Wo gibt es atomkraftwerke in deutschland

Elektrizitätsmengen können ganz oder teilweise von einem - in der Regel älteren und kleineren - Atomkraftwerk auf ein anderes Atomkraftwerk übertragen werden. Auch eine Übertragung der noch verbliebenen Strommengen von abgeschalteten Atomkraftwerken ist möglich.

Die Übertragung von einem neueren auf ein älteres Atomkraftwerk bedarf nach dem Atomgesetz der Zustimmung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (jetzt: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit - BMU) im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Diese Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn die abgebende Anlage den Leistungsbetrieb dauerhaft eingestellt und bereits einen Antrag auf Stilllegung gestellt hat.

Übertragungen von Elektrizitätsmengen sind dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) anzuzeigen und werden bei der Erfassung der Elektrizitätsmengen berücksichtigt.

2021 übertragene Elektrizitätsmengen

Am 6. Januar 2021 wurden vom endgültig abgeschalteten Atomkraftwerk Krümmel Elektrizitätsmengen von jeweils 5 TWh auf die Atomkraftwerke Grohnde und Isar 2 übertragen.

Am 26. März 2021 erhielt das Atomkraftwerk Gundremmingen C eine Übertragung von 5 TWh. Diese Elektrizitätsmenge stammt aus dem Kontingent des Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich, das 1988 abgeschaltet wurde und sich seit 2004 in der Stilllegung befindet.

Am 12. Mai 2021 wurde eine Elektrizitätsmenge von insgesamt 5,5 TWh auf das Atomkraftwerk Brokdorf übertragen. 1,8 TWhstammen vom Atomkraftwerk Krümmel und 3,7 TWh vom Atomkraftwerk Brunsbüttel. Diese beiden Atomkraftwerke sind bereits endgültig abgeschaltet.

Am 15. Juli 2021 wurden 4,604 TWh aus dem Elektrizitätsmengenkontingent des endgültig abgeschalteten Kernkraftwerks Krümmel auf das Kernkraftwerk Grohnde übertragen.

Am 29. Juli 2021 wurden 4,00 TWh aus dem Elektrizitätsmengenkontingent des endgültig abgeschalteten Kernkraftwerks Krümmel auf das Kernkraftwerk Isar 2 übertragen.

Am 4. Oktober 2021 wurden Elektrizitätsmengen in Höhe von 1,9 TWh des Kontingents des endgültig abgeschalteten Kernkraftwerks Mühlheim-Kärlich auf des Kernkraftwerk Gundremingen Block C übertragen.

Am 12. November 2021 wurden Elektrizitätsmengen in Höhe von 0,5 TWh aus dem Elektrizitätsmengenkontingent des Kernkraftwerks Krümmel auf das Kernkraftwerk Brokdorf übertragen.

Am 26. November 2021 wurden Elektrizitätsmengen in Höhe von 0,145 TWh aus dem Elektrizitätsmengenkontingent des Kernkraftwerks Philippsburg 2 auf das Kernkraftwerk Brokdorf und 2 TWh aus dem Elektrizitätsmengenkontingent des Kernkraftwerks Krümmel auf das Kernkraftwerk Neckarwestheim 2 übertragen.

Am 3. Dezember 2021 wurden Elektrizitätsmengen in Höhe von 10,285 112 TWh aus dem Elektrizitätsmengenkontingent des Kernkraftwerks Krümmel auf das Kernkraftwerk Isar 2 übertragen.

2022 übertragene Elektrizitätsmengen

Am 28. Februar 2022 wurden Elektrizitätsmengen von insgesamt 1,946 15 TWh auf das Kernkraftwerk Emsland übertragen. 0,301 43 TWh aus dem Elektrizitätsmengenkontingent des endgültig abgeschalteten Kernkraftwerks Gundremmingen Block C und 1,644 72 TWh aus dem Elektrizitätsmengenkontingent des stillgelegten Kernkraftwerks Mühlheim-Kärlich.

