Wo bekommt man orangen parkausweis

Wo bekommt man orangen parkausweis

Hier finden Sie die Adresse und die Öffnungszeiten des Bürgerbüros. 
Kontakt und Öffnungszeiten

Schwerbehinderte Menschen haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den orangefarbenen Parkausweis der Bundesrepublik zu beantragen. Er berechtigt beispielsweise zum Parken im eingeschränkten Halteverbot für die Dauer von bis zu 3 Stunden.

HINWEIS: Aufgrund der aktuellen Situation ist eine persönliche Antragstellung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.Online Terminbuchung:

Nutzen Sie hierzu bitte hier die Möglichkeit, Termine online (Öffnet in einem neuen Tab) zu buchen.Die Beantragung ist auch weiterhin per Briefpost möglich. 

Einen Anspruch auf die orangene Ausnahmegenehmigung haben:

  • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
  • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
  • schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt.
  • schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.

Besitzer des orangenen Parkausweises können:

  • im eingeschränkten Haltverbot bis zu drei Stunden zu parken (die Ankunftszeit muss auf einer Parkscheibe eingestellt werden),
  • im Zonenhaltverbot über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
  • an Stellen über die zugelassene Zeit hinaus zu parken, die als Parkplatz ausgeschildert sind (Nummer 314 und 315) und für die durch ein Zusatzschild eine begrenzte Parkzeit angeordnet ist,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken,
  • in entsprechend gekennzeichneten verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325) außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, ohne jedoch den durchgehenden Verkehr zu behindern,
  • an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitlich unbegrenzt zu parken,
  • auf Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohner bis zu drei Stunden zu parken,
  • in Einzelfällen kostenlos auf Kundenparkplätzen an Bahnhöfen der Deutschen Bahn (DB) zu parken. Da es sich hier jedoch nicht um öffentlichen Verkehrsraum, sondern um Privatgelände der DB handelt, sollten behinderte Menschen sich unbedingt genau über die Bedingungen informieren

Wichtiger Hinweis: Der orangefarbene Ausweis berechtigt nicht zur Nutzung der Behindertenparkplätze.

  • Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen "G" oder "B" des Versorgungsamtes
  • Personalausweis oder Reisepass 

Ein formloser Antrag kann durch die behinderte Person selbst oder einer entsprechend bevollmächtigten Person schriftlich oder persönlich gestellt werden.

Bevollmächtigte Personen müssen eine Vollmacht oder Bestellung vorlegen. Bei einer schriftlichen Beantragung können Sie die Unterlagen auch in deutlich lesbaren Kopien einreichen. 

Diese Dienstleistung ist kostenlos.

Bei Verlust des Ausweises ist eine Gebühr in Höhe von 12,00 € zu entrichten.

Da ein Amtshilfeersuchen an das Versorgungsamt gestellt wird, kann der Ausweis nicht sofort ausgehändigt werden. 

Wo bekommt man orangen parkausweis
Willich & ich

Inhalt

Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen (orange)

Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen erhalten.

Bitte beachten Sie, dass zwischen zwei verschiedenen Parkerleichterungen (Ausweisen) unterschieden wird:

Im Folgenden wird ausschließlich die Parkerleichterung für Schwerbehinderte (orange) behandelt.

Wer kann einen orangen Schwerbehinderten-Parkausweis erhalten:

Schwerbehinderte Menschen, bei denen die Voraussetzungen zur Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen in Nordrhein-Westfalen gem. Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 04.06.2009 sowie Erlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 02.07.2009 -III.7 - 78 12/6 vorliegen. Das sind:

  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionseinschränkungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvemögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von mindestens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
  • Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus-Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 vorliegt.
  • Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 vorliegt.

Wie und wo beantrage ich den Schwerbehinderten-Parkausweis?

Den "orangen" Parkausweis können Sie beim Geschäftsbereich Landschaft und Straßen - Team Straßenverkehr - im Technischen Rathaus in Neersen, Rothweg 2, persönlich (eine vorherige Terminabsprache ist empfehlenswert, Kontaktdaten stehen am Ende der Seite), durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich beantragen. Daneben können Sie sich auch an alle Stadtteilbüros (Willich, Schiefbahn, Anrath, Neersen) wenden.Am Seitenende finden Sie einen Link, über den Sie das Formular auch in elektronischer Form aufrufen können.

