Wo ist der chip im personalausweis

Allgemeine Informationen

Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Chip des Personalausweises - neben dem Lichtbild - die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden.

Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden. Weiterhin kann der Personalausweisinhaber die elektronische Ausweisfunktion einschalten lassen und die Unterschriftenfunktion nutzen.

Anträge für Personalausweise können nur persönlich nach Terminvereinbarung während der Besucherzeiten in der Botschaft oder im Generalkonsulat gestellt werden. Der Druck der Personalausweise erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von max. 6 bis 8 Wochen

Sie müssen bei Antragstellung folgende Erklärungen abgeben:

  • Ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip Ihres Personalausweises als zusätzliches biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden sollen oder nicht. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie keine Fingerabdrücke in den Personalausweis aufnehmen lassen.

Sie erhalten Ihren Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion (außer Antragsteller sind bei Beantragung jünger als 16 Jahre). Damit können Sie sich bei Internetanwendungen und Automaten, die die Online-Ausweisfunktion unterstützen (erkennbar durch die Kennzeichnung mit dem Personalausweislogo), ausweisen und identifizieren, z. B. beim Online-Shopping und Buchen von Dienstleistungen. Bitte lesen Sie hierzu vor Beantragung des Personalausweises die Infobroschüre für Bürger/innen zur Online-Ausweisfunktion durch. Sie ist im Internet abrufbar unter: personalausweisportal.de

Die Möglichkeit, den Personalausweis wahlweise mit ein- oder ausgeschalter Online-Funktion zu erhalten, entfällt. Personalausweise werden ausschließlich mit eingeschalteter Online-Funktion hergestellt und ausgegeben. Es ist nicht mehr zulässig, die Online-Funktion zu deaktivieren.

Sie müssen bei Antragstellung erklären, dass Sie diese Infobroschüre gelesen haben.

Aktuelle Informationen zur Unterschriftenfunktion des Personalausweises sind im Internet auf der Homepage der Bundesnetzagentur verfügbar: www.bundesnetzagentur.de

Für alle Änderungsanträge, bei denen die Eingabe der Geheimnummer (PIN) erforderlich ist, muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Hierzu zählen insbesondere das Neusetzen der PIN (hierunter fällt auch das Ersetzen der erstmaligen Transport-PIN durch eine neue PIN).

Die Neusetzung/ Änderung der PIN können Sie auch an Ihrem eigenen käuflich erworbenen Lesegerät zu Hause oder aber mit der AusweipApp2 des Bundes auf Ihrem Smartphone durchführen.

PIN-Brief

Jeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre und 9 Monate bei Antragstellung ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Diesen sollten Sie sicher aufbewahren.

Sind Sie in Deutschland abgemeldet und wohnen Sie in Australien, können Sie den PIN-Brief direkt an Ihre Auslandsadresse schicken lassen.

Abholung

Der Personalausweis darf nur ausgegeben werden,

  • wenn Sie der Pass-/ Personalausweisstelle des Generalkonsulats Sydney gegenüber bestätigen, den vorgenannten PIN-Brief erhalten zu haben (entfällt für Antragsteller unter 16 Jahre) .
    Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes

Bitte buchen Sie für die Abholung online einen Termin. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Personalausweis (oder Reisepass, falls Sie bisher noch keinen Personalausweis haben) mit.

Zur Abholung Ihres Personalausweises können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.

Vollmacht zur Abholung eines elektronischen Personalausweises

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihren Personalausweis als Einschreiben an Ihre Anschrift übersenden zu lassen. Hierfür bringen Sie bitte zur Antragstellung einen auf Ihre Anschrift adressierten und frankierten pre-paid Umschlag mit.