Wolfram König, Präsident des BASE, zum 10. Jahrestag des Ausstiegs aus der Atomenergie

10 Jahre Atomausstieg: Großer Erfolg, aber weiterhin viel zu tun

Zum zehnten Jahrestag des parteiübergreifenden Atomausstiegsbeschlusses am 30. Juni 2011 im Deutschen Bundestag ziehen Bundesumweltministerin Svenja Schulze und BASE-Präsident Wolfram König in einer gemeinsamen Pressemitteilung positive Bilanz und warnen vor den immer noch unbeherrschbaren Risiken der Atomkraft.


Die Entscheidung des Deutschen Bundestags vom 30. Juni 2011 zum Ausstieg aus der Atomenergie hat den Weg für ein geordnetes Ende der Hochrisikotechnologie in Deutschland festgeschrieben. Gleichzeitig ermöglichte der Ausstieg den Neustart der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle.

Auslöser für die Abstimmung im Deutschen Bundestag – und die Entscheidung für den Atomausstieg – war die Nuklearkatastrophe in Fukushima vom 11. März 2011.

Die Ereignisse in Japan lösten eine gesellschaftspolitische Debatte über die weitere Nutzung der Atomenergie aus. Die deutsche Bundesregierung leitete nach dem katastrophalen Unfall im März 2011 umgehend das „Atom-Moratorium“ ein: In einem festgelegten Zeitraum von drei Monaten sollte die Sicherheit der deutschen Atomkraftwerke neu bewertet werden. Betrachtet wurden Szenarien, die sich aus den Kenntnissen des Unfallverlaufs in Fukushima ableiten ließen.

Der deutsche Atomausstieg von 2002 bis zum endgültigen Beschluss 2011

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Quelle: pa/dpa | Wolfgang Kumm

In Deutschland hatte man bereits rund 10 Jahre vor dem Reaktorunfall in Fukushima den schrittweisen Atomausstieg beschlossen.

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Quelle: pa/ blickwinkel/C. Kaiser | C. Kaiser

Dazu wurde am 22. April 2002 – nach langen gesellschaftlichen Debatten – das Atomgesetz geändert. Ziel war es, die Nutzung der Atomenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden. Dazu wurden die Laufzeiten der Atomkraftwerke auf eine regelmäßige Gesamtlaufzeit von ca. 32 Jahren begrenzt. Auch Neubauten von Atomkraftwerken waren seitdem nicht mehr erlaubt.

In den folgenden Jahren kam es aufgrund der verbrauchten Elektrizitätsmengen schnell zu ersten endgültigen Abschaltungen einzelner Anlagen. So wurden am 14. November 2003 das Atomkraftwerk Stade und am 11. Mai 2005 das Atomkraftwerk Obrigheim endgültig außer Betrieb genommen.

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Quelle: pa/ dpa | Armin Weigel

Der Beschluss zu einem schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie im Jahr 2002 basierte damals jedoch nicht auf einem nachhaltigen politischen Konsens. So legte einige Jahre später im September 2010 eine neue Bundesregierung auch ein neues Energiekonzept vor.

Dieses neue Konzept hielt zwar grundsätzlich am Atomausstieg von 2002 fest, stufte die Atomenergie nun aber als eine notwendige Brückentechnologie bis zum verlässlichen Ersatz durch erneuerbare Energien ein.

Daher wurden im Dezember 2010 in einer weiteren Änderung des Atomgesetzes die Laufzeiten der deutschen Atomkraftwerke verlängert und die 2002 festgelegten Elektrizitätsmengen erweitert. Alle anderen Festlegungen aus dem Atomgesetz von 2002 - wie z. B. das Neubauverbot für Atomkraftwerke - blieben bestehen.

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Quelle: digital globe

Unmittelbar nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima am 11. März 2011 kam es in Deutschland zu einer erneuten Kehrtwende.

Bereits drei Tage nach dem katastrophalen Unfall – am 14. März 2011 – traf die Bundesregierung unter dem Begriff "Atom-Moratorium" eine Reihe politischer Entscheidungen.

Für die Atomkraftwerke und später auch für weitere Typen kerntechnischer Anlagen wurde eine umfangreiche Sicherheits- und Robustheitsüberprüfung – der sogenannte Stresstest – angeordnet. Gesellschaftlich stand zu diesem Zeitpunkt die Debatte um die Risiken der Atomenergie im Vordergrund.

