Wo kann man sich die pille verschreiben lassen

Das einzige hormonelle Arzneimittel, das ohne Rezept in der Apotheke erhältlich ist, ist die "Pille danach". Sie wird im Notfall eingenommen, wenn es bei der Verhütung eine Panne gab (wie gerissenes Kondom) oder überhaupt nicht verhütet wurde.

Viele Jahre diskutierten Experten sehr kontrovers über eine Rezeptfreiheit der "Pille danach". Eines der Argumente dafür war, dass das Arzneimittel sehr zeitnah nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden muss. Der Gang zum Arzt würde bei einer Verschreibungspflicht zu viel Zeit in Anspruch nehmen.

Gegen die Rezeptfreiheit der „Pille danach“ spricht unter anderem das Fehlen der medizinischen Beratung beispielsweise über mögliche Nebenwirkungen. Ob das Arzneimittel überhaupt nötig ist – ungeschützter Geschlechtsverkehr muss nicht zwingend zur Befruchtung der Eizelle führen (Zykluszeitpunkt spielt eine Rolle!) – könnte bei einem Arztbesuch ebenfalls geklärt werden.

Ein vorläufiges Ende fand die Diskussion im Jahr 2014, als die Europäische Kommission die Verschreibungspflicht für das erste „Pille danach“-Präparat namens (Wirkstoff Ulipristal) europaweit aufhob. Im Frühjahr 2015 stimmte der Bundesrat auch für die Rezeptfreiheit in Deutschland. Seit März 2015 sind in Deutschland vier verschiedene Ausführungen dieser Notfall-Pille ohne Rezept erhältlich: Neben dem oben genannten Präparat mit dem Wirkstoff Ulipristal handelt es sich dabei auch noch um drei Präparate mit dem Wirkstoff Levonorgestrel.

Seitdem können Frauen für die "Pille danach" zum Arzt, müssen es aber nicht mehr. Fallen die ärztliche Beratung und Untersuchung aus, haben Apotheker diese Aufgaben zu übernehmen. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker erarbeitete daher diesbezügliche Empfehlungen für Apotheker. Anhand dieser Empfehlungen befragen und beraten Apotheker die Kundin. In manchen Fällen geben Apotheker die "Pille danach" nicht aus, beispielsweise wenn gesundheitliche Gründe dagegen sprechen oder Frauen das Arzneimittel als Vorrat anlegen wollen.

Es gibt kein Mindestalter, ab dem ein Frauenarzt die Antibabypille verschreiben darf. Die erste Menstruation sollte jedoch stattgefunden haben. Der Frauenarzt entscheidet dann nach einer eingehenden Beratung, ob die Pille verordnet werden kann. Mädchen unter 14 Jahren brauchen normalerweise zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern. Bevor die Entscheidung für ein bestimmtes Verhütungsmittel getroffen wird, sollte sich jede Frau mit dem Thema Verhütung auseinandersetzen. Die Pille ist nicht immer die richtige Verhütungsmethode. Es ist wichtig, sich zu überlegen, welche Erwartungen man an das Verhütungsmittel hat, das man anwenden möchte. Folgende Überlegungen sollten miteinbezogen werden:

  • Ist mir ein hoher empfängnisverhütender Schutz extrem wichtig?
  • Liegen bei mir Erkrankungen vor, die eine Anwendung von hormonellen Verhütungsmitteln ausschließen?
  • Habe ich Zyklusbeschwerden?
  • Möchte ich in nächster Zeit schwanger werden?
  • Bin ich diszipliniert in der Einnahme von Arzneimitteln?
  • Habe ich häufig Geschlechtsverkehr? Ist er eher spontan?
  • Rauche ich?
  • Bin ich älter als 35?

Den Frauenarzt um Rat fragen

Es ist sinnvoll, diese Punkte auch noch einmal mit dem behandelnden Frauenarzt zu besprechen, bevor eine endgültige Entscheidung für eine Methode gefällt wird. Weitere Informationen auch auf www.frauenaerzte-im-netz.de oder auf den Seiten der BzgA www.familienplanung.de

Die Pille muss ärztlich verschrieben werden. Dafür braucht es keine Untersuchung, nur ein Gespräch. Je nach Land und Präparat ist sie ganz unterschiedlich teuer.

