Wo bekommt man ein polizeiliches führungszeugnis in österreich

Falls Sie ein deutsches Führungszeugnis (= Strafregisterbescheinigung oder Auszug aus dem Strafregister) benötigen, können Sie sich das zur Beantragung erforderliche Formular hier herunterladen. Weitere Informationen gehen aus dem unten stehenden Merkblatt der Botschaft zu diesem Thema hervor.

Die Strafregisterbescheinigung ist das österreichische Pendant zum deutschen Führungszeugnis. Alle Informationen dazu findet man auf www.help.gv.at - Stichwort: Strafregisterbescheinigung

Deutsche Staatsangehörige können bei Beantragung einer Strafregisterbescheinigung verlangen, dass entsprechende Informationen aus dem Strafregister ihres Heimatstaates eingeholt und ihnen vom Strafregisteramt der Landespolizeidirektion Wien nachträglich zur bereits ausgestellten österreichischen Strafregisterbescheinigung übermittelt werden.

Dies kann die Beantragung eines deutschen Führungszeugnisses möglicherweise entbehrlich machen (abzuklären mit der Stelle, die das Führungszeugnis verlangt).

Unterschriftsbeglaubigungen für Führungszeugnisse können auch bei einem österreichischen Notar oder Gericht an Ihrem Wohnort vorgenommen werden sowie bei den Gemeinden oder - im Einzelfall auf vorherige Nachfrage - den Polizeidienststellen vor Ort. Bitte informieren Sie sich dort vorab über die anfallenden Gebühren. An der Botschaft fallen Gebühren für die Unterschriftsbeglaubigung von 56,00 € an.

Einen Termin für die Unterschriftsbeglaubigung auf dem Antrag für das Führungszeugnis buchen Sie bitte online über die Terminbuchungsfunktion.

Informationen zur Beantragung auch auf der Website des Bundesamts für Justiz.

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Einfacher geht es nicht...