Wo benötige ich einen reisepass

Die zuständige deutsche Auslandsvertretung stellt Reisepässe an deutsche Staatsangehörige auf Antrag aus. Für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit unter 12 Jahren kann an Stelle eines Reisepasses auch ein Kinderreisepass ausgestellt werden.

Die Bearbeitungsdauer für einen Reisepass beträgt in der Regel zwischen 8 und 10 Wochen. Seit dem 01.11.2007 gibt es außerdem die Möglichkeit gegen einen Aufpreis einen Expresspass zu beantragen. Die Bearbeitungsdauer beträgt dann zwischen 2 und 4 Wochen.Sobald der zuständigen Auslandsvertretung Ihr vollständiger Antrag vorliegt, wird dieser an die Bundesdruckerei in Deutschland weitergeleitet. Dort wird Ihr neuer Reisepass in einem maschinellen Verfahren hergestellt. Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei kann durch die Auslandsvertretung nicht beeinflusst werden. Bedenken Sie daher, dass Sie Ihren neuen Reisepass entsprechend rechtzeitig beantragen.

Reisepässe sind für Antragssteller unter 24 Jahren 6 Jahre gültig, Antragssteller ab Vollendung des 24. Lebensjahres erhalten einen Reisepass mit zehnjähriger Gültigkeit.

Nein, Reisepässe können nicht verlängert werden. Bitte denken Sie daher daran, dass Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihres bisherigen Reisepasses einen neuen Reisepass beantragen.

In Notfällen kann Ihnen innerhalb weniger Tage ein vorläufiger Reisepass mit begrenzter Gültigkeitsdauer (bis zu 1 Jahr) ausgestellt werden. Zusätzlich zur Vorlage der für einen regulären Passantrag erforderlichen Unterlagen bitten wir um Vorlage eines Flugtickets oder anderer geeigneter Nachweise, aus denen der dringende, unaufschiebbare Reisegrund hervorgeht.

In besonders eiligen Fällen ist eine persönliche Vorsprache in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung ratsam.

Bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich als Deutscher bei der Einreise nach Deutschland mit Ihrem deutschen Reisepass ausweisen, ansonsten begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Für die Ausreise aus den USA und die dortige Wiedereinreise sollten Sie Ihren amerikanischen Pass verwenden.

Ja, seit Ende Januar 2013 können nunmehr auch Personalausweise beantragt werden (an allen deutschen Konsulaten in der USA)

Weitere Information zum Personalausweis finden Sie hier:

Information zur Personalausweis

Bitte beschaffen Sie sich, wenn möglich, einen Polizeibericht, der die Umstände des Verlusts erläutert. In jedem Fall müssen Sie bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung in den USA einen neuen Reisepass beantragen.

Füllen Sie bitte die Verlustanzeige vollständig aus und reichen diese zusammen mit dem Polizeibericht bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung ein, wenn Sie den neuen Reisepass beantragen.

Formular Passverlustmeldung

Die Rückreise von den USA nach Deutschland ist entweder mit einem deutschen Reisepass oder mit dem Personalausweis möglich (solange diese nicht länger als ein Jahr abgelaufen sind). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Airline, ob man Sie dort mit dem abgelaufenen Reisepass, bzw. dem Personalausweis mitnimmt.

Falls Sie weder über einen Reisepass noch über einen Personalausweis verfügen, kann Ihnen die Ihrem Aufenthaltsort nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung auf Antrag einen sog. „Reiseausweis als Passersatz“ ausstellen. Bitte beschaffen Sie sich, wenn möglich, einen Polizeibericht und füllen Sie die Verlustanzeige sowie das Antragsformular vollständig aus. Vor Ausstellung des „Reiseausweises als Passersatz“ (2 Passfotos werden benötigt) ist meist eine Rückfrage beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes erforderlich. Es empfiehlt sich daher, im Reisegepäck stets eine Kopie des Reisepasses mitzuführen. Bitte beachten Sie, dass der „Reiseausweis als Passersatz“ lediglich die Rückkehr nach Deutschland ermöglicht, nicht jedoch die Weiterreise in ein Drittland.

Bitte kontaktieren Sie bei Passverlust Ihre zuständige Auslandsvertretung (Konsulatfinder) um abzusprechen, welche Vorgehensweise in Ihrem Fall angezeigt ist.

Formular Passverlustmeldung

Bitte füllen Sie das Formular „Wohnortänderung“ vollständig aus. Nach Vorlage dieses Formulars, Ihres Reisepasses, der Abmeldebestätigung (falls in Ihrem Pass noch ein innerdeutscher Wohnort eingetragen ist), der Kopie Ihrer gültigen Aufenthaltsberechtigung für die USA sowie eines Nachweises über Ihre US-Adresse (z.B. Mietvertrag, Strom-, Telefonrechnung, US-Führerschein), wird die für Ihren Wohnort zuständige deutsche Auslandsvertretung gerne Ihren neuen Wohnort in Ihren Reisepass eintragen.

Die Änderung des Wohnortes ist gebührenfrei. Bei per Post eingereichten Anträgen ist zur Deckung der Portokosten eine Money Order in Höhe von bis zu 25,- US-$ (bei Versand nach Bermuda 50,- US-$) erforderlich.

Änderung des Wohnorts

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Perso, Reisepass, Visum: In welchen Ländern Sie welches Dokument brauchen

Freitag, 25.05.2018 | 17:22

Je näher die Reise rückt, desto mehr Urlauber fragen sich: Reicht mein Personalausweis oder brauche ich einen Reisepass? Oder brauche ich sogar ein Visum? FOCUS Online gibt einen Überblick, in welchen Ländern ein einfacher Personalausweis genügt und für welche Länder deutsche Staatsbürger unbedingt ein Visum benötigen.