Ist die Antibabypille für mich geeignet?

Die Pille ist ein sehr sicheres Verhütungsmittel – aber sie ist nicht für alle geeignet. Das hängt von deiner Gesundheit und deinem Lebensstil ab und auch von anderen Medikamenten, die du vielleicht einnimmst. Es gibt verschiedene Gesundheitszustände, bei denen bei der Einnahme der Pille Vorsicht geboten ist, z.B. Diabetes oder Migräne. Die Ärztin wird das mit dir besprechen. Bei kombinierten Pillen besteht ein leicht erhöhtes Risiko für Gerinnselbildung in Venen und Arterien. Auf Fachsprache heisst das: venöse und arterielle thromboembolische Krankheiten. Mehr dazu erfährst du in diesem Text. Aus diesem Grund solltest du auch nicht rauchen, wenn du die Pille nimmst.

Braucht es ein Rezept für die Pille?

Die Pille ist ein Medikament. Darum muss sie ärztlich verschrieben werden. Das gilt für alle hormonellen Verhütungsmittel – auch Verhütungsring und Verhütungspflaster.

Wo bekomme ich die Pille?

Du bekommst die Pille bei deiner Frauenärztin. Du bekommst sie auch bei ärztlich geleiteten Beratungsstellen zur sexuellen Gesundheit. Adressen von Beratungsstellen in der Schweiz findest du bei SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ, Adressen in Deutschland bei Profamilia, in Österreich bei familienberatung.gv.at. Wenn du nicht willst, dass deine Eltern von der Pille erfahren, lies bitte unseren Text «Müssen meine Eltern vom Frauenarztbesuch erfahren?»

Muss ich wirklich zum*zur Arzt*Ärztin?

Vielleicht findest du im Internet Angebote, wie du die Pille bestellen kannst ohne Arztbesuch oder Besuch bei einer Beratungsstelle. Du musst dann nur einen Fragebogen ausfüllen. Das kann sehr gefährlich sein und ist zudem illegal. Halte dich also von solchen Angeboten fern, wo du die Pille im Internet bestellen kannst. Es braucht auf jeden Fall eine ärztliche Beratung. Der*die Arzt*Ärztin stellt dir Fragen, um Risiken und Gegenanzeigen auszuschliessen und berät dich, wie du die Pille korrekt einnimmst und wie du in bestimmten Situationen vorgehst.

Welche Pille ist richtig für mich?

Es gibt unterschiedliche Arten von Antibabypillen. Die Pille kann auch ganz unterschiedliche Nebenwirkungen  haben. Darum ist es wichtig, dass du dich genau beraten lässt über die verschiedenen Pillenpräparate – entweder von deiner Fauenärztin oder von einer Beratungsstelle zur sexuellen Gesundheit. 

Braucht es eine Untersuchung für das Verschreiben der Pille?

Die verschiedenen Präparate auf dem Markt unterscheiden sich in der genauen Zusammensetzung und Menge der Wirkstoffe. Sie haben daher auch unterschiedliche Nebenwirkungen. Welche Pille für dich die richtige ist, besprichst du mit der Frauenärztin, die dir die Pille verschreibt. Dafür braucht es keine Untersuchung, nur ein Gespräch.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Pille?

In der Schweiz übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Pille nicht. Das gleiche gilt für Österreich. In Deutschland erstatten Krankenkassen bis zum 23. Geburtstag die Kosten für alle verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel. Ab dem 18. Geburtstag fällt eine Rezeptgebühr an. Mehr über die Regelung in Deutschland erfährst du auf dieser Seite. 

Wie teuer ist die Pille?

Je nach Land und Präparat kann die Pille ganz unterschiedlich teuer sein. Daher lässt du dich am besten persönlich beraten.

Was tun, wenn ich nicht genügend Geld für Verhütung habe?

Hast du wenig Geld? Egal, wo du wohnst, falls es für dich schwierig ist, die Kosten für Verhütung aufzutreiben, kannst du dich in einer Beratungsstelle zur sexuellen Gesundheit beraten lassen. Denn Zugang zu Verhütung ist ein sexuelles Recht.

