Wo finde ich die kw im fahrzeugschein

Wo finde ich die kw im fahrzeugschein

Der Fahrzeugschein heißt seit 2005 offiziell Zulassungsbescheinigung Teil 1© ADAC

Der Fahrzeugschein ist eine Art "Personalausweis" des Fahrzeugs – er enthält neben persönlichen Daten des Fahrzeughalters und dem amtlichen Kennzeichen vor allem technische Angaben zum Fahrzeug.

  • Warum aus dem Fahrzeugschein die Zulassungsbescheinigung Teil 1 wurde

  • Erlaubt oder verboten: Fahrzeugschein in Kopie dabei?

  • Erklärung: Was die Schlüsselnummern im Fahrzeugschein bedeuten

Viele Autofahrer sprechen auch heute immer noch von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. In den neuen Formularen finden sich unter der aktuellen Bezeichnung "Zulassungsbescheinigung" auch in Klammern die alten Begriffe, die sich im Sprachgebrauch etabliert haben. 

Warum wurde aus dem Fahrzeugschein die Zulassungsbescheinigung Teil 1?

2005 wurden in der Europäischen Union die Dokumente Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief von Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Zulassungsbescheinigung Teil 2 abgelöst. Ziel dieser Maßnahme war, die Dokumente stärker zu vereinheitlichen und auch fälschungssicherer zu machen. 

Der neue Fahrzeugschein ist seit 2005 ein blassgrünes, gefaltetes Kärtchen im DIN A7-Format auf Spezialpapier. Der neue Fahrzeugbrief wird im DIN A4-Format, ebenfalls auf Spezialpapier ausgegeben. Die alten Fahrzeugpapiere behalten übrigens weiterhin ihre Gültigkeit.

Nur bei Verlust oder beim Ummelden des Fahrzeugs müssen sie seit dem Stichtag 1. Oktober 2005 durch die neuen Zulassungsbescheinigungen ersetzt werden. Dabei werden sowohl Teil 1 als auch Teil 2 der Zulassungsbescheinigung gleichzeitig als Paar neu ausgestellt.

Wofür benötigen Sie den Fahrzeugschein?

Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Informationen über das Fahrzeug und ermöglicht so eine Kontrolle des Fahrzeugs. Der Fahrzeugschein dokumentiert daneben die amtliche Genehmigung für die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr. 

Darf der Fahrzeugschein auch in Kopie mitgeführt werden?

Nein, Sie müssen den Fahrzeugschein stets als Original im Auto mitführen. So steht es in § 11 Abs. 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Nur anhand der Originalpapiere kann – etwa im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle durch die Polizei – überprüft werden, ob entsprechende Berechtigungen wirklich bestehen. Die im Fahrzeugschein hinterlegten Daten sind auch im örtlichen und im zentralen Fahrzeugregister gespeichert. 

Es reicht also nicht aus, wenn Sie nur eine Kopie des Fahrzeugscheins statt des Originals mitführen. In diesem Fall kann ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro ausgesprochen werden.

Warum stehen Codes im Fahrzeugschein?

Im Rahmen der Vereinheitlichung, zur Vermeidung eventueller Sprachprobleme innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und zur Vereinfachung von Fahrzeugkontrollen, haben die Behörden für bestimmte Angaben EU-weit einheitliche und gültige Nummerierungen (Codes) festgelegt.

Die EU-weiten Codes bestehen aus Buchstaben und gegebenenfalls aus Unternummern, wie z.B.

  • C.1.1 Name oder Firmenname 

  • C.1.2 Vorname 

  • E Fahrzeug-Identifizierungsnummer 

  • P.3 Kraftstoffart oder Energiequelle

Weiterhin finden sich auch national relevante Angaben im Fahrzeugschein. Diese werden durch andere – in Klammern dargestellte Nummerierungen – kenntlich gemacht. Im deutschen Fahrzeugschein bestehen diese Codes aus Zahlen, wie z.B.

  • (9) Anzahl der Antriebsachsen 

  • (14) Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse

Schlüsselnummern: So lesen Sie den Fahrzeugschein

Die Buchstabenfelder und ihre Bedeutung

Feld

BEZEICHNUNG

B

Datum der Erstzulassung

D.1

Marke

D.2

Typ/Variante/Version

D.3

Handelsbezeichnung(en)

E

Fahrzeug-Identifizierungsnummer

F.1

Technisch zul. Gesamtmasse in kg

F.2

Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg

G

Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)

H

Gültigkeitsdauer

I

Datum dieser Zulassung

J

Fahrzeugklasse

K

Nummer d. EG-Typengenehmigung/ABE

L

Anzahl der Achsen

O.1

Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg

O.2

Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg

P.1

Hubraum in cm³

P.2/P.4

Nennleistung in kW/Nenndrehzahl bei min¹

P.3

Kraftstoffart oder Energiequelle

Q

Leistungsgewicht in kW/kg (nur bei Krafträdern)

R

Farbe des Fahrzeugs

S.1

Sitzplätze einschließlich Fahrersitz

S.2

Stehplätze

T

Höchstgeschwindigkeit in km/h

U.1

Standgeräusch in dB (A)

U.2

Drehzahl in m (hoch -1) zu U.1

U.3

Fahrgeräusch in dB (A)

V.7

CO₂ (in g/km) kombinierter Wert

V.9

Für die EG-Typengenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse

Die Ziffernfelder und ihre Bedeutung

Feld

Bedeutung

(2)

Hersteller-Kurzbezeichnung

(2.1)

Code zu (2)

(2.2)

Code zu D.2 mit Prüfziffer

(3)

Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer

(4)

Art des Aufbaus

(5)

Bezeichnung Fahrzeugklasse/Aufbau

(6)

Datum zu K

(7)

Technisch zulässige maximale Achslast/Masse je Achsgruppe in kg

(7.1) bis (7.3)

Achse 1 bis Achse 3

(8)

Zulässige maximale Achslast im Zulassungsmitgliedsstaat in kg

(8.1) bis (8.3)

Achse 1 bis Achse 3

(9)

Anzahl der Antriebsachsen

(10)

Code zu P.3

(11)

Code zu R

(12)

Rauminhalt des Tanks bei Tankfahrzeugen in m³

(13)

Stützlast in kg

(14)

Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse

(14.1)

Code zu V.9 oder (14)

(15)

Bereifung

(15.1) bis (15.3)

auf Achse 1 bis Achse 3

(16)

Nr. der Zulassungsbescheinigung Teil II

(17)

Merkmal zur Betriebserlaubnis

(18)

Länge in mm

(19)

Breite in mm ohne Spiegel und Anbauteile

(20)

Höhe in mm

(21)

Sonstige Vermerke

(22)

Bemerkungen und Ausnahmen

Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3): Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der Betriebserlaubnis/EG-Typgenehmigung am Fahrzeug erlaubt sein. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist hierfür nicht erforderlich. Welche weiteren Reifen zulässig sind, kann u.a. dem COC (Certificate of Conformity = EWG-Übereinstimmungsbescheinigung), entnommen werden.

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Text: Jörg Peter Urbach