Ab welchem inzidenzwert wird die ausgangssperre aufgehoben

Ab welchem inzidenzwert wird die ausgangssperre aufgehoben

Einschränkungen für Ungeimpfte in Hotspots

Mit der neuen Corona-Verordnung gelten in Hotspot-Regionen Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte. Welche Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg sind betroffen?

Der Druck auf ungeimpfte Menschen wächst mitten in der vierten Welle der Corona-Pandemie weiter. Mit der neuen "Alarmstufe II" gibt es für sie erneut strengere Regeln. Neben den zahlreichen Zugangsbeschränkungen - etwa zu Weihnachtsmärkten, Diskotheken und Veranstaltungen - kommt nun in Corona-Hotspots für Ungeimpfte eine neue Maßnahme hinzu: die Ausgangsbeschränkung.

Baden-Württemberg

Ab welchem inzidenzwert wird die ausgangssperre aufgehoben

Die Landesregierung verschärft wegen der Corona-Lage in Baden-Württemberg die Infektionsschutzmaßnahmen. Was gilt wo? Hier erfahren Sie, was "Alarmstufe I und II" mit sich bringen.  mehr...

Ausgangsbeschränkung tritt in Kraft bei Indzidenz über 500

Sie gilt laut der neuen Corona-Verordnung in den Regionen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz während der "Alarmstufe II" den Wert von 500 an zwei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet. Das zuständige Gesundheitsamt der jeweiligen Stadt- und Landkreise hat in dem Fall die Ausgangsbeschränkung zu verkünden.

Wegen einer sogenannten Übergangsfrist in der neuen Corona-Verordnung ist die Ausgangsbeschränkung bereits am ersten Tag der "Alarmstufe II" möglich - sofern in den zwei Tagen zuvor der Inzidenz-Grenzwert von 500 überschritten wurde. Unter anderem ist das in Mannheim der Fall:

Mannheim

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In Mannheim gilt ab Mittwochabend eine Ausgangssperre für nicht-immunisierte Personen. Eine entsprechende Bekanntmachung hatte die Stadt am Dienstag herausgegeben.  mehr...

Auch in weiteren Regionen lag der Sieben-Tage-Inzidenzwert am Montag und am Dienstag über 500. Folgende Stadt- und Landkreise müssten (Stand: Mittwoch, 16 Uhr) die Ausgangsbeschränkung somit ausrufen - oder haben sie bereits ausgerufen:

  • LK Alb-Donau-Kreis (555,0)
  • SK Baden-Baden (524,8)
  • LK Calw (569,5)
  • LK Esslingen (477,5)
  • LK Freudenstadt (631,1)
  • LK Heidenheim (585,8)
  • LK Heilbronn (541,6)
  • SK Heilbronn (597,0)
  • LK Hohenlohekreis (568,4)
  • LK Ortenaukreis (633,4)
  • LK Ravensburg (605,8)
  • LK Sigmaringen (560,5)
  • SK Ulm (502,4)
  • LK Zollernalbkreis (559,4)
  • LK Bodenseekreis (748,0)
  • LK Enzkreis (517,6)
  • LK Ostalbkreis (599,6)
  • SK Pforzheim (523,7)
  • LK Rottweil (692,0)
  • LK Schwarzwald-Baar-Kreis (728,6)
  • LK Tuttlingen (566,1)
  • LK Biberach (699,6)

Ungeimpfte dürfen Wohnung nur mit "triftigem Grund" verlassen

Für nicht-immunisierte Menschen bedeutet die Ausgangsbeschränkung: Sie dürfen die Wohnung in der Zeit von 21 bis 5 Uhr des Folgetags nicht verlassen. Erlaubt ist das nur, wenn ein "triftiger Grund" vorliegt - beispielsweise für einen Arztbesuch, zur Berufsausübung und für den Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern. Auch dürfen Ungeimpfte und Nicht-Genesene während der nächtlichen Ausgangsbeschränkung nach draußen, um alleine Spazieren zu gehen oder allein Sport zu treiben. Sportanlagen dürfen sie jedoch keine besuchen.

Hinzu kommt: In den Corona-Hotspots gilt 2G für Einzelhandel und Märkte. Ausgenommen sind davon Supermärkte und andere Läden, die der Grundversorgung dienen.

Die lokalen Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben, wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen weniger als 500 beträgt.

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Hohe Inzidenzen: Drei Kreise besonders stark betroffen

In einigen Landkreisen gilt die Ausgangsbeschränkung bereits seit Montag. In den Kreisen Schwarzwald-Baar, Ostalb und Biberach waren die Corona-Infektionen zuletzt außergewöhnlich stark angestiegen. In einem Schreiben an die Gesundheitsämter hatte der Amtschef im Sozialministerium, Uwe Lahl, die Behörden angewiesen, die Ausgangsbeschränkung umzusetzen.

Baden-Württemberg

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Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gelten für Ungeimpfte in den Kreisen Schwarzwald-Baar, Ostalb und Biberach. Dort dürfen sie nur aus triftigem Grund auf die Straße.  mehr...