Ab wann sieht man eine schwangerschaft im ultraschall

Ultraschall-Untersuchungen helfen, den Verlauf der Schwangerschaft und die Entwicklung des Ungeborenen zu beobachten. Unter anderem werden der Sitz des Mutterkuchens sowie Größe, Bewegungen und Lage des ungeborenen Kindes kontrolliert.

Ab wann sieht man eine schwangerschaft im ultraschall

Sollen sich Schwangere und Stillende gegen COVID-19 impfen lassen und auch die Booster-Impfung in Anspruch nehmen? Welche Auswirkungen kann eine COVID-19-Erkrankung für Mutter und Kind haben? Was bedeutet die Pandemie für Geburtsvorbereitung, Geburt und Wochenbett? Wir haben für Sie Informationen und Links zusammengetragen, die Ihnen helfen können, Klarheit zu Ihren Fragen zu gewinnen.

Stand: 28.03.2022

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Ab wann sieht man eine schwangerschaft im ultraschall
© BZgA/HN/Eichhöfer

Die Mutterschafts-Richtlinien sehen im Rahmen der allgemeinen Schwangerschaftsvorsorge drei Ultraschall-Untersuchungen vor. Sie werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt und finden in der Regel um die 10., die 20. und die 30. Schwangerschaftswoche statt. Ultraschall-Untersuchungen sind grundsätzlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten, Hebammen bieten sie nicht an.

Ist die Schwangere gesund und verläuft die Schwangerschaft normal, sind keine weiteren Ultraschall-Aufnahmen notwendig. Nicht die Anzahl der Ultraschall-Untersuchungen ist ausschlaggebend für das Entdecken von Auffälligkeiten. Die Aussagekraft der Ergebnisse hängt vielmehr von der Erfahrung der Ärztin oder des Arztes und der Qualität des Schallgerätes ab.

Zeigen sich im Verlauf der Schwangerschaft Auffälligkeiten, die abgeklärt werden müssen, sind zusätzliche Ultraschall-Aufnahmen möglich. Auch in diesem Fall übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten.

Schwangere können auch auf Ultraschall-Untersuchungen verzichten, ohne dass dies Folgen für den Versicherungsschutz hat. Diese Entscheidung müssen Sie in der Regel mit Ihrer Unterschrift bestätigen, um die Ärztin oder den Arzt von der Informationspflicht zu entbinden.

Wenn Sie das Geschlecht Ihres Kindes nicht vor der Geburt erfahren möchten, sollten Sie dies rechtzeitig mitteilen. Ab Mitte der Schwangerschaft lässt es sich im Ultraschall erkennen.

Bei einer Ultraschall-Untersuchung werden von einem Schallkopf aus Schallwellen in den Körper gesendet, die für das menschliche Gehör nicht wahrnehmbar sind. Treffen die Schallwellen auf ein Hindernis im Körperinnern, werden sie zurückgeworfen. Diese je nach Körpergewebe unterschiedlich starken „Echos“ werden vom Schallkopf wieder aufgenommen. Ein Computer errechnet daraus ein bewegtes Bild, das auf einem Monitor erscheint.

Im ersten Schwangerschaftsdrittel kann der Ultraschall durch die Scheide durchgeführt werden. Bei späteren Ultraschall-Untersuchungen führt die Ärztin oder der Arzt den Schallkopf über die Bauchdecke. Für einen besseren Kontakt zwischen Schallkopf und Haut wird vorher ein Gel auf die Haut aufgetragen.

Manche Eltern haben die Sorge, dass die im Rahmen der Basisuntersuchungen verwendeten Schallwellen dem Kind oder der Schwangeren selbst schaden könnten. Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand gibt es dafür jedoch keine Belege.

Beim Doppler-Ultraschall entsteht Wärme im untersuchten Gewebe, daher sollte er in der Frühschwangerschaft nur begründet angewendet und möglichst kurz gehalten werden. Moderne Ultraschall-Geräte haben hierfür eingebaute Kontrollsysteme.

Die erste Ultraschall-Untersuchung findet im Allgemeinen zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche statt. Sie dient vor allem dazu, die Schwangerschaft zu bestätigen und zu prüfen, ob sich der Embryo in der Gebärmutter eingenistet hat. Das schlagende Herz des Embryos ist zu sehen und die Ärztin oder der Arzt kann die äußere Körperform beurteilen. Erkennbar ist auch, ob es sich um eine Mehrlingsschwangerschaft handelt. Außerdem lassen sich jetzt die aktuelle Schwangerschaftswoche und der voraussichtliche Geburtstermin genauer bestimmen als zu einem späteren Zeitpunkt in der Schwangerschaft.