Die Pille (Antibabypille, Ovulationshemmer) ist in Deutschland das am häufigsten verwendete Verhütungsmittel, 38 % der Frauen im Alter zwischen 14 und 44 Jahren benutzen es. Obwohl es verschiedene Pillensorten gibt, werden sie meist nur als die „Pille" bezeichnet. Jede „Pille" besteht aus einer Kombination der künstlich hergestellten Geschlechtshormone Östrogen und Gestagen. Eine Ausnahme ist die Minipille, die ausschließlich Gestagen enthält. Durch die regelmäßige Hormoneinnahme wird dem Körper eine Hormonsituation wie nach dem Eisprung vorgetäuscht und dieser so verhindert. Als Verhütungsmittel ist die „Pille" sehr sicher. Geeignet für alle, insbesondere junge Frauen mit unregelmäßigem Zyklus und regelmäßigem Geschlechtsverkehr. Häufig wird die „Pille" aber auch aus medizinischen Gründen verschrieben, z. B. bei hormonell bedingten Hautproblemen wie einigen Aknearten, beim Prämenstruellen Syndrom, bei Zyklusstörungen und Störungen der Monatsblutung. Anderseits gibt es auch Ausschlusskriterien, bei denen von der „Pille" abzuraten ist. Die „Pille" wirkt ab dem ersten Einnahmetag und schützt auch während der einwöchigen Pillenpause.

Durchführung. Bevor der Frauenarzt die „Pille" verschreibt, wird er die Frau gynäkologisch untersuchen, sie nach ihrem Zyklus befragen und die eventuell bei ihr vorhandenen Risikofaktoren bzw. Ausschlusskriterien besprechen. Ziel dabei ist, das für die Frau verträglichste Präparat herauszufinden. Spricht nichts gegen die Einnahme der „Pille", verordnet der Frauenarzt in der Regel zunächst ein Präparat für drei Monate und danach größere Packungen für jeweils sechs Monate. Auch wenn die Frau gesund ist, muss sich der Körper erst an die „Pille" gewöhnen. Manche Beschwerden, wie leichte Kopfschmerzen oder Zwischenblutungen, sind in den ersten Monaten durchaus normal. Kommt es zu unangenehmeren Begleiterscheinungen, sollte der Frauenarzt aufgesucht werden.

Bei Mädchen unter 14 Jahren benötigt der Frauenarzt zum Verschreiben der „Pille" das schriftliche Einverständnis eines Elternteils, zwischen 14 und 16 Jahren wird er abwägen, ob er die „Pille" ohne Einverständnis verschreibt. Ab 16 braucht man keine Einverständniserklärung mehr.

Wichtig ist, die „Pille" immer etwa zur gleichen Zeit, z. B. abends vor dem Einschlafen einzunehmen. Eine vergessene „Pille" kann normalerweise innerhalb von 12 Stunden problemlos nachgeholt werden, bei mehr als 12 Stunden schützt sie nicht mehr zuverlässig, und bis zur nächsten Monatsblutung muss zusätzlich verhütet werden (z. B. mit Kondomen). Um Zwischenblutungen zu vermeiden, sollte die Packung auch bei einer vergessenen „Pille" zu Ende eingenommen werden. Nach der letzten Pilleneinnahme folgt eine Woche, während der die Frau ihre Monatsblutung (Abbruchblutung) bekommt. Danach beginnt man mit einer neuen Packung, auf die nach 21 Tagen die nächste Unterbrechung folgt. Die „Pille" lässt sich auch zur Vorverlegung oder und Verschiebung der Menstruation nutzen.