Auf YouTube gibt es einen etwas dubiosen Kanal, der eine Anleitung gibt, wie es möglich ist, den RFID-Chip im Personalausweis zu deaktivieren. Die skurrile Begründung, warum eine solche Deaktivierung notwendig ist, liefert der Beitrag gleich mit. Dort wird unter anderen behauptet, dass der Staat mittels des Personalausweises seine Bürger überwacht und exakte Bewegungsprotokollen erstellt. Stimmt das und wie sinnvoll ist eine solche Deaktivierung des RFID-Chips?

Alles theoretisch

Wo ist der chip im personalausweis
Auf YouTube heißt es, die deutschen Bürger leben mit einer dauerhaften Überwachung. Theoretisch, so sagt der Beitrag, kann ein RFID-Transponder sogar über eine Distanz von mehr als einem Kilometer noch auslesen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang das Wort „theoretisch“, denn in der Praxis kann ein RFID-Chip keine Signale aussenden. Er benötigt dazu eine Energiequelle wie beispielsweise einen Akku oder eine Batterie. Diese Energie, um Signale zu versenden, bekommt der Chip von einem Lesegerät, das mit Near Field Communication, kurz NFC arbeitet. Der Name verrät es schon, das Lesegerät und der Chip dürfen nicht mehr als wenige Zentimeter voneinander entfernt sein. Dem Staat dürfte es also kaum möglich sein, Bewegungsprotokolle seiner Bürger zu erstellen.

Funktioniert die Deaktivierung in der Mikrowelle?


Im Video ist auch die Rede davon, den RFID-Chip in der Mikrowelle unschädlich zu machen. Das ist durchaus möglich, aber eine strafbare Handlung. Im Paragrafen 4 des Passausweisgesetzes ist im Absatz 2 zu lesen: „Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.“ Ist der Ausweis beschädigt, schreibt das Strafgesetzbuch dazu im Paragrafen 303, Absatz 1: „Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.“ Es ist demzufolge keine gute Idee, den Personalausweis in die Mikrowelle zu legen, um den RFID-Chip zu zerstören. Die Bundespolizei, beispielsweise am Flughafen, kann einen manipulierten Ausweis sehr schnell erkennen und Reiseträume zunichtemachen.

Keine Angst vor heimlichem Auslesen

Viele Menschen betrachten die RFID-Technik mit Argwohn und sie haben Angst, dass ihre Daten durch den Chip in die falschen Hände geraten. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand die Daten auf dem Personalausweis oder der Kreditkarte ausliest, sind sehr gering. Wer sich dennoch davor schützen will, der wird im Internet ganz bestimmt fündig. Dort gibt es sogenannte RFID-Blocker zu kaufen, Hüllen, in denen die persönlichen Dokumente und auch die Kreditkarten sicher aufgehoben sind. Diese Hüllen sind innen mit Aluminium beschichtet und das macht das Auslesen eines RFID-Chips unmöglich.

Die Angst vor dem Datenklau als eine Paranoia zu belächeln, ist falsch. Aber es ist auch nicht richtig, an krude Verschwörungstheorien zu glauben. Noch kann niemand, auch nicht der Staat, nach Belieben seine Bürger durch einen RFID-Chip im Personalausweis ausspionieren. Ob das jemals möglich sein wird, ist fraglich. Auch versierte und talentierte Hacker können nicht so einfach eine Kreditkarte auslesen und dann für sich nutzen. Alle, die auf Nummer sicher gehen wollen, können das mit einem RFID-Blocker. Günstiger ist es, einen RFID-Blocker selbst zu basteln, es reicht schon aus, ein Stück Alufolie in den Geldbeutel oder die Brieftasche zu legen. Das hält Hacker davon ab, die persönlichen Daten vom Personalausweis oder der Kreditkarte auszulesen.

Beitragsbild: depositphotos.com / 82501788@Kzenon

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Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Chip des Personalausweises - neben dem Lichtbild - die Fingerabdrücke als weiteres biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden. Diese biometrischen Sicherheitsmerkmale dürfen nur von hoheitlichen Behörden (z.B. Grenzbeamten, Polizei) ausgelesen werden. Weiterhin kann der Personalausweisinhaber die elektronische Ausweisfunktion einschalten lassen und die Unterschriftenfunktion nutzen.