Bei der zweiten Ultraschall-Untersuchung zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche können Sie zwischen zwei Untersuchungen wählen: der Basis-Ultraschalluntersuchung und der erweiterten Basis-Ultraschall-Untersuchung.

Bei der Basis-Ultraschall-Untersuchung wird die altersgerechte Entwicklung des Kindes überprüft. Einzelne Organe werden dabei nicht genauer untersucht. Vielmehr werden die Größe von Kopf und Bauch sowie die Länge des Oberschenkelknochens gemessen und die Fruchtwassermenge bestimmt. Außerdem wird die Lage des Mutterkuchens (Plazenta) in der Gebärmutter kontrolliert. Ergeben sich hierbei Auffälligkeiten, können sie durch weitere Untersuchungen abgeklärt werden.

Bei der erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung werden zusätzlich Kopf, Hirnkammern und Kleinhirn genauer angeschaut und das Größenverhältnis von Brustkorb und Herz gemessen. Kontrolliert werden außerdem der Herzschlag und die Lage und Größe der Herzkammern. Geprüft wird auch, ob die Bauchwand und die Wirbelsäule geschlossen und Magen sowie Harnblase sichtbar sind.

Sowohl der Basis-Ultraschall als auch der erweiterte Basis-Ultraschall sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Sie können nur von Frauenärztinnen und Frauenärzten mit einer entsprechenden Qualifikation durchgeführt werden. Verfügt Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr Arzt nicht über diese Qualifikation, ist für diese Untersuchung eine Überweisung an eine andere Frauenarztpraxis erforderlich.

Die dritte Ultraschall-Untersuchung ist zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche vorgesehen und dient der Beurteilung der altersgerechten Entwicklung sowie der Lage des Kindes. Auch die Plazenta und die Fruchtwassermenge werden erneut überprüft. Diese Informationen sind wichtig für die Geburtsplanung. Bei Auffälligkeiten können weitere Untersuchungen veranlasst werden.

Neben den drei genannten Untersuchungen gibt es spezielle Ultraschall-Untersuchungen.

  • Der Doppler-Ultraschall: Mit diesem Verfahren kann die Blutströmung in mütterlichen und kindlichen Gefäßen kontrolliert werden, wenn der Verdacht besteht, dass das Kind durch die Plazenta nicht ausreichend versorgt wird. Der Doppler-Ultraschall wird ab der 20. Schwangerschaftswoche empfohlen. 
  • Feindiagnostik- oder Organ-Ultraschall: Er wird auch als „Fehlbildungs-Ultraschall“ bezeichnet und wird mit einem hochauflösenden Ultraschallgerät in speziellen Zentren oder Praxen durchgeführt. Damit können ab der 13. Woche viele Organe genauer untersucht werden, auch das Herz (Echo-Kardiografie). Etwa die Hälfte aller schwerwiegenden Fehlbildungen ist zu diesem Zeitpunkt zu erkennen. Fast immer wird zur Ergänzung ein weiterer Organ-Ultraschall in der 20. bis 22. Woche empfohlen. 
  • Ein 3D/4D-Ultraschall produziert ein räumliches Bild des Ungeborenen, liefert aber nur selten medizinisch wichtige Informationen.

Bei einem begründeten Verdacht auf eine Erkrankung des Kindes werden die Kosten dieser speziellen Ultraschall-Untersuchungen von den Krankenkassen übernommen. Werden sie auf Wunsch der Schwangeren durchgeführt, ohne dass ein medizinischer Grund vorliegt, müssen sie als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) privat bezahlt werden.

Der Aussagekraft von Ultraschall-Untersuchungen hängt vor allem von der Erfahrung der untersuchenden Person und von der Qualität des Ultraschall-Geräts ab. Wenig Fruchtwasser oder eine ungünstige Lage des Kindes erschweren die Beurteilung, ebenso Narben oder eine dicke Bauchdecke der schwangeren Frau.  Auch unter günstigen Bedingungen ist beim Ultraschall nicht jede Fehlbildung zu erkennen, und es können falsche Beurteilungen vorkommen. 

Zeigen sich beim Ultraschall Auffälligkeiten, kann die Schwangere weitere Untersuchungen in Anspruch nehmen, beispielsweise eine Chorionzottenbiopsie oder eine Fruchtwasseruntersuchung.

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 14.03.2019

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