• Fahrstunden
  • Theorieunterricht

  • Der Rollerführerschein ist bei uns in Deutschland erst ab 16 Jahren zu erwerben, d. h. man kann natürlich vor dem 16. Geburtstag mit der Ausbildung beginnen, aber fahren darf man erst ab dem 16. Geburtstag. Den Rollerführerschein mit 14 kann man also noch nicht nutzen.
  • Den Mofaführerschein kann man ab 15 Jahren erwerben, d. h., hier kann man die Ausbildung mit 14 schon beginnen, sinnvollerweise ein paar Monate vor dem 15. Geburtstag. Man kann die Führerscheinprüfung zwar schon etwas vor dem 15. Geburtstag machen aber fahren darf man erst mit 15. Mofas sind Krafträder, die bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren dürfen.
  • Mit 14 können Sie die Fahrprüfung für den Mofaführerschein machen. Der Rollerführerschein muss noch warten, bis man 16 Jahre alt ist, jedoch kann man auch hier mit 15 mit der Ausbildung beginnen.
  • Der Rollerführerschein beinhaltet Krafträder bis 50 ccm, die nicht schneller als 60 km/h fahren. Das heißt, sie sind schon etwas flotter als Mofas, die es auch in Rolleroptik gibt. Die heutigen Roller sehen schon schnittiger aus als die Mofas von damals.
  • Es ist sinnvoll, wenn Sie die Ausbildung, also Theorie und Praxis, schon vor Ihrem 15. Geburtstag beginnen, also mit 14 Jahren, denn dann können Sie, nach bestandener Prüfung, ab Ihrem 15. Geburtstag bereits mit dem Mofa unterwegs sein.
  • Ebenso ist es bei dem Rollerführerschein, nur eben ein Jahr später. Ob Sie beide Führerscheine machen wollen oder lieber gleich auf den Rollerführerschein warten, bleibt Ihnen überlassen.
  • Sollten Sie den Mofaführerschein schon haben, dann fällt es Ihnen sicherlich beim Rollerführerschein leichter sich in Theorie und Praxis zurechtzufinden.