Die verschiedenen Präparate – es gibt über 100 – lassen sich in Gruppen einteilen:

  • Einstufige Einphasenpräparate enthalten in jeder Tablette die Hormone Östrogen und Gestagen, deren Dosierung während des Zyklus gleich bleibt (z. B. Diane 35®, Belara®, Valette®).
  • Ziel von mehrstufigen Einphasenpräparaten ist, die Hormondosis dem natürlichen Zyklus anzupassen; dies sind heute die gängigsten Präparate. Vor allem solche mit einem – im Vergleich zu Vorläuferpräparaten – niedriger dosierten und gut verträglichen Östrogenanteil von nur ~ 20 µg (0,02 mg), von manchen Herstellern auch Mikropillen genannt, werden heute von den Frauenärzten empfohlen. Bei zweistufigen Einphasenpräparaten ist die Gestagendosis in der ersten Zyklushälfte niedriger und in der zweiten etwas höher (z. B. Sequilar®). Bei dreistufigen Einphasenpräparaten variiert die Östrogen-Hormondosis in drei Stufen (z. B. Triquilar®).
  • Zweiphasenpräparate enthalten in der ersten Zyklushälfte nur Östrogen und in der zweiten zusätzlich Gestagen (z. B. Ovanon®, Oviol®).

Wo kann man sich die pille verschreiben lassen
Die dreifach verhütende Wirkung der „Pille" umfasst die Hemmung der Geschlechtshormonausschüttung, wodurch die Eizelle nicht reift und es nicht zum Eisprung kommt. Zum zweiten verfestigt die „Pille" den Schleimpfropfen im Gebärmutterhals und die Spermien können nicht in die Gebärmutter eindringen. Und schließlich baut sich die Gebärmutterschleimhaut nur unzureichend auf, so dass sich ein eventuell trotzdem befruchtetes Ei nicht einnisten kann.
Georg Thieme Verlag, Stuttgart

In der Praxis unterscheidet der Arzt weiter östrogenbetonte Pillen (z. B. Oviol®) von gestagenbetonten (z. B. Marvelon®). Diese Unterscheidung ist vor allem bei auftretenden Nebenwirkungen wichtig: Können diese vornehmlich der Östrogen- oder der Gestagenkomponente des Pillenpräparats zugeordnet werden, gelingt oft eine Besserung der Beschwerden, indem auf ein Präparat mit anderer Hormonbetonung gewechselt wird.

Sicherheit. Mit einem Pearl-Index von 0,5 gehört die „Pille" zu den sichersten Verhütungsmitteln. Aber auch hier gibt es Ausnahmefälle: Bei Erbrechen oder Durchfall schützt die „Pille" nicht mehr ausreichend und es muss zusätzlich verhütet werden.

Ausschlusskriterien (Kontraindikationen). Bei vielen Vorerkrankungen birgt die Einnahme der „Pille" wesentlich größere Risiken. Besonders drohen schwere Erkrankungen durch Gefäßverschlüsse, also Thrombosen, Embolien und sogar Schlaganfälle. Deshalb sollte von der „Pille" Abstand nehmen, wer:

Risiken bei langjähriger Kontrazeption. Abgesehen von der Gefahr, eine Thrombose oder Embolie zu entwickeln, birgt die langjährige Einnahme oraler hormoneller Verhütungsmittel keine Gesundheitsrisiken. Auch für ein erhöhtes Krebsrisiko konnte eine seit 1968 in England laufende Studie keine Anhaltspunkte finden. Weder wiesen die Forscher ein größeres Brustkrebsrisiko nach, noch fanden sie einen Zusammenhang zwischen der Einnahme oraler Kontrazeptiva und der Entstehung von Karzinomen der Lunge, des Magen-Darm-Trakts, der Schilddrüse oder der Haut. Für Krebsarten wie Eierstock- und Endometriumkarzinome erkannten sie sogar schützende Effekte. Lediglich Frauen, die mit dem humanen Papillom-Virus infiziert waren und mehr als fünf Jahre die Pille eingenommen hatten, wiesen ein dreifach erhöhtes Risiko für Gebärmutterhalskrebs auf. Dabei ist aber bisher unklar, ob es sich um einen ursächlichen oder fördernden Effekt handelt.

Viele Frauen haben das Gefühl, dass sie durch die „Pille“ zunehmen. Wissenschaftlich ist dies jedoch nicht bewiesen. Manche Frauen berichten sogar von einer Gewichtsabnahme während der Pilleneinnahme.

Wechselwirkung mit Medikamenten. Die Hormone der „Pille" werden in der Leber abgebaut – wie viele andere Medikamente auch. Einige Medikamente wie z. B. Antiepileptika, Psychopharmaka und einige länger eingenommene Antibiotika kurbeln den Leberstoffwechsel an, so dass die „Pille" schneller als normal abgebaut wird und ihre Wirkung damit nachlässt. Unregelmäßige Schmierblutungen können ein Zeichen für die herabgesetzte Wirkung sein.

