Wo kann man schnelltest kaufen

Der Selbsttest weist SARS-CoV-2-Viruseiweiße nach. Er ist einfach in der Anwendung und kann beispielsweise zu Hause durchgeführt werden. In der Gebrauchsinformation werden Ihnen alle Schritte für die Entnahme einer Probe, der Testdurchführung und der Testergebnisdarstellung ausführlich erklärt.

Der Test kann zum Beispiel mit einem Nasen-Abstrich oder mit Speichel erfolgen. Dafür müssen ausreichend viele Viren, zum Beispiel im Nasen-Raum oder der Speichelprobe, vorhanden sein. Am höchsten ist die Virusmenge kurz vor Beginn der Krankheitszeichen und zu Beginn der Infektion. Aber nicht jede Infektion zeigt Symptome. Wenn zum Testzeitpunkt weniger Viren vorhanden sind, kann der Test trotz einer bestehenden Infektion negativ ausfallen. Daher schließt ein negatives Testergebnis eine Infektion nicht aus. Die Schutzmaßnahmen – wie die AHA+A+L-Formel – sollten Sie daher weiterhin einhalten.

Ein großer Vorteil des Selbsttests ist, dass das Testergebnis schnell – zumeist innerhalb von 15 bis 30 Minuten – vorliegt. Die Dauer hängt vom jeweiligen Test ab. Der Selbsttest zeigt immer nur eine Momentaufnahme für den Tag an. Ein positiver Selbsttest muss immer durch einen korrekt durchgeführten und bewerteten Antigen-Schnelltest bestätigt werden. 

Stand: 10.05.2022

Der Selbsttest wird am besten morgens direkt nach dem Aufstehen durchgeführt, da die Viruslast dann am höchsten ist. Es sollte darauf verzichtet werden, vor dem Test die Nase zu putzen, den Mund auszuspülen, die Zähne zu putzen, etwas zu trinken oder zu essen. Er kann aber auch zu jeder anderen Tageszeit durchgeführt werden.

Stand: 29.03.2022

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie den Selbsttest korrekt verwendet haben, können Sie im Anschluss noch einen Antigen-Schnelltest – beispielsweise in einem Testzentrum – von geschultem Personal durchführen lassen. Im Zweifel und bei entsprechendem Verdacht (zum Beispiel wenn Symptome wie Husten, Fieber, Geschmacks- oder Geruchsstörungen auftreten) sollten Sie einen PCR-Test durchführen lassen.

Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt, an das Gesundheitsamt oder an ein Testzentrum. Nehmen Sie bitte zuerst telefonisch Kontakt auf. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Testen und können auch direkt nach Testzentren in Ihrer Nähe suchen.

Stand: 10.05.2022

Ein positives Testergebnis erhärtet den Verdacht auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 und kann durch einen korrekt durchgeführten und bewerteten Antigen-Schnelltest bestätigt werden. Eine PCR-Bestätigung eines korrekt durchgeführten und bewerteten positiven SARS-CoV-2-Antigen-Tests ist insbesondere bei aktuell hohen Inzidenzen in der Regel nicht notwendig und sollte aufgrund klinischer Kriterien abgewogen werden. Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt mit einer Ärztin oder einem Arzt, Ihrem zuständigen Gesundheitsamt oder einem Testzentrum in Ihrem Bundesland auf. Bei einem positiven Testergebnis müssen Sie davon ausgehen, dass Sie für andere Menschen hochansteckend sind. Es ist dringend geboten, dass Sie sich anschließend in häusliche Isolation begeben und Kontakte zu weiteren Personen vermeiden. Damit schützen Sie sich selbst und andere. Weitere Informationen zu den Schutzmaßnahmen finden Sie hier.

Bitte informieren Sie sich zu länderspezifischen Regelungen bei offiziellen Stellen in Ihrem Bundesland.

Stand: 10.05.2022

Ja, in Testzentren besteht unmittelbar die Möglichkeit, nach einem positiven Antigen-Schnelltest die Probe für einen PCR-Test nehmen zu lassen. Derzeit gilt eine Priorisierung der PCR-Testkapazitäten. Eine PCR-Bestätigung eines korrekt durchgeführten und bewerteten positiven SARS-CoV-2-Antigen-Tests ist insbesondere bei aktuell hohen Inzidenzen in der Regel nicht notwendig und sollte aufgrund klinischer Kriterien abgewogen werden. Mehr dazu erfahren Sie hier. Wer sich zuhause selbst getestet und ein positives Ergebnis erhalten hat, sollte einen Termin bei der Hausärztin oder beim Hausarzt machen oder sich unter der Telefonnummer 116 117 melden, um sich dann mit einem PCR-Test testen zu lassen. Bis zum Bestätigungstest sollte man zuhause bleiben und sich an die AHA+A+L-Regel halten.

Stand: 03.05.2022

Nein, eine Meldepflicht gibt es nicht. Hinweise, was bei einem positiven Selbsttest zu tun ist, erhalten Sie hier.