Sie können den Ausweis in Willich nur beantragen, wenn Sie in Willich gemeldet und wohnhaft sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes

Wie geht es nach dem Antrag weiter?

Es wird eine Anfrage im Rahmen der Amtshilfe an das Versorgungsamt Mönchengladbach mit der Bitte um Stellungnahme gesendet, ob die medizinischen Voraussetzungen der o.g. Erlasse vorliegen. Sofern dies der Fall ist, wird Ihnen der Parkausweis ausgestellt.

Wozu berechtigt der orange Parkausweis?

Der Parkausweis berechtigt innerhalb von Deutschland:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) bis zu 3 Stunden zu parken, sowie
  • im Bereich eines Zonenhaltverbotes (Zeichen 290 StVO) die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
  • an Stellen, wo eine Parkscheibenregelung oder eine gebührenpflichtige Parkraumbewirtschaftung angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus und ohne Entrichtung der Gebühren zu parken,
  • in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken,
  • im Bereich eines Bewohnerparkgebietes bis zu 3 Stunden zu parken und innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, zu parken.

Legen Sie den orangen Schwerbehinderten-Parkausweis gut sichtbar hinter die Frontscheibe Ihres PKW.

Wie lange ist der Ausweis gültig?

Der Parkausweis wird auf längstens fünf Jahre ausgestellt und gilt innerhalb von Deutschland.

Gebühren

Diese Leistung ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen

§ 46 Straßenverkehrsordnung

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Oranger Parkausweis - Ausnahmegenehmigung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen

Ein bestimmter Personenkreis schwerbehinderter Menschen kann eine besondere Ausnahmegenehmigung zum Parken von Kraftfahrzeugen erhalten. Bitte beachten Sie hierfür unbedingt die unten genannten Voraussetzungen sowie den unten geschilderten Ablauf vom Antrag bis zur eventuellen Erteilung.

Damit ist es zum Beispiel erlaubt, kostenlos an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten zu parken. Allerdings ist es im Unterschied zum "Blauen EU-Parkausweis für Schwerbehinderte" damit ausdrücklich nicht gestattet, auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlfahrersymbol zu parken.

Es ist zwingend vorgeschrieben, dass die Stadt in allen Fällen das Vorliegen mindestens einer der unten genannten Voraussetzungen bei der für Sie zuständigen Versorgungverwaltung (Stadt Essen) überprüft. Aus diesem Grund kann eine solche Genehmigung im Bürgeramt auch nicht sofort ausgestellt werden, eine mehrwöchige Bearbeitungszeit ist leider unvermeidlich.

Die Voraussetzungen für eine Parkgenehmigung gilt für den folgenden Personenkreis in der gesamten Bundesrepublik Deutschland:

  • Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken);
  • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
  • schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt und
  • schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.

Darüber hinaus gibt es für Nordrhein-Westfalen - ebenfalls nach Prüfung - eine Parkgenehmigung für folgenden Personenkreis :

  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken);
  • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.

Das Bürgeramt Mülheim ist nur zuständig für Personen, die in Mülheim ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, wenden Sie sich schriftlich (Herunterladen des Antragsvordruckes siehe unten) oder persönlich während der Öffnungszeiten an das Bürgeramt.

Kann eine Genehmigung ausgestellt werden, wird Ihnen diese per Post zugesendet, ohne dass ein erneuter Besuch im Bürgeramt erforderlich ist.

Die Genehmigung ist befristet bis zum Ablauf des Schwerbehindertenausweises, beziehungsweise längstens für fünf Jahre. Zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsfrist ist ein neuer Antrag zu stellen. Verlängerungen sind nicht möglich.

Wenn Sie die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, kann auch kein Antrag auf eine solche Parkgenehmigung angenommen werden. Je nach persönlicher und/oder gesundheitlicher Situation könnten Sie jedoch in Erwägung ziehen, bei Ihrer zuständigen Versorgungsverwaltung (Stadt Essen) einen Verschlimmerungsantrag zu stellen. Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin berät Sie hierzu sicher gerne.

  • Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung
  • Einverständniserklärung zur Datenübermittlung
  • Kopie des Schwerbehindertenausweis 

Den Antrag können Sie unmittelbar im Bürgeramt ausfüllen oder hier aus dem Anhang herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt an das Bürgeramt senden. Beachten Sie aber, dass nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vordrucke bearbeitet werden können!

Sie finden den Vordruck zum Herunterladen unterhalb des Beitrags.