Hier finden Sie die Adresse und die Öffnungszeiten des Bürgerbüros.
Schwerbehinderte Menschen haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den orangefarbenen Parkausweis der Bundesrepublik zu beantragen. Er berechtigt beispielsweise zum Parken im eingeschränkten Halteverbot für die Dauer von bis zu 3 Stunden.
HINWEIS: Aufgrund der aktuellen Situation ist eine persönliche Antragstellung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.Online Terminbuchung: Einen Anspruch auf die orangene Ausnahmegenehmigung haben:
Besitzer des orangenen Parkausweises können:
Wichtiger Hinweis: Der orangefarbene Ausweis berechtigt nicht zur Nutzung der Behindertenparkplätze. Ein formloser Antrag kann durch die behinderte Person selbst oder einer entsprechend bevollmächtigten Person schriftlich oder persönlich gestellt werden. Bevollmächtigte Personen müssen eine Vollmacht oder Bestellung vorlegen. Bei einer schriftlichen Beantragung können Sie die Unterlagen auch in deutlich lesbaren Kopien einreichen. Diese Dienstleistung ist kostenlos. Bei Verlust des Ausweises ist eine Gebühr in Höhe von 12,00 € zu entrichten. Da ein Amtshilfeersuchen an das Versorgungsamt gestellt wird, kann der Ausweis nicht sofort ausgehändigt werden.
Willich & ich InhaltParkerleichterung für schwerbehinderte Menschen (orange)Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen erhalten. Bitte beachten Sie, dass zwischen zwei verschiedenen Parkerleichterungen (Ausweisen) unterschieden wird: Im Folgenden wird ausschließlich die Parkerleichterung für Schwerbehinderte (orange) behandelt. Wer kann einen orangen Schwerbehinderten-Parkausweis erhalten:Schwerbehinderte Menschen, bei denen die Voraussetzungen zur Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen in Nordrhein-Westfalen gem. Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 04.06.2009 sowie Erlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 02.07.2009 -III.7 - 78 12/6 vorliegen. Das sind:
Wie und wo beantrage ich den Schwerbehinderten-Parkausweis?Den "orangen" Parkausweis können Sie beim Geschäftsbereich Landschaft und Straßen - Team Straßenverkehr - im Technischen Rathaus in Neersen, Rothweg 2, persönlich (eine vorherige Terminabsprache ist empfehlenswert, Kontaktdaten stehen am Ende der Seite), durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich beantragen. Daneben können Sie sich auch an alle Stadtteilbüros (Willich, Schiefbahn, Anrath, Neersen) wenden.Am Seitenende finden Sie einen Link, über den Sie das Formular auch in elektronischer Form aufrufen können. Sie können den Ausweis in Willich nur beantragen, wenn Sie in Willich gemeldet und wohnhaft sind. Welche Unterlagen werden benötigt?
Wie geht es nach dem Antrag weiter?Es wird eine Anfrage im Rahmen der Amtshilfe an das Versorgungsamt Mönchengladbach mit der Bitte um Stellungnahme gesendet, ob die medizinischen Voraussetzungen der o.g. Erlasse vorliegen. Sofern dies der Fall ist, wird Ihnen der Parkausweis ausgestellt. Wozu berechtigt der orange Parkausweis?Der Parkausweis berechtigt innerhalb von Deutschland:
Legen Sie den orangen Schwerbehinderten-Parkausweis gut sichtbar hinter die Frontscheibe Ihres PKW. Wie lange ist der Ausweis gültig?Der Parkausweis wird auf längstens fünf Jahre ausgestellt und gilt innerhalb von Deutschland. GebührenDiese Leistung ist gebührenfrei. Rechtsgrundlagen§ 46 Straßenverkehrsordnung Seite teilen:
Oranger Parkausweis - Ausnahmegenehmigung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen Ein bestimmter Personenkreis schwerbehinderter Menschen kann eine besondere Ausnahmegenehmigung zum Parken von Kraftfahrzeugen erhalten. Bitte beachten Sie hierfür unbedingt die unten genannten Voraussetzungen sowie den unten geschilderten Ablauf vom Antrag bis zur eventuellen Erteilung.
Damit ist es zum Beispiel erlaubt, kostenlos an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten zu parken. Allerdings ist es im Unterschied zum "Blauen EU-Parkausweis für Schwerbehinderte" damit ausdrücklich nicht gestattet, auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen mit Rollstuhlfahrersymbol zu parken. Es ist zwingend vorgeschrieben, dass die Stadt in allen Fällen das Vorliegen mindestens einer der unten genannten Voraussetzungen bei der für Sie zuständigen Versorgungverwaltung (Stadt Essen) überprüft. Aus diesem Grund kann eine solche Genehmigung im Bürgeramt auch nicht sofort ausgestellt werden, eine mehrwöchige Bearbeitungszeit ist leider unvermeidlich. Die Voraussetzungen für eine Parkgenehmigung gilt für den folgenden Personenkreis in der gesamten Bundesrepublik Deutschland:
Darüber hinaus gibt es für Nordrhein-Westfalen - ebenfalls nach Prüfung - eine Parkgenehmigung für folgenden Personenkreis :
Das Bürgeramt Mülheim ist nur zuständig für Personen, die in Mülheim ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie zum berechtigten Personenkreis gehören, wenden Sie sich schriftlich (Herunterladen des Antragsvordruckes siehe unten) oder persönlich während der Öffnungszeiten an das Bürgeramt. Kann eine Genehmigung ausgestellt werden, wird Ihnen diese per Post zugesendet, ohne dass ein erneuter Besuch im Bürgeramt erforderlich ist. Die Genehmigung ist befristet bis zum Ablauf des Schwerbehindertenausweises, beziehungsweise längstens für fünf Jahre. Zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsfrist ist ein neuer Antrag zu stellen. Verlängerungen sind nicht möglich. Wenn Sie die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, kann auch kein Antrag auf eine solche Parkgenehmigung angenommen werden. Je nach persönlicher und/oder gesundheitlicher Situation könnten Sie jedoch in Erwägung ziehen, bei Ihrer zuständigen Versorgungsverwaltung (Stadt Essen) einen Verschlimmerungsantrag zu stellen. Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin berät Sie hierzu sicher gerne.
Den Antrag können Sie unmittelbar im Bürgeramt ausfüllen oder hier aus dem Anhang herunterladen, ausdrucken und ausgefüllt an das Bürgeramt senden. Beachten Sie aber, dass nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Vordrucke bearbeitet werden können! Sie finden den Vordruck zum Herunterladen unterhalb des Beitrags. |