Ein Urlauber freut sich auf seine Reise nach Marokko, fährt zum Flughafen - und dort der Schock: Er darf nicht mitfliegen. Der Grund: ein fehlender Reisepass, der für die Einreise in das Land Pflicht ist. So erging es einem Mann, der vor dem Amtsgericht Hannover gegen den Reiseveranstalter klagte - ohne Erfolg. Denn der Kläger hatte bei der Online-Buchung bestätigt, die Einreisebestimmungen zur Kenntnis genommen zu haben. Das gezahlte Geld war verloren. Damit Ihnen das nicht passiert, erklärt FOCUS Online, wann und wo Sie welche Ausweisdokumente und Visa benötigen. Die Unterschiede sind je nach Reiseland enorm.

Reisen in Europa: Personalausweis genügt

Für den Aufenthalt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) reicht ein Personalausweis. Das sind derzeit immerhin 28 Länder, darunter Spanien, Italien, Griechenland, Österreich und Frankreich. Offiziell gibt es im Schengen-Raum zwar eigentlich keinerlei Grenzkontrollen mehr, doch ist den dennoch ratsam, stets ein Ausweisdokument mitzuführen.

Auch die meisten europäischen Staaten, die kein EU-Mitglieder sind, akzeptieren als Einreisedokument den „Perso“. Zu diesen Ländern zählen die Schweiz, Island, Norwegen, Andorra, Monaco, Liechtenstein, San Marino, Vatikanstadt, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Albanien, Mazedonien, Montenegro sowie mit Einschränkungen Moldawien und Kosovo. In manchen Fällen müssen Reisende hier eine maximale Aufenthaltsdauer beachten. Ausnahmen sind Ukraine, Weißrussland und Russland.

Außerhalb Europas gibt es kaum Länder, die eine Einreise allein mit dem Personalausweis erlauben. Ausnahme: die Türkei. Wer mit dem Personalausweis einreist, bekommt ein Aufenthaltsrecht von 90 Tagen.

Urlaub außerhalb Europas: Meist nur mit Reisepass

Bei Urlaub im außereuropäischen Ausland müssen Touristen fast in jedem Fall einen Reisepass mitnehmen. Dieser muss in der Regel noch mindestens sechs Monate über das Reiseende hinaus gültig sein. Ein Visum brauchen deutsche Touristen allerdings häufig nicht. So verlangen etwa die meisten Länder Mittel- und Südamerikas von deutschen Reisenden kein Visum. Das gilt beispielsweise für Mexiko, die Dominikanische Republik, Costa Rica, Kolumbien, Ecuador, Peru, Bolivien, Brasilien, Argentinien und Chile.

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Für die Einreise in die USA und nach Kanada jedoch müssen Touristen vor Reisebeginn elektronische Einreisegenehmigungen einholen (Esta und Eta). Australien bietet ein vergleichbares elektronisches Visum an.

Auch in Asien können deutsche Touristen mit Reisepass ohne weitere Bürokratie in viele Länder einreisen. Dazu zählen Japan, Südkorea, Thailand, Vietnam, Indonesien, die Vereinigten Arabischen Emirate und Israel. In Afrika gilt das zum Beispiel für Marokko, Südafrika und Namibia. Auch in Neuseeland ist kein Visum nötig.

Visum bei Einreise

Visum ist nicht gleich Visum: Viele Länder bieten „Visa on arrival“, die direkt bei der Einreise am Flughafen oder an einer Landesgrenze ausgestellt werden. „Der Aufwand ist je nach Reiseland sehr unterschiedlich“, sagt Alexander Braun vom Visa Dienst Bonn.

In Ägypten etwa kann der Urlauber am Flughafen die Visagebühr bezahlen und das Visum direkt in den Pass kleben. Manchmal muss der Reisende auch gar nichts zahlen, etwa auf den Philippinen. Das gebührenfreie Visum ist dort praktisch nichts anderes als der Stempel im Reisepass. Andere Länder, die „Visa on arrival“ anbieten, sind Jordanien, Nepal, Kambodscha und Kenia. Wichtig dabei: Nicht alle Grenzstationen stellen die „Visa on arrival“ aus. Daher ist es zu empfehlen, sich vor Reiseantritt über die Gegebenheiten vor Ort zu informieren.

Nur wenige Staaten verlangen ein echtes Visum

Für einige Länder brauchen Deutsche allerdings ein tatsächliches Visum, das vor Reiseantritt beantragt werden muss. Laut dem sogenannten "Passport Index 2018" gilt das derzeit für 36 Länder weltweit - darunter Algerien, Kamerun, Kongo, Ghana, Saudi-Arabien, Kuba und Myanmar. Gleiches gilt für China, Indien und Russland. "Diese Länder sind vergleichsweise restriktiv und wissensdurstig", erklärt Alexander Braun.

Wer in eines dieser Länder reisen will, kann sich nicht einfach ins Flugzeug setzen und aufbrechen. Indien-Reisende etwa müssen für das Visum allerdings nicht zu einer Botschaft oder zu einer Visaagentur. Das Land bietet ein elektronisches Visum an, dass Urlauber online beantragen und bezahlen können. Grundsätzlich gilt allerdings: Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern.

Im Video: Deutschland nur noch auf Platz 3: Das sind die mächtigsten Reisepässe der Welt

FOCUS Online/Wochit Deutschland nur noch auf Platz 3: Das sind die mächtigsten Reisepässe der Welt

krkr/dpa