Ab wann darf man vorne im auto sitzen

Ob Kinder im Auto vorne sitzen dürfen, hängt ab von Alter, Größe und Kindersitz. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen, um Ihr Kind sicher und gesetzeskonform zu transportieren.

Um die Sicherheit von Kindern bei Autofahrten zu gewährleisten, ist gesetzlich vorgeschrieben, wann sie vorne sitzen dürfen.

  • Kinder, die über 12 Jahre alt sind oder eine Körpergröße von 150 Zentimetern erreicht haben, dürfen im Auto vorne sitzen.
  • Jüngere oder kleinere Kinder dürfen nur mit passendem Kindersitz hinten und vorne sitzen.
  • Eltern, die sich nicht daran halten, müssen mit einem Bußgeld rechnen.
  • Experten empfehlen dennoch, Kinder immer auf dem Rücksitz zu transportieren, da es sicherer ist.

Kinder unter 12 Jahren dürfen zwar im Auto vorne mitfahren, allerdings nur mit passendem Kindersitz.Bild: Pexels / Tim Mossholder

Ab wann darf man vorne im auto sitzen

Besonders für frischgebackene Eltern ist es praktisch, ihr Baby auf dem Beifahrersitz zu transportieren. Bei der Wahl des Kindersitzes sollten Sie Folgendes beachten.

  • Grundsätzlich gibt es zwei Sitzarten: Sitze, die mit dem Sicherheitsgurt fixiert werden und Kindersitze, die mit einer extra Halterung im Auto befestigt werden.
  • Außerdem werden Kindersitze unterschieden in vorwärts gerichtet und nach hinten gerichtet.
  • Wenn Sie einen nach hinten gerichteten Kindersitz verwenden, deaktivieren Sie unbedingt den Airbag in Ihrem Auto. Wird dieser ausgelöst, kann Ihr Kind schwer verletzt und sogar getötet werden.
  • Bei vorwärts gerichteten Sitzen spielt der Airbag keine Rolle.
  • Beachten Sie in jedem Fall auch die Gebrauchsanleitung des Kindersitzes.
  • Für ältere Kinder über 12 Jahren eignet sich eine Sitzerhöhung. So wird der Hals nicht vom Sicherheitsgurt eingeschnürt.

Damit der Gurt richtig sitzt, benötigen manchmal auch ältere Kinder eine Sitzerhöhung, um vorne im Auto mitfahren zu können.Bild: Pexels / Ketut Subiyanto

Ab wann darf man vorne im auto sitzen

Im nächsten Beitrag erfahren Sie, was Sie beim Autofahren mit Baby beachten müssen.

Themen des Artikels

KinderSicherheitAutofahrenKindersitz

Eltern-Wissen!

Arabella Mba Mombe, am 09.07.2020

Gerade Eltern, die viel mit dem Auto unterwegs sind, beschäftigen sich mit den Fragen rund um das Thema Autofahren mit Kind. Darf meine Tochter oder mein Sohn überhaupt vorne sitzen? Kann ich den Kindersitz auch auf dem Beifahrersitz befestigen? Wir haben versucht, die wichtigsten Fakten rund um das Thema Auto und Kind zusammenzutragen, um dir einen Überblick zu beschaffen.

Kind und Beifahrersitz: Rechtlich gesehen

Dein Baby darf, egal wie alt es ist, jederzeit neben dir im Auto mitfahren. Jedoch sieht die Kindersitzpflicht folgendes vor: „Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den […] Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind.“ Doch auch wenn rein rechtlich dein Baby neben dir im Auto mitfahren darf, zeigen Statistiken, dass die hinteren Plätze im Auto, sicherer sind.

Wenn ihr euch auf den Weg macht, um einen Kindersitz für euer Kleines zu besorgen, solltet ihr auf die Kindersitz-Norm achten. Die ECE-Normen gelten in allen EU-Ländern und sind internationaler Standard für Kinderautositze.
Darunter fallen:

  • technische Vorschriften
  • Sicherheitskriterien
  • Prüfverfahren für die Zulassung

Schnallt euch an!

Die Auswahl an Autositzen kann einen erst mal überfordern, denn es gibt verschiedene Modelle für verschiedene Alters- und Gewichtsgruppen. Beim Kauf ist es wichtig, dass euer Kind mit vor Ort ist, damit es die Kindersitze selbst ausprobiert.

Der ADAC empfiehlt, den Airbag zu deaktivieren, wenn das Baby in einer Babyschale mit dem Kopf in Fahrtrichtung liegt. Sollte es trotzdem zu einem Unfall kommen, würde das Baby selbst bei einem Frontalunfall nahezu unverletzt bleiben. Bei einem aktiven Airbag sieht die Sache schon wieder ganz anders aus. Hier wären schwere Kopf- oder Nackenverletzungen bis hin zum Tod beim Kleinkind die Folge. Bei größeren Kindern gilt: Immer den Abstand zwischen Kind und Airbag wahren. Euer Kleines sollte nie zu nah am Armaturenbrett sitzen, da es, wenn der Airbag sich öffnet, getroffen und verletzt werden könnte.

