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Einschränkungen für Ungeimpfte in Hotspots
Mit der neuen Corona-Verordnung gelten in Hotspot-Regionen Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte. Welche Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg sind betroffen?
Der Druck auf ungeimpfte Menschen wächst mitten in der vierten Welle der Corona-Pandemie weiter. Mit der neuen "Alarmstufe II" gibt es für sie erneut strengere Regeln. Neben den zahlreichen Zugangsbeschränkungen - etwa zu Weihnachtsmärkten, Diskotheken und Veranstaltungen - kommt nun in Corona-Hotspots für Ungeimpfte eine neue Maßnahme hinzu: die Ausgangsbeschränkung.
Die Landesregierung verschärft wegen der Corona-Lage in Baden-Württemberg die Infektionsschutzmaßnahmen. Was gilt wo? Hier erfahren Sie, was "Alarmstufe I und II" mit sich bringen. mehr... Ausgangsbeschränkung tritt in Kraft bei Indzidenz über 500Sie gilt laut der neuen Corona-Verordnung in den Regionen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz während der "Alarmstufe II" den Wert von 500 an zwei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet. Das zuständige Gesundheitsamt der jeweiligen Stadt- und Landkreise hat in dem Fall die Ausgangsbeschränkung zu verkünden. Wegen einer sogenannten Übergangsfrist in der neuen Corona-Verordnung ist die Ausgangsbeschränkung bereits am ersten Tag der "Alarmstufe II" möglich - sofern in den zwei Tagen zuvor der Inzidenz-Grenzwert von 500 überschritten wurde. Unter anderem ist das in Mannheim der Fall:
In Mannheim gilt ab Mittwochabend eine Ausgangssperre für nicht-immunisierte Personen. Eine entsprechende Bekanntmachung hatte die Stadt am Dienstag herausgegeben. mehr... Auch in weiteren Regionen lag der Sieben-Tage-Inzidenzwert am Montag und am Dienstag über 500. Folgende Stadt- und Landkreise müssten (Stand: Mittwoch, 16 Uhr) die Ausgangsbeschränkung somit ausrufen - oder haben sie bereits ausgerufen:
Ungeimpfte dürfen Wohnung nur mit "triftigem Grund" verlassenFür nicht-immunisierte Menschen bedeutet die Ausgangsbeschränkung: Sie dürfen die Wohnung in der Zeit von 21 bis 5 Uhr des Folgetags nicht verlassen. Erlaubt ist das nur, wenn ein "triftiger Grund" vorliegt - beispielsweise für einen Arztbesuch, zur Berufsausübung und für den Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern. Auch dürfen Ungeimpfte und Nicht-Genesene während der nächtlichen Ausgangsbeschränkung nach draußen, um alleine Spazieren zu gehen oder allein Sport zu treiben. Sportanlagen dürfen sie jedoch keine besuchen. Hinzu kommt: In den Corona-Hotspots gilt 2G für Einzelhandel und Märkte. Ausgenommen sind davon Supermärkte und andere Läden, die der Grundversorgung dienen. Die lokalen Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen weniger als 500 beträgt. Video herunterladen (8,2 MB | MP4) Hohe Inzidenzen: Drei Kreise besonders stark betroffenIn einigen Landkreisen gilt die Ausgangsbeschränkung bereits seit Montag. In den Kreisen Schwarzwald-Baar, Ostalb und Biberach waren die Corona-Infektionen zuletzt außergewöhnlich stark angestiegen. In einem Schreiben an die Gesundheitsämter hatte der Amtschef im Sozialministerium, Uwe Lahl, die Behörden angewiesen, die Ausgangsbeschränkung umzusetzen.
Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten für Ungeimpfte in den Kreisen Schwarzwald-Baar, Ostalb und Biberach. Dort dürfen sie nur aus triftigem Grund auf die Straße. mehr...
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