Wichtige Änderung zum Personalausweis

Am 08.07.2017 ist das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises in Kraft getreten, mit dem u.a. das PAuswG dahingehend geändert wurde, dass nunmehr ein Personalausweis immer mit einer Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (Online-Funktion) ausgegeben wird, es sei denn, der Antragsteller ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 16 Jahre alt (siehe § 10 Abs. 1 PAuswG).

Die Möglichkeit, den Personalausweis wahlweise mit ein- oder ausgeschalter Online-Funktion zu erhalten, entfällt mit dieser Neuregelung ab sofort. Personalausweise werden ausschließlich mit eingeschalteter Online-Funktion hergestellt und ausgegeben. Es ist nicht mehr möglich , einen Personalausweis mit deaktivierter Online-Funktion zu erhalten.

Der Personalausweis mit eingeschalteter eID kann erst dann tatsächlich genutzt werden, wenn die fünfstellige Transport-PIN durch eine sechsstellige persönliche PIN ersetzt wurde. Dies kann in der Passstelle der deutschen Vertretung oder mittels eines Kartenlesegeräts am heimischen PC erfolgen (weitere Infos hier). Informationsmaterial, u.a. auch die aktuelle Broschüre „Der neue Personalausweis“, ist hier zu finden.

Sie müssen bei Antragstellung folgende Erklärungen abgeben:

  • Ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip Ihres Personalausweises als zusätzliches biometrisches Sicherheitsmerkmal gespeichert werden sollen oder nicht. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie keine Fingerabdrücke in den Personalausweis aufnehmen lassen.

Für alle Änderungsanträge, bei denen die Eingabe der Geheimnummer (PIN) erforderlich ist, muss der Antragsteller persönlich erscheinen. Hierzu zählen insbesondere das Neusetzen der PIN (hierunter fällt auch das Ersetzen der erstmaligen Transport-PIN durch eine neue PIN), sowie die nachträgliche Einschaltung oder das Ausschalten der Online-Ausweisfunktion.

Die Neusetzung/ Änderung der PIN können Sie auch an Ihrem eigenen Lesegerät zu Hause durchführen, wenn Sie ein solches besitzen.

Jeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre und 9 Monate bei Antragstellung ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren.

Sind Sie in Deutschland abgemeldet und wohnen Sie in den USA, wird Ihnen der PIN-Brief direkt an Ihre Auslandsadresse geschickt werden.

Der Personalausweis darf nur ausgegeben werden,

  • wenn Sie der Pass-/ Personalausweisstelle Ihrer Auslandsvertretung gegenüber bestätigen, den vorgenannten PIN-Brief erhalten zu haben.
    Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes PDF / 16 KB
  • wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben und sich für die Ausgabe des Personalausweises mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion entscheiden (mit der Möglichkeit, die Online-Ausweisfunktion nachträglich wieder einschalten zu lassen).

Falls Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie alternativ darauf bestehen, einen neuen Personalausweis zu bestellen.

Ihren Personalausweis können Sie in der Pass-/ Personalausweisstelle der Botschaft oder einem Generalkonsulat persönlich abholen. Über die Abholzeiten informieren Sie sich bitte auf der jeweiligen Webseite der deutschen Auslandsvertretung. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren bisherigen Personalausweis (oder Reisepass, falls Sie bisher noch keinen Personalausweis haben) mit.

Zur Abholung Ihres Personalausweises können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen.


Vollmacht zur Abholung eines elektronischen Personalausweises PDF / 18 KB

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Ihren Personalausweis als Einschreiben an Ihre Anschrift übersenden zu lassen. Hierfür bringen Sie bitte zur Antragstellung einen auf Ihre Anschrift adressierten Rückumschlag mit oder zahlen bei der Antragstellung eine zusätzliche Gebühr für die Übersendung Ihres Ausweises.