Stand: 19.05.2022

Das positive Ergebnis eines Selbst- oder Antigen-Schnelltests ist grundsätzlich durch einen zertifizierten und korrekt durchgeführten Antigen-Schnelltest abzusichern. Fällt das Ergebnis des Antigen-Schnelltests positiv aus, kann zur Bestätigung ein PCR-Test durchgeführt werden.

Das Ergebnis eines PCR- oder Labortests ist zuverlässiger, da die Auswertung der Probe im Labor erfolgt. Daher kann es auch bis zu einem Tag dauern, bis das Ergebnis eines PCR-Tests vorliegt. Weitere Informationen zu PCR-Tests und deren Zuverlässigkeit finden Sie hier. Selbsttests können dagegen mithilfe der Gebrauchsanleitung auch zu Hause durchgeführt werden. Deren Ergebnis liegt bereits 15 bis 30 Minuten später vor. Die Antigen-Schnelltests werden von geschultem Personal durchgeführt, das Ergebnis steht ebenfalls bereits nach 15 bis 30 Minuten fest.

Ein Schnelltest kann falsch-positiv sein, wenn die Testdurchführung und Probenentnahme nicht korrekt abgelaufen sind. In der Gebrauchsinformation werden Ihnen alle Schritte für die Entnahme einer Probe, der Testdurchführung und der Testergebnisdarstellung ausführlich erklärt. Ein weiterer Grund für ein falschpositives Ergebnis kann die mangelnde Qualität des Schnelltests sein. Eine Liste zuverlässiger Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung finden Sie hier.

Selbsttests können im Alltag Sicherheit geben, zum Beispiel bei Treffen mit Personen aus anderen Haushalten. Ein positives Selbsttestergebnis erhärtet den Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus, zur Bestätigung einer Infektion muss aber grundsätzlich mindestens ein korrekt durchgeführter und bewerteter Antigen-Schnelltest durchgeführt werden. Bei einem positiven Testergebnis müssen Sie davon ausgehen, dass Sie für andere Menschen hochansteckend sind. Begeben Sie sich bitte auch in häusliche Isolation und beachten Sie die AHA+L-Regeln, um andere zu schützen.

Stand: 04.05.2022

Nein. Selbsttests sind weniger zuverlässig als PCR-Tests. Auch wenn die in Deutschland im Handel erhältlichen Selbsttests (mit einer Sonderzulassung des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte oder einer CE-Kennzeichnung mit vierstelliger Kennnummer der Benannten Stelle) bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen müssen, sind sie in ihrer Aussagekraft eingeschränkt. Dies gilt in besonderem Maße im Falle einer Testung ohne Symptome.

Insbesondere wenn eine niedrige Viruslast vorliegt, wie zum Beispiel in der frühen Phase nach einer Ansteckung (etwa in den ersten fünf Tagen) oder ab der zweiten Woche nach Symptombeginn kann ein Test negativ sein, obwohl eine Infektion vorliegt. Sie können dann ansteckend für andere Menschen sein.

Auch kann ein Nachweis nicht gelingen, wenn die Probeentnahme nicht ideal vorgenommen wurde und sich zu wenig Virusmaterial in der Probe befindet. Die Leistungsfähigkeit/Qualität der Tests spielt daneben eine große Rolle. Daher schließt ein negatives Testergebnis eine akute Infektion und die mögliche Weitergabe des Virus nicht aus.

Deswegen ist es wichtig, die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen weiterhin einzuhalten. Im Mittelpunkt steht dabei die AHA-Formel: Abstand halten (mindestens 1,5 Meter), Hygieneregeln beachten (richtiges Husten, Niesen und gründliches Händewaschen) und im Alltag Maske tragen. Weitere Informationen zu den Schutzmaßnahmen finden Sie hier.

Stand: 06.04.2022

Bei leichten Symptomen kann ein Test auf das SARS-CoV-2-Virus ein wichtiger Beitrag zur Begrenzung der Virus-Verbreitung sein. Bedenken Sie bitte dabei, dass COVID-19 und normale Erkältungen sich ohne Test nicht sicher voneinander unterscheiden lassen. Ein negatives Testergebnis schließt eine Infektion mit dem Coronavirus zu keinem Zeitpunkt aus. Wenn zum Beispiel in der frühen Phase einer Infektion eine niedrige Viruslast vorliegt, kann das Testergebnis negativ sein, obwohl Sie infiziert sind.

Deshalb ist es ratsam, sich auch bei leichten Erkältungssymptomen in eine freiwillige Quarantäne zu begeben und Kontakte zu anderen Menschen so gut es geht zu vermeiden. Lassen Sie sich zudem mit einem korrekt durchgeführten und bewerteten Antigen-Schnelltest testen. Bei Symptomen ist der Weg zur Ärztin oder zum Arzt (nach telefonischer Anmeldung) im Zweifel die richtige Entscheidung.

Mehr Informationen zu COVID-19-Symptomen finden Sie hier.

Stand: 11.05.2022

Nein. Es besteht allerdings für Kontaktpersonen die dringende Empfehlung einer fünftägigen Quarantäne. Weitere Informationen finden Sie hier.