Unmittelbar nach Fukushima: Atomkraftwerke gehen vom Netz

Am 14. März 2011 beschloss die Bundesregierung, alle deutschen Atomkraftwerke, die bis einschließlich 1980 in Betrieb gegangen waren, vom Netz zu nehmen und herunterzufahren. Der Leistungsbetrieb der sieben ältesten deutschen Atomkraftwerke wurde damit eingestellt. Dies waren:

  • Biblis A und Biblis B,
  • Brunsbüttel,
  • Isar 1,
  • Neckarwestheim 1,
  • Unterweser und
  • Philippsburg 1.

Das Atomkraftwerk Krümmel war zu diesem Zeitpunkt bereits vom Netz.

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Quelle: pa/ dpa | Michael Kappeler

Die Bundesregierung berief eine Ethik-Kommission ein. Sie hatte den Auftrag, über die Zukunft der Atomenergie in Deutschland zu beraten. Die Ethik-Kommission kam zu dem Ergebnis, dass der Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie innerhalb eines Jahrzehnts abgeschlossen werden könne.

Auf Basis dieser Einschätzung fanden am 30. Juni 2011 im Deutschen Bundestag und am 8. Juli 2011 im Bundesrat die Abstimmungen statt. Am 6. August 2011 trat die Änderung des Atomgesetzes in Kraft: Die im Dezember 2010 erfolgte Laufzeitverlängerung wurde gestrichen und die ursprünglichen Elektrizitätsmengen aus dem Jahre 2002 wieder eingesetzt.

Für acht Atomkraftwerke wurde die Berechtigung zum weiteren Leistungsbetrieb bereits mit Inkrafttreten dieses neuen Atomgesetzes zum 6. August 2011 entzogen. Betroffen waren die Atomkraftwerke

  • Biblis A,
  • Biblis B,
  • Neckarwestheim 1,
  • Brunsbüttel,
  • Isar 1,
  • Unterweser,
  • Philippsburg 1,
  • Krümmel.

Danach wurden in den Jahren 2015, 2017 und 2019 auch die Atomkraftwerke

  • Grafenrheinfeld,
  • Gundremmingen B,
  • Philippsburg 2

endgültig abgeschaltet.

2022 gehen die letzten deutschen Atomkraftwerke vom Netz

Zum 10. Jahrestag des Ausstiegsbeschlusses ist der Atomausstieg in Deutschland fast vollständig realisiert. So haben nur noch drei Atomkraftwerke eine Berechtigung zum Leistungsbetrieb.

Bis Ende des Jahres 2021 wurden die Atomkraftwerke

  • Grohnde,
  • Gundremmingen C und
  • Brokdorf

endgültig abgeschaltet. Bis Ende 2022 folgen dann die noch verbleibenden Atomkraftwerke:

  • Isar 2,
  • Emsland und
  • Neckarwestheim 2.

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Bis Ende 2022 wird das letzte Atomkraftwerk in Deutschland abgeschaltet. Mit einem Klick auf die Karte, gelangen Sie zur interaktiven Karten-Anwendung.

Weitere Details zum deutschen Atomausstieg finden sich im Fachbericht des BASE „10 Jahre nach Fukushima - Sicherheit weiterdenken“.

2021: BASE-Umfrage zum Atomausstieg

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Quelle: pa/dpa | Daniel Bockwoldt

76 Prozent der Deutschen begrüßen den Ausstieg aus der Atomkraftnutzung. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Erhebung im Auftrag des BASE, die im Sommer 2021 veröffentlicht wurde. Neben dem allgemeinen Wissensstand zu Atomkraft und Endlagerung interessierten sich die Forscher:innen vor allem für die Akzeptanz des Suchverfahrens in der Bevölkerung.

Große Mehrheit der Deutschen für den Atomausstieg

Die Zustimmung ist über alle demographischen Gruppen hoch, allerdings bestehen signifikante Unterschiede zwischen den Geschlechtern sowie nach Bildungsgrad.

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Quelle: BASE (2021)

Unter den männlichen Befragten begrüßen den Atomausstieg 71 Prozent, unter den weiblichen dagegen 81 Prozent. Und von 70 Prozent bei den Volks- und Hauptschulabsolvent:innen steigt die Zustimmung auf 81 Prozent bei den Personen mit (Fach-)Hochschulreife.