Fazit:

Als Eltern sollte man sich stets an die Kindersitzpflicht halten, um sein Kind bestmöglich vor Verletzungen zu schützen und auch bei dem Kauf eines Kindersitzes ist es wichtig, dass er nicht nur schön aussieht, sondern die bestmögliche Sicherheit bietet. Dann steht einem Familienausflug mit dem Auto nichts mehr im Wege!

Bildquelle: Getty Images/Youngoldman Babymarkt.de

Autor: JuraForum.de-Redaktion, zuletzt aktualisiert am 15.07.2021, 09:52| 1 Kommentar

Viele Eltern fragen sich, ob sie ihre Kinder bei der Fahrt mit dem Auto auch vorne sitzen lassen dürfen. Wie die rechtliche Situation aussieht, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Mit zunehmendem Alter wollen Kinder häufig auch mal auf dem Beifahrer Sitz Platz nehmen. Dieser Wunsch ist verständlich, weil man dort eine bessere Sicht hat. Die Frage ist jedoch, ob die Eltern ihnen das erlauben dürfen.

Inwieweit Kinder auf dem Beifahrer Sitz Platz nehmen dürfen, ist in § 21 Abs. 1a Satz 1 StVO geregelt. Dort heißt es:
„Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. L 373 vom 31.12.1991, S. 26), der zuletzt durch Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie 2014/37/EU vom 27. Februar 2014 (ABl. L 59 vom 28.2.2014, S. 32) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind.“

Welche Kinder problemlos vorne sitzen dürfen

Das bedeutet zunächst einmal, dass Kinder problemlos vorne sitzen dürfen, die mindestens 150 cm groß sind. In diesem Fall spielt das Alter des Kindes keine Rolle. Anders sieht die Situation jedoch für Kinder aus die kleiner sind als 150 cm. Sie dürfen dann vorne Platz nehmen, wenn sie mindestens 12 Jahre alt geworden sind.

Andere Kinder müssen durch Kindersitz gesichert werden

Dies bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass Kinder unter 12 Jahren die noch keine 150 groß sind, auf den Rücksitz verbannen müssen. Diese Kinder dürfen auch vorne sitzen, wenn Sie es hinreichend sichern. Dies ist dann gewährleistet, wenn Sie einen Kindersitz als „Rückhalteeinrichtung“ verwenden. Diese Sicherung muss übrigens auch dann verwendet werden, wenn Kinder hinten sitzen, die jünger als 12 Jahre und kleiner als 150 cm sind.

Anforderungen an einen Kindersitz

Bei der Auswahl des Kindersitzes sollten Eltern darauf achten, dass er der Prüfnorm ECE- R44/03 oder höher genügt. Dabei gibt es verschiedene Rückhaltesysteme, die jeweils einer bestimmten ECE- Gruppe zugeordnet sind. Welche Gruppe die Richtige ist, hängt von der Größe und dem Alter des Kindes ab. Nähere Informationen hierzu können Sie beispielsweise auf der Webseite der Landesverkehrswacht Niedersachsen nachlesen. Diese enthält auch ein interessantes Merkblatt.

Wichtig ist hier vor allem, dass Sie in Ruhe den richtigen Kindersitz im Fachhandel aussuchen. Dieser sollte von Ihrem Kind ausprobiert werden. Vor dem Kauf sollten Sie auch darauf achten, dass der Kindersitz mit dem richtigen ECE-R 44 Prüfsiegel versehen ist. Die Prüfnummer – die aus 8 Ziffern besteht – muss mit einer 03 oder 04 beginnen. Sofern dort eine 01 oder 02 steht, sollten Sie den Sitz nicht kaufen. Denn dann ist er veraltet und genügt nicht den Sicherheitsanforderungen. Sie gehen dann das Risiko ein, dass Ihr Kind bei einem Unfall nicht hinreichend geschützt wird.

Wenn Sie als Autofahrer gegen diese Vorgaben verstoßen, müssen Sie auf jeden Fall mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 60 Euro rechnen. Dies ergibt sich aus § 49 Abs. 1 Ziff. 20 StVO, § 24 StVG, Ziff. 99 BKat. Außerdem droht Ihnen wenigstens ein Punkt in der Verkehrssünderkartei. Sofern das von Ihnen mitgenommene Kind etwa durch einen Unfall verletzt wird oder stirbt, können Sie sich auch strafbar machen (etwa wegen fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB oder fahrlässiger Tötung gem. § 222 StGB).

Fazit

Eltern, die ihre Kinder mitnehmen, sollten daher diese Vorgaben unbedingt beachten. Soweit Kinder älter sind als 12 Jahre aber trotzdem kleiner sind als 150 cm, ist eine Sitzerhöhung zwar nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben, aber empfehlenswert. Ansonsten drohen ihnen schwere Verletzungen.

Autor: Harald Büring (JuraForum-Redaktion)