsprechende Prüfung im Vorfeld absolviert hat. Er muss somit den Nachweis erbringen, dass er eine ausreichende Kenntnis über das Führen des Fahrzeuges hat. Ihm sind auch dementsprechende gesetzliche Vorschriften bekannt und er weiß, welche Gefahren im Straßenverkehr auf ihn warten. Des Weiteren bestätigt die Prüfung, dass der Mofa-Fahrer auch die notwendigen Abwehrmaßnahmen zur Verhinderung von Gefahren kennt. Für einen Mofaführerschein brauchst Du zwar keine praktische Prüfung, dafür aber Übungsstunden. Laut dem §10 Abs. 3 der FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) beträgt das Mindestalter zum Führen eines Kraftfahrzeuges, für welches keine Fahrerlaubnis erforderlich ist, 15 Jahre. In der Fahrschule anmelden kann man sich jedoch schon ab 14,5 Jahren, sodass man rechtzeitig zu Beginn des 15. Lebensjahres die Prüfbescheinigung besitzt. Für Personen die vor dem 1. April 1965 geboren sind, gilt allerdings, gemäß dem § 76 Nummer 3 des FeV, dass keine Prüfbescheinigung vorausgesetzt wird, um mit dem Mofa zu fahren. Unter anderem genügt es an Stelle der Prüfbescheinigung den Personalausweis oder Reisepass bei sich zu tragen. PraxisUm einen Mofaführerschein zu erwerben ist keine praktische Prüfung erforderlich. Jedoch musst Du praktische Übungsstunden absolvieren. TheorieUm überhaupt für die Mofaprüfung zugelassen zu werden, musst Du vorher mindestens sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten absolvieren. Der Theorieunterricht ist in 6 Unterrichtseinheiten eingeteilt. Jede Lerngruppe darf nicht mehr als 20 Teilnehmer beinhalten. In der ersten Doppelstunde werden die Voraussetzungen geklärt. In der Zweiten wirst Du dann über die technischen Gegeben- und Angelegenheiten aufgeklärt. Wer an welcher Kreuzung, Straßenmündung, etc. Vorfahrt hat, bekommst Du in der dritten Doppelstunde erläutert. Themen der 4. Stunde sind Fahrmanöver, der 5. anderer Verkehrsteilnehmer, sprich: Wie verhalte ich mich Bussen gegenüber? Bei Kindern, gehandikapten Personen und Radfahrern ist äußerste Vorsicht und Gefahrenbereitschaft geboten. Und zu guter Letzt die Besonderheiten wie beispielsweise das Verhalten bei Nebel und anderen Witterungsverhältnissen. KostenMan sollte schon Vorkentnisse über den Straßenverkehr mitbringen, um ein Mofa lenken zu können.Wie bei allen anderen Fahrerlaubnisklassen, ist der Erwerb des Führerscheins nicht gerade günstig. Im Vergleich jedoch, ist der "Mofaführerschein" noch recht erschwinglich. Das Mofa ohne FahrerlaubnisAuch wenn es viele fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge gibt, so ist das Mofa das klassische Beispiel, obwohl der Fahrer eine gewisse Prüfung im Vorfeld ablegen muss. Diese Mofaprüfbescheinigung weist nach, dass der Fahrer zum Führen des Fahrzeuges fähig ist. Nur wenn die Grundkenntnisse vorhanden sind, darf dieser ein motorisiertes Fahrzeug führen. Leider gibt es immer noch den Irrglauben, dass selbst Mofas ohne jegliche Kenntnis gelenkt oder geführt werden dürfen. Dies könnte jedoch verheerende Folgen auf die Gesundheit und des Lebens des Fahrers und von straßenverkehrsteilnehmenden Personen mit sich bringen. Sonderregelung für den motorisierten KrankenfahrstuhlPrüfbescheinigungen gibt es nicht nur für Mofas: Eine weitere Art ist die Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung, die nicht mit der Bescheinigung zum Führen eines Mofas zu verwechseln ist. Motorisierte Krankenfahrstühle sind vor allem für gebrechliche oder körperlich behinderte Menschen als Fortbewegungsmittel gedacht. Rein theoretisch können sie aber von Jedermann gefahren werden. Es handelt sich dabei um einsitzige Fahrzeuge mit Elektroantrieb, deren Leergewicht (einschließlich Batterien) 300 kg nicht überschreiten darf. Die Gesamtmasse darf insgesamt nur eine halbe Tonne betragen, die Höchstgeschwindigkeit ist 15 km/h. Das Gefährt darf außerdem nicht breiter als 1,10 Meter sein. Neben der Fahrerlaubnis wird seit 2002 auch keine Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung mehr benötigt. Bis zu diesem Jahr waren auch entsprechende Fahrzeuge bis 25 km/h noch fahrerlaubnisfrei - dies gilt jedoch nicht mehr. Eine weitere Sonderregelung gilt für Altfahrzeuge, die bis Ende Juni 1999 erstmals in den Verkehr gekommen und als "Krankenfahrstuhl" eingetragen sind. Bei diesen Gefährten gelten zwar die gleichen Gewichtsregelungen, dafür ist aber eine Geschwindigkeit bis 30 km/h zugelassen und sie weisen teilweise zwei Sitze auf. Auch diese Fahrzeuge sind normalerweise für gebrechliche oder körperlich eingeschränkte Menschen gedacht und eine Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung muss zwischen dem 1. Juli 1999 und dem 30. August 2002 erteilt worden sein. Andernfalls muss eine Fahrerlaubnis für diese Krankenfahrstühle erworben werden. Nach dem Zulassungsrecht besitzen derartige Fahrzeuge Besitzstand nach § 76 FeV, bleiben also Krankenfahrstühle. Allerdings benötigt man seit dem 01.09.2002 für diese Fahrzeuge, genau wie vor dem 01.07.1999, wieder eine Fahrerlaubnis, sobald diese Krankenfahrstühle eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 10 km/h haben und die Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung in der Zeit vom 01.07.1999 bis zum 30.08.2002 nicht erworben wurde. Abhängig von der Motorisierung muss zum Führen des Fahrzeugs heute sogar eine Fahrerlaubnis der Klasse B vorhanden sein. Eine Alternative kann der Besitz der Führerscheinklasse 5 sein, die jedoch vor dem 1. Januar 1989 erworben worden sein muss (Hubraum bis 50 ccm oder bbH bis 25 km/h). Jetzt Dein Mofa kaufen Twittern Verwandte Themen:Aktuelle Mofa und Motoroller KleinanzeigenMehr Mofa Kleinanzeigen |