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Quelle: BASE (2021)

Weitgehend einig sind sich die Befragten auch beim Risiko der Nutzung von Atomenergie.

Jeweils rund ein Drittel sieht darin ein ziemlich oder sehr hohes Risiko, 24 Prozent halten das Risiko für gering, 6 Prozent sehen keines. Die Gruppe der Personen, die in der Nutzung von Kernenergie ein Risiko sieht, überwiegt also deutlich.

Atomausstieg: zentrale Voraussetzung für die Endlagersuche

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Quelle: pa//dpa | Mohssen Assanimoghaddam

Zum Ausstieg aus der Atomenergie gehört nicht nur das Betriebsende der Reaktoren, sondern auch die sichere Entsorgung der hochgefährlichen Hinterlassenschaften. Was aber passiert mit den hochradioaktiven Abfällen? Sie müssen sicher verwahrt werden. Bis zum Jahr 2031 soll laut Gesetz innerhalb Deutschlands der Standort für ein Endlager gefunden werden - ergebnisoffen, transparent und unter Beteiligung der Öffentlichkeit.

Der Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie ist zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche Suche nach einem Endlager. Die von der Bundesregierung eingesetzte Ethikkommission schrieb dazu in ihrem Abschlussbericht:

„Die Schaffung eines gesellschaftlichen Konsenses über die Endlagerung hängt entscheidend mit der Nennung eines definitiven Ausstiegsdatums für die Atomkraftwerke zusammen. Die Aussicht, mehrere Jahrtausende lang hochstrahlenden Müll sichern zu müssen, ist eine schwere Hypothek für die nachfolgenden Generationen.“

Mit dem Ausstieg wird die zu entsorgende Abfallmenge begrenzt. Die Anforderung hinsichtlich der Größe des Endlagers wird definierbar – eine wesentliche Basis für die Glaubwürdigkeit des Verfahrens und den dafür erforderlichen gesellschaftlichen Konsens. Denn damit steht die Endlagersuche nicht länger auch im Kontext eines Weiterbetriebes oder Neubaus von Atomkraftwerken und damit eines gesellschaftspolitischen Dauerkonfliktes.

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www.endlagersuche-infoplattform.de

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) beaufsichtigt die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle. Ziel ist es, dauerhaft einen Schutz vor den hochgefährlichen Stoffen zu gewährleisten. Alle Informationen zum Thema Endlagersuche sind auf der Infoplattform des BASE gebündelt.

Gibt es Alternativen zum Ausstieg aus der Atomkraft?

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Quelle: picture alliance / dpa | Uli Deck

BASE-Gutachten bewertet SMR-Konzepte

In jüngster Zeit werden immer wieder kleine, modulare Reaktoren, die Small Modular Reactors (SMR), im Kontext neuer Reaktorkonzepte thematisiert. Sie versprechen günstige Energie, Sicherheit und wenig Abfälle.

Das BASE hat diese Konzepte und die hiermit verbundenen Risiken in einem Gutachten bewerten lassen. Das Gutachten liefert eine wissenschaftliche Einschätzung zu möglichen Einsatzbereichen und den damit verbundenen Sicherheitsfragen. Es kommt zu dem Schluss, dass der Bau von SMR nur bei sehr hohen Stückzahlen wirtschaftlich und bei weiter Verbreitung mit erheblichen Risiken behaftet ist.

Gutachten beantwortet Fragen zu Partitionierung und Transmutation (P&T)

Auch zu Fragen von Partitionierung und Transmutation hat das BASE ein Gutachten erstellen lassen. Diesbezügliche Konzepte werden seit Jahrzehnten international als Möglichkeit diskutiert, um langlebige radioaktive Abfallstoffe abzutrennen (zu partitionieren) und diese in kurzlebige Abfallstoffe umzuwandeln (zu transmutieren).

Die verschiedenen Konzepte sind jedoch bis heute nicht im industriellen Maßstab umsetzbar. Zudem ist davon auszugehen, dass Partitionierung und Transmutation nicht auf alle langlebigen Bestandteile des Abfalls anwendbar sein werden. Ein Endlager, das für eine Million Jahre von der Umwelt isoliert werden muss, wird daher weiterhin erforderlich bleiben.

Stand: 01.02.2022