Stand: 03.05.2022

Genesene können – wie Geimpfte – ansteckend sein oder sich bei einem Treffen selbst erneut infizieren. Tests helfen dabei, Infektionsketten schneller zu erkennen und zu durchbrechen. Sie können zudem zusätzliche Sicherheit im Alltag geben. Deswegen ist es sinnvoll, sich regelmäßig testen zu lassen.

Neben der 2G-Regel gibt es außerdem die 2G-Plus-Regel: Hier haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt, die über ein gültiges Impf- oder Genesenenzertifikat hinaus einen aktuellen negativen Test (Schnell- oder PCR-Test) vorweisen können. Mehr zum Thema lesen Sie in unserer FAQ "Was ist die 3G-Regel - und was bedeutet "3G Plus", "2G" und "2G Plus"?".

Mit der aktuellen Anpassung der Testverordnung werden allen Bürgerinnen und Bürgern wieder kostenlose Schnelltests zur Verfügung gestellt. Unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus erhalten diese mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest (PoC-Test). Wo Sie sich kostenlos testen lassen können, sehen Sie hier.

Stand: 05.01.2022

Die Kosten eines Selbsttests, den Sie beispielsweise zu Hause durchführen, müssen Sie selbst tragen. Darüber hinaus entscheiden die einzelnen Länder, ob die Selbsttests Teil ihrer Teststrategie und damit für bestimmte Bereiche übernommen werden.

Stand: 10.05.2022

Corona-Selbsttests können zum Beispiel in Apotheken oder im Handel (beispielsweise in Drogerien oder Supermärkten) erworben werden. Die Preise für Selbsttests können voneinander abweichen, ein 5er-Pack kostet aber in etwa 5 bis 10 Euro.

Wichtig: Achten Sie insbesondere beim Online-Kauf darauf, dass der Anbieter vertrauenswürdig ist. Selbsttests müssen eine CE-Kennzeichnung tragen oder vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) befristet zugelassen werden. Eine Liste seriöser Antigen-Tests zur Eigenanwendung finden Sie hier.

Weitere Informationen rund um das Thema Corona-Selbsttest finden Sie in diesem Artikel. 

Stand: 18.05.2022

Folgende Faktoren helfen Ihnen bei der Erkennung eines seriösen Selbsttests:

Auf der Außenseite der Verpackung des Selbsttests befindet sich gut leserlich ein Aufdruck

  • über die Sonderzulassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und/oder
  • die CE-Kennzeichnung zusammen mit einer vierstelligen Kennnummer der benannten Stelle.

In der Verpackung befindet sich eine deutschsprachige Gebrauchsinformation. Damit ist sichergestellt, dass der Selbsttest für die Anwendung durch Laien entwickelt wurde und in Europa verkehrsfähig ist.

Die Liste der Selbsttests, für die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Sonderzulassung erteilt hat, finden Sie hier.

Stand: 28.03.2022

Selbsttests unterliegen als In vitro-Diagnostika dem Medizinproduktegesetz. Um in Deutschland in den Handel zu kommen, benötigen sie eine CE-Kennzeichnung. Beim sogenannten Konformitätsbewertungsverfahren zur CE-Kennzeichnung ist eine benannte Stelle beteiligt, deren vierstellige Kennnummer gemeinsam mit dem CE-Kennzeichen gut leserlich auf der Außenseite der Verpackung angebracht ist.

Nach dem Medizinproduktegesetz müssen Selbsttests so hergestellt sein, dass das Medizinprodukt (inklusive Gebrauchsinformationen, Kennzeichnung etc.) hinsichtlich Sicherheit und Leistungsfähigkeit für Laien ausreichend gebrauchstauglich ist und die Ergebnisqualität unter diesen Anwendungsbedingungen sichergestellt werden kann. Dies umfasst die gesamte Anwendung des Tests und schließt auch die Berücksichtigung einer entsprechend gebrauchstauglichen beziehungsweise zuverlässigen Probennahme und Ergebnisdarstellung ein. Für den Marktzugang ist die Erfüllung dieser Vorgaben gegenüber einer Benannten Stelle nachzuweisen. Zudem wird geprüft, dass die Gebrauchsinformationen den Anwenderinnen und Anwendern über das erhaltene Ergebnis detailliert aufklären und die Bedeutung erläutern.

Werden die vorgenannten Vorgaben vollumfänglich erfüllt und von der benannten Stelle im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahren bestätigt, ist eine Verkehrsfähigkeit gegeben und der Hersteller kann an das Produkt das CE-Kennzeichen anbringen. Die CE-Kennzeichnung enthält auch eine vierstellige Kennnummer der benannten Stelle, die an dem Konformitätsbewertungsverfahren beteiligt war. Selbsttests unterliegen anschließend der Überwachung durch die zuständigen Behörden sowie einem Medizinprodukte-Beobachtungs- und Meldesystem zur Erfassung und Abwehr von nachträglich bekanntwerdenden Risiken (Vigilanzsystem).

Stand: 10.05.2022