Viele Pillenhersteller weisen auch daraufhin, dass die gleichzeitige Einnahme von Johanniskrautpräparaten die Wirkung der „Pille" vermindern kann. Studienergebnisse ergaben jedoch, dass diese Wirkminderung nur unwesentlich ist.

Absetzen der „Pille". Wird die „Pille" abgesetzt, besteht ab sofort kein Verhütungsschutz mehr. Frauen reagieren sehr unterschiedlich auf das Absetzen der „Pille". Bei manchen erfolgt der nächste Eisprung unmittelbar danach, bei vielen Frauen bleibt er aber für einige Monate aus, was bei bestehendem Kinderwunsch häufig Ängste auslöst, obwohl die „Pille" nach allem, was internationale Studien ergeben haben, die Fruchtbarkeit nach Absetzen nicht beeinträchtigt. Ein häufiges Absetzen und Wiederanfangen der „Pille" sollte trotzdem vermieden werden, denn Pillenpausen setzen den Organismus wegen der hormonellen „Wechselbäder" einem sinnlosen Stress aus.

In Deutschland ist die „Pille" verschreibungspflichtig: Gegen Rezept sind verschiedene Pillenpräparate in allen Apotheken erhältlich. Bei Frauen unter 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, Frauen zwischen 18 und 20 zahlen nur die Rezeptgebühr. Ab 20 müssen die Kosten selbst getragen werden – außer bei Verordnung aus medizinischen Gründen (z. B. gegen Akne) – dann zahlt in der Regel die Kasse.

Effekte

Was man tun kann

Erwünschte Wirkungen

1„Pille" auch ohne Verhütungswunsch (kostenlos) verschreibbar

2 Präparat mit höherer Östrogendosis sinnvoll

Eher östrogenbedingte Nebenwirkungen

  • Kopfschmerzen, Migräne3
  • Übelkeit
  • Stimmungsschwankungen, Verlust an Lebensfreude3
  • Gewichtszunahme3
  • Krampfadern
  • Ödeme (Wassereinlagerungen, z. B. in den Beinen)
  • Spannungsgefühl in den Brüsten
  • Hautpigmentflecken4

Wechsel auf gestagenbetontes Präparat

3 Verzicht auf „Pille" erwägen

4„Pille" abends einnehmen, starkes Sonnenlicht meiden

Eher gestagenbedingte Nebenwirkungen

  • Trockene Scheide
  • Akne
  • Haarausfall
  • (sexuelle) Lustlosigkeit4
  • Stimmungsschwankungen4
  • Gewichtszunahme4
  • Ausbleiben der Regel

Wechsel auf östrogenbetontes Präparat

4 Verzicht auf „Pille" erwägen

Übersicht über die kurzfristigen Nebenwirkungen der „Pille". Sehr oft lassen sich die unerwünschten Nebenwirkungen durch einen Präparatwechsel in den Griff bekommen. Dazu gibt diese Tabelle – ein „Spickzettel" für Ärzte – eine Hilfestellung. Sie ist allerdings nicht als unumstößliches Gesetz zu verstehen. Manche Nebenwirkungen wie z. B. die Gewichtszunahme können je nach Typ eher gestagen- oder auch östrogenbedingt sein. Außerdem hat die „Pille" bei jahrelanger Einnahme auch langfristige Nebeneffekte. Diese sind zahlreich, wobei sich erwünschte Effekte, wie eine erniedrigte Erkrankungshäufigkeit an Gebärmutter- und Eierstockkrebs, und unerwünschte Nebenwirkungen, wie eine höhere Erkrankungsrate an Bluthochdruck oder Thrombosen, in etwa die Waage halten, wenn die Ausschlusskriterien bei der Verordnung beachtet werden.

Weiterlesen: andere hormonelle Verhütungsmethoden

Autor*innen

Dr. med. Andrea Stadler, Dr. med. Arne Schäffler in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). | zuletzt geändert am 28.04.2020 um 11:18 Uhr